Sicherheit ist für Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei einer lebensbedrohlichen Einsatzlage wie einem terroristischen Angriff essenziell. Sie haben sich von Berufs wegen oder ehrenamtlich verpflichtet, Menschenleben zu retten, zu schützen und zu versorgen, damit, wie im Begriff „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ bereits beschrieben, Aufgaben zur Sicherheit für die Bevölkerung durchgeführt werden können. Ein Bedürfnis nach Sicherheit haben auch und gerade die Verletzten und Betroffenen. Des Weiteren muss gleichzeitig die Sicherheit unbetroffener Personen und Kritischer Infrastrukturen wie (Ziel-) Krankenhäuser weiter gewährleistet werden. Wie kann die Sicherheit für Einsatzkräfte, Verletzte und Betroffene schnellstmöglich erhöht werden?
Sicherheit wird definiert als das „Geschütztsein vor Gefahr oder Schaden“, der „Abwesenheit einer existenziellen Bedrohung“ oder als „ein Zustand des Unbedrohtseins, der sich objektiv im Vorhandensein von Schutz (-einrichtungen) bzw. im Fehlen von Gefahr (-enquellen) darstellt“. Bezogen auf das zu Grunde liegende Szenario ist Sicherheit weder für die Einsatzkräfte, noch für die Betroffenen und möglicherweise auch für die Unbetroffenen nicht verlässlich vorhanden.
Gefahrenpotentiale
Nach einem terroristischen Angriff kann eine existenzielle Bedrohung vorhanden sein. Diese Bedrohung kann einerseits durch einen noch nicht abgeschlossenen Angriff oder einen potentiellen Zweitanschlag bestehen, sowie durch Gefahren an der Einsatzstelle selbst wie Feuer, Einsturz, CBRN-Gefahren, Explosion oder Atemgifte (vgl. AAAACEEEE-Gefahrenmatrix). Anderseits besteht für die Betroffenen ein akutes und hohes Risiko, an den erlittenen Verletzungen zu versterben oder schweren gesundheitlichen Schaden zu nehmen. Weitere Gefahrenpotentiale liegen in der Dynamik der Lageentwicklung oder in der Möglichkeit, dass sich Attentäter unter den Verletzten befinden.
Konfliktbeschreibung
Die Wichtigkeit der Sicherheit für Einsatzkräfte wird allgemein und richtigerweise betont – dafür muss gewissenhaft Sorge getragen werden. Anderseits haben die Einsatzkräfte der BOS den Auftrag, für die Sicherheit der Betroffenen zu sorgen bzw. diese wiederherzustellen.
Zwar müssen sich Schutz- und Rettungskräfte nicht zwingend selbst in höchste Gefahr begeben, um zu retten und zu schützen, allerdings birgt ihr Auftrag an sich ein erhöhtes Gefahrenpotential.
Nach einem Terrorangriff haben viele Betroffene schwerwiegende und lebensgefährliche Verletzungen erlitten, deren Versorgung als zeitkritisch anzusehen ist, um das Überleben und die Minimierung des gesundheitlichen Schadens zu erreichen. Kompakt zusammengefasst kann gesagt werden: Jede Verzögerung der Behandlung erhöht die Wahrscheinlichkeit zu versterben, jede Beschleunigung erhöht die Wahrscheinlichkeit zu überleben.
Auf der einen Seite ist der Einsatzort einer lebensbedrohlichen Einsatzlage nicht sicher, und die Einsatzkräfte können diesen möglicherweise nicht ohne Eigengefährdung betreten. Auf der anderen Seite benötigen die Patienten dringende Versorgung und einen zügigen Transport zur weiterführenden Behandlung.
Einteilung in Gefahrenbereiche
Eine Maßnahme um Sicherheit für Einsatzkräfte und (Un-)Betroffene zu erhöhen, ist die Einteilung des Einsatzorts in verschiedene Gefahrenbereiche. Diese Zonenaufteilung wird von der Polizei vorgenommen. Aufgrund der Situation, Ressourcen und der Dringlichkeit ist die Zoneneinteilung eine große Herausforderung mit zugleich weitreichenden Konsequenzen.
Unterschiedliche Dimensionen eines terroristischen Angriffs
Ein terroristischer Angriff kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, da er die Motivation beschreibt, nicht die Taktik. Nicht zwangsläufig muss eine lebensbedrohliche Einsatzlage folgen. Die Bandbreite terroristisch motivierter Angriffe reicht von multiplen Simultanangriffen mit unterschiedlichen Waffen und Taktiken bis hin zu Einzeltätern oder Kleinstgruppen, die beispielsweise mit einem Messer oder Fahrzeug einen, mehrere oder viele Menschen angreifen. Auch der Einsatz von Schusswaffen sowie zeitversetzte Anschläge („2nd Hit“) sind möglich. Dies kann zu einer erheblichen Anzahl von Todesopfern und (Schwerst-) Verletzten führen.
Es ist für ersteintreffende Einsatzkräfte nicht immer leicht festzustellen, ob es sich bei einem Einsatz um ein terroristisch motiviertes vorsätzliches Geschehen handelt und ob dieses abgeschlossen ist oder fortgeführt wird. Durch die verschiedene Ausgestaltung – teils als lebensbedrohliche Einsatzlage, teils als terroristisch motivierter Angriff ohne weitere Gefährdung, teils abgeschlossen, teils sich dynamisch entwickelnd – ist eine zügige Zoneneinteilung eine grundlegende Maßnahme, um die Sicherheit am Einsatzort zu erhöhen. Die Zoneneinteilung muss bei einer möglichen Lageänderung entsprechend angepasst und kommuniziert werden.
