Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Sicherheitspakets
Das Bundeskabinett hat am 9. September die Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Sicherheitspakets beschlossen. "Unser Sicherheitspaket sieht unter anderem konsequente Ausweisungen von Gewalttätern vor. Es sieht Messerverbote, Gesichtserkennung von Straftätern, Taser-Einsatz und verdachtsunabhängige Kontrollen der Bundespolizei vor", sagte Innenministerin Nancy Faeser zum Beschluss des Kabinetts.
Nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen hatte die Bundesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket vorgelegt. In Form von Formulierungshilfen liegen nun zwei Gesetzentwürfe zur Beratung vor: einer "zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" und ein weiterer "zur Verbesserung Terrorismusbekämpfung". Der Bundestag wird sich an diesem Donnerstag mit den Gesetzentwürfen zur Umsetzung des Asyl- und Sicherheitspakets der Bundesregierung befassen. Innenministerin Nancy Faeser betonte:
"Wir stärken die innere Sicherheit durch konkretes Handeln. Und wir setzen unseren harten Kurs gegen die irreguläre Migration fort.“
Das Wichtigste auf einen Blick
Bekämpfung von irregulärer Migration:
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf zukünftig biometrische Daten nutzen, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen.
- Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedsstaat der Rückübernahme zugestimmt hat.
- Eine „Dublin-Task Force von Bund und Ländern“ wird dafür Sorge tragen, dass mehr Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, in den zuständigen Staat überstellt werden können.
- Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht unbedingt notwendig sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus.
Bekämpfung von Islamismus:
- Der biometrische Abgleich zur Gesichtserkennung wird möglich, um die Identifizierung von Tatverdächtigen zu erleichtern.
- Um Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen und Geldströme zu kontrollieren, erhält der Verfassungsschutz weitere Befugnisse.
- Die Bundesregierung hat in ihrer Amtszeit mehrere Verbote gegen islamistische Vereinigungen verhängt – weitere Vereinsverbote werden folgen.
- Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen, daher werden künftig weitere Behörden – wie Bundespolizei, Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt – abgefragt, wenn es um Erteilung oder Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht.
- Die Bundesregierung setzt eine Task Force zur Islamismusprävention aus Wissenschaft und Praxis ein.
- Die Bundesregierung wird auf EU-Ebene einfordern, islamistische Propaganda im Netz besser zu bekämpfen.
Strengeres Waffenrecht und Messerverbot:
- Die Bundesregierung führt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen ein.
- Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot.
- Die Bundesländer werden ermächtigt, Messerverbote an Bahnhöfen zu verhängen.
- Außerdem wird der Umgang mit gefährlichen Springmessern verboten.
Vorübergehende Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet
Zur weiteren Reduzierung irregulärer Migration und dem Schutz der inneren Sicherheit hat das Bundesinnenministerium heute außerdem die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert. Damit werden ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sein. So besteht an allen deutschen Landgrenzen das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einschließlich der Möglichkeit von Zurückweisungen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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