15.08.2022 •

Kritische Gasversorgungslage von Deutschland

Sind wir auf einen Gasmangel-Blackout in Deutschland vorbereitet?

Hans-Walter Borries

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Seit Ende Januar 2022 mehren sich in renommierten ­Fachzeitungen (z. B. Handelsblatt, Sparte Politik) die ­Warnungen vor dem was passiert, „wenn Putin das Gas abdreht“. Mit Beginn des kriegerischen Aktes von Russland gegen die Ukraine am 24.02.2022 stellt sich akut die Frage, wie Deutschland seine Rohstoffabhängigkeit speziell von Gas (bis zu 56% der Importe kommen aus Russland) und von Erdöl (bis zu 33%) mittel- bis sogar kurzfristig nachhaltig kompensieren kann, ohne dass es zu einem Versorgungs-Eklat in Deutschland kommt. Eine vorausschauende und zielführende Prävention muss sich daher im Rahmen einer „Worst-Case-Betrachtung“ die Frage stellen, was passiert mit unserer Wirtschaft, den Haushalten und sonstigen Einrichtungen inkl. einer Stromerzeugung mittels Gas (bis zu 12% am Stromaufkommen durch Gaskraftwerke!), wenn die Gasversorgung aus Russland abrupt beendet wird.

Der Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck hat Ende März vorausschauend die erste „Frühwarnstufe des Notfallplans Gas“ ausgerufen, ein Vorgang, der in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang einmalig ist. Hintergrund ist, dass die Vorratsplanung an Gas nicht der erhöhten Nachfrage entspricht und die Erdgasspeicher von Deutschland derzeit sich „rasend schnell leeren“, die Füllstände lagen für Stand Ende April 2022 bei nur rund 33 Prozent. Ein bedenklich niedriger Wert bedenkt man, dass bereits am 16.12.2021 das Nachrichtenmagazin ntv unter der Rubrik „Der Börsen-Tag“ darauf hinwies, dass der Füllstand der Gasspeicher von Deutschland nach Angaben von Experten die 60-Prozent-Marke unterschritten habe. Im Vergleich zu den Vorjahren sah man den Füllstand auf einem „historisch niedrigen Stand“. Laut einer Übersicht des Branchenverbandes Gas Infrastructure Europa lagen die Werte in den Jahren 2019 noch bei 97% und 2020 bei 79 % Befüllungsrate, im Vergleich zu Mitte Dezember 2021 bei nur 58%. Ein gefährlicher erkennbarer Trend in der Vorsorge, der sich jetzt umso mehr in der Phase des „Ukraine-Konfliktes“ (Krieg) mit dem Hauptexporteur Russland umso stärker auswirken könnte. Ohne eigene, bereits in Deutschland an der Küste gebaute Flüssigkeitsgas-Terminals kann ein Ausweichen auf das Ersatzgut „LNG“ nicht kurzfristig erfolgen, allenfalls können schwimmende LNG-Terminals in einigen Monaten für teures Geld bereitstehen. Es stellt sich daher die Frage, wie kommt die Volkswirtschaft ohne ausreichende Gasmengen über den anstehenden Winter 2022/23, insbesondere wenn dieser sehr kalt werden sollte und zugleich für die Stromversorgung die derzeit noch drei laufenden AKW Ende 2022 vom Netz genommen werden. 

Laut Handelsblatt (01.02.2022 Seite 6) wird von einer „schwierigen Gasversorgung“ selbst aus Sicht des Bundeswirtschafts­ministers gesprochen, und der Minister wird dahingehend zitiert, dass er letzte Woche im Bundestag offen aussprach „Deutschland dürfe nicht noch einmal in so eine Situation reinlaufen“ (Anm. vom Verfasser: gemeint sind hier die o. g. niedrigen Füllstände!). Der Minister bewertet dies wie folgt, „Das wäre wirklich fahrlässig“ (Zitat im o. g. Handelsblatt).

