31.03.2022 •

Siebzig Jahre Bundespolizei – von der Sonderpolizei zum Allrounder (Teil I)

Bernd Walter

Bundespolizei

Im Jahre 1951 als Bundesgrenzschutz gegründet hat heute die Bundespolizei ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland und blickt auf siebzig erfolgreiche, aber auch belastende Jahre im Dienste der Inneren Sicherheit zurück. Sie hat von allen Polizeien die höchste Personalstärke und aktuell den höchsten Personalzuwachs. Bei den Bereitschaftspolizeien stellt sie das höchste Einsatzkontingent. Mit der Bundespolizeifliegergruppe verfügt sie über eine der größten polizeilichen Hubschrauberflotte weltweit. Als einzige Polizei in Deutschland verfügt sie über hochseefähige Patrouillenboote mit Kanonenbewaffnung. Aufgrund ihrer Hauptaufgabe Grenzschutz und der großen Anzahl anrainender Staaten ist sie in ein dichtes Netz von Polizeiverträgen und internationaler Gremien eingebunden.

Die ersten Jahre

Entgegen vielfältigen Falschinterpretationen wurde der Bundesgrenzschutz als Mutterorganisation der heutigen Bundespolizei weder als Streitkräfteersatz noch als paramilitärische Organisation geschaffen. Noch absurder ist der Eintrag bei Wikipedia, wonach die Schaffung des BGS angeblich auf eine Forderung der westalliierten Stabschefs aus dem Jahre 1950 als Vorstufe zur westdeutschen Wiederbewaffnung zurückgeht. Hierfür fehlten sowohl bei den Alliierten als auch in der westdeutschen Bevölkerung jegliche Voraussetzungen. Vielmehr war seine Einrichtung im Nachkriegsdeutschland der Wunsch des ersten Bundeskanzlers Adenauer nach Schaffung einer eigenen polizeilichen Bundesexekutive, die sich jedoch aufgrund der Länderzuständigkeit für Polizeiangelegenheiten ohne Grundgesetzänderung nicht durchsetzen ließ. Beschleunigend wirkte der Umstand, dass sich an der innerdeutschen Grenze die Übergriffe der Gegenseite häuften und die Grenzbevölkerung energische Gegenmaßnahmen verlangte. 

Grenzstreife an der innerdeutschen Grenze
Grenzstreife an der innerdeutschen Grenze
Quelle: B. Walter

So entschloss sich die Bundesregierung nunmehr definitiv, die Bundeskompetenz zur Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden zu nutzen, denn für den noch zu konfigurierenden Grenzschutz hat der Bund nach Art. 73 Nr. 5 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Am 22.3. 1951 trat das erste Bundesgrenzschutzgesetz, bestehend aus vier Paragrafen, in Kraft und bereits am 28.5.1951 versammelten sich die Ersteinstellungen der insgesamt 10 000 Mann starken Polizeitruppe zum ersten Appell in Lübeck-St. Hubertus. Sie war überwiegend verbandspolizeilich organisiert und sowohl an den Ostgrenzen als auch im Landesinnern, jedoch nicht in der französischen Zone, disloziert. Die ursprüngliche Absicht, den BGS an allen Grenzen einzusetzen, musste auf Intervention der westlichen Alliierten aufgegeben werden, die auf eine Konzentrierung an den Ostgrenzen bestanden. Die Grundgliederung des BGS entsprach der der Bereitschaftspolizeien der Länder. Integraler Bestandteil waren der Seegrenzschutzverband, ferner der Bundespasskon­trolldienst, da die westalliierten Besatzungsmächte eine zentrale Passkontrolle für ihren Bereich forderten.

Aufgrund der zunehmend angespannteren Lage an der Zonengrenze zur sowjetischen Besatzungszone und unter Eindruck des Volksaufstandes vom 17.6.1953 in der DDR fasste der Deutsche Bundestag bereits 1953 mit der Mehrheit seiner Mitglieder den von der Bundesregierung in langwierigen Verhandlungen vorbereiteten Beschluss, die Stärke des BGS auf 20 000 Mann zu erhöhen, um dann in den Folgejahren im Rahmen der Überlegungen über einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag die Existenz der Bundespolizeitruppe schlichtweg in Frage zu stellen. Mit dem Zweiten Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 30.5.1956 wurde der BGS zum Aufbau der Bundeswehr herangezogen. Rund 60 Prozent des Personalbestandes wechselten kraft Gesetzes aus naheliegenden Karrieregründen in die neuen Streitkräfte und bildeten dort einen willkommenen Stamm an gut ausgebildetem Personal auf allen Führungsebenen, ein Umstand, der der Bundeswehr kaum eine Erinnerung wert ist.

