04.07.2019 •

Schnelle Onlinedienste für Bürger und Unternehmen

IT-Planungsrat für einheitlich nutzbares Unternehmenskonto

BMI

BUNDESINNENMINISTERUM

Der IT-Planungsrat stellt das Ziel einfacher und schneller Onlinedienste künftig in das Zentrum der OZG-Umsetzung für Verwaltungsleistungen mit Unternehmen. Außerdem befasste er sich auf seiner 29. Sitzung am 27. Juni 2019 mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, der Registermodernisierung, der Barrierefreiheit und der digitalen Qualifizierung der Beschäftigten.

Einfache und schnelle Onlinedienste sind ein Muss für die meisten Unternehmen. Dies soll nach dem Willen des IT-Planungsrates in den nächsten Jahren Zentrum der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen. Unternehmen sollen außerdem deutschlandweit ihre Konten für Verwaltungsdienstleistungen nur einmal einrichten und dann überall nutzen können, heißt es im Beschluss zum Thema Unternehmenskonto.

Der IT-Planungsrat hat sich unter Vorsitz des Bremer Staatsrats für Finanzen Henning Lühr auch mit der voranschreitenden OZG-Umsetzung beschäftigt: "Der Bund und die Länder liegen bei der Schaffung der Voraussetzungen zur erfolgreichen Digitalisierung der 575 Verwaltungsleistungen im Geltungsbereich des Online-Zugangsgesetzes bis Ende 2022 im Zeitplan", stellte Lühr zufrieden fest. 

"Einige Themenbereiche sind bereits aus der Planungsphase heraus und gehen in die Umsetzung. Wir wollen auch die länderübergreifende Kooperation bei der Entwicklung und beim Betrieb von digitalen Verwaltungsleistungen stärken. Selbstverständlich werden wir dabei auch Kommunen einbeziehen."

Moderne Register sind Basis für ein wirkungsvolles Verwaltungshandeln. Der IT-Planungsrat hat das Koordinierungsprojekt "Registermodernisierung" beauftragt, Anforderungen an eine Registermodernisierung zu identifizieren, ein Architekturmodell für eine Registerlandschaft auf der Basis vernetzter Register zu erstellen, die notwendigen gesetzlichen Änderungen zu erheben und daraus ein Zielbild abzuleiten sowie einen Maßnahmenplan zu erarbeiten.

Die Qualifizierung von Beschäftigten soll in den nächsten Jahren stärker in den Fokus rücken. "Bislang gibt es aus der Wissenschaft nur vereinzelte, nicht verallgemeinerbare Studien über die Transformation der Arbeit im öffentlichen Sektor durch Digitalisierung", stellte Lühr fest. Seine vielen Gespräche mit IT-Verantwortlichen, Arbeitnehmervertretungen und mit Wissenschaftlern haben seine Einschätzung bestätigt, dass eine wissenschaftliche Aufbereitung des Themas erforderlich sei. 

"Ich freue mich daher, dass der IT-Planungsrat heute ein Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur digitalen Qualifikation des öffentlichen Sektors beschlossen hat." Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der beruflichen Bildung und für die Personalentwicklung im öffentlichen Sektor zu entwickeln.

Zum Thema Barrierefreiheit war der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, zu Gast beim IT-Planungsrat. Insbesondere bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vereinbarte man eine stärkere Zusammenarbeit, damit die Services auch für diese Zielgruppe von Beginn an so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden.

Weiterhin hat der IT-Planungsrat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema "Cloud Computing und digitale Souveränität" unter Federführung Nordrhein-Westfalens und des Bundes beschlossen.

Die Beschlüsse des IT-Planungsrats können Sie hier abrufen.

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