Laut dem Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern (Ines), einem Zusammenschluss von Betreibern von Gasspeichern, ist die Speicherfüllung „historisch tief“. Die Indikatoren standen schon im Februar 2022 auf „Rot“ so die Bewertung im Handelsblatt. Die Zielspeicherstände um relevante Risikoszenarien abzudecken, sind bereits letzte Woche unterschritten worden. Wenn eine Extremkältephase von rund 30 Tagen ins Land ziehen könnte, würden die Speicherfüllstände nicht mehr ausreichen. Schlimmer noch ist die Einschätzung, dass im Falle eines politischen Konfliktes ein mehrmonatiger Ausfall der Gasversorgung aus dem Osten stattfinden könnte. Zum Abfangen dieser Situation wären Füllstände von 60% und mehr eigentlich erforderlich, die aber in 2022 nicht mehr gegeben sind. 

Was bedeutet dies für das vorausschauende Krisenmanagement einer Regierung und entsprechender Kontrolleinrichtungen bzw. Gremien? Das Krisenmanagement ist jetzt mehr als gefordert, eine Ausgleichssituation für einen mittelfristigen Verlauf zu finden. Die vorausschauende Prävention zur Sicherung ausreichender Gasmengen mit entsprechenden Füllstände ist nicht mehr gegeben, jetzt muss aus Sicht des Verfassers ein Notfallmanagement anlaufen, um den möglichen „Worst Case Fall“ auszuschließen oder gar noch zu mildern. Dieser Lageeinschätzung ist der Bundes­wirtschaftsminister mit dem Ausrufen der Frühwarnstufe richtiger Weise nachgekommen. Damit verbunden kommt das Thema „Kritische Infrastrukturen“ (KRITIS) und ein Ausfall dieses wichtigen Versorgungsbereiches wieder in Erinnerung und sollte stärker beachtet werden. Im Unterschied zu den zahlreichen und in den letzten Monaten geäußerten Warnhinweisen für einen „Strom-Blackout“ wurde das Thema „Gasmangellage und dadurch bedingter Gasversorgungs-Blackout“ bislang kaum beachtet. Ein Hauptproblem vieler Studien war die mangelnde Praxiserfahrung für einen solchen flächendeckenden und langanhaltenden Schadensfall. Es gibt kaum Erfahrungen mit langanhaltenden flächendeckenden Gasausfällen (in Kombination mit langanhaltenden Stromausfällen) und deren Wechselwirkungen untereinander!

Selbst die Analyse der Bundestagsdrucksache „Nationale Strategie zum Schutz KRITISCHER Infrastrukturen, BMI 17.06.2009“ und der TAB Endbericht zum TA-Projekt 11/2010 zur Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen Ausfalls der Stromversorgung“ einschließlich der Drucksache vom Deutschen Bundestag 17/5672 vom 27.04.2011, nebst dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung … zum TA-Projekt (einschließlich der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht BT-Drucksache 17/5672 (vom 24.04.2012) sehen eine sichere Gasversorgung vor, auch wenn z. B. der Strom ausfallen würde. Bis zum Jahr 2018, als sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit der Bundes-Katastrophenschutzübung „LÜKEX 2018“ weitsichtig und richtig den Auswirkungen einer Gasmangellage im kalten Winter annahm (4 Tagungsbände zur Vorbereitung der LÜKEX 2018 plus ein Auswertungsbericht LÜKEX 18), gab es kaum Erfahrungen und eine kritische Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema, es fehlten auch entsprechende Übungen und Ausbildungen zum Umgang mit solchen möglichen Katastrophenlagen. Wenn überhaupt war der Focus einer „KRITIS-Schadenslage“ nur auf den Stromausfall gelegt worden.

