Das Echo der Pandemie: Bewältigung von Terrorlagen

Thomas Fürst

PantherMedia / SusanneFritzsche

Das vergangene Jahr möchten viele aus dem Kalender streichen. „Es kann nur besser werden…“, klingt es in unseren Begegnungen. Und das sollte es werden, auch für die Sicherheitsbehörden. Aber es ist doch gar nicht viel geschehen, oder? Das Echo der Pandemie hat so manches überdeckt. Dieses Echo hallt immer noch nach. Zu Beginn des Jahres 2021 in Deutschland sogar lauter als zuvor. Ein umfassender und aufbereiteter Blick auf die Terrorlage (auch weltweit) ist quantitativ und qualitativ nur mit längerem Versatz zugänglich. So enden die Analysen mit den Daten aus 2019 und werden uns wohl erst Mitte dieses Jahres einen umfassenden Überblick auf 2020 liefern.

Am 19.02.2020 tötete der 43-jährige Tobias R. im hessischen Hanau neun Menschen in und vor Shisha-Bars, bevor er seine Mutter und sich selbst in der Wohnung der Eltern erschoss. Für die Bundesanwaltschaft diagnostizierte der forensische Psychiater Henning Saß beim Täter posthum eine psychische Erkrankung (Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie), gepaart mit rassistischen, fremdenfeindlichen Motiven. Tobias R. sah sich als Opfer einer abstrusen Verschwörungstheorie, war aber zugleich in der Lage, die Morde planvoll vorzubereiten. Das stimmt mich sehr nachdenklich.

Im Herbst des vergangenen Jahres, am 04.10.2020 haben wir zwei Vorfälle zunächst kaum wahrgenommen. In Dresden griff Abdullah al-H. H., ein 20-jähriger Syrer, zwei Touristen aus NRW mit einem Messer an. Er verletzte beide Männer schwer, einer von ihnen verstarb an den Folgen des Angriffs. Zunächst konnte der Täter unerkannt entkommen. Ermittlungen führten später zur Festnahme des Täters. Erst nach der Festnahme wurde ein mögliches islamistisches Tatmotiv bekannt.

Die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen werden untersucht.
Die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen werden untersucht.
Quelle: PantherMedia / photographee.eu

Abdullah al-H. H. war durch das sächsische LKA schon im August 2017 als „Gefährder“ eingestuft worden. Im November 2018 waren ihm die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, das Werben um Mitglieder und Unterstützer einer Terrorvereinigung im Ausland (hic. IS) nachgewiesen worden. Das OLG Dresden verurteilte ihn zu einer (Jugend-) Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Abdullah al-H. H. war erst Ende September aus der Haft entlassen worden, die er ohne Verkürzung verbüßte. Trotz Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm (Organisation: Violence Prevention Network – VPN) galt er nach wie vor als gefährlich. Er wurde unter Führungsauflagen entlassen, die ihm u. a. den Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen verboten.

Viele seit 2010 verurteilte Islamisten sind bereits wieder in Freiheit oder werden bald entlassen. Eine konkrete Zahl hat das Bundesjustizministerium wohl zuletzt im Juni 2018 (!) erhoben. Eine Umfrage der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter den Justizministerien in den Bundesländern gibt an, dass im November 2020 in Deutschland noch mindestens 134 Islamisten inhaftiert waren. Sind wir auf deren Eingliederung in unsere Gesellschaft vorbereitet?

In Hamburg schlug der 29-jährige Deutsch-Kasache Grigoriy K. am 04.10.2020 (Laubhüttenfest) einem jüdischen Studenten vor der Synagoge Hohe Weide mit einem Klappspaten auf den Kopf und verletzte ihn schwer. Der Tatort, verbunden mit der erkennbaren Kopfbedeckung (Kippa) des Opfers, einem Täter in Militärkleidung mit einem Hakenkreuz-Zettel in der Tasche, legten eine antisemitische Motivation nahe.

