Krisen an Schulen

Dr. Horst Schöttler

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Die Bundesländer sind nicht nur im Rahmen der Kultushoheit für die Aus-, Schul- und Weiterbildung ihrer Bürger verantwortlich, sondern auch durch die friedenszeitliche Gefahrenabwehr zu einer effektiven ländereigenen Sicherheitspolitik und somit für den Schutz von Schülern und Schülerinnen sowie des Lehr- und Verwaltungspersonals verpflichtet.

Am Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz wird diese Ausgabe von CP auf Richtlinien, Empfehlungen und Handreichungen hierzu eingehen.

Für alle rheinland-pfälzischen Schulen gibt es die „Handreichung Umgang mit Krisensituationen an Schulen“. Diese wurde erstmals 2007 von der Schulbehörde und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erstellt und im Laufe der Jahre mehrmals aktualisiert und angepasst. Die Handreichung gibt Hinweise und Empfehlungen, wie alle an Schule Beteiligten sowie Polizei, Rettungsdienste, Jugendämter und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bei Krisensituationen agieren und reagieren müssen. Die Handreichung ist online einzusehen: https://schulpsychologie.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/bildung-rp.de/downloads/PL/Schulpsychologie/2014-Handreichung-Krise_Stand_Januar.pdf

Die meisten Schulen haben Krisenteams gebildet, damit im Notfall die Abläufe und Maßnahmen an Schulen bekannt sind. Der Aufbau und die Aufgaben von Krisenteams wird im Krisenordner beschrieben. Diese Teams können ihre Schulleitungen unterstützen, in Krisen strukturiert und zügig zu handeln. Unterstützt werden die Krisenteams durch Fortbildungen u. a. mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Pädagogischen Landesinstitut (PL). An ihren Schulen arbeiten die Krisenteams präventiv. Sie üben den Ernstfall, bereiten sich vor und können im Notfall die Schulgemeinschaft der Situation angemessen unterstützen.

Grundsätzlich steht Schülerinnen und Schülern sowie ihren Lehrkräften bei Krisenfällen jeder Art die schulpsychologische Hilfe des Pädagogischen Landesinstituts (PL) zur Verfügung. Den Schulen sind feste Ansprechpartner aus der Schulpsychologie des PL zugeordnet.

Auf der Homepage wird hierzu ausgeführt:

Krisenprävention und -intervention: Krisen an Schulen

Unfälle, Bedrohungslagen, Gewaltakte an Schulen oder andere Notfälle sind seltene Ereignisse, die nicht zum schulischen Alltag gehören. Schulen sind daher ein sicherer Ort für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Wenn es zu krisenhaften Situationen in Schulen kommt, so entsteht für die Schulgemeinschaft allerdings eine erhebliche Belastung: Die Verantwortungsträger in der Schule müssen im Krisenfall unter Zeitdruck und häufig auch unter hoher emotionaler Belastung kompetent und situationsangemessen handeln. 

Durch Entscheidungssicherheit in Leitungsfragen und die Koordination notwendiger Maßnahmen sollen alle am Schulwesen Beteiligten (und hier vor allem die Schülerinnen und Schüler) nicht zusätzlich gefährdet oder verunsichert werden. Ziel ist die zügige Wiederherstellung der Handlungssicherheit und Handlungsfähigkeit der betroffenen Schule.

Auch können Schulen mit betroffen sein, wenn Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrkräfte individuelle Krisen erleben. Dies erfordert ebenfalls ein gezieltes, zügiges und zugleich reflektiertes Handeln von Schulleitungen, Lehrkräften und ggf. weiteren unterstützenden Einrichtungen.

Diese außergewöhnlichen und komplexen Situationen können nur dann angemessen bewältigt werden, wenn sich Schulen präventiv auf den Ernstfall durch die Erstellung differenzierter Notfallpläne vorbereiten und kollegiale Unterstützungs- und Teamstrukturen mit einer transparenten Rollenverteilung und klar definierten Verantwortungsbereichen aufbauen. 

Dazu gehört auch der Aufbau eines lokalen Netzwerks schulexterner Personen und Institutionen, die im Krisenfall aktiviert werden können.  Die notwendige Entscheidungs- und Handlungskompetenz wird hiermit deutlich erhöht und die individuell-emotionale Belastung reduziert.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Schulen ihre professionelle Unterstützung und Beratung im Rahmen von krisenhaften Ereignissen an und binden je nach Bedarf Kolleginnen und Kollegen mit spezifischen Qualifikationen und andere Institutionen mit ein. Sie beraten zudem beim Aufbau des schulinternen Krisenteams und begleiten es hinsichtlich der Krisenteamarbeit.

Federführend für eine Krisenkonzeption ist das Pädagogische Landesinstitut in Speyer. Seiner Abteilung 3 „Schulpsychologische Beratung“ unterstehen 14 Beratungszentren. Landesweiter Koordinator für den Arbeitsbereich in dieser Abteilung ist Oliver Klauk, zuständig für „Krisenberatung und Schulleitungsfortbildung“, der ebenso wie seine Kollegin Dr. Katja Waligora, verantwortlich für „Kommunikation und Gewaltprävention“ allerdings in Bad Kreuznach Dienst tut.

