11.05.2022 •

Verhalten bei Amok und Terror

Martina Piefke, Christian Weicht, Detlev Schürmann

Sicherheit ist ein essenzielles Grundbedürfnis. Alle streben nach Schutz – vor allem wenn Menschen mit ­extremer Gewalt und Terror konfrontiert werden. Solche Ereignisse sind in den meisten Fällen nicht vorhersehbar. Ein Amoklauf oder ein bewaffnetes Attentat gehören in die Kategorie der extremen Gewalttaten. Verbindend ist aber nicht nur der Wunsch nach Sicherheit, sondern auch die große Angst in einer lebensbedrohlichen Situation. Menschen werden buchstäblich starr vor Angst. Diese Angst ist verständlich, nachvollziehbar und unausweichlich. Rationales Handeln scheint unvorstellbar – aber ist dennoch möglich.

Stress und Handeln in lebensbedrohlichen Lagen

Grundsätzlich ist Stress allgegenwärtig und tritt in vielfältigen Formen auf. Er stört uns nicht nur auf der psychologischen Ebene. Vielmehr kann er auch biologische Prozesse in unserem Körper so verändern, dass unsere Gesundheit und unsere Sicherheit gefährdet sind. Die Fähigkeit zu einem effizienten Stressmanagement hat daher einen vielfältigen Nutzen. In der situativen Anwendung ist daher es auch ein Schlüssel zur Panik- und Gefahrenprävention in Terror- und Amoklagen.

Auch das Entstehen von Panik in größeren Menschenansammlungen ist ein bekanntes Phänomen. Wir kennen es beispielweise von der Love Parade in Duisburg im Jahr 2010, aus Fußballstadien, Konzerthallen. In Terror- und Amoklagen in Schulen, öffentlichen Veranstaltungen in Innenstädten, auf Bahnhöfen etc. tritt das Phänomen gleichermaßen auf. Wie und in welchen Situationen kommt es zu dieser Panik? Oft sind es unerwartete Ereignisse, die als Gefahr wahrgenommen werden, die Auslöser.

Die Gefahr kann real gegeben sein wie bei einer Amoklage, einem Sprengstoffanschlag oder einem bewaffneten Überfall. Die Gefahr kann aber auch durch das in Menschenmengen entstehende Herdenverhalten selbst entstehen, ohne dass eine reale äußere Gefahr vorhanden ist. Wenn in einer Herde ein oder zwei Menschen schreien und in Panik versuchen, wegzulaufen, machen immer mehr Menschen dasselbe. Sie laufen alle in dieselbe Richtung, in der sie einen Ausweg, Rettung und Sicherheit erhoffen. Dabei kommt es nicht selten zu Toten und Verletzten. Dieses durch Panik entstehende Herdenverhalten ist also alles andere als schlau, wenn man sich in Sicherheit bringen will. Ein Mensch verhält sich oft nicht rational, wenn er Angst hat – und erst recht nicht, in lebensbedrohlichen Ausnahmesituationen, wenn alle verängstigten Menschen um ihn herum sich auch nicht rational verhalten. Er gerät wie sie in Panik und macht halt dasselbe wie sie.

Polizeiliche Kriminalprävention
Polizeiliche Kriminalprävention
Quelle: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/289-fluechten-verstecken-alarmieren/

Entstehung von Stress und dessen Folgen

Akuter Stress entsteht in einem Zusammenspiel zwischen Stressoren (äußeren Situationen), persönlichen Verstärkern (Persönlichkeitseigenschaften) und der individuellen Stressreaktion (Verhalten des Einzelnen unter Stressbedingungen). Hiermit klug und rational umzugehen kann man mit etwas Aufwand lernen, d.h. es ist eine Angelegenheit, die mit geeigneten präventiven Maßnahmen in den Griff zu bekommen ist. Chronischer Stress entsteht, wenn ein Mensch nicht über die Bewältigungsstrategien und Ressourcen verfügt, die erforderlich sind, um eine spezifische Kombination von Stressoren und persönlichen Verstärkern zu bewältigen.  

