Förderung von Forschungsvorhaben für ein „Forschungsnetzwerk Anonymisierung...
Quelle: Pixabay/vickygharat
15.12.2021 •

Förderung von Forschungsvorhaben für ein „Forschungsnetzwerk Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben für ein „Forschungsnetzwerk Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, Bundesanzeiger vom 09.12.2021

Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Digitale Systeme sind heutzutage allgegenwärtig: Smartphones, Smarthomes, Medizintechnik und zunehmend digital vernetzte Fahrzeuge sind nur einige Beispiele. Der moderne Alltag ist ohne digitale Systeme aller Art kaum mehr vorstellbar. Beim Betrieb all dieser Systeme fallen umfangreiche Daten an, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten ­erlauben. Basierend auf der maschinellen Auswertung von Kunden-, Geschäfts- und Prozessdaten bestücken Supermärkte ihr Sortiment, optimieren Spediteure ihre Touren, werden Energienetze effizienter ausgelastet und Industrieanlagen effektiver gewartet. Durch die Auswertung von Daten wird die Verkehrsplanung und -steuerung verbessert, autonomes Fahren ermöglicht und eine individuelle Gesundheitsversorgung unterstützt. Kurzum: Daten bilden die Grundlage der digitalen Gesellschaft; sie fallen überall an und ermöglichen immer mehr digitale Dienste und datengetriebene Geschäftsmodelle.

Die COVID-19-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wertvoll Daten als Handlungsgrundlage für das Krisenmanagement sind, dass aber auch Datensicherheit und Datenschutz wesentlich sind, gerade mit Blick auf personenbeziehbare, vertrauliche Daten wie Patientendaten. Das Spannungsfeld zwischen Datennutzung und Datenschutz führt ­aktuell dazu, dass das Potential der Digitalisierung und darauf aufbauender Anwendungen, Dienste und Geschäftsmodelle in Deutschland noch nicht umfassend genutzt wird. Abhilfe versprechen hier insbesondere technische ­Lösungen der Depersonalisierung und Anonymisierung, die einen missbrauchs- und rechtssicheren Datenschutz ­gewährleisten und das Teilen von Daten vereinfachen und befördern.

Mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen und die Potentiale der Digitalisierung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft stärker zu nutzen, strebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Gründung eines „Forschungsnetzwerks Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“ an. Kernaufgabe des Forschungsnetzwerks wird die umfassende Erforschung von Technologien, Verfahren und Methoden zur Anonymisierung bzw. Depersonalisierung personenbeziehbarer Daten sowie die Entwicklung und Erprobung dazugehöriger Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Darüber hinaus sollen Wirtschaft und Verwaltung bei Fragen der Anonymisierung und Depersonalisierung von personenbeziehbaren Daten technisch-fachlich beraten und Anreize zum Datenteilen gesetzt werden.

Die Fördermaßnahme soll in Übereinstimmung mit der Datenstrategie der Bundesregierung das datenschutzkonforme Teilen von Daten erleichtern; Indikator hierfür ist die Menge datenschutzkonform geteilter Daten. Weiterhin soll durch die Fördermaßnahme ein konjunktureller Impuls gesetzt werden; Indikator hierfür sind das Wachstum von datenbasierten Dienstleistungen und Geschäftsmodellen sowie das Wachstum durch sekundäre Effekte, wie Effizienzgewinne, der Datennutzung.

Zweck der Zuwendung ist es, innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Projektlaufzeit von typischerweise drei Jahren, neue tragfähige Technologien, Verfahren und Methoden zur Anonymisierung bzw. Depersonalisierung von personenbeziehbaren Daten sowie dazugehörige Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, zu verbessern und zu erproben. Dabei ist eine dem Vorhaben angemessene Methodik zu verwenden. Die im Vorhaben erzielten Ergebnisse sind geeignet zu evaluieren, zu bewerten und für die weitere Verwertung vorzubereiten. Mittel- bis langfristig soll ein Standortvorteil für Deutschland und Europa erreicht und die hiesige traditionelle Sensibilisierung für Themen wie Datenschutz und Erhalt der Privatsphäre positiv für wirtschaftliches Wachstum genutzt werden.

Die Fördermaßnahme ist Teil des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. ­Sicher. Souverän.“ Sie trägt insbesondere zur Umsetzung der strategischen Ziele „Daten und Know-how: geschützt und nutzbar“, „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ sowie „Innovation und Transfer: weltspitze und zukunftssicher“ bei.

Weitere Informationen auf den Seiten des BMBF.


Mehr zu den Themen:

Verwandte Artikel

Von der Einsatzbeamtin zur Informationssicherheitsbeauftragten

Von der Einsatzbeamtin zur Informationssicherheitsbeauftragten

2016 begann ich meine Reise mit einem dreijährigen Studium an der niedersächsischen Polizeiakademie in Hann.

UBA startet Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen

UBA startet Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat heute offiziell das Nationale Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen in Merseburg, Sachsen-Anhalt, eröffnet.

IMBOS – der neue Standard zur digitalen, organisationsübergreifenden Vernetzung in Schadenslagen

IMBOS – der neue Standard zur digitalen, organisationsübergreifenden Vernetzung in Schadenslagen

Am 18. Oktober 2023 wird Sascha Pomp vom IMBOS e.V. etwas zur organisationsübergreifenden Vernetzung in Schadenslagen und dem System IMBOS berichten.

:

Photo

Künstliche Intelligenz

Generative KI wie ChatGPT und Co. haben den Stand der Technik erstmals einer breiten Öffentlichkeit demonstriert und KI in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.