Die Rolle Deutschlands im veränderten sicherheitspolitischen Umfeld

Armin Schaus, Martin Eckner, Stefan Quandt

Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw)

Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für Deutschland haben sich gegenüber dem Kalten Krieg maßgeblich gewandelt. Deutschland war zu jener Zeit ein Frontstaat mit klar strukturierten Verteidigungsplanungen im Bündnisrahmen, die bis in die militärische taktische Ebene sowie in den zivilen Bereich weitestgehend detailliert beschrieben waren. Im heutigen, multipolaren und deutlich komplexeren sicherheitspolitischen Umfeld wird Deutschland durch seine geostrategische Lage zu einem Transitland.

Als sogenannte „Drehscheibe“ schafft Deutschland die wesentliche Voraussetzung für Truppenbewegungen bis an die Flanke des Bündnisgebietes. Neben dem Bekenntnis zur Übernahme von mehr Verantwortung bei der Mitgestaltung der Sicherheitspolitik, das unter anderem die Bereitstellung von militärischen Kräften als Teil der glaubwürdigen Abschreckungsstrategie zur Folge hat, werden weitreichende Unterstützungsleistungen für unsere alliierten Partner auf dem Transit durch Deutschland weiter an Bedeutung gewinnen und Kräfte binden. Nicht zuletzt ist der Schutz Deutschlands als rückwärtiger Raum mit Kräften zu hinterlegen.

Diese veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen und ihre Konsequenzen für Deutschland und die Bundeswehr wurden im „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ beschrieben. Neben der Konzeption der Bundeswehr als militärische Ableitung des Weißbuches, legt die Konzeption zivile Verteidigung die wesentlichen konzeptionellen Grundlagen zur Ausgestaltung der Gesamtverteidigung. Die Rückbesinnung auf Landes- und Bündnisverteidigung steht strukturell Entwicklungen entgegen, die in den letzten Jahrzehnten im Schwerpunkt durch das Internationale Krisenmanagement geprägt waren und wird entsprechend als eine Kernaufgabe im Weißbuch herausgestellt – gleichranging mit dem Internationalen Krisenmanagement.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr beauftragte den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst national (LGAN) 2017, sich während seiner Studienphase mit der nationalen, militärischen Führungsorganisation, die auch bei Landes- und Bündnisverteidigung besteht, zu beschäftigen. Der zweijährige Lehrgang mit rund 90 Lehrgangsteilnehmenden befasste sich daraufhin eineinhalb Jahre intensiv mit dem Themenkomplex und stellte seine Ergebnisse Ende August 2019 dem Führungspersonal der Bundeswehr, Vertretern aus Bundes- und Landesressorts, Katastrophenschutzbehörden sowie von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vor.

Zwei Panels – hier das zum Thema „Kritische Infrastruktur verbindet“ –...
Zwei Panels – hier das zum Thema „Kritische Infrastruktur verbindet“ – wurden zum weiteren Informationsgewinn in den Lehrgang eingebunden
Quelle: Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw)

Die Lehrgangsteilnehmenden stellten gleich zu Beginn ihrer Bearbeitung fest, dass eine Verengung der Analyse auf das eigene Ressort zu kurz greift. Vielmehr bot es sich an, die Bearbeitung im Sinne der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge zu betrachten. Da das bisherige bipolare Konfliktbild den heutigen sicherheitspolitischen Anforderungen nicht mehr gerecht wird, erarbeitete der LGAN ein Konfliktbild, dessen Ableitungen als Grundlage für eine nationale Führungsfähigkeit dienen sollten. Während der Analysephase wurden viele Bundesressorts, die Innenministerien der Länder sowie ausgewählte kommunale Behörden in die Bearbeitung eingebunden. Fragebögen, Expertengespräche und Interviews wurden geführt und ausgewertet. 

