Einigung im Trilog zum Cyber Resilience Act erzielt
TÜV-Verband fordert ambitionierteres Regelwerk
TÜV-Verband begrüßt Trilogeinigung über Cyber Resilience Act. Positiv: Vernetztes Spielzeug und persönliche Wearables gehören zu kritischen Produkten. Ambitionierteres Regelwerk jedoch wünschenswert, um Sicherheit digitaler Produkte zu gewährleisten. Neue Regelungen sollten schneller angewendet werden.
Berlin, 01. Dezember 2023 – EU-Kommission, EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich in der vergangenen Nacht vorläufig über den Cyber Resilience Act (CRA) geeinigt. Der TÜV-Verband begrüßt die Einigung, wünscht sich aber ein ambitionierteres Regelwerk:
„Es ist richtig und wichtig, endlich verpflichtende Vorgaben für die Cybersicherheit vernetzter Produkte in der EU einzuführen“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros. „Vorrangiges Ziel des EU-Gesetzgebers muss es sein, dass nur nachweislich cybersichere Produkte auf den Markt kommen, um das Vertrauen der Menschen in vernetzte Produkte zu stärken. Dazu bedarf es aber auch robuster und verlässlicher Überprüfungsmechanismen. Hier hat der EU-Gesetzgeber eine große Chance verpasst.“
Kritisch bewertet der TÜV-Verband, dass die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament die Liste der kritischen Produkte, für die eine unabhängige Konformitätsbewertung erforderlich ist, massiv auf nur noch vier Produktkategorien gekürzt haben. So sollen zum Beispiel Betriebssysteme für Server, Desktops und Mobilgeräte, Router oder Chipkartenleser künftig mit einer reinen Herstellerselbsterklärung auf den Markt kommen. Das ist angesichts der hohen Gefährdungslage und des zu erfüllenden Schutzauftrages des Gesetzgebers nicht nachvollziehbar und unangemessen.
„Eine konsequente Einbindung unabhängiger Prüfstellen gerade bei kritischen Produkten ist zwingend erforderlich, um das notwendige Vertrauen in die Sicherheit digitaler Technologien zu schaffen“, sagt Kröhnert.
Positiv sei hingegen, dass nun auch internetfähige Spielzeuge und persönliche Wearables in die Liste der kritischen Produkte aufgenommen wurden. Kröhnert:
„Gerade vernetzte Verbraucherprodukte mit digitalen Funktionen bergen ein hohes Risikopotenzial und können leicht zum Einfallstor für Cyberangriffe werden.“
Angesichts der enormen Zahl von Cybersicherheitsvorfällen und der damit verbundenen Schäden ist es wichtig, dass die neuen Regelungen schnell greifen. Die Verlängerung der Übergangszeit von 24 auf 36 Monate und damit auf voraussichtlich erst 2027 ist nicht nachvollziehbar.
Mit dem CRA werden erstmals grundlegende Anforderungen an die Cybersicherheit für alle Produkte mit digitalen Elementen festgelegt. Dies umfasst sowohl physische Produkte als auch Software. Die Anforderungen umfassen unter anderem die Berücksichtigung der Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus, die Dokumentation aller Cybersicherheitsrisiken, die Meldung und Behebung aktiv ausnutzbarer Schwachstellen sowie eine Updatepflicht der Hersteller.
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Tel.: +49 30 760095-400
Fax: +49 30 760095-401
E-Mail: berlin@tuev-verband.de