Parallelen zu den Anschlägen von Halle und Hanau wurden gezogen. Ein hochrangiger Sicherheitsexperte äußerte gegenüber dem Tagesspiegel: „In allen drei Fällen handelt es sich um einen rechts motivierten Individual-Terrorismus.“ Und: „Wir haben es mit rechts motivierten Einzeltätern zu tun, denen Verschwörungsmythen den Anlass geben für die Tat.“ Wieder Verschwörungstheorien?

Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft sah aber nach ihren Ermittlungen in diesem Fall die psychische Erkrankung des Täters als Auslöser und geht seit Januar 2021 nicht mehr von einer antisemitischen Tat aus. Sehr zum Befremden der jüdischen Gemeinde Hamburg.

Herausragende Einsatzlagen in den Nachbarländern

Deutlich in Erinnerung sind uns zwei fürchterliche Ereignisse aus Frankreich, so die religiös motivierte Enthauptung des Geschichtslehrers Samuel Paty in einem Pariser Vorort Mitte Oktober. Ein 18-jähriger Schüler tschetschenischer Herkunft konnte die Meinungsfreiheit in Zusammenhang mit „Mohammed-Karikaturen“ nicht ertragen und wurde zum Mörder. Abdullah A. wurde bei der Festnahme angeschossen und erlag später seinen Verletzungen. Seine Beisetzung im nordkaukasischen Schalaschi zeigte große Anteilnahme und wenig Kritik an der Tat.

Knapp zwei Wochen später drang der 21-jährige Tunesier Brahim I. in die Basilika Notre-Dame im Stadtzentrum von Nizza ein. Mit einem langen Messer tötete er drei Menschen in der Kirche und verletzte sechs weitere. Er konnte, durch Schüsse der Polizei selbst lebensgefährlich verletzt, noch in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Brahim I. war erst am 20. September mit einem Flüchtlingsboot auf der italienischen Insel Lampedusa gelandet. Vor der Tat befand er sich nur etwa zwanzig Tage in Frankreich. Wenig Zeit für Integration.

Am Abend des 02. November eröffnete der 20-jährige Kujtim F., geboren in Österreich, mit nordmazedonischem Migrationshintergrund, das Feuer auf Menschen in einem beliebten Ausgehviertel in Wien. Er ermordete vier Menschen, bevor er selbst von WEGA-Einsatzkräften erschossen wurde. Die Terrororganisation IS veröffentlichte ein Bekennervideo des Täters und will die Tat für eigene Propaganda beanspruchen.

Ein Netzwerk junger Männer, radikalisiert, die meisten gerade Anfang 20, mit Bezügen in die Schweiz und nach Deutschland und wird von den Sicherheitsbehörden beobachtet. Mitte Juli stellte der österreichische Verfassungsschutz die Observation von Kujtim F. aus unbekannten Gründen ein. Wenige Tage später startete er seine Versuche, in der Slowakei Munition für ein Sturmgewehr zu kaufen. Der Leiter des Wiener Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wurde suspendiert. Die Frage bleibt: Wissen wir, was wir wissen wollen? Sehen wir, wen wir sehen wollen? Ist wirklich nicht viel geschehen, oder haben wir es nicht mitbekommen?

Die Konrad-Adenauer-Stiftung mahnt im Februar 2018 (!): „Die weitgehende militärische Zerschlagung des „Islamischen Staates” (IS) in Syrien und Irak verringert die unmittelbar von ihm ausgehende Terrorbedrohung und erhöht die Chancen auf eine Stabilisierung der syrisch-irakischen Krisenregion. Ein Anlass für grundsätzliche Entwarnung ist er nicht.