Schließlich kristallisierte sich heraus, dass die Lehrgangsteilnehmenden mehr Erkenntnisse über die Grundlagen hybrider Bedrohungen, ein gemeinsames und ressortübergreifendes Lagebild sowie den Schutz kritischer Infrastruktur gewinnen wollten. Daher wurden in die Präsentation der Ergebnisse auch zwei hochrangig besetzte Panels zu den Themen „Hybriden Bedrohungen gemeinsam begegnen“ sowie „Kritische Infrastruktur verbindet“ eingebunden. Beide Themen wurden in jeweils einem Panel mit einer Vielzahl hochkarätiger Panelisten und rund 300 Gästen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Militär diskutiert.

Beim Thema „hybride Bedrohungen“ zeigte sich, dass man überhaupt erst am Anfang einer Begriffsklärung steht. Eine Arbeitsdefinition liegt zwar vor, ist aber noch keine einheitliche Grundlage für die unterschiedlichen Akteure der Sicherheitsvorsorge. Prof. Dr. Herfried Münkler, emeritierter Professor der Humboldt-Universität zu Berlin, stellte hierzu fest, dass hybride Bedrohungen „extrem schwer fassbar“ seien. Aufgrund der Schnelllebigkeit einer pluralistischen Gesellschaft und einer damit zusammenhängenden notwendigen Fähigkeit genauso schnell auf Krisen und Bedrohungen reagieren zu können, könne man laut Prof. Dr. Münkler nur dann wirksam handeln, wenn die ressortübergreifenden Strukturen der Krisenreaktion entbürokratisiert würden. Die Aspekte einer potenziellen Bedrohung und der Verwundbarkeit auf allen Ebenen dürften nicht länger getrennt voneinander betrachtet werden. 

Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa sowie stellvertretender Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern, stellte heraus, dass es bei der Begegnung mit hybriden Bedrohungen bereits Fortschritte bei der Kooperation zwischen Bund und Ländern, aber auch bei den Ländern untereinander gäbe. Caffier merkte an, dass die Entscheidungsfindungsprozesse beschleunigt werden. Dass der Kampf gegen hybride Bedrohungen ein globales Problem sei und somit nur global und gemeinsam gelöst werden könne, stellte Botschafter Dr. Christoph Heusgen, Ständiger Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen, klar. Die Vereinten Nationen seien als globaler Akteur darum bemüht, Internetplattformen bei der Cyber-Abwehr stärker in die Verantwortung zu nehmen. Der Abteilungsleiter Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Burkhard Even, betonte die alternativlose Bedeutung ressortübergreifender Zusammenarbeit. Er hob gemeinsam mit den anderen Panelisten die Bedeutung einer engen Kooperation mit allen nationalen und international verbundenen Nachrichtendiensten hervor.

Beim Thema „kritische Infrastruktur“ wurde schnell klar, dass die konzeptionellen Überlegungen deutlich weiter sind. Bereits seit 2009 existieren entsprechende Strategien. Nach der Begriffsdefinition können jetzt die Maßnahmen zur Erfassung von kritischer Infrastruktur initiiert werden. Abschließend müssen Überlegungen zum Schutz kritischer Infrastruktur angestellt werden, was auch mögliche Auswirkungen auf Strukturen der Sicherheitsbehörden haben kann. Hier zeigte sich der anfangs beschriebene Unterschied zum sicherheitspolitischen Umfeld. 

Im Kalten Krieg gingen die Planungen noch von der Evakuierung der Bevölkerung und der Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalls mit dem deutlichen Zuwachs an Kompetenzen u. a. für die Bundeswehr aus. Heutzutage zeichne sich ein anderes Bild: Im Vordergrund steht der Abstimmungsbedarf mit den zuständigen föderalen Strukturen im Frieden bei weitestgehend fehlenden Kompetenzen der Streitkräfte, zum Beispiel zur Sicherung kritischer Infrastruktur. Dabei ist die Bundeswehr sowohl Betreiber als auch Nutzer kritischer Infrastruktur zur Erfüllung des Auftrages.