Das jeweils zuständige Schulpsychologische Beratungszentrum ist hier der erste Ansprechpartner der Schulen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Kooperation beugt vor, in und auch nach einer Krise als Schule strukturiert und wirksam zu handeln. (Anm. der Red.: Der Text der Homepage wurde überarbeitet).

Informationspflicht der Schule

Sowohl die Schulfachreferentinnen und -referenten als auch die Juristen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) können in schwerwiegenden Fällen die Schulen beraten, begleiten und unterstützen. In besonderen Fällen ist es empfehlenswert, in einigen sogar zwingend rechtlich vorgeschrieben, mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten der ADD Kontakt aufzunehmen und sie über das Ereignis zu informieren.

Krisenvorsorge

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Schulen ihre Unterstützung und Beratung an und unterstützen gegebenenfalls in Kooperation mit Schulaufsicht, Polizei, Unfallkasse, Notfallseelsorge, Notfallpsychologie und weiteren Institutionen die mittelbar und unmittelbar Betroffenen bei der Bewältigung krisenhafter Ereignisse.

Im Rahmen von Großschadensereignissen werden nach Bedarf Kräfte regional oder landesweit eingebunden. Für diese seltenen Ereignisse hat sich eine Gruppe von Schulpsychologinnen und –psychologen besonders qualifiziert, die für diese besonders belastenden Situationen schnell und zielgerichtet aktiviert werden kann. Eine wesentliche Ergänzung  dieser Unterstützung ist aber ein bereits etablierter persönlicher Kontakt zwischen Schulleitung und zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. 

Grundsätzlich richtet sich das schulpsychologische Angebot an folgende Personengruppen:

  • Beratung und Unterstützung der Schulleitung und der Lehrkräfte
  • Beratung und Unterstützung des schulinternen Krisenteams
  • Beratung betroffener Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und Angehörige

Die unterstützenden Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen. Dabei stehen u. a. folgende Zielrichtungen im Fokus unserer Tätigkeit:

  • Wiederherstellung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit
  • Vermittlung von Bewältigungsstrategien im Umgang mit dem Ereignis
  • Trost und Beruhigung
  • Vermittlung von Sicherheit und Aufbau von Vertrauen
  • Information über mögliche seelische und körperliche Reaktionen auf das Ereignis
  • Aufbau von Hoffnung und Stärkung der Zuversicht
Kindergärten verlangen Anmeldung von Besuchern zum Schutz vor unbefugten...
Im Gegensatz zu Schulen verlangen viele Kindergärten wenigstens die Anmeldung von Besuchern, sind somit minimal gegen unbefugten Zutritt geschützt.
Quelle: HN

Umgang mit Gewaltandrohungen

Der verantwortungsvolle Umgang mit Gewaltandrohungen ist für Schulleitungen und Lehrkräfte eine anspruchsvolle Herausforderung. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten hier eng mit Schulleitungen, Lehrkräften und dem schulinternen Krisenteam zusammen und unterstützen sie bei der Abschätzung der Glaubhaftigkeit von Drohungen und der Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung. Sie beraten diese dabei auch zur schulischen Kommunikation nach einer Drohung. 

Diese Beratung ersetzt allerdings nicht polizeiliche Gefährdungsanalysen. Bei konkreten und schwerwiegenden Drohungen sollten Schulleitungen stets auch zu Polizei und Schulaufsicht Kontakt aufnehmen.

Umgang mit Suiziddrohungen und ­Suizidversuchen

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit solchen Ereignissen, zu wichtigen Kommunika­tions­grundsätzen und zu Möglichkeiten professioneller Hilfe.

Grundsätzlich gilt: Je besser das jeweilige Schulsystem durch geeignete Präventionsmaßnahmen für mögliche Krisenfälle vorbereitet ist, desto einfacher kann die Situation auf der Basis differenzierter Handlungsstrategien bewältigt werden.

Auch in der medialen Einschätzung gilt: Eine Institution und ihr Handeln wir danach beurteilt, wie sie auf eine aktuelle Gefährdung reagiert hat und ob sie entsprechende Vorsorge getroffen hat.

Wichtige ­Kooperations- und ­Ansprechpartner

Kooperation mit anderen Einrichtungen

Es gibt auf Landesebene enge Kooperationen und regelmäßige Abstimmungen unterschiedlicher Institutionen, die im Rahmen der Vorsorge, Fürsorge und Nachsorge zentrale Rollen einnehmen. Hier werden Vorgehensweisen und Strategien unter präventiven und interventiven Gesichtspunkten reflektiert und abgestimmt. 

Ziel ist eine enge Vernetzung der professionellen Helfer in Krisenfällen zu schaffen, um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können. 