Der IS hat auf seine Niederlage mit einer Reihe von Maßnahmen und Strategieveränderungen reagiert. Hierzu gehören Versuche zum Erhalt der „Marke IS”, die Gründung von Ablegern in anderen Staaten und das Bemühen, ein transnationales dschihadistisches Netzwerk aufzubauen. Diese Entwicklungen machen sich in Deutschland u. a. durch rapide steigende Zahlen von „Gefährdern” und Salafisten sowie durch die Entstehung neuer radikaler Gruppen und Netzwerke bemerkbar.

Deutschland muss auf diese Trends reagieren, indem es die Analysefähigkeiten von Behörden, Justiz und Sicherheitskräften anpasst und erhöht, Instrumente und Sicherheitsstrukturen weiter verbessert und seine Innen- und Außenpolitik besser verknüpft.“ Die neuen „Markenbotschafter IS“ sind nun flügge geworden.

Echo der Pandemie

Ein Merkmal zur Bewältigung einer richtigen Krise ist neben einschlägigen Definitionen eine Einmaligkeit, die uns nicht auf konkrete Erfahrungswerte zurückgreifen lässt. Das ist in der Bewältigung der Covid-19-Krise besonders deutlich geworden.

Die Kernaufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich der Polizeien, mussten in eine äußere Zwiebelschale transferiert werden, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) handhabbar zu machen. Das hätte niemand gedacht, als die chinesischen Gesundheitsbehörden am 31.12.2019 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine neue, aggressive Lungenkrankheit meldeten. Die erste Welle der Pandemie brachte uns in Deutschland einen ersten Lockdown ab dem 22.03.2020. Karneval und Skitourismus hießen nun „Spreading-Events“, die Mund-Nase-Bedeckung rückte ins Straßenbild.

Als spürbare Lockerungen ab Mai uns aufatmen ließen, genossen wir eine Freizügigkeit (auch außerhalb deutscher Grenzen), als könnte man von einer Pandemie Urlaub machen. Vielleicht hofften wir, dass wie im „Krisenjahr 2009“ bei der Sorge vor den Auswirkungen der Schweinegrippe, sie am Ende als eine „…Pseudo-Pandemie, als abschreckendes Lehrstück von epidemischer Hysterie und staatlicher Überreaktion in die Medizin- und Sozialgeschichte eingehen…“ würde?

Stattdessen hatte der Virus die Welt schon im Klammergriff und verurteilte Länder und Bewohner zu Reakteuren und Zuschauern. Ein Impfstoff war noch nicht in Sicht. Während unter staunender Anteilnahme bereits am 21.04.2020 das Münchner Oktoberfest abgesagt wurde, verabschiedete nahezu unbemerkt von der Weltöffentlichkeit das höchste Sicherheitsgremium, der UN-Weltsicherheitsrat, am 01.07.2020 eine denkwürdige Resolution 2532/2020 unter deutschem Vorsitz. Die Resolution unterstützte den weltweiten Waffenstillstandsaufruf der Vereinten Nationen und forderte eine 90-tägige globale Waffenruhe, um den Covid-19-geschwächten Bewohnern von Kriegsgebieten eine Atempause zu verschaffen und damit dort humanitäre Organisationen geschützter arbeiten können.

Ende Oktober folgte die Absage der Weihnachtsmärkte in der lieb gewonnenen Form und ein Teil-Lockdown, der infolge der deutlichen zweiten Pandemiewelle in Deutschland ab dem 16.12.2020 zu einem harten Lockdown mit mehreren Verlängerungen wurde. Warum hier diese Auflistung?

BOS – ein Spiegel der Gesellschaft

Ohne erneut in den Tenor von „Systemrelevanz“ einstimmen zu wollen, der weniger Neid als Realitätsbewusstsein verdient hätte, ist im Jahr 2020 tatsächlich sehr viel passiert. Ich beziehe mich u. a. auf meine Erlebnisse im Planungsstab (PLAST) Pandemie einer nordrhein-westfälischen Polizeibehörde. Die nachfolgenden Fragestellungen, die als deutliches Krisenmerkmal ohne konkrete Erfahrungswerte zunächst identifiziert, dann diskutiert und schließlich beantwortet wurden, sind auf viele BOS übertragbar. Auch wenn ich aus der Polizei-Perspektive schreibe, werden sich Leser aus unterschiedlichen Kontexten wiederfinden können.