Christian Sachgau von der Deutschen Telekom als ein Betreiber von kritischer Infrastruktur stellte die Cyberbedrohungen, Terror­anschläge und Kollateralschäden aufgrund von Naturkatastrophen als wesentliche Bedrohungen der eigenen Infrastruktur heraus. Ein eigenes Konzernlagezentrum bewerte Ereignisse und prüfe, welche Maßnahmen zum Schutz auf Grundlage eines strukturierten Krisenmanagements eingeleitet werden müssen. Zur Bewältigung der Bedrohungen warb er für gemeinsame Anstrengungen und eine frühzeitige Definition von Schnittstellen. Aus dem niedersächsischen Innenministerium nahm Staatsekretär Stephan Mahnke an der Paneldiskussion teil. 

Aus Sicht eines Landes, das im Wesentlichen für den Schutz kritischer Infrastruktur zuständig sei, stünden vor allem die Stromversorgung sowie ebenfalls Cyberangriffe im Vordergrund. Aus vorbereiteten Szenarien werden Instrumente des Krisenmanagements vorgehalten und beübt. Dr. Wolfram Geier, Abteilungsleiter für Risikomanagement und internationale Angelegenheiten im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, erläuterte die Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung der Länder vor allem mittels Analysetätigkeiten hinsichtlich der Vulnerabilität von kritischer Infrastruktur sowie gesellschaftlichen Entwicklungen. Die hieraus abgeleiteten Empfehlungen werden den Ländern und Betreibern kritischer Infrastruktur beispielsweise zur Erarbeitung eines eigenen Krisenmanagements bereitgestellt. Dabei stellte er die Digitalisierung sowie die Privatisierung ehemals staatlicher Leistungen als besondere Herausforderung heraus.

Prof. Dr. Markus Bresinsky von der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg beleuchtete den gesellschaftlichen Aspekt und stellte fest, dass Vor- und Fürsorge unterschiedlich behandelt und seitens der Öffentlichkeit die Differenzierung von einzelnen Zuständigkeiten kritisch gesehen werden. Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationaler Territorialer Befehlshaber, lobte die vorhandene „geistige Power im Lande, die wir zusammenbinden können“, um kritische Infra­struktur zu schützen. 

Zudem hob er den besonderen Wert von schnellen, ressortübergreifenden Informations- und Kommunikationswegen zum Schutz kritischer Infrastrukturen hervor und warb um eine Intensivierung von gemeinsamen Übungen: „Was man nicht übt, das kann man nicht“. Dass die Mobilität der Bevölkerung in Konkurrenz zu umfassenden Truppenbewegungen deutscher und alliierter Streitkräfte erhebliche Auswirkungen auf unsere Verkehrsinfrastruktur haben könnte, war Konsens bei allen Panelteilnehmenden. Hier ist noch viel konzeptionelle und strukturelle Arbeit zu leisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sicherheitsvorsorge nur eine gesamtstaatiche Aufgabe sein kann. Dieser gesamtstaatliche Verbund muss schon im Vorfeld einer Bedrohung, also heute und jetzt, aktiv sein. Gemeinsam muss eine Kaltstartfähigkeit entwickelt werden, um sofort reagieren zu können, wenn eine hybride Bedrohung uns herausfordert. Die Diskussion zeigte, wie vielschichtig hybride Bedrohungen sind. Dennoch gilt es, eine gemeinsame Bewertung als Grundlage gemeinsamen Handelns zu erzielen. 

Der Schutz kritischer Infrastruktur zeichnet sich durch die Vielschichtigkeit von Zuständigkeiten, die Verfügbarkeit von Kräften zum Schutz, unterschiedliche rechtliche Kompetenzen und eine weitreichende Verfächerung von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren aus. Eine wirtschaftliche Ausrichtung steht dabei in Konkurrenz zu Vorsorge und Reserven. Einig waren sich die Panelisten, dass ein Austausch auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formaten künftig unabdingbar ist – hierzu konnten die Panels einen Beitrag leisten, den es nun gilt, aufzugreifen und weiterzuführen.



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