Beteiligt sind dabei beispielsweise Vertreter folgender Institu­tionen:

  • Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz (jetzt Ministerium für Bildung)
  • Polizei Rheinland-Pfalz
  • Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
  • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz
    Die einzelnen Partnerinstitutionen haben für ihre Organisationen Notfallpläne entwickelt, um ein angemessenes Vorgehen in Krisenfällen sicherzustellen. Die Pläne basieren auf Erfahrungen zurückliegender krisenhafter Ereignisse aus Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern sowie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Weitere Ansprechpartner in der Region

Mögliche zusätzlich notwendige lokale Ansprechpartner in der Region sind je nach Fragestellung u. a.:

  • Erziehungsberatungsstellen
  • Psychotherapeutinnen und -therapeuten
  • Polizei
  • Jugendämter
  • Notfallseelsorge
  • Kirchliche Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner

In vielen Fällen ist es möglich, über das jeweilige Schulpsychologische Beratungszentrum Adressen und Telefonnummern zu bekommen.

Bewertung aus der Sicht eines ­Katastrophenschutzexperten

Die Handreichung ist wohl von Psychologen, Sozialarbeitern und Pädagogen erstellt worden. Deshalb nimmt sie umfassend auf das Verhalten von Lehrern und Schülern Bezug und gibt Anregungen aus schulpsychologischer Sicht. Die Auflistung der Kooperations- und Ansprechpartner ist indes auf Oberbehörden und zentrale Ausbildungseinrichtungen konzentriert – Dienststellen, die in einem schulischen Krisenfall weit weg vom Ort des Geschehens und folglich weder unmittelbar noch mittelbar einsatzbestimmend sind.

So hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ihren Sitz in Trier, die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz, die Polizei (Polizeiführung) im Innenministerium und somit ebenso wie das Bildungsministerium in Mainz. Schulpsychologische Dienststellen, u. a. auch im Schulleitungscoaching involviert, sind zwar geographisch über das ganze Land verteilt; dennoch ist die „federführende Fachkompetenz“ in Speyer und Bad Kreuznach angesiedelt. Bei einem potentiellen Ereignisort wie er beispielsweise in Bad Bergzabern an der deutsch-französischen Grenze oder in Bitburg in der Eifel sein könnte, sind die dort „stationierten“ Ersteinsatzkräfte gefordert.

Sie sind in einer akuten polizeilichen oder nicht-polizeilichen Gefahrensituation, die unverzügliches Handeln erfordert, gefragt und werden von denjenigen Polizeiinspektionen und Stützpunktfeuerwehren gestellt, die dem Krisenort am nächsten sind.  Bei einem Ereignis mit Gefährdung von Menschenleben verlagert sich die Entscheidungsebene auf die fünf regionalen Polizeipräsidien des Landes (Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Trier) – z. B. Einsatz des SEK – und bei brandschutztechnisch relevantem Einsatz auf nahe leistungsstarke Feuerwehreinheiten, ggf. auch im Wege der Amtshilfe.

Wann sprechen Schulen und Polizei miteinander, wann finden gemeinsame Begehungen von Schulen mit Feuerwehrexperten, nicht unter dem Aspekt des „vorbeugenden Brandschutzes“, sondern eines Gewalt- oder Notallszenarios statt, wann gemeinsame Übungen?

Die Polizei Rheinland-Pfalz hat die Einsatzkonzeptionen für entsprechende Lagen unter dem Überbegriff „Lebensbedrohliche Einsatzlagen (LebEL)“ neugestaltet. Hierbei sind neben der Anschaffung von neuer leistungsfähiger Ausstattung insbesondere Einsatzgrundsätze und -maßnahmen überarbeitet und angepasst worden. Diese werden auch Eingang in die Abstimmungsprozesse zwischen Polizei und Schulen finden, welche bereits seit Längerem jeweils zwischen den Dienststellen und den örtlichen Schulen stattfinden.

Auch mit den anderen Einsatzstellen wie Feuerwehr und Rettungsdienst werden regelmäßig fallbezogene Absprachen auf lokaler Ebene geführt, um Einsatzunterlagen und Informationen stets auf aktuellem Stand zu halten. 

Eine enge Abstimmung im Vorfeld ist eine unumgängliche Vorbereitung auf solche hoffentlich nicht eintretende Situationen. (PolPräs Westpfalz, Juli 2017)

Sicher werden auch Schulleitungen präventiv solche Besprechungen und Übungen eigenständig initiieren, aber wo werden in den Handreichungen/Empfehlungen des Ministeriums solche Aktivitäten grundsätzlich (verpflichtend) und in vorgegebenen Zeitabschnitten angeordnet?

Hier ist unseres Erachtens nachzubessern: Emsdetten, Erfurt und Winnenden haben nicht nur den Einbau von Amok-Alarmanlagen beschleunigt, sondern auch den Fokus auf die Sicherheit an Schulen gerichtet. Damit sie – so die Vorbemerkung des rheinland-pfälzischen Bildungsministerium – „ein sicherer Ort für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer“ bleiben. 

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