Löschstaffelfahrzeuge - Normen wurden überarbeitet

Thomas Zawadke

FeuerwehrFahrzeugTechnik Zawadke

Löschgruppenfahrzeuge wie (H)LF 10 oder (H)LF 20 haben bekanntermaßen eine Gruppenkabine mit neun Mann (1/8) Besatzung. Unter dem Begriff Löschstaffelfahrzeuge werden jetzt Löschfahrzeuge zusammengefasst, deren Kabine eine Staffel (1/5) aufnehmen. Gemeint sind die „kleinen Fahrzeuge“, wie Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF), Tragkraft­sprit­zen­fahrzeug mit Wassertank (TSF-W), Kleinlöschfahrzeug (KLF) und mittleres Löschfahrzeug (MLF). Die Normen wurden gerade überarbeitet und müssen noch durch den Ausschuss bestätigt werden, bevor diese dann voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 als Norm-Entwürfe veröffentlicht werden. Daher sind die nachfolgenden Informationen und Daten noch vorbehaltlich. Erhalten bleibt aber nach wie vor der taktische Wert in Bezug auf die Ausstattung bzw. Ausrüstung. Die Armaturen und der Umfang des Schlauchmaterials und ähnliches sind weiterhin für den Betrieb einer Gruppe ausgelegt.

Im Wesentlichen haben sich, neben redaktionellen Anpassungen, bei den einzelnen Fahrzeugen das Gewicht und teilweise die maximalen Maße verändert um den gestiegenen Anforderungen am Markt und den aktuell zur Verfügung stehenden Fahrgestellen Rechnung zu tragen.

Alle Feuerwehrfahrzeuge werden zukünftig nur noch in Gewichtsklassen eingeteilt. Grundlage ist die Europäische Norm DIN EN 1846 und deren Vorgaben in den Gewichtsklassen L: 3,5 - 7,5 t, M: 7,5 - 16,0 t und S: > 16,0 t. In Deutschland werden diese Klassen durch die DIN SPEC 14502 - 1 nochmals unterteilt in L1: 3,5 - 4,75 t und L2: 4,75 - 7,5 t, M1: 7,5 - 9,0 t, M2: 9,0 - 14,0 t und M3: 14,0 - 16,0 t.

In den Einzelnormen findet sich zukünftig dann nur noch der Hinweis auf die zugewiesene Gewichtsklasse, in dem das Fahrzeug angesiedelt wird und meist noch ein Hinweis auf ein Gewicht, mit dem das Fahrzeug in der Grundausstattung dargestellt werden kann. 

So dürfen z. B. TSF zukünftig bis 4,75 t wiegen, können aber mit 4,0 t dargestellt werden. Somit ist auch klar definiert, dass verwendete Fahrgestelle nicht unbedingt eine technisch zulässige Gesamtmasse z. B. von 4,75 t haben müssen. Es können dann immer noch Fahrgestelle mit z. B. 4,6 t technisch zulässiger Gesamtmasse verwendet werden. Somit erfolgt kein Ausschluss von einzelnen Bietern bzw. eine Bevorzugung von wenigen Anbietern. 

Entscheidend ist unter dem Strich sowieso die Nutzlast, und diese kann bei einem leichten Fahrgestell höher sein im Verhältnis zu einem schwereren Fahrgestell in der gleichen Gewichtsklasse.

Und noch ein Hinweis ist wichtig: Die Bundesländer können nach wie vor einschränkende Festlegungen treffen.

TSF unterscheidet sich in der Innenausstattung vom KLF. Es fehlt der...
Äußerlich unterscheidet sich das TSF kaum vom KLF. Die „inneren Werte“ machen den Unterschied. Es fehlt vor allem der Löschmitteltank.
Quelle: FeuerwehrFahrzeugTechnik Zawadke

Aktuelle Neuerungen bei Normen

Aus momentaner Sicht dürfen TSF-W demnach bis 7,5 t wiegen, da in Klasse L2 eingeteilt (könnten aber mit 6,5 t dargestellt werden) und die MLF sogar zukünftig bis 9,0 t, da diese sowohl mit der Klasse L2 als auch M1 ausgewiesen werden. Damit sind diese beiden Fahrzeuge bevorzugt für die Feuerwehren bestimmt, die die Feuerwehrführerscheinregelung anwenden müssen oder wollen oder noch genügend Fahrer mit dem alten PKW-Führerschein (ehemals Klasse 3) in ihren Reihen haben.

Das MLF ist damit nach wie vor in zwei Versionen vorgesehen bzw. darstellbar. Als 7,5 t Fahrzeug, hier bevorzugt auf leichten Transporter-Fahrgestellen wie z. B. Iveco Daily oder Mitsubishi Fuso oder als 9,0 t-er auf LKW-Fahrgestellen wie z. B. MAN TGL, Mercedes Benz Atego, Iveco Euro-Cargo oder Renault Midlum. Die maximalen Außenmaße wurden geringfügig angepasst, um den Anforderungen der Hersteller besser gerecht zu werden. Es wurde aber trotzdem darauf geachtet, dass dies ohne Auswirkungen auf die genormten und in der Regel vorhandenen Stellplatzgrößen bleibt.

Die Länge und Höhe des MLF bleibt unverändert bei 6 500 mm Länge (damit sogar noch in Stellplatzgröße 1 nach DIN 14092 einstellbar) und 3 100 mm Höhe und 2 500 mm Breite. Das TSF-W wird deutlich kleiner gehalten, um auch eine Abgrenzung zum MLF zu erhalten. Die Bauweise mit Doppelkabine und Kofferaufbau wird weiterhin als Basis betrachtet. Eine Bauweise mit integriertem Mannschaftsraum im Aufbau wird aber ausdrücklich zugelassen. Um den Herstellern diese Bauweise mit aufgelegter Dachbeladung zu erleichtern, wurde die maximale Gesamthöhe auf 2 900 mm angehoben. 