Ein Monitoring-Bericht (nach § 51 EnWG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema „“Versorgungssicherheit bei Erdgas) aus Juli 2015 wies darauf hin, dass die maximale Speicherkapazität gegenwärtig im Durchschnitt für 80 Tage reicht. Die tatsächliche Reichweite der Speicher dagegen von einer Vielzahl verschiedener Bedingungen abhängig ist, insbesondere vom Speicherfüllstand und dem tatsächlich zu deckenden Bedarf. Konkreter hinsichtlich einer Gefährdung der Versorgungslage wurde dagegen der „Schlussbericht von Becker, Büttner und Held zum Thema „Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelung der ­Speicher (strategische Speicherverpflichtungen), einschließlich der Kosten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Markt“, einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 15. Juni 2015. Auf Seite 17 der Studie kamen sie zu der Einschätzung wie folgt: „Sollten die Speicher nicht hinreichend gefüllt sein, könnten sich schon bei ungewöhnlichen intensiven Winterphasen und bei zusätzlichen technischen Problemen konkrete Versorgungslücken ergeben, die auch bei Erhöhung der Importflüsse nach Deutschland nicht ohne weiteres umgehend behoben werden könnten.“

Deutliche Worte und eine Mahnung, die zugleich einem Speicher­neubau in Höhe von 75 TWh AGV (entspricht knapp 7 Mrd. Kubikmeter) notwendig erscheinen lassen. Dazu ist es, wie die Energiesituation im Mai 2022 zeigt, im vollen Umfang leider nicht gekommen zu sein. Die nüchterne Lage-Bewertung stellte sich daher heute wie folgt dar:

  • Das Thema wurde bis 2018 nicht ausführlich in der Literatur behandelt, im Gegensatz zu Stromausfall „Blackout-Szenarien“
  • Die Sicherheit der Gasversorgung in der EU wird bis Januar 2022 als stabil angesehen
  • Wenn ein „Restrisiko besteht, so wird dies zwar mit „Lieferengpässen mit Russland beschrieben, ein Hinweis auf einen dauerhaften Lieferstopp – oder gar ein europäisches Importembargo über mehrere Monate oder ein paar Jahr wird als Fallszenario nicht näher untersucht
  • Zur Eignung von Gasversorgungseinrichtungen (Druckgas­regulationsstationen, Messstationen, Speicher und ­Leitungen) für Terroranschläge sind keine Beiträge offen zu finden
  • Ein Zusammenhang zwischen Ausfall von Gaskraftwerken und der Stabilität der Stromversorgung wird oftmals nur angedeutet.
Gasbehälter
Gasbehälter
Quelle: H. W. Borries

Dabei gab es schon bei näherer Betrachtung Hinweise auf mögliche Katastrophenoptionen aus Gasmangellagen früherer Jahre, in denen die Gasversorgung kurz vor einem Kollaps stand, so im Januar 2009 (05.01. bis 21.01.2009), im Februar 2012 sowie im März/April 2014.

Hintergrund all dieser Lagen waren Ereignisse mit einer extremen Kältewelle in Europa (- 15 Grad C). Davon stark betroffen war Süd-Deutschland mit rund um die Uhr laufenden Gasheizungen (= erhöhter Bedarf an Gas und an Strom). Aufgrund einer hohen Gasnachfrage im eigenen Land konnte der Versorger GAZPROM seine zugesagten Liefer­mengen für Europa nicht halten (- 15% weniger). Zugleich gab es am Grenzübergang Tschechien und Bayern eine Gasminderlieferung 30% unter Nachfrage. Frankreich und Italien fragten auch mehr Gas ab. Kurzum damals hatten alle Prognoseinstrumente für Süd-Deutschland versagt und ­Warnungen vor einem Gasengpass fehlten. Zugleich offenbarten sich Leitungsengpässe vom Norden nach Süden in Deutschland. Zum Glück für das damalige Krisenmanagement wurden Auswirkungen z. B. auf die Stromerzeugung (mit Gaskraftwerken) nur vermieden, weil zum besagten Zeitpunkt durch eine glückliche Hochdruckwetterlage mit extrem viel Sonnenstunden die Spitzenlast zur Mittagszeit verringern! Positiv wirkte sich auf das Krisenmanagement aus, dass zeitgleich auf einer Tagung die verantwortlichen Versorger zufällig beisammen waren und kurzfristig die richtigen Kompensationsmaßnahmen beschlossen haben.