1. Alltag: Auch Polizeibeamte können an einem Virus erkranken. Wie gelingt es, den täglichen Dienst unter größtmöglichem Infektionsschutz zu gestalten? Hier reicht die Spannweite von Gesichtsmasken und Desinfektionsmitteln bis zur Gestaltung von Dienstplanungen für Angehörige von Risikogruppen. In welchen Bereichen ist Homeoffice möglich? Was braucht man dafür, wie ertüchtigt man seine Mitarbeitenden (auch technisch), welche Regeln (auch Datenschutz) legt man fest? Was bedeutet das für die Führungskräfte bis hin in Oberbehörden und Ministerien? Wie finden Besprechungen statt?

Wie verhindert man eine ständige Durchmischung der täglichen Streifenteams? Wie bildet man Fahrzeugbesatzungen und mit welchem Schutz im Streifenwagen? Wie sieht eine aktive Streifen- und Kontrolltätigkeit unter Pandemiebedingungen aus? Polizeibeamte stehen in Konfliktsituationen und müssen Regelverletzern begegnen, wie buchstabiert sich das Opportunitätsprinzip neu? Ein No-Go muss ein No-Go bleiben.

Ist es auf andere Art strafbar, in Covid-19-Zeiten angehustet und angespuckt zu werden? Wer setzt die CoronaSchVO und die Allgemeinverfügungen um? Welche Rollenerwartung haben Ordnungs- und Gesundheitsämter an die Polizei? Müssen wir mehr Bus- und Bahn fahren (siehe ÖPNV-Regeln)? Wie können wir Querdenkern begegnen, auch innerhalb der eigenen Organisation? Was erwarten bzw. befürchten unsere Bürger? Bei starker lokaler Betroffenheit (Hot-Spot) muss auch der Personalausgleich zwischen Behörden geregelt sein.

2. Aus- und Fortbildung: Welche Inhalte müssen zwingend vermittelt werden? Wie kann das auch in Distanz geschehen? Welche Standards können wir aufrecht halten, wenn z. B. das Training von Eingriffstechniken nicht körperlos möglich ist? Wie lange kann man Leistungsüberprüfungen z. B. zur Waffenhandhabung aussetzen?

Wie können Berufspraktika gestaltet werden, wenn selbst im Regelbetrieb jeder Kontakt „einer zu viel“ sein könnte? Welche Online-Formate in der Lehre sind möglich? Wie halten wir Kontakt zu unseren Berufseinsteigern und ermöglichen eine polizeiliche Sozialisation? Wie tragen wir einer Vertraulichkeitseinstufung (z. B. VS-NfD) Rechnung? Sind unsere Aus- und Fortbildungseinrichtungen dafür ausgestattet? Können die Ausbilder und Lehrbeauftragten damit umgehen?

Welche Inhalte haben Laufbahnprüfungen? Was muss bei Gelegenheit nachgeschult und nachgeprüft werden?

3. Mikrokosmos – Bewältigung von Terrorlagen: Wenn nicht Einsatz, dann Training. Zur professionellen Bewältigung von Terrorlagen fand in 2020 eine Zuspitzung der bereits geschilderten Probleme statt. In der NATO werden Special Operation Forces (SOF) seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 als Mittel zum globalen Kampf gegen asymmetrische Bedrohungen eingesetzt und massiv aufgestockt. Militärisch ist das sinnvoll.