Die Breite soll zukünftig bis 2 350 mm haben dürfen, um weiterhin schmale Fahrzeuge zu behalten aber auch den technischen Anforderungen nach StVZO zu genügen, die einen Überstand der Kotflügel speziell der Hinterachsen fordert. Somit sind auch kompakte LKW-Fahrgestelle möglich. Die Länge darf 6 300 mm nicht überschreiten.

Beim TSF und KLF galt bisher eine Länge von 6 000 mm. Durch neue Fahrgestelle, die in der Basis bereits geringfügig länger sind, möchte man keine aufwändigen und kostentreibenden Änderungen erzwingen. Ebenso hat sich gezeigt, dass die Auftritte zur Entnahme der aufgelegten Leitern entweder sehr kurz oder als Klapp- oder Schiebetritte ausgeführt werden müssen, um die Längenvorgabe einhalten zu können. 

Zukünftig darf das Maß überschritten werden, wenn konstruktive Gründe vorliegen und unter der Voraussetzung, dass es keine Auswirkung auf den Stellplatz hat. 

Die Höhe von 2 600 mm und Breite von 2 300 mm bleiben unverändert.

Allradantrieb wird bei den Fahrgestellen zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht ausdrücklich empfohlen. Es soll den Kommunen bzw. den Feuerwehren überlassen bleiben, wie sie dies, ihren örtlichen Belangen entsprechend, gestalten wollen. Bei den TSF, KLF und TSF-W kann dies aufgrund der vorhandenen Transporterfahrgestelle mit akzeptablen Einschränkungen in der Nutzlast realisiert werden. Bei den MLF hingegen beschränkt es sich auch in Zukunft auf die Fahrgestellklasse der Transporter. Die verfügbaren LKW-Fahrgestelle werden bei der Begrenzung auf 9,0 t zu wenig Nutzlast aufweisen, um die Anforderungen der Norm erfüllen zu können.

TSF-W hat mehr Ausrüstung als der KLF und ein größeres Fahrgestell.
TSF-W in der Basisversion auf einem serienmäßigen Doppelkabinen-Fahrgestell wirken fast wie TSF oder KLF, allerdings mit mehr Ausrüstung
gegenüber dem KLF auf einem größeren Fahrgestell.
Quelle: FeuerwehrFahrzeugTechnik Zawadke

Modifikationen bei Schubladen und Kisten

Noch ein Hinweis für modulare Beladung, die speziell für kleine Löschfahrzeuge interessant sein kann. Seit 2011 gibt es eine Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu wechselbaren Belademodulen für Fahrzeuge der Feuerwehr, in der Schubladen mit einem Maß von 600 x 1 000 mm für Sonderbeladung beschrieben werden. Diese Schubladen oder Kisten sind ideal zur Aufnahme zusammengehöriger Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Motorsäge mit Schnittschutzausstattung, Tauchpumpe mit Schlauch­mate­rial oder Verkehrsabsicherungsgeräte, um auch das Handling an der Einsatzstelle zu erleichtern. 

Zudem können diese Kisten nicht nur einfach entnommen werden, sondern durch die einheitliche Ausstattung bzw. Maße auch untereinander getauscht werden. So entsteht eine modulare Beladung, die es erlaubt, das Fahrzeug den Einsatzanforderungen kurzfristig anpassen zu können, wenn z. B. im Sommer die Ausstattung mit Imkerwerkzeug oder bei einem Sturmschaden eine zweite Motorsäge mitgeführt werden soll. 

Die Schubladen können quer zur Fahrtrichtung jeweils von links und rechts eingeschoben werden, je nach Raumkonzept des Herstellers. Im Fall des Quereinbaus lässt sich sogar eine durchgängig lange Schublade (bis 2 000 mm Länge) einsetzen, auch bei 2 300 mm schmalen Fahrzeugen. 

TSF-W mit deutlich geräumigerer Mannschaftskabine und Möglichkeit PA für den... MLF mit wechselbaren Belademodulen auf einem 9,0 t LKW-Fahrgestell.

Wenn mehrere durchgängige Schienenpaare übereinander montiert werden, können auch mehrere Kisten übereinander oder bei durchgängiger Montage von Schienen auch lange Kisten mit 2 000 mm Länge gelagert werden.

Wenn die Beladung deutlich über die Kistenkontur hinausragt, können auch nur zwei oder gar nur eine Kiste gelagert werden. Das maximale Gewicht einer Einheit wurde auf 50 kg beschränkt und muss als solches auch pro Kiste in die Gewichtsbilanz eingehen, selbst wenn einzelne Kisten leichter sind.

Zum besseren Handling sollten an beiden Längs­seiten Griffmulden oder Klappgriffe vorhanden sein um die Kisten sicher und ergonomisch durch zwei Personen entnehmen zu können. Im oberen Bereich der Führung sollte ein einfacher Anschlag montiert sein, der einerseits verhindert, dass die Kisten komplett ausgezogen werden können (vermindert die Unfallgefahr erheblich), andererseits lässt dies so auch im teilausgezogenen Zustand ein Be- und Entladen zu, ohne die Schubladen entnehmen zu müssen. Durch Klappgriffe an den kurzen Seiten können die Kisten dann einfach zur Entnahme angehoben bzw. durch zwei Personen getragen werden. 

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