Das Hauptziel einer Brandmeldeanlage ist es, im entscheidenden Moment schnell zu reagieren und die Einsatzkräfte umgehend zu alarmieren. Um die Funktionalität und Betriebssicherheit sicherzustellen, ist es entscheidend, Täuschungsalarme und Störungen dauerhaft zu vermeiden. Neben regelmäßiger Wartung und Instandhaltung erfordert dies auch den Austausch von Brandmeldern und Ansaugrauchmeldern in bestimmten Intervallen. Denn die Zuverlässigkeit der gesamten Brandmeldeanlage hängt maßgeblich von der Funktion der Melder ab.
Eingeschränkte Detektion
Automatische punktförmige Brandmelder sind so konstruiert, dass sie zur Branddetektion Rauch und Wärme in ihre Messkammer aufnehmen. Allerdings können auch Schmutzpartikel oder Staub auf dieselbe Weise eindringen und Täuschungsalarme auslösen. Darüber hinaus unterliegen die Materialien einem natürlichen Alterungsprozess, der durch äußere Faktoren wie Wärme und Feuchtigkeit beschleunigt wird und die Detektionseigenschaften des Melders beeinträchtigen kann.
Normative Austauschzyklen
Die Einhaltung der regelmäßigen Austauschzyklen ist in der DIN-Norm 14675-1 festgelegt. Diese Norm schreibt vor, dass „Automatische punktförmige Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation“ nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. Auch moderne Rauchmelder und Sensoren von Ansaugrauchmeldern mit mikroprozessorgesteuerter Messwertnachführung sind nur bis zu einem bestimmten Grenzwert effektiv. Sie können zwischen Staub und Brandursache unterscheiden und passen die Alarmschwelle entsprechend an. Dadurch wird das Risiko von Täuschungsalarmen verringert, während die Zuverlässigkeit gleich bleibt. Dank dieser Technologie müssen „Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation“ erst nach acht Jahren ersetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine regelmäßige Reinigung der Rauchmelder den Austauschzyklus nicht verlängert.
Für den Austausch sollte ein zertifizierter Instandhalter beauftragt werden. Fachbetriebe, die eine Zertifizierung nach DIN 14675 oder einen gleichwertigen Nachweis (z. B. vom VdS, TÜV usw.) besitzen, verfügen über qualifiziertes Personal, das die Wartung und Instandhaltung sachgerecht durchführt.
Risiken und Folgen
Wer veraltete Melder im Einsatz hat, setzt sich nicht nur der Gefahr von Täuschungsalarmen und den damit verbundenen Kosten für Feuerwehreinsätze aus, sondern gefährdet auch die Funktionsfähigkeit der gesamten Brandmeldeanlage. Dies kann zu spät entdeckten Bränden führen, was verspätete Evakuierungen oder Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung zur Folge hat und das Risiko von Personen- und Sachschäden erheblich erhöht. Zudem kann sich dadurch der Versicherungsschutz verringern.
Betreiber einer baurechtlich geforderten Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675-1 müssen sicherstellen, dass die in der Norm festgelegten Instandhaltungsmaßnahmen und Austauschzyklen der installierten „automatischen punktförmigen Brandmelder“ (Rauchmelder) eingehalten werden. Verstöße können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Wer nicht nach DIN 14675-1 handelt, trägt im Schadensfall ein erhöhtes Haftungsrisiko.