02.08.2021 •

Optimierungsvorschläge zum Krisenmanagement von Blackout-Szenarien

Aus den Erfahrungen der Pandemie-Schadenslage lernen

Hans-Walter Borries

PantherMedia / roman023

Am 18. März 2020 bezeichnete die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel zu Recht die anlaufende „Covid-19-Pandemie“ als „die größte Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg“. Katastrophen und Schadenslagen haben in der Menschheitsgeschichte immer wieder zu Beeinträchtigungen im Zusammenleben und zu großen volkswirtschaftlichen Schäden geführt. Da sich selbst bei bester Planung und auch bei den Vorsorgemaßnahmen solche Szenarien nicht zu 100 % ausschließen lassen, muss im Rahmen eines sorgfältigen Krisenmanagements eine möglichst optimale Vorbeugung im Sinne einer Krisenprävention gefordert werden. Ein strategisches Handeln im Krisenmanagement muss sich neben der Vorsorge vor einer Katastrophe/Schadenslage zugleich auch mit der Bewältigung einer solchen eingetretenen Lage beschäftigen.

Letztendlich geht es um sinnhaftes „gutes“ Krisenmanagement, das möglichst optimal alle möglichen Schadensereignisse und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten auflistet, beschreibt und bewertet, um daraus strategische Folgerungen für die anstehende Prävention, Intervention und auch Nachsorge zu gewinnen. „Schlechtes“ Krisenmanagement gilt es dabei zu vermeiden, bedeutet es doch, dass keine, oder nur eine eingeschränkte vorausschauende Vorbereitung (Planung) für den Ernstfall stattfindet, bevor dieser systemrelevant eintritt. Ein „schlechtes“ Krisenmanagement selbst wird als zu langsam und zu stark vom „Topmanagement“ der Unternehmensleitung geprägt. Rückschlüsse sind daher meist sehr taktisch und operativ ausgerichtet und die „Gesamtfolgen“ werden nicht umfassend erkannt. Der strategische Lösungsansatz, in der Planung vor die Lage zu kommen, wird zu wenig berücksichtigt und man plant i. d. R. nur für einen sehr begrenzten Zeitraum voraus.

Im Fokus eines anzustrebenden „guten“ Krisenmanagements steht daher immer das innovative Forschen nach neuen Präventionsstrategien, die das bestehende Krisenmanagement und vorhandene (alte) Präventionsstrategien jederzeit neu optimieren. Es gilt der Grundsatz, die bestehenden Konzepte zukunftsorientiert und wertneutral zu analysieren und neu den aktuellen Gefahrenlagen anzupassen und so die Krisenreaktion deutlich zu verbessern.

Krisenmanagement von der Prävention bis hin zur Postvention.
Krisenmanagement von der Prävention bis hin zur Postvention.
Quelle: Dr. Hans-Walter Borries

Die derzeitige Covid-19-Pandemie hat in Verwaltungen von Behörden sowie in Unternehmen zu einem Überdenken von vorhandenen Krisen- und Notfallplänen und des reaktiven Krisenmanagements geführt. Überaus wichtig wird es in der laufenden Pandemie sein, wie das vorhandene Krisenmanagement und die Business-Continuity-Pläne (BCM) so ausgeplant werden können, dass es den neuen Voraussetzungen und Anforderung jederzeit gerecht wird. Aus der Pandemie und dem bestehenden Krisen-/Notfallmanagement die richtigen Schlüsse für die zukünftige Krisenbewältigung zu ziehen, wird zum vorrangigen Ziel für ein angepasstes „Pandemie-Management“ für Verwaltungen und Unternehmen für die Jahre 2021 und 2022 werden.

Während die Pandemielage schon seit mehr als einem Jahr eingetreten ist und damit erste Erfahrungen zum Krisenmanagement vorliegen, handelt es sich bei den Warnungen vor Gefahrenlagen eines Ausfalls von Kritischen Infrastrukturen, in Folge z. B. eines lang anhaltenden Stromausfalles oder einer Wassermangellage, „nur“ um abstrakte mögliche Zukunftsgefahren, die in Masse noch nicht eingetreten sind. Häufig werden hierzu Fachgutachter und Berater in der Rolle von „Kassandra-Rufern“ gedrängt, die das Undenkbare zu beschwören wagen und eventuell die Gefahrenlagen überbetonen.

