10.01.2024 •

Bundesregierung beschließt Reform des Bundespolizeigesetzes: Neue Befugnisse für die Bundespolizei

Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden modernisiert und erweitert / Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Damit werden die Befugnisse der Bundespolizei neu geregelt, um den aktuellen Gefährdungslagen zu entsprechen. Die Bundespolizei erhält insbesondere neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden damit erstmals seit nahezu 30 Jahren umfassend reformiert.

Bundesregierung beschließt Reform des Bundespolizeigesetzes: Neue Befugnisse...
Quelle: BPOL

Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

"Wir haben heute die Reform eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes auf den Weg gebracht und ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Unsere Reform bringt das Bundespolizeigesetz auf die Höhe der Zeit. Wir schaffen die besten Voraussetzungen, um den aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen. Mit neuen Befugnissen geben wir der Bundespolizei alles Notwendige an die Hand, um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können. Darüber hinaus stärken wir Bürgernähe und Transparenz. 

Die Bundespolizei ist mit ihren über 50.000 Polizistinnen und Polizisten ein Eckpfeiler der Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Sie sorgt nicht zuletzt für die Sicherheit an unseren Grenzen, auf See, an Flughäfen sowie bei der Bahn und schützt unsere Bürgerinnen und Bürger im In- und Ausland. Die Bundespolizei leistet hochprofessionelle Arbeit im Kampf gegen Kriminalität und für den Schutz unserer Demokratie."

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

  • Neue Befugnisse: Die Gefahrenquellen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfältigt. Die Bundespolizei erhält deshalb neue und zusätzliche Befugnisse, um Gefahren effektiv abwehren zu können. Hierzu zählt die erweiterte Möglichkeit, Telekommunikation zu überwachen und Verkehrs- und Nutzungsdaten zu erheben, wenn es beispielsweise um den Schutz von Leib und Leben geht. Zudem darf die Bundespolizei Mobilfunkkarten und -endgeräte zukünftig identifizieren und lokalisieren. Ein richterlicher Beschluss ist dafür jeweils die Voraussetzung. Mit diesen technischen Befugnissen können beispielsweise Schleuser, Extremisten oder deren Kontakte ausfindig gemacht werden. Die Bundespolizei kann so auch Suizidgefährdete lokalisieren, beispielsweise auf Streckenabschnitten der Bahn.
  • Drohnen-Einsatz: Auch andere neue technische Befugnisse zur Gefahrenabwehr sorgen dafür, dass die Beamten ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. Dafür kann die Bundespolizei künftig Drohnen zur Bild und Tonaufzeichnung einsetzen – beispielsweise zur Erstellung eines Lagebildes.
  • Gefahrenabwehr: Wenn von unbemannten Fahrzeugsystemen wie Drohnen Gefahr ausgeht, können künftig technische Mittel gegen sie eingesetzt werden, um diese Gefahr abzuwehren. Sie reichen von Netzwerfern über elektromagnetische Impulse und die Störung von Funkverbindungen bis hin zur physischen Einwirkung auf Drohnen.
  • Aufenthaltsverbote: Auch weitere wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen erhalten mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage, wie beispielsweise das zeitlich befristete Aufenthaltsverbot oder Meldeauflagen. Die Bundespolizei kann damit Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten für eine begrenzte Zeit untersagen, wenn zu erwarten ist, dass sie dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen. So kann zum Beispiel verhindert werden, dass gewaltbereite Personen wie Fußballhooligans zu Großveranstaltungen anreisen.
  • DNA-Identifizierung: Der Gesetzentwurf enthält eine Rechtsgrundlage, um DNA-Identifizierungsmuster speichern und DNA-Trugspuren erkennen zu können. Damit können aufwendige Ermittlungsverfahren durch falsche DNA-Spuren künftig verhindert werden.
  • Überwachung von Gewahrsamsräumen: Künftig wird die Bild- und Tonüberwachung von Gewahrsamsräumen zulässig sein, um sowohl Insassen als auch die Beschäftigten der Bundespolizei zu schützen. Dies erhöht die Hemmschwelle für Übergriffe und dokumentiert gleichzeitig das Handeln der Aufsichtspersonen. Sie können so auch ihrer Kontrollpflicht besser nachkommen, etwa wenn Personen im Gewahrsam sich selbst verletzen.
  • Verfassungstreue: Der Gesetzentwurf schafft eine Rechtsgrundlage für die einfache Sicherheitsüberprüfung aller Personen, die bei der Bundespolizei beschäftigt werden sollen. Dies dient dem besseren Schutz vor Extremisten, die versuchen könnten, als Innentäter die Bundespolizei in ihrer Arbeit zu gefährden oder zu unterwandern.
  • Unterstützungspflichten: Schon bisher waren im grenzüberschreitenden Verkehr tätige Verkehrsunternehmen verpflichtet, bestimmte Unterstützungsleistungen zu erbringen, um die Bundespolizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese Unterstützungspflichten werden nun neu gefasst. So müssen Bundespolizisten auch künftig unentgeltlich befördert werden und Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen - etwa an Flughäfen. Diese Pflichten werden klarer gefasst und teilweise ausgeweitet.
  • Kennzeichnung: Um polizeiliches Handeln für alle Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen, wird die pseudonyme Kennzeichnung der Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen der Bundespolizei eingeführt. Die Kennzeichnung in Form einer Ziffernfolge ermöglicht eine namentliche Zuordnung – allerdings nur den dazu befugten Stellen. Das ist wichtig, damit keine persönliche Rache oder Eingriffe in das private Leben der Polizistinnen und Polizisten möglich sind.
  • Kontrollquittungen: Um das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken, können Personen, die lageabhängig von der Bundespolizei befragt werden, sich künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen – mit Angaben etwa zu Ort, Zeit und Grund der Überprüfung.
  • Datenschutz: Die Reform setzt auch höherrangiges Recht im Bereich des Datenschutzes um. So gibt das EU-Recht etwa vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusätzliche Aufsichtsbefugnisse für besonders eingriffsintensive Maßnahmen erhält. Außerdem setzt die Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze um, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier


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