INTERPOL als Weltpolizei?

Dr. Horst Schöttler

Wiki Commons, Massimiliano Mariani

Im Ende der Sommerferien geriet INTERPOL in die Schlagzeilen. Nach der Verhaftung des deutsch-türkischen Schriftstellers Dogan Akhanli in Spanien am 19. August 2017 aufgrund einer „Red Notice“, veranlasst durch die türkische Justiz, wurde die Frage diskutiert: Wird ­INTERPOL durch Diktaturen instrumentalisiert?

Mit angeblichen Gründen, die in den Bereich der Schwerstkriminalität fallen, wie Raubüberfall, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mord etc., wird die Organisation aktiviert. Die Folge: Inhaftierung des Beschuldigten, Verbot zum Verlassen des Landes, Initiativen zur Freilassung, diplomatische Verwicklungen. 

Akhanli konnte aus Spanien erst zwei Monate später, am 19. Oktober, ausreisen. Nahezu zeitgleich mit seinem Eintreffen in Deutschland wurde die Inhaftierung eines weiteren deutschen Staatsbürgers bekannt. Demnach wurde der Kölner Kemal K. auf Betreiben der Türkei mittels „Red Notice“ von Interpol in der Ukraine festgenommen. Am 22. Februar durfte K. die Ukraine verlassen. Sie verweigerte die Auslieferung in Türkei – die soeben ein Kopfgeld von 1 Million Euro auf ihn aussetzte. K. ist inzwischen in Deutschland angekommen. Die Tatvorwürfe, unter anderem soll K. in zwei Morde verstrickt sein, wurden mehrfach durch deutsche Gerichte geprüft. Wegen „erheblicher Zweifel am Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts“ stimmte das Oberlandesgericht Karlsruhe seiner Auslieferung daher nicht zu.

Inwieweit wird INTERPOL, durch eine (politisch beeinflusste) Justiz von Diktatoren und Autokraten vereinnahmt, dadurch zum Handlanger?

Was ist INTERPOL?

Die in Lyon ansässige Behörde koordiniert die kriminalpolizeilichen Erkenntnisse von 190 Staaten. Ein Netzwerk, das bereits 1923 durch den damaligen Wiener Polizeipräsidenten Johann Schober initiiert wurde. Nachrichtendienstlich und diplomatisch erfahren wusste Schober um die Bedeutung des Informationsaustausches und war Gründervater der „Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission“.

Sie wurde 1945 aufgelöst und nach einem Jahrzehnt interimistischer Lösungen, unter anderem bedingt durch Ein- und Austritte von Staaten, 1956 unter dem Namen INTERPOL (International Criminal Police Organisation) neu gegründet.

Als Besonderheit ist zu vermerken, dass sie keine „Weltbehörde“ ist, sondern ein eingetragener privater Verein nach französischem Recht. INTERPOL wird mit einem Budget von rund 80 Millionen Euro durch die Mitgliedsstaaten finanziert.

Generalsekretär Jürgen Stock

An der Spitze steht seit 2014 ein Deutscher: Dr. jur. Jürgen Stock, 1959 in Wetzlar geboren. Bis zu seiner letzten nationalen Position als stellvertretender Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) weist Stock eine bemerkenswerte Karriere auf. Während seiner Zeit als Kriminalbeamter in hessischen Diensten studierte er von 1984 bis 1990 Jura an der Justus-Liebig-Universität zu Gießen, wo er auch promovierte. Ab 1998 Referent im BKA wurde er noch im selben Jahr Gründungsrektor der Polizeifachhochschule Sachsen-Anhalt, kehrte aber bereits zwei Jahre später als Leiter der Abteilung „Kriminalistisches Institut“ nach Wiesbaden zurück.

Der ursprüngliche Professor an einer FH erhielt seinen wissenschaftlichen Ritterschlag 2006 durch die Ernennung zum Honorarprofessor für Kriminologie an der Universität Gießen.

Erstmals auf internationaler Ebene wurde Stock 2007 für drei Jahre zum Vizepräsidenten von INTERPOL gewählt. Dem folgte bei der 93. Generalversammlung in Monaco 2014 die Wahl zum Generalsekretär – als erster Deutscher überhaupt – und somit zum Nachfolger des Amerikaners Ronald K. Noble. Stock setzte sich gegen fünf Mitbewerber durch.

