Hinweise zur Planung von Logistikfahrzeugen

Thomas Zawadke

Thomas Zawadke

KW mit den unterschiedlichsten Aufbauten sind heute in allen Gewichtsklassen und unterschiedlichen Radständen serienmäßig verfügbar. Die Transporteinheit ist dabei meist eine Gitterbox, eine Euro-­Industrie-Palette oder ein Rollcontainer. Mittels Gabelstapler oder Rollhubwagen lassen sich diese Transporteinheiten auf einem LKW mit Ladebordwand sehr personalsparend verladen und transportieren. 

Wenn diese Fahrzeuge oder Klein-LKW auch noch mit einer Doppelkabine ausgestattet sind, können sie bei Sturmschäden oder Hochwassereinsätzen und entsprechender Ausrüstung, als selbständige Einheiten ausrücken. Größe und Nutzlast dieser Fahrzeuge richtet sich wieder nach den örtlichen Gegebenheiten. 

Zu warnen ist allerdings vor zu kleinen Trägerfahrzeugen mit Doppelkabine und Ladebordwand, da die Nutzlast in keinem vernünftigen Verhältnis mehr dargestellt werden kann. Speziell, wenn angestrebt wird, das Fahrzeug mit einem B-Führerschein, also unter 3,5 t Gesamtmasse, betreiben zu wollen. Eine Nutzlast von ca. 2 000 kg ist erst ab ca. 5,0 t Gesamtmasse darstellbar.

Definition des Gerätewagen Logistik

Als besonders zweckmäßige Fahrzeuge für diese Aufgaben haben sich die Gerätewagen-Logistik (GW-L) etabliert, die nach DIN 14555 Teil 21 als GW-L1 und Teil 22 als GW-L2 genormt wurden. Für den GW-L2 wird zwingend ein Allradfahrzeug vorgeschrieben, und es muss der Klasse M (maximal 16,0 t) nach DIN EN 1846 entsprechen. Für die Besatzung wird eine serienmäßige 4-türige Staffelkabine (1+5) vorgeschrieben. Auf der Pritsche müssen mindestens 6 (sechs) Gitterboxen, Rollcontainer oder Europaletten (1200 x 800 mm) sicher gelagert und transportiert werden können. 

Um das Fahrzeug unabhängig von der variablen Beladung immer und uneingeschränkt einsetzen zu können, wird eine Basisausrüstung vorgesehen, die in einem Geräteaufbau zwischen Kabine und Pritsche gelagert werden soll. Somit kann das Fahrzeug einerseits auch ohne Beladung auf der Pritsche für selbstständige Arbeiten verwendet werden und ergänzt andererseits die Beladung auf der Pritsche bei bestimmten Anwendungen des Fahrzeugs. Ausrüstungsteile können so nicht „vergessen“ werden und die Entnahme häufig benötigter Ausrüstung ist schnell und sicher gewährleistet. 

Die Anforderungen an den GW-L1 sind wesentlich geringer. Es wird nur Straßenantrieb vorgesehen (Allrad wird aber nicht verboten) und die Nutzlast ist mit mindestens 2 000 Kg deutlich geringer. Als Besatzung bezieht man sich auf eine Standardkabine für eine Besatzung (1/1), aber eine Staffelkabine kann als Sonderwunsch vorgesehen werden. 

kleinste sinvvole Version eines Logistikfahrzeuges bei der Feuerwehr im Einsatz
Kleinste sinnvolle Version eines Logistikfahrzeugs bei Feuerwehren ist ein Fahrzeug der 5,0 - 7,5 t Gewichtsklasse, eventuell mit einer Doppelkabine.
Quelle: Thomas Zawadke

Hinweis: Beim GW-L2 heißt es, das Fahrzeug „muss“ der Gewichtsklasse M entsprechen, damit ist ausgeschlossen, dass ein Fahrgestell der Klasse S verwendet werden kann. Beim GW-L1 heißt es, es soll „bevorzugt“ der Gewichtsklasse L entsprechen, damit ist es allerdings auch möglich, ein Fahrgestell einer höheren Gewichtsklasse zu verwenden.