Seit Jahren warnen auf Fachtagungen Krisenmanager vor der Möglichkeit eines lang anhaltenden Stromausfalles und es werden die Auswirkungen auf die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) skizziert. Bereits im Jahre 2010 hatte in Deutschland eine sogenannte „Technologiefolgenabschätzungsstudie“ (TAB – Studie) auf die Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen Ausfalls der Stromversorgung, (Endbericht November 2010 Arbeitsbericht Nr. 141) – hingewiesen, die den Experten aus dem KRITIS-Bereich bekannt, aber nicht von der breiten Öffentlichkeit gelesen und verinnerlicht wurde.

Die Gefahren eines solchen Schadenfalls kämen bei einem Eintritt einem „Super-GAU“ gleich, denn die Komplexität und die Wechselwirkungen der bislang definierten neun KRITIS-Sektoren (Energie, Transport und Verkehr, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanzen – und Versicherung, Staat und Verwaltung, Medien und Kultur) mit- und untereinander würden bei einem Ausfall die Versorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen nachhaltig treffen.

Zum Glück ist dieser Umstand eines Schadensfalles noch nicht großflächig und lang anhaltend dauerhaft eingetreten, aber die Abwägung der Wahrscheinlichkeit für einen solchen Fall lässt sich nicht gegen null bestimmen. Daher sollten der Eintrittsfall und seine Auswirkungen ernsthaft geprüft und umfangreiche Präventionsmaßnahmen getroffen werden, um auf den Schadensfall, wenn er denn eintreten würde, besser vorbereitet zu sein. Der Stromausfall in der Bundeshauptstadt Berlin im Stadtteil von Berlin-Köpenick vom 19. Februar 2019 mit einer Dauer von etwas über 30 Stunden für ca. 70.000 Einwohner (u. a. zwei Kliniken) hat in einer von „KRITIS-Forschungsvorhaben“ gut geprägten Region katastrophale Defizite der Krisenvorsorge und des handelnden Krisenmanagements gezeigt. Zum Glück war das Ereignis zeitlich und räumlich eng begrenzt.

Ähnlich verhielt es sich in Deutschland bei den Warnungen und der konkreten Wahrnehmung vor Seuchen und Pandemien, die bis vor einem Jahr (2020) nahezu sträflich missachtet bzw. verdrängt wurden. Hatte man, vielleicht noch nachvollziehbar, die Erkenntnisse aus der spanischen Grippe vor hundert Jahren (von 1918 bis ca. 1920 mit weltweit zwischen 25 bis 50 Millionen Toten) nahezu vergessen und das Krisen- und Gesundheitsmanagement der Hongkong-Grippe aus den Jahren 1968 bis ca. 1970 (allein in Deutschland mit bis zu 120.000 Toten) nicht mehr im Bewusstsein verfügbar, so hätte man wenigstens auf die aus Länderübergreifenden (Katastrophenschutz) Übungen, wie z. B. der „LÜKEX“ in Deutschland im Jahre 2007, gewonnenen Erkenntnisse zurückgreifen können.

Sehr anschaulich und nahezu passend auf die Covid-19-Pandemie wurde bereits vor 8 Jahren das Thema „Pandemiegefahren und deren Auswirkungen“ in der Drucksache 17/12051 vom Deutschen Bundestag vom 03.01.2013 zur Unterrichtung durch die Bundesregierung, auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, in einem Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 („Risikoanalyse Pandemie durch Virus Modi-Sars“) ausführlich beschrieben. Die Studien beschreiben in einem fast dreijährigen Pandemiefall mit rund 7,5 Millionen Toten und einem nahezu Zusammenbruch des öffentlichen Lebens das machbare Krisenmanagement.

Es scheint, dass nicht alle politischen Entscheidungsträger und handelnden Krisenmanager diese Studien bis zum Beginn der Covid-19-Pandemie gelesen und verinnerlicht hatten, eher dass die dort beschriebenen Präventionsmaßnahmen nicht erkannt und auch nicht umgesetzt wurden. So fehlte es noch bis vor Kurzem an ausreichender Einlagerung von Schutzausstattung (Atemschutzmasken, Schutzhandschuhe, Gesichtsbrillen, Desinfektionsmittel) sowie an Logistikkonzepten zur Verteilung dieser Güter an die Bundesbürger, ganz zu schweigen von den Produktionsmöglichkeiten und Impfstoffkapazitäten sowie Testmitteln von Pharmabetrieben.