IINTERPOL abgestufte Ausschreibungskategorien
Die abgestuften Ausschreibungskategorien von INTERPOL.
Quelle: Wiki Commons

Aktuelle Kritik an INTERPOL

Der Fall Kemal K. weist Parallelen zur Causa Akhanli auf. Der deutsche Schriftsteller war ebenfalls festgenommen worden, weil Interpol auf Ersuchen der Türkei nach ihm fahnden lies. Vergleichbare Anmerkungen gab es bereits 2012, als man ­INTERPOL vorwarf, die in ihren Heimatländern als missliebige Journalisten und Regimekritiker verfolgten Personen willfährig festzusetzen.

In Fällen politisch motivierter Verfolgung darf INTERPOL eigentlich nicht tätig werden; die Prüfmechanismen sind indes teilweise unzureichend, sagen Beobachter. Eine türkische Zeitung berichtete, dass die türkische Regierung vor einigen Monaten 60.000 Pässe von angeblichen Putschunterstützern bei Interpol zur Fahndung ausgeschrieben hätte. INTERPOL forderte die Behörden in der Türkei auf, die Anträge zurückzuziehen – nach Angaben der Süddeutschen Zeitung geschah dies auch.

Die „Red Notice“ ist eine von acht Stufen, die entsprechend ihrer Farben – Purple, Orange, Black, Yellow, Green, Blue + Sonderstufe für terroristische Gruppen, z. B. Al Quaida, einzelne Maßnahmen der Mitgliedsstaaten beschreiben. Sie gilt durch das „Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung“ als höchste Stufe.

Die kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit der 190 Staaten erfolgt ohne eigene Fahnder und dient ausschließlich der Datensammlung und dem Datenaustausch. Wenn ein Mitgliedsland einen Verdächtigen zur Fahndung ausschreibt, informiert INTERPOL andere Länder und steuert die länderübergreifende Kooperation. Somit beschreibt eine „Red Notice“ einen internationalen Suchauftrag nach einem Straftäter.  

Im Zusammenhang mit dem Fall Akhanli warf Bundeskanzlerin Angela Merkel der Türkei den Missbrauch der internationalen Organisation INTERPOL vor und fuhr als schwerstes Geschütz den Ausschluss der Türkei aus der internationalen Polizeiorganisation auf, um „diese Behörde nicht für politische Zwecke zu missbrauchen“ (in einem RTL-Interview).

Zum Jahresende 2017 kam auf Initiative des türkischen Außenministers Mevlüt Casuvoglu Bewegung in das gestörte Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei. Nach seiner oftmals heftigen Kritik an der deutschen Regierung betonte er nun den Wunsch zur Normalisierung. Treffen mit seinem Kollegen ­Sigmar Gabriel führten in einigen Fällen zur Entspannung:

Zunächst wurde ein türkisches Ehepaar, das im September 2017 in Alanya festgenommen wurde, noch Ende des Monats freigelassen, dann kam der Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner vor Weihnachten frei; ihm folgte der Pilger David Britsch, der seit April in Abschiebehaft saß. Die Journalistin Mesale Tolu wurde zwar aus der U-Haft entlassen, unterliegt aber einem Ausreiseverbot bis der Prozess im April 2018 fortgesetzt wird. Denis Yücel, deutsch-türkischer Journalist, kam nach fast einjähriger U-Haft am 16. Februar frei. Just an diesem Tag hat die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift vorgelegt. Dennoch durfte Yücel die Türkei verlassen.

Die Türkei spielt das „Klavier der internationalen Strafverfolgung“ exzellent. Würde sie nur nationale Abschiebehaftbefehle oder Untersuchungshaftbefehle erlassen, dann wäre INTERPOL außen vor. Durch einen europäischen Haftbefehl instrumentalisiert sie indes die Organisation und ihre Mitgliedsstaaten. Und dokumentiert durch ihre außenpolitischen Aktivitäten, dass eine Vermischung von Politik und Justiz keine Fiktion ist.

So steht Generalsekretär Jürgen Stock vor der schweren Aufgabe, den politischen Missbrauch einzelner Staaten (und ihrer Potentaten) durch eine Novellierung der Statuten auszuschließen. Die Gefahr ist nicht nur latent, sondern in jüngster Zeit virulent.

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