Die akute Stressreaktion chronifiziert und wird zu einem ständigen Begleiter. Solche Zustände treten häufig nach lebensbedrohlichen extremen Stressbelastungen wie bei Amok, Terror und Geiselnahmen auf. Chronische Stressbelastungen zeigen sich folglich typischerweise in der Symptomatik einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Chronischer Stress ist ein komplizierter Fall für die Nachsorge. Die betroffenen Menschen leiden oft ihr Leben lang unter dem nicht bewältigten traumatischen Stress.

  • Wie also kann jeder einzelne sein Verhalten in ­lebensbedrohlichen Extremsituationen ändern?
  • Gibt es Strategien, um die Angst in den Griff zu bekommen und aus der Herde auszubrechen?
  • Das Risiko der Erkrankung an einem PTBS kann durch eine geeignete Prävention minimiert werden.

Präventionsmöglichkeiten

Wenn einer Situation der erste Schrecken genommen wurde, wird der Blick frei auf Schutz und Sicherheit. Und somit auch auf Handlungsalternativen zu Angst und Panik. Dann erst sind die meisten von uns in der Lage, sich Regeln anzueignen, die im Ernstfall schützen können. Auch in Amok- und Terrorlagen können wir dann in der Lage sein, die Situation mit einer Mischung aus gut überlegter Anspannung und überlegener Gelassenheit zu meistern.

Das Erlernen und Umsetzen eines effizienten Stressmanagements erfordert eine Verhaltensveränderung. Es gibt intelligente Verhaltensstrategien, die zur Vermeidung von Katastrophen durch die Entstehung von Panik in lebensbedrohlichen Extremsituationen beitragen können. Dort können Menschen lernen, ein aufmerksames und rationales Verhalten unter extremen Stressbedingungen an den Tag zu legen. In interdisziplinären Seminaren mit theoretischen und praktischen Anteilen, in denen Psychologen, Kriminologen, die Polizei, der Rettungsdienst, die Feuerwehr etc. vermitteln wie mit Stress in Gefahrenlagen klug und umsichtig umzugehen ist.

Im nachfolgenden Abschnitt wird beschrieben, wie aus einem aktuellen Anlass heraus von einem interdisziplinären Expertenteam ein Seminarbaustein entwickelt wurde.

Schulungsfilm „Flüchten. Verstecken. Alarmieren.“

Nach dem Amoklauf in einem Einkaufszentrum 2016 in München rückten Sicherheitsempfehlungen für die Mitarbeitenden in Einkaufszentren oder Supermärkten verstärkt in den Fokus. Wie können Mitarbeitende bei schweren Gewalttaten sicherheitsbewusst reagieren? Wie können sie sich selbst und ihre Kunden in einem Ernstfall schützen? Und wie können Mitarbeitende in Supermärkten und Einkaufsmeilen sicherheitsbewusstes Verhalten lernen? Diese Fragestellungen veranlassten die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Partner zu suchen, die ein Schulungskonzept für die Mitgliedsunternehmen entwickeln ­können. 

Auf Initiative der BGHW projektierte Autor Detlev ­Schürmann die filmische Umsetzung der sicherheitsbehördlichen Empfehlungen „Flüchten, Verstecken, Alarmieren“ bei extremen Gewalttaten. Diese Ratschläge wurden in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention und der Fachberatung Kriminalprävention/Christian Weicht am Beispiel des Einzelhandels anhand einer exemplarischen Amoktat in Szene gesetzt und finden sich zudem unter „Notfalltipps“ in der NINA-Warn App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

So simpel die im Film vermittelten Schutzbotschaften, so schwer deren Umsetzung in einem tatsächlichen Ernstfall: Fliehen, ­Verstecken, Alarmieren. Das sind die Empfehlungen der Polizeilichen Kriminalprävention im Falle einer lebensbedrohlichen Situation. Das gilt nicht nur für einen bewaffneten Angriff auf einen Supermarkt wie im Film bespielhaft inszeniert. Das ist auch die Regel, die sich für jede bedrohliche Situation eignet. Aber damit Regeln umgesetzt werden, müssen sie erst erlernt werden.