Allen verantwortlichen Krisenmanagern war seit 2015, spätestens seit der LÜKEX 2018/19 klar, dass, wenn mehrere Probleme zeitgleich auftreten sollten (sogenannte „kaskadierende Ereignisse“), wie z. B. extrem kalter und langanhaltender Winter, niedrige Speicherstände und technische Probleme (z. B. im GÜP Greifswald) sowie ein größerer „Politischer Konflikt“ (Lieferengpässe aufgrund Extremkälte im Lieferland u. dortiger hoher Eigenbedarf, Importstopp z. B. mit Russland bis hin zum Krieg), weitere Gefahrenlage im Monat Februar (extrem kalter „Frostwinter), dann könnte es zu einer gefährlichen „Gasmangellage“ kommen.

Mit der wichtigen LÜKEX 2018, eine Übung über 2 Tage laufend (und einer Vorbereitungsphase von fast zwei Jahren) kamen wichtige Erkenntnisse zur Gefahrenlage einer solchen Gasmangelsituation im kalten Winter zu Tage. Im Detail waren dies ­(verkürzt und in Auswahl):

  • „Geschützte Kunden“ als Begriffsdefinition wurde von fast allen Übungsbeteiligten (Ländern) als unzureichend angesehen!
  • Die wichtige Versorgung von Krankenhäusern, Altenheime, Pflegeeinrichtungen müsse neu aufgenommen werden.
  • Haftungsregelungen (Ausschlüsse von Sachschäden und Vermögensschäden wie z. B. Produktionsausfall, entgangene Erlöse im Rahmen des Sachfolgeschadens sind defizitär.
  • Die Handlungsfähigkeit der Fernnetzbetreiber (FNP) sind eingeschränkt.
  • Die Rolle der Gasspeicherbetreiber in Richtung „Eigentümer des gespeicherten Gases“ ist in Sachen Umgang mit Schadensersatzansprüchen neu zu überdenken.
  • Seitens der FNP Unklarheiten bzgl. der Durchsetzbarkeit
  • von Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 EnWG (hier: Anweisungen wurde nicht Folge geleistet)
  • Informationspflichten nach § 16 Abs. 4 EnWG der Netzbe­treiber, Problem der Meldewege und der Informationsprozesse bei einem Versorgungsengpass, muss geklärt werden.

Zugleich gab es wichtige Erkenntnisse in dem Bereich Krisen- und Notfallmanagement nach EnSIG, dass das EnSIG aus 1975 bzw. GasSV von 1982 nicht ausreichend fortgeführt wurde. Probleme gab es bei

  • Feststellung Notfallstufe
  • Übergang zum Bundeslastverteiler
  • Verfügung Bundeslastverteiler
  • Verantwortlichkeiten und Rollenabgrenzungen.

Man kam zum Ende der Übung zu dem Fazit: 

  • „Die Übung hat gezeigt, dass die vorgesehenen Notfallmaßnahmen und Informationsprozesse im Bereich des gaswirtschaftlichen Krisenmanagements bereits gut funktionieren.
  • Bezüglich dews Notfallplans Gas zeigte sich, dass sich die etablierten Informations- und Krisenmechanismen zwischen Behörden und KRITIS-Betreibern bewährt haben.“

(Quelle: Zitat: Seite 54 Übungsanalyse der LÜKEX 2018)

Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der LÜKEX 2018 lassen sich heutige zentrale Forderungen an ein effizientes Krisenmanagement ableiten. Zuerst einmal sollten die Erkenntnisse aus den o. g. Übungen und Ereignissen genutzt werden, um jetzt die richtigen Rückschlüsse für ein zukünftiges Handeln zu treffen. Der Schadensfall „Gasmangellage“ darf nicht im einen Gasmangel-Blackout“ laufen.

