Besserer Schutz für Einsatzkräfte

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. Ziel ist die Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von Personen, die sich für das Gemeinwohl engagieren.

Besserer Schutz für Einsatzkräfte
Quelle: Henning Schacht/ BMI

„Unsere Bundespolizei braucht die bestmögliche Ausstattung. Dazu gehören auch Taser, um gefährliche Täter zu stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen. Um den Einsatz zu ermöglichen, haben wir heute im Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen", betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach dem Kabinett.

Der Gesetzentwurf ist Teil des Sicherheitspaketes, das die Ministerin in der vergangenen Woche mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anja Hajduk im BMI vorgestellt hatte.

"Es ist gut, dass wir das Strafrecht jetzt verschärfen, um diejenigen besser zu schützen, die für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft einstehen: Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Wenn Attacken auf diese Menschen schärfer bestraft werden, dann ist das ein weiteres Stopp-Signal: Der Rechtsstaat nimmt diese Taten nicht hin und geht hart gegen die Täter vor", macht die Ministerin klar. Mit dem Gesetz sollen zudem Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten geschützt werden, die in Hinterhalte gelockt und dort angegriffen werden. "Wer ausgerechnet Rettungskräfte in Fallen lockt, der muss hart bestraft werden. Das gefährdet die Einsatzkräfte massiv – und das kann weitere Menschenleben aufs Spiel setzen, weil Hilfe nicht rechtzeitig bei Menschen in Not ankommt. Für die vorgeschlagenen Strafrechtsänderungen, die wir heute im Kabinett beschlossen haben, bin ich Bundesjustizminister Marco Buschmann daher sehr dankbar“, so Faeser.

Der Gesetzentwurf beabsichtigt folgende Ergänzungen im Strafgesetzbuch (StGB):

  • Zum Schutz von Personen, die sich – ehrenamtlich oder beruflich – für das Gemeinwohl engagieren, soll § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) ergänzt werden. Hiernach soll bei der Strafzumessung künftig auch zu berücksichtigen sein, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
  • Daneben soll der Schutzbereich der §§ 105 und 106 StGB (Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) um die europäische und die kommunale Ebene erweitert werden. Damit sind zukünftig auch das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie die Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren Mitglieder vor Nötigungen geschützt. In diesem Zusammenhang wird die Zuständigkeit der Staatsschutzkammern auf Straftaten nach den §§ 105 und 106 StGB erweitert, soweit sich diese gegen kommunale Volksvertretungen beziehungsweise deren Mitglieder richten.
  • § 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll zum Schutz von u. a. Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Künftig soll auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums


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