Filmprojekt und Drehbuch

Gedreht wurde der Film in einem Supermarkt in Mannheim. Darsteller und Darstellerinnen sind zum großen Teil Schauspieler, aber auch einige Angestellte des Supermarktes mischten sich bei den mehrtägigen Dreharbeiten unter die Statisten. Der Film verzichtet bewusst auf Schockmomente und eine krimiähnliche Inszenierung. Es sollen keine Ängste geschürt, sondern sachlich informiert werden, ohne dabei zu langweilen.

Zielgruppe des Filmprojekts sind Beschäftigte im Einzelhandel. Ihnen kommt im Ernstfall eine wichtige Rolle zu, denn Sie kennen die Fluchtwege und können durch besonnenes Verhalten dazu beitragen, Kunden und Kollegen in Sicherheit zu bringen.

Die im BGHW-Film gezeigten Empfehlungen sollen Beschäftigten dabei helfen, im Ernstfall das Richtige zu tun und sich selbst und andere zu schützen. Interessant ist das Zusammenführen und die Verknüpfung von Arbeitsschutz und Kriminalprävention. Einerseits bedeutet dies, die Verpflichtung, Mitarbeitende vor Gefahren und Schäden bei betriebsüblichen Tätigkeiten im Arbeitsalltag ohne Einwirkung Dritter zu bewahren. Andererseits bedeutet es, die Verantwortung für Personalverantwortliche, Mitarbeitende und Kunden bei unvorhersehbaren Gefahrensituationen von außen zu schützen. Ein weiterer Effekt ergibt sich durch die Beschreibung der Arbeitsabläufe und Vorgehensweise der Polizei bei derartigen Einsatzanlässen. So lässt sich für die Einsatzkräfte missverständliches Verhalten durch Kunden und Bedienstete vermeiden.

Empfehlungen zum richtigen Verhalten bei extremen Gewalttaten gibt die Polizeiliche Kriminalprävention. Für die Zielgruppe Mitarbeiter, Führungskräfte und Bevölkerung ist jeweils ein Faltblatt mit Tipps erhältlich, „um in einer Gefahrensituation gut vorbereitet zu sein, sicher zu handeln sowie sich selbst und andere zu schützen“. Diese Faltblätter waren Grundlage für das Filmdrehbuch und somit auch für die Entwicklung lösungsorientierter Verhaltensempfehlungen für Bedienstete im Einzelhandel.

Mitarbeitersicherheit ist ­Führungsver­antwortung

Bei der Vorbereitung und Schulung von Mitarbeitenden haben Führungskräfte eine besondere Verantwortung. Unternehmen und Management müssen erkennen, dass dieses Thema sie betrifft. Die erste Frage sollte in diesem Kontext für die Führungskraft sein: Habe ich ein Sicherheitskonzept, und wie wird es im Ernstfall umgesetzt? Wer kein Sicherheitskonzept hat, kann sich jeder­zeit die Unterstützung der örtlichen Polizei holen und sich über technische und organisatorische Präventionsmaßnahmen beraten lassen. Dazu gehören beispielsweise Alarmierung, Videoüberwachung und Einbruchschutz (Technik) sowie die Verhaltensprävention.

Für eine gebäudeinterne Alarmierung können auch ­Elektroakustische Notfallwarnsysteme sogenannte Sprach­­alarm­­anlagen nach DIN EN 50849:2017-11 (VDE 0828-1:­2017-11) genutzt werden.

Damit können automatisierte Verhaltenshinweise bei lebensbedrohlichen Ereignissen übermittelt werden.

Verhalten bei Amok und Terror
Quelle: WarnAPP NINA/Notfalltipp/Besondere Gefahrenlagen

Schulung der Mitarbeitenden

Mitarbeitende sollten gezielt auf Ausnahmesituationen vorbereitet und geschult werden. Das bedeutet, dass die Beschäftigten sich gedanklich mit der möglichen Gefahrensituation auseinandersetzen sollten und z. B. wissen, wo Fluchtwege und Versteckmöglichkeiten sind. Denn im Ernstfall können sie Kunden und Besuchern den sicheren Fluchtweg zeigen und für deren Sicherheit sorgen. Außerdem sollte die betriebsinterne Rolle von Beschäftigten im Ernstfall klar sein, beispielsweise als Ersthelfer. Es wird empfohlen, dass diese Abläufe regelmäßig trainiert und die Informationen aktuell gehalten werden.