Das gemeinsame Ziel der Gefahrenabwehr sollte sein:
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Es empfiehlt sich, diese Ziele in einem BOS-übergreifenden Bewältigungskonzept auszuarbeiten, zu implementieren und die Einsatzkräfte dahingehend zu qualifizieren. Die Sicherheit des Krankenhauses sowie angepasste Versorgungsstrategien sind eine eigene, wichtige und umfassende Thematik, auf die hier nicht eingegangen werden kann.
Lösungsansätze
Das Grundlegendste ist das Erkennen des Gefährdungsstatus. Es ist wichtig, schnellstmöglich offensichtliche Gefahren wie Schusswaffengebrauch, Sprengsätze oder noch aktive Angreifer zu erkennen. In einem solchen Fall ist die Polizei für die weitere Erkundung der Lage zuständig. Alle weiteren Einsatzkräfte treten den Rückzug an, informieren die Leitstelle sowie die eingesetzten Einsatzkräfte.
Bei weiteren offensichtlichen Gefahren wie Brand und Rauch oder einsturzgefährdeten Strukturen wird im Verlauf die Feuerwehr ihre Aufgaben wahrnehmen. Personenrettung kann nur von den im unmittelbaren Gefahrenbereich eingesetzten Einsatzkräften (Polizei) durchgeführt werden. Weitere möglicherweise nicht-offensichtliche Gefahren müssen zum Beispiel anhand der AAAACEEEE-Gefahrenmatrix mit der gemeinsamen Einsatzleitung abklärt werden.
Damit die Gefahrenerkennung auch im Einsatzverlauf nicht außer Acht gelassen wird, kann überlegt werden, diese Aufgabe zuzuordnen und ggf. mit technischer Unterstützung auszustatten. Zudem muss diese Tätigkeit geschult werden. Auch sollte jede Einsatzkraft jederzeit verdächtige Personen oder Gegenstände melden. Zur adäquaten Bewusstseinsschärfung sind entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen sinnvoll.
Bei Abwesenheit von offensichtlicher und nicht-offensichtlicher Gefahr, bestätigt durch die gemeinsame polizeiliche und nicht-polizeiliche Einsatzleitung, kann der Einsatzbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit als sicherer Bereich eingestuft werden. Eine verzögerungsfreie Versorgung und Evakuierung kann unter der Prämisse „Stop the bleeding – clear the scene“ stattfinden. Auch muss auf eine besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit bezüglich einer möglichen Lageveränderung geachtet werden.
Es sollte so kurz wie möglich und mit so wenigen Einsatzkräften wie möglich gearbeitet werden, um das Restrisiko zu minimieren. Die Behandlungsstrategie beschränkt sich grundsätzlich auf das Nötigste (Blutstillung, Atemwegsmanagement). Lageabhängig können weitere Maßnahmen durchgeführt werden.
Um die Sicherheit der Einsatzkräfte und das Überleben der (un-)verletzten Betroffenen zu fördern, können folgende weitere Aspekte relevant sein:
BOS-übergreifende Kooperation |
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Qualifizierung/Training /Ausbildung/Prävention |
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Zeitaspekte |
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Ausrüstung und Ressourcen |
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Sonstiges |
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Fazit
Aufgrund der hohen Gefährdung der polizeilichen und nicht-polizeilichen Einsatzkräfte sowie der Verletzten und Betroffenen müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zügig zu einem hohen Maß an Sicherheit führen. Eine schnelle Erkundung der Gefahren am Einsatzort sowie eine entsprechende Zoneneinteilung und deren Kommunikation sind grundlegend, aber auch – vor allem zeitnah – herausfordernd. Die Zoneneinteilung muss kontinuierlich der möglichen Lageveränderung angepasst werden. Ebenso sind weitere oben genannte Ansätze wichtig. Diese Aspekte sollten in einem BOS-übergreifenden Bewältigungskonzept integriert und geübt werden.
Die genannten Maßnahmen sind nicht abschließend aufgeführt, können aber dazu beitragen, die Mortalitätsrate zu verringern und die Sicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen.
Eine pauschale Annahme, dass jeder terroristisch motivierter Angriff zu einer lebensbedrohlichen Einsatzlage führt, ist nicht richtig. Allerdings muss eine Gefährdung schnellstmöglich durch eine sorgsame Lageerkundung und Bewertung durch die Einsatzleitung ausgeschlossen und kontinuierlich re-evaluiert werden. Maßnahmen, die zu einer Verzögerung der Patientenbehandlung führen, müssen sorgsam und zugleich kritisch abgewogen werden.
Ein interdisziplinäres, BOS-übergreifendes Vorgehen sowie eine solide Kommunikation, technisch wie auch inhaltlich, sind notwendig. Der Personalansatz im unsicheren (Polizeieinsatzkräfte) sowie im teilsicheren Bereich (zusätzlich nicht-polizeiliche Einsatzkräfte) sollte mit Bedacht gewählt und wenn möglich geringgehalten werden und die Aufenthaltsdauer so kurz wie nötig erfolgen.
Mit der Fokussierung auf eine lebensbedrohliche Einsatzlage darf die Optimierung der konventionellen interdisziplinären (MANV-) Lagen nicht vernachlässigt werden. Nur gemeinsame Schulungen und Übungen können ein gut durchdachtes Bewältigungskonzept zum tatsächlichen Einsatzerfolg führen.
Crisis Prevention 2/2018
Matthias Rekowski,
Bahnhofstr 1
72072 Tübingen
matthias.rekowski@katastrophenmedizin.org