„Kriminalität macht nicht an Staatsgrenzen halt!“

Sarah Heggen

Bundeskriminalamt

Mit den rasanten Entwicklungen der kriminalistischen Welt Schritt zu halten, stellt eine besondere Herausforderung für die Beamten und Beamtinnen des Bundeskriminalamtes (BKA) dar. Seit Dezember 2014 ist Holger Münch neuer Präsident Deutschlands höchster Polizeibehörde. Mit CP sprach er über die Anforderungen an seine Person, die Entwicklungen im internationalen Terrorismus sowie die Auseinandersetzung mit der „rechten“ und „linken“ Gewalt in Deutschland. Die Fragen stellten Wolfgang Würz, kriminalistischer Berater CP, und Sarah Heggen, Redaktion CP.

CP: 

Herr Münch, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für die Beantwortung unserer Fragen nehmen. Seit dem 1. Dezember 2014 sind Sie Präsident des Bundeskriminalamtes und damit „Deutschlands oberster Polizist“. Wie haben sie die ersten Monate als BKA Präsident erlebt?


Hr. Münch: 

Ich bin offen aufgenommen worden, was mir die Einarbeitung in meine neuen Aufgaben sehr erleichtert hat. Denn das Amt des BKA-Präsidenten ist in jeglicher Hinsicht eine Herausforderung. Aber nirgendwo sonst kann man die kriminalpolizeiliche Arbeit in ihrer ganzen Vielfalt national wie international derart mitgestalten und weiterentwickeln. Das macht das Amt für mich zugleich sehr erfüllend. Daher habe ich die Entscheidung, mich dieser Aufgabe zu stellen, keinen Moment bereut. 


CP: 

Wie bewerten Sie die aktuelle Leistungsfähigkeit des BKA?


Hr. Münch: 

Das Bundeskriminalamt ist eine sehr leistungsfähige Behörde mit engagierten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dadurch genießen wir bei unseren nationalen wie internationalen Partnern hohes Ansehen. Das ist aber keine Selbstverständlichkeit, daran müssen wir täglich arbeiten. Rasante technische Entwicklungen fordern beispielsweise neue Konzepte zum Umgang mit großen Datenmengen. Die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität muss zeitgemäß ausgerichtet sein, um etwa den mit großen wirtschaftlichen Schäden verbundenen Aktivitäten international agierender, straff organisierter Banden gleichermaßen begegnen zu können. Das sind nur zwei von vielen Herausforderungen, die wir in einem sehr engen Rahmen personeller wie finanzieller Ressourcen angehen müssen. Um zukunftsfähig zu sein und damit weiterhin ein weltweit anerkannter wichtiger Pfeiler der deutschen Sicherheitsarchitektur zu bleiben, prüfen wir unsere Organisationsstrukturen und Strategien der Kriminalitätsbekämpfung regelmäßig, setzen neue Schwerpunkte und Prioritäten und passen uns – wenn nötig – an. 


CP: 

Sind das BKA und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut aufgestellt für die aktuellen Herausforderungen bei der nationalen, europäischen und internationalen Verbrechensbekämpfung?


Hr. Münch: 

Kriminelle agieren heute international. Sie nutzen digitale Medien zur verschlüsselten Kommunikation. Das Internet wird immer häufiger zum Tatort. Die Welt, auch die der Kriminalität, dreht sich heute gefühlt immer schneller. Mit diesen Entwicklungen müssen wir als Polizei Schritt halten. Wir brauchen deshalb ein modernes Informationsmanagement und müssen cyberfähig sein, also mit den Herausforderungen der modernen Technik umgehen können. 

Aus meiner Sicht können wir diesen Herausforderungen nur erfolgreich begegnen, wenn wir mit unseren Partnern noch stärker im Verbund arbeiten. Wir müssen unsere Kräfte bündeln und unsere Prozesse optimieren. „Jeder macht alles“ war gestern. Das BKA wird in dieser Entwicklung eine koordinierende und eine aktive Rolle einnehmen. Wir werden in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern für zentrale Themen eine „Themenführerschaft“ übernehmen. Bei entsprechender Nachfrage von den Ländern wird das BKA auch zentrale Services, z. B. zur Überwindung von Verschlüsselungstechniken, anbieten. 

Ein Beispiel für die koordinierende Rolle des BKA ist die neu gegründete Koordinierungsstelle Organisierte Kriminalität, die sogenannte Kost OK, welche einen strukturierten Erkenntnisaustausch zu den OK-Entwicklungen in Bund und Ländern gewährleistet und so eine Früherkennungsfunktion wahrnimmt. Gemeinsame Bund-Länder-Auswerteprojekte zur Initiierung von Ermittlungsverfahren oder arbeitsteilige Schwerpunktmaßnahmen können so vorbereitet werden. Darüber hinaus soll die Kost OK zentraler Ansprechpartner für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Impulsgeber für Schwerpunktsetzungen bei EUROPOL sein. 

Und was im nationalen Bereich gilt, gilt auch für den internationalen Bereich. Ich sagte es bereits, Kriminalität macht heute nicht mehr an Staatsgrenzen halt. Gegen länderübergreifende organisierte Banden etwa kann niemand allein erfolgreich sein. Daher ist die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden und mit Organisationen wie EUROPOL und INTERPOL von zentraler Bedeutung. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei der schnelle und unkomplizierte Austausch von Informationen. 


CP: 

Wie sehen Sie die strategische Rolle des BKA im Verhältnis zu EUROPOL und INTERPOL, wo nunmehr der vormalige Vizepräsident des BKA, Jürgen Stock, herausragende Verantwortung trägt?


Hr. Münch: 

Angesichts der Kriminalitätsentwicklungen gibt es keine Alternativen zu einer engen internationalen polizeilichen Zusammenarbeit. Das BKA ist in erster Linie nationale Zentralstelle, hat insofern eine koordinierende Rolle. Wir vertreten etwa die deutsche Polizei in den internationalen Gremien und steuern die Anfragen aus dem In-und Ausland an die betroffenen Stellen. Um noch schneller und effektiver arbeiten zu können, prüfen wir derzeit, ob SIENA, das Nachrichtensystem von EUROPOL, von den Polizeien der Länder direkt genutzt werden kann. Bisher läuft die Kommunikation mit EUROPOL immer über das BKA. Eine direkte Kommunikation der betroffenen Dienststellen könnte die Abläufe beschleunigen und vereinfachen. 

Auch mit INTERPOL wollen wir die Zusammenarbeit verbessern und intensivieren. Ich war kürzlich mit dem Innenminister Dr. Thomas de Maizière in Lyon bei INTERPOL, um mit Prof. Dr. Stock über die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität und die Vertiefung der Zusammenarbeit mit INTERPOL zu sprechen. Wir haben unter anderem zugesagt, die „Child Exploitation Database“ von INTERPOL, die wertvolle Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bietet, sowie das INTERPOL-Projekt „Millennium“, das sich mit der Bekämpfung der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität befasst, weiter zu unterstützen. 


CP: 

Das Bundeskriminalamt hat in diesem Jahr, neben der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, 200 neue Planstellen bekommen zur Verstärkung des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. In welchem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) sehen Sie die größten Herausforderungen und wo setzen Sie die Schwerpunkte beim Personalaufwuchs? 

Holger Münch vom BKA
Holger Münch
Quelle: Bundeskriminalamt

Hr. Münch: 

Eine der größten Herausforderungen stellt für uns die Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus dar. Dieser wird uns auf unabsehbare Zeit beschäftigen, da Deutschland neben anderen europäischen Staaten im Fokus von Terrorgruppen, wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) steht. Es besteht eine ernst zu nehmende Anschlagsgefahr. Das zeigen die Anschläge in Paris, Kopenhagen oder Tunesien, wie auch die in den letzten Jahren verhinderten Anschläge in Deutschland. 

Eine stetig steigende Zahl von Personen reist von Deutschland in Jihad-Gebiete, wie Syrien und den Irak, aus: Viele lassen sich dort militärisch ausbilden und kehren dann, zum Teil mit Kampferfahrungen, wieder nach Deutschland zurück. Die Aktivitäten dieser stetig steigenden Zahl von Rückkehrern auf dem Radar zu haben, ist eine Herausforderung. 

Ein großes Risiko stellt ferner die Radikalisierung hier lebender Personen im Verborgenen dar, von Personen, die sich zuvor weder in einschlägigen Kreisen bewegt haben noch in sonstiger Form polizeilich in Erscheinung getreten sind. Zudem zeichnet sich das jüngste Anschlagsgeschehen in Europa nicht durch komplexe organisationsgebundene Taten aus. 

Vielmehr stellen wir Einzeltäter oder Kleinstgruppen fest, die ihre Taten mit Hilfe einfachster Tatmittel, wie Messern oder Schusswaffen, begehen. Das vereinfacht nicht nur die Vorbereitungshandlungen. Solche Angriffe sind für die Polizei deutlich schwerer zu erkennen. 


CP: 

In einem Bericht des „Spiegel“ vom Mai dieses Jahres werden Sie mit der Aussage zitiert „Wir haben keinen Masterplan“, verbunden mit den Forderungen nach stärkeren Anstrengungen bei der Prävention und De-Radikalisierung – somit in Bereichen, die gemeinhin nicht zu den Kernkompetenzen des BKA gerechnet werden. Aus welchen gesellschaftlichen Bereichen wünschen Sie sich Initiativen und wo kann in diesem Zusammenhang das BKA helfen und unterstützen? 


Hr. Münch: 

Derzeit fehlt es im Bereich des islamistischen Terrorismus an einer ganzheitlichen Präventionsstrategie für Deutschland. Wir haben einen Flickenteppich mit Stellen und Institutionen, die meist nur regional tätig werden. Aus meiner Sicht besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die einzelnen Akteure arbeiten gut und engagiert. Es fehlt aber an Koordination, an abgestimmter Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und privaten Akteuren sowie zum Teil auch an Planungs-und Finanzierungssicherheit. Wir brauchen keine Zentralisierung, aber einen gemeinsamen Plan. Hier muss investiert werden, denn die Strafverfolgungsbehörden allein können das Problem nicht lösen. 

Ansätze für einen solchen Plan lassen sich bei bestehenden Programmen im Bereich des Rechtsextremismus finden. Wie steht es zum Beispiel um die Übertragbarkeit von dringend benötigten, hier etablierten und funktionierenden Aussteigerprogrammen, vor allem für die jungen Männer und Frauen, die desillusioniert aus den Jihad-Gebieten nach Deutschland zurückkehren? 

Ebenso gilt es, die Forschung in eine solche Gesamtstrategie zu integrieren. Denn nur durch eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen von Terrorismus und Extremismuslassen sich etwa Verhaltensmuster fundiert bewerten, Ideologien einordnen und daraus Präventions- und auch Deradikalisierungsprogramme ableiten. Das BKA befasst sich mit Unterstützung anderer Forschungsstellen und Experten mit dem Thema. Darüber hinaus haben wir uns dafür entschieden, die Themen Prävention und Deradikalisierung in den Mittelpunkt unserer diesjährigen Herbsttagung zu stellen. Wir wollen eine Plattform bieten, auf der sich Experten austauschen können und so dafür sorgen, dass die Diskussion vorangebracht und die Präventionsarbeit im Bereich islamistischer Terrorismus verbessert wird. 


CP: 

Aktuell verhandelt der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts aufgrund einer Verfassungsbeschwerde über die Rechtmäßigkeit der seit 2009 geltenden Präventivbefugnisse des BKA. Welchen Sinn macht es, wenn man einerseits bei den Sicherheitsbehörden das Personal aufstockt, und andererseits den Polizistinnen und Polizisten Teile ihres Bekämpfungsinstrumentariums rechtlich beschneidet? 


Hr. Münch: 

Bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, hier gelten diese Präventivbefugnisse, kommt dem BKA eine entscheidende Bedeutung zu, da Gefährdungshinweise aus dem In-und Ausland bei uns als Zentralstelle zuerst eingehen. Oft sind diese nur fragmentartig, was dann für die Begründung eines Anfangsverdachts und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht ausreicht. Es ist uns also nicht möglich, die Befugnisse aus der Strafprozessordnung zu nutzen, um den Sachverhalt weiter aufzuklären, da diese zwingend einen Anfangsverdacht voraussetzen. 

Ein Wegfall der Gefahrenabwehrbefugnisse des BKA würde die Effektivität der Gefahrenabwehr beeinträchtigen, da die polizeiliche Verantwortung aufgesplittert und mitunter auf mehrere Dienststellen in verschiedenen Bundesländern verteilt wäre. Redundante Maßnahmen, teilweise abweichende Einzelergebnisse auch aufgrund unterschiedlicher Befugnisse in den Landesgesetzen und Zeitverzögerungen sind die Folge. Um solche Defizite bei der Frage der örtlichen Zuständigkeit sowie der erforderlichen Maßnahmen aufzulösen, ohne zugleich die föderale Sicherheitsarchitektur insgesamt in Frage zu stellen, wurde unsere Präventivbefugnis im BKA-Gesetz geschaffen. 

Die Bedeutung des Themas ist mit Blick auf die Sicherheitslage allen Beteiligten präsent. Ich gehe davon aus, dass unsere Präventivbefugnisse im Grundsatz erhalten bleiben. Denn ohne geeignete rechtliche Grundlagen können wir ernstzunehmende Bedrohungslagen nicht effektiv ausräumen. 


CP: 

Den Polizeibehörden lastet der Vorwurf an, auf dem rechten Auge blind zu sein. Wie begegnen Sie dem Rechtsterrorismus künftig und wie stellt sich das BKA bei der Bekämpfung rechtsradikaler Gruppierungen wie dem NSU auf? 


Hr. Münch: 

Die Geschichte des NSU ist auch eine Geschichte des Versagens der Deutschen Sicherheitsorgane. Niemand will das schönreden. Daher war es wichtig, dass auch mit der Arbeit des Bundestagsuntersuchungsausschusses eine Aufarbeitung stattgefunden hat, damit die Ursachen erkannt und beseitigt werden. Wir müssen alles tun, damit sich Derartiges nicht wiederholt. 

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen, die die Arbeit der Behörde verbessern sollen. Um etwa die Aktivitäten der rechten Szene im Internet besser beobachten zu können, haben wir die Koordinierte Internetauswertung Rechts, kurz KIAR, aufgebaut. Dieser Messfühler hilft uns, wertvolle Informationen über Propagandaaktivitäten, geplante Aufmärsche und Konzerte wie auch Entwicklungen innerhalb der verschiedenen Gruppen im Blick zu behalten und fortlaufend zu bewerten. 

Mit Einrichtung der Rechtsextremismus-Datei ist ein wichtiger Baustein in das Gefüge des Informationsaustausches integriert worden, orientiert an der bewährten Anti-Terror-Datei. Nicht zuletzt hat aber die enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus­abwehrzentrum (GETZ) dazu beigetragen, dass wir durch ein frühzeitiges und niederschwelliges Einschreiten die sogenannte Old School Society zerschlagen konnten – ein rechtes Netzwerk, dessen Mitglieder ihre mörderischen Pläne dadurch nicht umsetzen konnten. Ein Erfolg, der auch in die rechte Szene ein deutliches Signal unserer Handlungsfähigkeit gesendet hat. 

Aber auch die Perspektive der Angehörigen ist ein wichtiger Beitrag, um aus Fehlern zu lernen. Deshalb veranstaltete das BKA im März 2014 gemeinsam mit dem Generalbundesanwalt und dem „Weißen Ring“ eine öffentliche Diskussion mit Opferangehörigen und Politikern aus dem NSU-Ausschuss, um das Vorgehen der Polizei gegenüber den Angehörigen der Mordopfer zu beleuchten. Ausfluss dieser Veranstaltung war ein Forschungsprojekt, wie die Situation der Opfer aufgefangen und die Rolle der Polizei verbessert werden können. 

Es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele, die ich anführen könnte. Der wesentliche Faktor ist aber für mich eine gelebte Fehlerkultur. Denn: Das Kernproblem ist nicht, dass die Sicherheitsorgane auf dem rechten Auge blind waren. Das Kernpro­blem ist, dass das Geschehene außerhalb der Vorstellungswelt lag. Aus der heutigen Perspektive erscheint das unverständlich. Aber das ist die zentrale Erkenntnis und zugleich Lehre aus den Ereignissen um den selbsternannten NSU, dass wir nichts für unmöglich halten dürfen und unsere Theorien und Annahmen, die den Ermittlungen zugrunde liegen, immer aktiv und systematisch hinterfragen müssen. 


CP: 

Sehr geehrter Herr Münch, herzlichen Dank für das Gespräch.

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