09.12.2019 •

Rauchmelder – Schutzengel gegen Feuer und Rauch Bundesverband Brandschutzfachbetriebe

Bundesverband Brandschutzfachbetriebe

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Brandrauch kann tödlich sein. Das größte Risiko bei einem Wohnungsbrand geht von den Rauchgasen aus. Die überwiegende Zahl der rund 400 Brandopfer in Deutschland stirbt nicht durch die Flammen, sondern in Folge von Rauchvergiftungen. Neben den Brandtoten gibt es jährlich rund 4 000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich.

Rauchwarnmelder (allgemein Heimrauchmelder oder Rauchmelder genannt) sind automatische Brandmelder, die auf in der Luft enthaltene Verbrennungsprodukte und/oder brandrauchtypische Schwebstoffe ansprechen. Zu unterscheiden sind Ionisationsrauchmelder und optische bzw. elektrooptische Rauchmelder. Sie ermöglichen die frühzeitige Brandraucherkennung und alarmieren gerade schlafende Personen, die Rauch im Schlaf nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können.

Rauchmelder an der Decke: Kleines Gerät – großer Effekt: Es kann Leben...
Rauchmelder an der Decke: Kleines Gerät – großer Effekt: Es kann Leben retten.
Quelle: TDLacoste, Wiki Commons

Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle angeboten, die über optische und/oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch warnen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden. Rauchmelder sind so eben die modernen Schutzengel gegen Feuer und Rauch.

Kraft der jeweiligen Landesbauordnung sind inzwischen in den Neubau-Wohnungen Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Für Bestandswohnungen gelten unterschiedliche Nachrüstungsfristen, mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen. Hiermit wird ein wichtiger lebensrettender Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten geleistet. Ob gesetzliche Pflicht oder nicht, Rauchmelder sollten – wie auch Feuerlöscher – in jedem Haushalt (Single, Familie, Wohngemeinschaft) zum eigenen Schutz selbstverständlich sein. Rauchmelder sind in Küche und Bad nicht unbedingt geeignet!

Die Vorschriften in den Bundesländern

Folgende Bundesländer regeln in ihren Landesbauordnungen (LBO) die Ausstattungspflicht von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wie folgt:

Rauchmelder – Schutzengel gegen Feuer und Rauch Bundesverband...

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Planung, Montage, regelmäßige Funktionskontrollen und Wartung sowie Kosten

Die Anzahl und die Anordnung der Rauchwarnmelder ergeben sich aus DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“. Planung, Montage, regelmäßige Funktionskontrollen und Wartung der Rauchwarnmelder sollten deshalb durch eine Fachkraft mit Kompetenznachweis erfolgen. So werden Fehlalarmierungen und sonstige Betriebsstörungen weitgehend vermieden.

Eine gesonderte Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung durch Behörden oder Dritte (z. B. Schornsteinfeger, Technische Überwachungsgesellschaften, Feuerwehren, Brandschutz-Kundendienste) findet nicht statt. Die Überwachung der Funktions­fähigkeit der Rauchwarnmelder ist der Eigenverantwortung überlassen. Vorgeschriebene, aber fehlende oder unzureichend funktionierende Rauchmelder ­können ggf. den vollen Schutz der Feuerversicherung und/oder Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gefährden. Nur im Bundesland Thüringen ist derzeit gesetzlich geregelt, dass die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall unberührt bleibt.

Die Kosten für die Beschaffung, den Einbau der Rauchmelder und den Austausch funktionsunfähig gewordener oder älterer Rauchmelder in Wohnungen haben die Eigentümer zu tragen. Diese Kosten sind bei vermieteten Wohnungen keine auf die Mieter umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Das gilt auch bei gemieteten Rauchwarnmeldern, so etwa die Urteile des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 04.12.2013 (Az. 715 C 283/13) und des Landgerichts Hagen vom 04.03.2016 (Az. 1 S 198/15) , die der gegenteiligen Entscheidung des Landgerichts Magdeburg , Urteil vom 27.09.2011 (Az. 1 S 171/11) ausdrücklich nicht folgen. Deshalb kann hier Wohnungsmietern allenfalls nur der Anteil der Wartungskosten als Betriebskosten umgelegt werden, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist.

Die Anbringung der Geräte ist einfach und selbsterklärend
Die Anbringung der Geräte ist einfach und selbsterklärend.
Quelle: bvbf

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder

Hier reagieren auch Anbieter, die im Sicherheitsmarkt nicht unbedingt ihr Kerngeschäft betreiben. Mit der Anschaffung von Rauchmeldern in Lebensmittel- oder Baumärkten verschafft sich der Verbraucher mit vermeintlichen „Schnäppchen“ für wenige Euro nicht immer ein funktionssicheres und langlebiges Produkt. Das zeigen gelegentlich diverse Rauchmelder-Rückrufe von einzelnen Lebensmittel- und Baumarktketten.

Empfohlen werden insbesondere VdS-anerkannte Rauchmelder nach der Norm DIN EN 14604. Bei Wohnungen von über 130 qm und mehr als einem Stockwerk sollten funkvernetzte Rauchmelder erwogen werden, die gleichzeitig melden, wenn an einem entlegenen Ort der Wohnung ein Feuer ausbricht. Rauchmelder sind eben keine Gegenstände des täglichen Bedarfs, sondern bedürfen der näheren Fachberatung. Es gibt vielfältige Geräte und Unterschiede in der Qualität, was auch beim Preis deutlich wird. Der Kauf bei qualifizierten Fachbetrieben wird daher empfohlen. Dieser liefert umfassende fachkundige Beratung, Planung, Installation und Wartung bei Sicherheitsprodukten, die Leben retten und Sachwerte schützen.

Tipps zum Kauf von Rauchwarnmeldern im Fachhandel  

Folgende Qualitätsmerkmale sollten beachtet werden:

  • CE-Kennzeichnung mit Typkennung EN 14604 (EU-einheitliches Konformitätszeichen für bestimmte Produkte des Europäischen Binnenmarktes)
  • Produktanerkennung des VdS oder KRIWAN Testzentrum (Anerkennung nach Prüf- und Zertifizierungsverfahren der VdS Schadenverhütung GmbH oder KRIWAN Testzentrum GmbH & Co.KG)

Weiter sollten Rauchmelder folgende Ausstattungsmerkmale haben:

  • langlebige Batterien und Befestigungsmaterial
  • Vernetzbarkeit (per Kabel oder Funk)
  • Fotoelektronische Funktionsweise
  • Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle
  • Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet
  • Schutzvorrichtung gegen Verunreinigung (Staub, Insekten)
  • Fachhandelgarantie.

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