Insgesamt waren und sind es nach wie vor Schadenszenarien, deren Eintrittswahrscheinlichkeit eher als gering eingeschätzt wurde, die aber, wenn es dennoch zu diesem Ereignisfall kommen sollte, umgehend, d. h. innerhalb von wenigen Stunden und Tagen (beim „Blackout“) bzw. Wochen und Monaten (bei einer Seuche und Pandemie), zu einer Katastrophenlage für ganze Regionen und Bundesländer oder auch von weiten Teilen Europas und der ganzen Welt führen können.

Es setzt sich dabei zunehmend die Erkenntnis durch, dass auch die mit der Krisenbewältigung betrauten Organisationen – hier die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS, Feuerwehren, THW, DRK etc.), Krisen-/Verwaltungs-/Katastrophenschutzstäbe, aber auch die Polizei und selbst die Bundeswehr – in solchen Schadenslagen zu einer Kritischen Infrastruktur und in ihrer Leistungsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt werden. Diese Erkenntnis, dass die BOS selber ausfallen könnten oder zumindest sehr beeinträchtig wären und kaum noch helfend agieren könnten, muss noch verinnerlicht werden.

Damit kann innerhalb des Bevölkerungsschutzes der sogenannte „Blackout“, ein lang anhaltender totaler Stromausfall von mehreren Tagen und weiten Landesteilen, neben der Pandemie, als die größte Herausforderung für die o. g. Organisationen und unsere Gesellschaft bewertet werden.

Es stellt sich im Rahmen einer allgemeinen Lagebeurteilung die Frage, wie die o. g. Organisationen auf einen solchen Schadensfall vorbereitet sind, wie deren Vorsorgekonzepte im Falle eines „sehr kurzfristig auftretenden Krisenfalls“ aussehen und welche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen eines vorausschauenden Krisenmanagements zur Prävention getroffen worden sind oder noch beachtet werden müssen.

Bei einem großflächigen Stromausfall im Sinne eines „Lastabwurf“ in Stromkrisenlagen vom Höchstspannungsnetz an nachgeordnete Netze ging stets das besondere Risiko aus, dass nur noch wenige Minuten (evtl. noch bis zu 30 Minuten bzw. zwei Stunden) als Vorlaufzeit verblieben. Damit steigt der Termindruck, in den wenigen verbleibenden Minuten zu handeln und die ersten richtigen Maßnahmen zu treffen. Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder in solchen „Mangellagen“ dazu, dass größere Industrieunternehmen als stromintensive Abnehmer kurzfristig vom Netz genommen wurden, um das Stromnetz zu stabilisieren. Während dies über Verträge und Kosten vorgeplant werden konnte, sind landesweite Abschaltungen über mehrere Versorgungswaben bislang nicht in der Praxis erprobt worden und kamen über den Status von simulierten Modellaktionen nicht hinaus. Es fehlt – leider oder Gott sei Dank – hier die Praxiserfahrung.

Erschwerend kommt in den nächsten Jahren hinzu, dass aufgrund der Umstrukturierung der deutschen Stromerzeugungslandschaft, die bis zum Jahr 2022 die Abschaltung aller Kernkraftwerke zur Stromgewinnung veranlasst und bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke als Teil eines Ausstieges definiert hat, das deutsche Stromnetz in sich mit Belastungsschwankungen zu rechnen haben wird. Es wird oft verkannt, dass zu bestimmten Phasen im Jahr die installierte Versorgungsleistung von Wind- und Solaranlagen nicht einer tatsächlichen Leistung im Tagesverlauf entspricht. Bei Windstille (Flaute) wird keine Windenergie zur Stromgewinnung zur Verfügung stehen und in der Nacht bewirkt verstärkt im Winterhalbjahr die sogenannte „Dunkelflaute“ ein Absinken der Stromgewinnung durch Solaranlagen. Bislang kann die Stromnachfrage in Deutschland durch herkömmliche konventionelle Kraftwerke und durch Stromzukauf aus dem Ausland zeitnah gedeckt werden, bei Abschalten der klassischen fossilen Kraftwerke wird dies zu Problemen bei einer hohen Versorgungssicherheit führen, da die Speicherkapazitäten bislang noch sehr begrenzt sind und neue Wasserkraftwerke (Pumpspeicherbecken) nicht beliebig vermehrbar sind. Auch kann der Stromdeckungsbedarf nicht unbegrenzt aus dem Nachbarausland gedeckt werden, da die Nachbarländer sich ggf. auch in einer Stromengpasslage befinden könnten.