Einsatz bei der Sturmflut 1962 in Hamburg
Einsatz bei der Sturmflut 1962 in Hamburg
Quelle: BGS

Auf dem Weg zur multifunktionalen ­Bundespolizei

Obwohl ursprünglich auf die Grenzüberwachung und die Passkontrolle beschränkt, erweiterte sich das Aufgabenportfolio der Organisation trotz der verfassungsrechtlichen Beschränkung ständig. Als nach der Gründung des BGS 1951 der damalige Bundeskanzler Adenauer ein eigenes Begleitkommando und Schutzkräfte im Raum Bonn verlangte, wurde dem BGS diese Aufgabe übertragen. Als sich zunehmend die Notwendigkeit der einheitlichen Steuerung des deutschen Polizeifunks und der Einrichtung von Funkbeobachtungskräften zur Überwachung des Agentenfunks herauskristallisierte, war abermals der BGS derjenige, der mit einer zusätzlichen Aufgabe bedacht wurde. Unter gleichen Vorzeichen entstand der Hubschrauberflugdienst, der jahrelang Hauptträger des Luftrettungsdienstes war und zwischenzeitlich auch noch zur Hungerhilfe in Äthiopien und Mosambik und zu Waldbrandbekämpfungseinsätzen in den USA und in Portugal eingesetzt wurde. Als die Länder Unterstützungskräfte beim Katastropheneinsatz benötigten, war der BGS als besonderer Beweis von Bundestreue zur Stelle. Ähnlich selbstverständlich wurden Kräfte zum Auswärtiges Amt, zum Bundeskriminalamt und zur Deutsche Lufthansa abgestellt, als diesen Einrichtungen Sicherheitskräfte fehlten oder eigenes Vollzugspersonal gar nicht vorhanden war.

Der eigentliche Ritterschlag kam mit der Grundgesetzänderung von 1968 und der Neufassung des BGS-Gesetzes von 1972. Der BGS wurde den Länderpolizeien gleichsam gleichgestellt. Nunmehr erlaubten Ausnahmevorschriften die ständige Unterstützung der Länder in Fällen besonderer Bedeutung. Bei einer Organisation mit einem derartigen Belastungsprofil war es dann nahezu zwangsläufig, dass ihr nach dem Desaster anlässlich der Olympischen Spiele in München die Aufgabe zufiel, unverzüglich einen ­Sonderverband zur Bekämpfung terroristischer Gewalttäter aufzustellen: die Geburtsstunde der GSG 9. Die gleiche Zwangsläufigkeit ergab sich 1989, als Deutschland erstmalig Polizeikräfte zu einer internationalen UN-Mission abstellen musste. Lange vor den quälenden verfassungsrechtlichen Diskussionen um den Auslands­einsatz der Bundeswehr und vor dem Urteil des Bundes­­ver­fassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Möglichkeiten von Einsätzen der Bundeswehr im Rahmen von Systemen der kollektiven Sicherheit war der BGS bereits im Ausland tätig. Mit Kabinettsbeschluss vom 13. September 1989 wurden am 14.9.1989 50 Beamte für fast zwei Jahre zusammen mit 600 Polizisten aus 21 weiteren Staaten nach Namibia entsandt, um beim Übergang zur Unabhängigkeit eingesetzt zu werden. Damit waren die BGS-Beamten die ersten deutschen Uniformierten, die das blaue Barett der UN im Ausland trugen. In schneller Reihenfolge folgten Einsätze in Kambodscha, in der Westsahara und auf dem Balkan. Das Kontingent für Namibia stand innerhalb von vierzehn Tagen.

Die zwischenzeitlich eingetretenen sicherheitspolitischen Gegebenheiten veranlassten die Innenministerkonferenz, die Funktion des BGS als unverzichtbare Polizeireserve im „Programm für die innere Sicherheit“ von 1974 festzuschreiben. Die Hauptaufgaben des BGS in den kommenden Jahren waren neben dem klassischen Grenzschutz der Schutz von Bundesorganen, die Wahrnehmung von Aufgaben in der Nord- und Ostsee und die Unterstützung der Polizeien der Länder sowie jener Bedarfsträger, die über keine eigenen Exekutivkräfte verfügten.

Einsatzfeld Luftsicherheit
Einsatzfeld Luftsicherheit
Quelle: Bundespolizei

Zäsuren

Die eigentliche und entscheidende Bewährungsprobe der Organisation war die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, die bereits 1989 ihre Schatten voraus warf. Durch die Eingliederung des vormaligen Grenzschutzes der DDR nach einer Maßgabevorschrift des Einigungsvertrages wuchs der BGS personell von 20 000 auf 30 000 Bedienstete, andererseits vermehrten sich seine Aufgaben quantitativ und qualitativ überproportional. Zum einen entfielen die alliierten Vorbehaltsrechte in Berlin und die Hauptstadt wurde ein Bundesland wie jedes andere auch. Zum anderen übernahm der BGS als Rechtsfolge aus dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet neben seinen sonstigen Aufgaben die bahn­polizeilichen Aufgaben und die Aufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, ab 1992 dann im gesamten Bundesgebiet. Die Unterstützungsanforderungen, insbesondere der Polizeien der neuen Bundesländer, stiegen drastisch.

Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz vom 19. Oktober 1994 wurden alle zwischenzeitlichen und neu hinzugekommenen Aufgaben und Verwendungen des BGS festgeschrieben. Hauptaufgaben der nunmehrigen Bundespolizei sind der Grenzschutz, bahnpolizeiliche Aufgaben, Luftsicherheitsaufgaben einschließlich des Einsatzes von Air Marshals, Schutz von Bundesorganen, Aufgaben auf See, Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall, Verwendung im Ausland , Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden, Verwendung zur Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik und Verwendung zur Unterstützung der Bundesländer. Für Spezialaufgaben sind die GSG 9 und der Bundespolizei-Flugdienst vorgesehen.

Da dem Bürger angesichts der auf Flughäfen, in Ministerien, im Ausland und auf Bahnhöfen und bei allen länderübergreifenden Großeinsätzen eingesetzten BGS-Beamten nicht mehr klarzumachen war, dass es sich hierbei im Ursprung um Grenzbeamte handelte, wurde der Bundesgrenzschutz 2005 dank einer Initiative des damaligen Bundesinnenministers, Otto Schily, in Bundespolizei umbenannt. Nicht jedes Bundesland war mit dieser Regelung einverstanden. Die jüngere Generation kennt bereits nur noch die Bundespolizei, der Ziehvater Bundesgrenzschutz ist bereits Historie.

Die neue Aufgabenstellung hatte letztlich eine Reform des BGS zur Folge, in der die Polizeiverbände drastisch reduziert und die Ämter des Einzeldienstes ausgebaut wurden. Am 1. März 2008 trat eine durchgreifende Neuorganisation der Bundespolizei in Kraft, die nach dem erklärten Willen ihrer Schöpfer eine straffere Organisation schaffen, mehr Blau auf die Straße bringen und überdies die Organisation für die Zukunft fit machen sollte. Vor der Neuorganisation war die Bundespolizei in fünf Bundespolizeipräsidien gegliedert, denen 19 Bundepolizeiämter, 11 Bundespolizeiabteilungen, 5 Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren sowie 5 Bundespolizeifliegerstaffeln nachgeordnet waren. Der Inspekteur des BGS war als Unterabteilungsleiter in die Hierarchie des Bundesinnenministeriums eingebunden und entfaltete daher auch kaum Außenwirkung.

Die Funktionen der ehemaligen fünf regionalen Bundespolizeipräsidien und andere Aufgabenanteile wurden nunmehr in einem Bundespolizeipräsidium als Oberbehörde zusammengefasst, das seinen Sitz in Potsdam hat. Die Organisation umfasst aktuell neben dem Bundespolizeipräsidium 11 Bundespolizeidirektionen, 10 Bundespolizeiabteilungen, die Bundespolizeiakademie, 6 Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren, ein Bundespolizeitrainingszentrum, zwei Bundespolizeisportschulen, die Bundespolizei See, acht Regionale Bereichswerkstätten, drei Bundespolizeiorchester, eine Reiterstaffel und zwei Diensthundeschulen. Nachgeordnet, aber ausgelagert sind ferner die bundespolizei­lichen Anteile des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM), des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) und der für die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingerichteten Gemeinsamen Zentren.

Die gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung werden nunmehr von neun regionalen Bundespolizeidirektionen als Unterbehörden mit Sitz in Bad Bramstedt, Berlin, Hannover, Pirna, Sankt Augustin, Koblenz, Flughafen Frankfurt/Main, Stuttgart und München wahrgenommen, deren Zuständigkeitsbereich sich grundsätzlich an den Grenzen der jeweiligen Bundesländer orientiert. Für die maritimen Aufgaben wurde in der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt ein Direktionsbereich Bundespolizei See eingerichtet. Eine Sonderrolle bildet die nunmehr eingerichtete Bundespolizeidirektion 11, der die GSG 9 der Bundespolizei, die Bundespolizei-Fliegergruppe. die Polizeilichen Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei, die Besonderen Schutzaufgaben Luftverkehr der Bundespolizei und die Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Bundespolizei unterstehen. Die ehedem dezentral den Bundespolizeipräsidien unterstehenden zehn Bundespolizeiabteilungen mit den Standorten Ratzeburg, Uelzen, Blumberg, Bad Düben, Duderstadt, Sankt Augustin, Hünfeld, Bayreuth, Bad Bergzabern und Deggendorf werden nunmehr zentral von der Direktion ­Bundesbereitschaftspolizei in Fuldatal geführt, die sowohl die Unterstützung im eigenen Bereich als auch für die fremder Bedarfs­träger koordiniert. Die Bundespolizeiakademie in Lübeck als weitere Unterbehörde fungiert weiterhin als zentrale Aus- und Fortbildungsstätte und ist dem Bundespolizeipräsidium unmittelbar nachgeordnet. Ihr wurden zusätzlich die bisherigen dezentralen sechs Bundespolizeiaus- und Fortbildungseinrichtungen, das Bundespolizeitrainingszentrum Kührointhaus sowie die Einrichtungen zur Förderung des Spitzensports (Bundespolizeisportschule in Bad Endorf und Bundespolizeisportschule Kienbaum) unterstellt und die Aufgabe als zentrale Einstellungsbehörde zugewiesen.

Die Haupttätigkeitsfelder der Bundespolizei werden im zweiten Teil des Beitrags in der nächsten Ausgabe der CRISIS PREVENTION behandelt.


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