Bundesinnenministerin Nancy Faeser besichtigt Kritische Infrastruktur im Sektor Wasser
Gelungenen Resilienzmaßnahmen für Kritische Infrastrukturen beim Wasserversorger Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH – WVR mit Unterstützung des Bundes.
Der Schutz Kritischer Infrastrukturen in allen Sektoren ist heute wichtiger denn je. Das gilt auch für die Widerstandsfähigkeit der Trinkwasserversorgung. Die WVR in Rheinland-Pfalz versorgt mehr als 235.000 Menschen in der Region täglich mit Trinkwasser. Das Wasserwerk Guntersblum gehört mit einer Trinkwassergewinnung von jährlich über 11 Mio. m³ zu den bedeutendsten Wasserwerken in Rheinland-Pfalz.
Auf dem Gelände des Wasserwerks befindet sich seit letztem Jahr eine Netzersatzanlage, also ein Notstromaggregat, von hoher Leistungsstärke. Mit der neuen 400 Volt Hybrid-Netzersatzanlage kann die Wasserversorgung auch aufrechterhalten werden, wenn der Strom ausfällt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat sich an diesem Projekt im Rahmen der Zivilschutzvorsorge mit insgesamt 1,3 Mio. Euro beteiligt und damit einen erheblichen Anreiz zur Ergreifung dieser wichtigen Resilienzmaßnahmen gesetzt. Seit 2020 wurde der Sektor Trinkwasserversorgung mit über 70 Mio. € unterstützt. Die bundesseitige Finanzierung stärkt damit die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Krisen und Katastrophen, die z.B. durch die Folgen des Klimawandels verursacht werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Wasserversorgung zählt zu einer der wichtigsten kritischen Dienstleistungen in Deutschland. Dass hier auch bei Krisenereignissen weiterhin ausreichend sauberes Trinkwasser aus der Leitung kommt, ist nicht in allen Lagen selbstverständlich. Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH hat hierfür gemeinsam mit dem Bund einen wichtigen Schritt getan.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz wollen wir die zukünftige Stärkung der Resilienz der Kritischen Infrastrukturen erreichen. Das KRITIS-Dachgesetz legt erstmalig ein „Dach" über alle KRITIS-Sektoren. Damit werden die Kritischen Infrastrukturen vor allen denkbaren Risiken, die durch die Natur oder den Menschen verursacht werden können, besser geschützt: sei es ein Unwetter, menschliches Versagen oder ein Sabotageakt. Wir regeln den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen damit erstmalig bundeseinheitlich und sektorübergreifend."
Um die Widerstandsfähigkeit in Deutschland weiter zu erhöhen, müssen alle Kritischen Infrastrukturen in den Blick genommen werden. Seit dem gestrigen Tag liegt der Gesetzentwurf des BMI zum KRITIS-Dachgesetz den Bundesressorts zur Prüfung vor.
Das KRITIS-Dachgesetz wird erstmals den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend regeln. Bisher gab es eine solche Bundesregelung nur für die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen.
Damit wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag sowie die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) umgesetzt. Verpflichtende Vorgaben zur Stärkung, Aufrechterhaltung oder Herstellung ihrer Handlungsfähigkeit und Resilienz, einem Störungsmonitoring und Aufsichtsmaßnahmen gelten für die im Gesetz festgelegten „Betreiber kritischer Anlagen“, die aufgrund ihrer Größe für die Versorgungssicherheit in Deutschland besonderes bedeutend sind.
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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