Als Fahrgestell findet häufig ein Serienchassis der 8 - 10 t Klasse mit Doppelkabine mit einer Pritschenlänge von  ca. 3 800 – 4000 mm und einer Gesamtbreite von 2 550 mm Verwendung, alls Aufbau eine Pritsche mit Spriegel und Planenaufbau. Die Ausrüstung auf der Pritsche wird mittels 1-Tonner Ladebordwand verlastet. 

Soll das Fahrzeug als Schlauchverleger fungieren, bindet der Betrieb der Tragkraftspritzen und das Verlegen und Sichern der Schlauchbrücken einiges Personal, das sinnvollerweise auf dem Fahrzeug mitfährt. 

Soll das Fahrzeug als selbstständige Einheit im Unwettereinsatz oder bei Überschwemmungen eingesetzt werden, ist eine ausreichende Besatzung ohnehin unumgänglich. Daraus folgt, dass eine Staffelkabine dringend empfohlen wird.

Teilbare Ladebordwände sind heute bei allen bekannten Herstellern serienmäßig möglich. Der Mehrpreis ist vernachlässigbar klein im Verhältnis zum Nutzen und vor allem der Betriebssicherheit, im Rangier- und Fahrbetrieb. 

Aufbaukonzepte

Im Gegensatz zu Lösch- und Hubrettungsfahrzeugen sind bei den Logistikfahrzeugen  aufgrund der Aufgabenstellung ver­schie­dene Aufbausysteme denkbar. Es muss unterschieden werden, ob eine Beladung mittels Stapler von der Seite oder über Kran von oben möglich sein muss. Dann ist ein Plane/Spriegel-Aufbau sinnvoll, der optional sogar über eine Schiebeplane verfügen sollte. Es kann aber auch erforderlich sein, einen geschlossenen Kofferaufbau – eventuell in isolierter Version – zu verwenden, um die Rollcontainer seitlich zu fixieren und die empfindliche Ausrüstung besser zu schützen, wenn diese ausschließlich über das Heck über die Ladebordwand be- und entladen wird. 

Einen guten Kompromiss stellen die Hubrollwandaufbauten der Getränkeindustrie dar. Dabei handelt es sich um Festkofferaufbauten aus Aluminium mit festem Dach und Seitenwänden (aus stabilen Alustrangpressprofilen), die über einen Hebel- oder Seilmechanismus geöffnet werden können. Die untere Bordwand betätigt dabei das obere Seitenteil, das entweder in den Aufbau geschoben wird oder über das Dach wegschwenkt. Durch verschiebbare Auftritte in der Bordwand kann so Ausrüstung auch aus größeren Höhen aus den Rollcontainern entnommen werden, ohne dass diese entladen werden müssen. 

GW-L2 als Einsatzfahrzeug
Typischer GW-L2 auf einem single-bereiften Allradfahrgestell mit Doppelkabine und Aufbau mit eigenem Geräteraum und geteilter Ladebordwand.
Quelle: Thomas Zawadke

Feste Ein- oder Anbauten

Je nach Aufgabe des Fahrzeugs können Ein- oder Anbauten von Aggregaten sinnvoll sein wie Zugeinrichtungen, Stromerzeuger und Lichtmast, Kompressoren oder Feuerlöschkreiselpumpen. Es sind dabei neben den taktischen Gesichtspunkten vor allem die technischen Möglichkeiten sehr genau zu prüfen. Vor allem muss beachtet werden, dass der Einbau eines Aggregates nicht für sich allein betrachtet werden kann, sondern immer mit einem, teils nicht unerheblichen, Ausrüstungsumfang einhergeht. Eine Seilwinde ohne Anschlagmittel und eine Feuerlöschkreiselpumpe ohne Schläuche und Armaturen sind wertlos, da sie nicht betrieben werden können. Es muss neben dem Raum auch die Gewichtsreserve vorhanden sein. 

Ob und welche Aggregate angebaut werden, muss im Einzelfall entschieden werden. Festzustellen bleibt aber, dass es im Prinzip dem Gedanken eines Logistikfahrzeugs widerspricht, wenn es durch den Betrieb eines Aggregates an eine Einsatzstelle gebunden wird und nicht mehr als Transportkapazität verwendet werden kann. 

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