Derzeit stellen sich neben Großunternehmen auch kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Familienunternehmen die speziellen und existenziellen Fragen zur permanenten „24/7“-Sicherheit – d. h. kann eine unterbrechungsfreie sichere Stromversorgung über 24 Stunden am Stück an sieben Tagen die Woche sowie an 365/366 Tagen im Jahr sichergestellt werden? Ist diese auch dann noch gewährleistet, wenn in den nächsten Jahren die konventionellen Kraftwerke mit Kohleverstromung nach und nach vom Netz gehen? Wie lassen sich Produktionsausfälle und Schäden von kurzfristigen Stromausfällen an Anlagen ausschließen und wie sollten sich bereits heute kleine und mittelständische Unternehmen, die keine kostenintensiven Investitionen mit eigenen Kraftwerken und Stromspeichern ausführen können, für diese Zeit rüsten? Ein Stromausfall von wenigen Sekunden kann bei Unternehmen schnell Produktionsausfallkosten von einigen Hunderttausend bis hin zu einigen Millionen Euro bewirken, oder im Extremfall die gesamten Produktionsanlagen nachhaltig beschädigen oder gar zerstören.

Oftmals wird das Risiko eines großflächigen Ausfalls der Energieversorgung entweder relativiert oder verdrängt. Bislang gibt es kaum schlüssige Konzepte zur Bewältigung einer solchen Krise. Da ein solcher „Super-GAU“ in Deutschland noch nicht flächendeckend und lang anhaltend eingetreten ist, fehlt ein erlebtes Erfahrungswissen und die Dimension des „Schreckensszenarios“ führt oftmals dazu, dass dieses wichtige Thema verdrängt oder in den Bereich des Unmöglichen abgetan wird, nur um ein „Nichthandeln“ mit einem angepassten Krisenmanagement zu rechtfertigen.

Beim Eintreffen eines solchen Ereignisses darf man sich nicht darauf verlassen, dass genügend Notstromaggregate – und vor allem auch ausreichend Betriebsstoffe – zur Verfügung stehen. Noch fataler wäre es, darauf zu vertrauen, dass der Staat und/oder alle BOS über genügend Aggregate und Betriebsstoffe verfügen, um damit die gesamte Bundesrepublik Deutschland im Bedarfsfall versorgen zu können. Leider ist bis heute keine Bestandsanalyse durchgeführt worden, die den tatsächlichen Bestand an Notstromersatzaggregaten (NEA) und benötigten Betriebsstoffmengen als Teil eines „Logistischen Krisenmanagementkonzeptes“ auflistet.

Analysiert man die Erfahrungen aus dem längsten und größten Stromausfall in Deutschland, dem Stromausfall von 5 bis 7 Tagen während des sog. „Schneechaos im Westmünsterland“ (im November 2005), der drei halbe Kreisgebiete von Borken, Coesfeld und Steinfurt mit rund 100.000 Haushalten und etwa 250.000 Einwohnern betraf, so zeigt sich, dass aus ganz Deutschland rund 80 % aller in Deutschland verfügbaren Aggregate des THW zum Einsatz kamen. Die Kapazitäten mit NEA dürften zwar seit 2005 bei den BOS-Organisationen geringfügig erhöht worden sein, bei einem Ausfall der Stromversorgung in fünf bis sechs Landkreisen (mit bis zu einer Million Einwohnern und mehr) wäre aber sehr schnell die Leistungsgrenze zur Ersatzversorgung erreicht.

Diese Fragestellungen sowie ein Vergleich der getroffenen Maßnahmen mit Vorschlägen eines neuen angepassten Krisenmanagements bei einer „Blackout-Gefahrenlage“ werden im zweiten Teil des Beitrags in einer folgenden Ausgabe der CRISIS PREVENTION behandelt.

Die Literatur liegt beim Verfasser.


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