Wir müssen auch Lehren aus dem seit zwei Jahren verhalten laufenden Krisenmanagement der anstehenden Corona-Pandemie ziehen, dass Prävention und das vorsorgliche Investieren in ­Ressourcen (Güter wie Gas, Personal, Ausbildung und Übung) eine Daueraufgabe sind und nur so sich die Folgekosten und Folgeschäden eines eintretenden Schadensfall minimieren lassen. Aufgrund der angespannten Energiemarktlage sollte sich Deutschland eher mittelfristig auf sichere Rohstofflieferanten (für Gas) besinnen und prüfen, ob eigene Förderleistungen und Einsparungen nicht eine Importabhängigkeit reduzieren könnten. Die Sicherheit der Gasversorgung für die Verbraucher, zum Heizen und auch zur Stromerzeugung, sowie für chemisch-medizinische Zwecke, muss auch in Zukunft (wieder) einen hohen Stellenwert einnehmen. Dies kann nur durch hohe Füllstände erfolgen, die bereits frühzeitig in den Sommermonaten ausgeführt werden müssen. Sollten die Marktpreise zu diesem Zeitpunkt hoch sein, müssen Investitionen dennoch getätigt werden, um die Versorgungssicherheit mit vollen Gaslagern zum Herbst 2022 mit Befüllungsraten von 80 bis 90% für den kommenden Winter zu gewährleisten.

Den vorhandenen Krisen-/Katastrophenschutzstäben (als Verwaltungsstäbe im Auftrag der Hauptverwaltungsbeamten agierend) steht sich bei einem flächendeckenden und langanhaltenden „Gasmangel-Blackout“ eine ungleich schwere Arbeit bevor. Das Kernproblem ist, dass im Unterschied zu einem lokal begrenzten Stromausfall, bei Ausfall der Gasversorgung keine Kompensationsmöglichkeiten durch Notanlagen (vergleich Notstromersatzaggregaten gegeben sind). Haushalte, die mit Gas heizen und kochen, werden auch als „bevorzugte Kunden“ nach ein paar Monaten im Winter ausfallen und auskühlen, ebenso Unternehmens- und Verwaltungsgebäude bis hin zu geschützten Kunden wie Krankenhäusern/Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen. Es gilt daher verstärkt „Wärmeinseln“ und „Verpflegungsstellen für Warmverpflegung auszuplanen und die Einrichtungen frühzeitig mit Ersatzanlagen „zu härten“ (bzw. auf andere Energieträger) umzusteigen. Die Krisen-/Verwaltungsstäbe mit Ihren Ordnungsbehörden sollten daher frühzeitig den Kontakt mit den hiesigen Gasversorgern (Stadtwerken) suchen und „berechtige Kunden“ im Sinne von vorrangig zu schützendem Nutzer zu informieren und zu sichern.

Lernen wir für den Winter 2023 und hoffen wir, dass es keine drastische Verknappung mit Lieferengpässen für 2022 geben wird. Allerdings darf ein „Prinzip Hoffnung“ nicht als Ersatz für mangelnde Entscheidungen und den fehlenden Einsatz von Finanzmitteln herhalten. Im Sinne eines „guten“ Krisenmanagements sollte strategisches vorausschauendes Denken und Entscheiden unser aller Handeln bestimmen. Die Gasmangellage stellt mit Blick auf den „Gas-Blackout“ eine große KRITIS-Gefahr für alle Bereiche der Volkswirtschaft unseres Landes dar. Wir müssen diese Aufgabe des vorsorglichen strategischen Krisenmanagements jetzt angehen, um eine resiliente Zukunft uns zu sichern. Auch wenn es ein negatives Thema bleibt, die weiteren Stufen des Notfallplans Gas müssen vorsorglich ausgeplant und mit Ausbildungen und Übungen zeitnah jetzt behandelt werden.


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