Ein Jahr Sicherheitsportal Hessen: Mehr als 8.000 gemeldete Mängel / 60 Prozent der Mängel behoben

Innenminister Roman Poseck: „Mit dem Sicherheitsportal gelingt es uns, Hessen noch sicherer zu machen.“

Wiesbaden. Seit Anfang Februar 2023 steht den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen das „Sicherheitsportal Hessen“ zur Verfügung. Unter dem Motto „Gemeinsam Sicher in Hessen“ vereint das „Sicherheitsportal Hessen“ die Meldestelle HessenGegenHetze, die Onlinewache der hessischen Polizei und den landesweiten Mängelmelder. Im ersten Jahr verzeichnete das Sicherheitsportal 241.743 Aufrufe und 8.117 gemeldete Mängel (Stand: 30.01.2024).

„Als Innenminister möchte ich alles daransetzen, dass die Menschen in Hessen so sicher wie möglich leben können und sich sicher fühlen. Dazu tragen verschiedene Projekte bei: Seit einem Jahr können Bürgerinnen und Bürger Mängel, wie eine defekte Straßenbeleuchtung, Vandalismus oder andere Auffälligkeiten vor Ort melden. Das geht ganz einfach online, rund um die Uhr über den im Sicherheitsportal integrierten Mängelmelder mit wenigen Maus-Klicks. Von den Städten und Gemeinden konnten so im ersten Jahr bereits mehr als 4.900 Mängel behoben und stetig abgearbeitet werden. Das ist ein toller Erfolg und zeigt, wie in Hessen gemeinsam an der weiteren Verbesserung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls gearbeitet wird“, erklärte Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

Die von den Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten Mängel werden zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Kommune weitergeleitet. Schwerpunktmäßig gemeldet wurden seit Februar 2023 defekte Straßenbeleuchtungen, Vandalismus oder illegale Müllablagerungen. Damit wurden hessenweit bislang rund 60 Prozent der eingegangenen Mängel abgearbeitet und behoben. Gegenwärtig sind am hessenweiten Mängelmelder bereits 340 von 421 hessischen Kommunen beteiligt. Weitere fünf Kommunen haben ihr Interesse signalisiert und werden zeitnah auf das System aufgeschaltet.

Bürgerinnen und Bürger meldeten 276 „Angsträume“

Eine besondere Funktion des Mängelmelders ist die Möglichkeit, sogenannte „Angsträume“ in den Kommunen zu melden. Diese Örtlichkeiten, an denen sich Menschen weniger sicher fühlen, werden an die hessische Polizei zur Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls übermittelt. Bislang wurden der hessischen Polizei landesweit 276 solcher Örtlichkeiten gemeldet. Häufig erfolgen hierbei die Auswahl der Kategorien „Dunkelheit/Unübersichtlichkeit“, „Verschmutzungen/Müllablagerungen“ und „Vandalismus“.

Auch wenn die statistische Auswertung der eingehenden Meldungen keine verlässliche Analyse der Sicherheitslage und keine aussagekräftigen Rückschlüsse über diese zulässt, liefern die Eingaben der ersten zwölf Monate Erkenntnisse für die Polizeiarbeit und das Sicherheitsgefühl vor Ort. Um passgenaue polizeiliche Maßnahmen aus den gewonnenen Erkenntnissen einleiten zu können, werden die eingegangenen Meldungen von den örtlich zuständigen Polizeidirektionen und Polizeibeamten mit Ortskenntnis bewertet. Gemeinsam mit den Kommunen werden anschließend entsprechende Maßnahmen abgeleitet, die das Sicherheitsgefühl stärken sollen. Im ersten Schritt werden die Angsträume an die zuständigen Polizeireviere und Stationen weitergeleitet, sodass die Kolleginnen und Kollegen der hessischen Polizei zielgerichtet und bürgerorientiert ihre „Streifenfahrten“ anpassen können.

Mängel- und Angstraummelder wird weiterentwickelt

Der Mängel- und Angstraummelder wird weiter ausgebaut. Den hessischen Kommunen soll die Bearbeitung eingehender Meldungen über den Mängelmelder künftig erleichtert werden und so dafür Sorge getragen werden, dass sich der Anliegen der hessischen Bevölkerung noch schneller angenommen wird. Mit den Erweiterungen am landesweiten Mängelmelder sollen die teilnehmenden Kommunen eine umfassende Benutzerverwaltung in ihrem Bearbeitungssystem erhalten. So können beispielsweise zukünftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einzelne Kategorien der Mängelmeldungen freigeschaltet und berechtigt werden, sodass jede Meldung sofort an der richtigen Stelle innerhalb der Verwaltung landet.

Über eine Weiterentwicklung des Angstraummelders ist auch geplant, die Angstraummeldungen in das mobile Lagebild der hessischen Polizei zu integrieren. So sollen die Polizeibeamten mobil und ohne Zeitverzug nicht nur Informationen über die objektive Lage, also das Aufkommen von Straftaten an einem Ort, sondern auch einen Überblick über das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhalten – auf der Streifenfahrt direkt auf ihr Smartphone.

„Mit dem Sicherheitsportal und seinen Angeboten steht die hessische Polizei in einem stetigen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern und gibt ihnen die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Durch den kurzen Draht ist die hessische Polizei nochmals deutlich bürgernäher geworden. Die gewonnenen Erkenntnisse wollen wir künftig noch stärker für die Polizeiarbeit nutzen. Ich freue mich, wenn unser Sicherheitsportal von den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin so rege genutzt wird und sich noch mehr hessische Kommunen dazu entschließen, am Mängelmelder teilzunehmen. So gelingt es uns, Hessen noch sicherer zu machen“, führte Innenminister Roman Poseck weiter aus.

Weiterentwickelte Onlinewache / Unterstützung im Bereich Hass und Hetze

Wer Strafanzeige erstatten oder Hinweise an die Polizei melden möchte, findet auf dem Sicherheitsportal auch den Weg zur Onlinewache der hessischen Polizei. Im vergangenen Jahr wurden allein über die Onlinewache mehr als 92.000 Vorgänge (2022: rd. 101.000) gemeldet,  darunter schwerpunktmäßig Delikte wie Fahrraddiebstahl, Onlineauktionsbetrug oder beispielsweise Skimming-Delikte (illegales Abschöpfen von Kredit- oder Girokarten zu Betrugszwecken). Zuletzt wurde die Onlinewache im Rahmen eines länderübergreifenden Projekts grundlegend erneuert und auf eine zeitgemäße Plattform gehoben: Im Juni 2023 startete offiziell die „neue hessische Onlinewache“. Neben einer überarbeiteten Startseite sowie neuen deliktsspezifischen Formularen sind hier vor allem die Möglichkeiten zum Datei- Upload und zur Nutzerauthentifizierung als wesentliche Neuerungen zu nennen. Die neue Plattform wird von insgesamt 12 Länderpolizeien gemeinsam betrieben und stetig weiterentwickelt, um somit unter anderem eine Harmonisierung von länderspezifischen Verfahren zu fördern.

Auch hassgeladene, möglicherweise strafbare oder extremistische Inhalte im Netz sowie extremistische Aktivitäten, die nicht mit dem Internet in Verbindung stehen, können über das Sicherheitsportal gemeldet werden. Betroffene sowie Zeugen von Hate Speech und Extremismus finden hier eine direkte Weiterleitung zur Meldestelle HessenGegenHetze, die die Hessische Landesregierung bereits im Januar 2020 ins Leben gerufen hat. Innerhalb der ersten vier Jahre wurden der Meldestelle HessenGegenHetze mehr als 39.000 Beiträge aus sozialen Netzwerken und auf Webseiten gemeldet, von denen sie 60 Prozent als Hate Speech einstufte. Rund 47 Prozent leitete die Meldestelle wegen des Verdachts auf strafbare Inhalte an die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) oder an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes weiter. Rund 23 Prozent der Fälle wurden aufgrund von Anhaltspunkten für Extremismus an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV Hessen) zur Bewertung übergeben. 311 Fälle steuerte die Meldestelle wegen des Verdachts einer konkreten Gefährdung oder Bedrohung an das Hessische Landeskriminalamt (HLKA).

Das Sicherheitsportal ist unter https://sicherheitsportal.hessen.de/ zu erreichen. Am Mängelmelder interessierte Kommunen können sich an gsih@innen.hessen.de  wenden.


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