In den Polizeien Deutschlands erfolgte ein Bekenntnis zu den Wachdienstkräften, die mit hoher Wahrscheinlichkeit als Erstkräfte einer Terrorlage im Inland begegnen werden. Auch die Trainings im Verbund einer Dienstgruppe oder der sog. Basis-Organisationseinheit (BOE) mussten demnach an Covid-19-Bedingungen angepasst werden. Das hat eine hohe Priorität, zumindest solange lebensbedrohliche Einsatzlagen durch die Aus- und Fortbildung noch nicht in die Handlungs-DNA des Wachdienstes eingegangen sind (lebEL-, AmokTE-Konzepte). Taktische Konzepte, ballistische Schutzhelme, Plattenträger mit hoher Schutzklasse und Mitteldistanzwaffen mit Zieloptiken wollen und müssen beübt sein.

Spezialeinheiten und Spezialkräfte der Polizeien lösen die Wachdienstkräfte in einer zweiten Phase an den Ereignisorten heraus und müssen ebenfalls bestmöglich vorbereitet, ggf. militärisch bewaffnete und geschulte Terroristen weiter bekämpfen. Hierzu steht ihnen ein besonderer Werkzeugkasten zur Verfügung, der im Kampf gegen den Terror deutlich erweitert wurde.
Während einer Pandemie sind Übungen ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Rechtfertigt die Übungsnotwendigkeit eine Infektionsgefahr in Schulungsumgebungen? Wer verantwortet übungsbedingte Ausfälle für konkrete Einsatzlagen? Auf welche Inhalte kann man verzichten? Welche Inhalte kann man verschieben? Für einen Tag Vollübung zur Bewältigung einer Terrorlage benötigt man bis zu einem Jahr Vorbereitung. Welche Auswirkungen hat eine Absage auf die Motivation oder die Handlungssicherheit?

Wie gestaltet man eine 24/7-Verfügbarkeit bei den Spezialeinheiten? Wie vermeidet man eine Durchmischung bei begrenzter Verfügbarkeit von Spezialkenntnissen und -fähigkeiten? Was bedeutet das für Bereitschaftsdienste?

Fazit und Ausblick

Es ist im Jahr 2020 in der Tat eine Menge passiert, still und im Hintergrund. Bevor jetzt noch jemand grübelt, ob es Spezialeinheiten im Homeoffice gibt, möchte ich betonen, dass wir landauf, landab Antworten auf die Herausforderungen und Fragestellungen gefunden haben. Nicht überall sind die Antworten gleich, nicht jede Fragestellung ist schon vollständig beantwortet und manche Antwort hat nur eine geringe Halbwertzeit. Es ist kein Geheimnis, dass die meisten Antworten denen gleichen, die anderenorts in den BOS die gleichen Fragen gestellt haben.

Systemrelevant sind für mich Berufe, die unter Inkaufnahme eines erhöhten Berufsrisikos für die Aufrechterhaltung eines gesellschaftlichen Systems von Bedeutung sind. Vielleicht können wir uns nur glücklich schätzen, dass Deutschland im Jahr 2020 nicht zum Ziel eines großen Terroranschlags mit einer Vielzahl von Opfern geworden ist. Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, hier aus der Perspektive der Polizeien, haben das Jahr 2020 nicht verschlafen. Das Echo der Pandemie wird uns noch einige Zeit verfolgen. Weitere Antworten sind nötig, da sich auch neue Fragen stellen werden.

Nur ein kleines Beispiel zum Schluss: Eine der Polizeigewerkschaften wird in einem Musterklageverfahren Bedienstete der Polizeidirektion Osnabrück vertreten, die den Nachweis führen wollen, dass die Infektion mit Covid-19 in direktem kausalem Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung stand. Nur so könnte die Erkrankung, einschließlich möglicher Spätfolgen, als Dienstunfall anerkannt werden. Zum Zeitpunkt dieser Zeilen sei eine „höhere vierstellige Zahl“ infizierter Polizeibediensteter dokumentiert.


Der Autor stellt mit diesem Artikel seine höchstpersönliche Meinung dar. Die Literatur liegt beim Verfasser.


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