Der BGHW-Film dient der ergänzenden Präsenzschulung von Mitarbeitenden im Einzelhandel. Zudem besteht für das Personal die Möglichkeit, mit dem Film nach einer Schulung das Gelernte zu wiederholen und zu vertiefen sowie sich Überlegungen zur praktischen Umsetzung zu machen.

Im folgenden Abschnitt werden die Verhaltensregeln bei einer exemplarischen Amoktat in einem Geschäft genannt und erläutert. Sie und entsprechen den internationalen Verhaltensempfehlungen „Run, Hide, Tell“ für den Notfall bei Amok und Terror.

Erste Verhaltensregel „Flüchten“:

„Begeben Sie sich aus dem Gefahrenbereich, und zwar immer auf dem kürzesten Weg“.

Im Film wird gezeigt, wie die Mitarbeitenden mit Kunden im Kassenbereich durch den Haupteingang flüchten. Der Mitarbeiter im Lager verlässt durch einen Nebenausgang das Gebäude. Die Angestellten helfen den Kunden, den schnellsten Weg aus dem Laden zu finden. Sie laufen voran und suchen mit den Kunden Schutz hinter einer Mauer. Eine entgegenkommende Familie wird vor der Gefahr gewarnt.

Zweite Verhaltensregel „Verstecken“: 
„Wenn Sie nicht fliehen können, verstecken Sie sich. Auf keinen Fall aus dem Fenster schauen oder sich an oder hinter die Tür stellen“.

Im Film befinden sich der Marktleiter und eine Auszubildende im Marktleiterbüro. Über die Monitore der Überwachungskameras sehen die beiden den Amokläufer und die flüchtenden Menschen im Markt. Sie beschließen, sich zu verbarrikadieren und schieben den Kopierer vor die Tür. Anschließend legen sich die beiden auf den Boden. Sie schalten ihre Handys stumm, um den Täter nicht auf sich aufmerksam zu machen.

Dritte Verhaltensregel „Alarmieren“: 
„Verständigen Sie die Polizei, nachdem Sie sich in Sicherheit gebracht haben“.

Im Film wählt der Marktleiter am Boden liegend den Polizei-Notruf 110. Auch andere Mitarbeiter alarmieren die Polizei. Je mehr Anrufe eingehen, desto mehr Informationen bekommt die Polizei über die Tat und den Täter. Niemand scheut sich, die 110 zu wählen. Die Beamten am Telefon sind geschult und können mit diesen Situationen richtig umgehen. Sie geben den Anrufenden Tipps zum richtigen Verhalten und begleiten sie Schritt für Schritt durch die Situation.

Der Film kann bundesweit in der polizeilichen Fortbildung sowie im Rahmen der (Kriminal-) Polizeilichen Fachberatung zur Prävention extremer Gewalttaten wie Amok und Terror eingesetzt werden. Dazu hat die Auftraggeberin, die BGHW ihre Zustimmung gegeben und die Freigabe erteilt. Der Film ist über das ­YouTube-Portal unter: https://www.youtube.com/watch?v=ie0oqjEKDws direkt und unter https://www.youtube.comSuchbegriffe: „Flüchten, Verstecken, Melden“ frei zugänglich für die Allgemeinheit.

„Notfalltipps“ in der NINA-Warn App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Für die Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls ist der Bund zuständig. Diese Aufgabe wird durch das BBK wahrgenommen und bundesweit koordiniert. Der Bund ergänzt die Warnmittel der Länder durch eigene Warnsysteme, wie beispielsweise die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Warn-App NINA). Der Nutzer kann darüber wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand erhalten. Darüber hinaus gibt das BBK über die APP auch Tipps für das richtige Handeln im Notfall und bei besonderen Gefahrenlagen, wie beispielsweise bei einem terroristischen Anschlag:

„Allgemeine Hinweise bei einem terroristischen Anschlag“

Eine besondere Gefahrenlage kann z.B. bei einem terroristischen Anschlag entstehen. Terror hat zum Ziel, Furcht und Panik zu verbreiten. Ein Terroranschlag erfolgt zumeist ohne Vorwarnung. Sich vor einem Terrorakt zu schützen ist nahezu unmöglich. Weder die möglichen Täter noch das Ziel und der Zeitpunkt sind in der Regel vor der Tat bekannt. Anschlagsziele sind häufig Flughäfen, Bahnhöfe, Großveranstaltungen oder bedeutsame Gebäude. Deshalb konzentrieren die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ihre Schutzmaßnahmen auf solche Schwerpunkte. Sie können durch umsichtiges Verhalten wesentlich dazu beitragen, sich selbst zu schützen und den Schaden zu mindern. Die folgenden Hinweise können Sie nutzen, um sich vorzubereiten und um in einer Gefahrensituation handeln zu können:

Grundsätzlich gilt:

Bringen Sie sich selbst und andere Personen in lebensgefährlichen Situationen nicht zusätzlich in Gefahr. Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang! Sollten Sie nicht unmittelbar am Ereignisort sein (zu Hause, im Büro, etc.), informieren Sie sich, schalten Sie Ihr Radio (Regionalsender wie WDR, BR, HR etc.) oder Fernsehen ein oder gehen Sie auf die Nachrichtenseiten im Internet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.“ 

Ausblick:

Warnungen mit Verhaltenshinweisen kurzfristig an die Bevölkerung weiterzugeben, erfolgt in Katastrophenfällen bereits seit Jahren. Eine Anpassung der Alarmierung an neue Techniken und Kommunikationswege ist dringend erforderlich. Die Erreichbarkeit über Warn-Apps setzt aber stabile Netzverbindungen voraus, die im Katastrophenfall zusammenbrechen können. Auch für eine Warnung während einer Amoktat ist diese Alternative zu zeitintensiv. In der jetzigen Diskussion über redundante Alarmierungswege sollte betrachtet werden, dass moderne Sirenenalarmierung auch über eine Sprachalarmierungsfunktion verfügen, so dass eine Alarmierung mit Verhaltenshinweisen auch bei Amok­lagen zeitgerecht und ortsbezogen erfolgen könnte. Elektroakustische Warnungen setzten voraus, dass bekannt ist, vor welcher Gefahr das jeweilige Tonsignal warnt. Das System des Warntons bedingt zudem, dass Handlungsstrategien innerhalb der Bevölkerung bekannt sind und umgesetzt werden können.

Eine behördliche Warnung konfrontiert Adressaten plötzlich mit einer eventuell lebensbedrohlichen Gefahr. Der dadurch ausgelöste Stress kann deutlich reduziert werden, wenn Handlungswege aufgezeigt werden können.

Je näher die Gefahr dem Einzelnen zu sein scheint, desto größer ist sein Interesse an Handlungsempfehlungen. Dieser Zusammenhang besteht auch, wenn Berichterstattung Angst verursacht. Ob die Nähe der Gefahr real oder die Wahrnehmung eines Gefährdungsgefühls ist, ist hierfür unerheblich. Eine zielgerichtete Informationspolitik kann also nicht nur Handlungsempfehlungen weitflächig bekannt machen, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung positiv beeinflussen.


Mehr zu den Themen:

Verwandte Artikel

Psychologie des Personenschutzes in „Shaking Hands“ – Situationen

Psychologie des Personenschutzes in „Shaking Hands“ – Situationen

Die bedrohliche Realität von Attentaten und Angriffen auf prominente Persönlichkeiten wird durch historische Ereignisse wie das Attentat auf den amerikanischen Präsidentschaftskandidaten George Wallace im Jahr 1972 deutlich.

Vorbereitungen des Rettungsdienstes auf die Versorgung von Terroropfern

Vorbereitungen des Rettungsdienstes auf die Versorgung von Terroropfern

Die Bedrohung durch Terrorismus ist weltweit gestiegen. Deutschland ist davon nicht ausgenommen.

Konsequenzen aus dem Anschlag auf die ­Nord-Stream-Pipelines

Konsequenzen aus dem Anschlag auf die ­Nord-Stream-Pipelines

Obwohl die Bundesregierung bereits seit Ende der 90er-Jahre die Gewährleistung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) als Kernaufgabe staatlicher Sicherheitsvorsorge herausstellte, blieben entscheidende Konsequenzen zur Durchsetzung...

:

Photo

Definition KRITIS

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende…