Brandschutzkennzeichnungen richtig einsetzen

Kroschke sign-international GmbH

PantherMedia / Yakov_Oskanov

Sicherheitskennzeichen jeglicher Art sind leider gern übersehene Hilfsmittel in oder außerhalb von Gebäuden oder Betrieben. Dies ist nicht nur beklagenswert, sondern kann im Notfall auch ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. 

Im Folgenden soll deshalb näher auf die Funktion von Sicherheitskennzeichnung und den Brandschutzzeichen im Speziellen sowie die Anforderungen an solche eingegangen werden. Dabei werden unter Zuhilfenahme der geltenden Richtlinien und Normen wichtige Fragen zu der Wahl der richtigen Kennzeichnung, der Anordnung und den Vorteilen einer einwandfreien Beschilderung beantwortet. 

Menschen orientieren sich an Schildern; sei es beim Autofahren und in der örtlichen Fußgängerzone oder speziell in der Produktionshalle und den Bürogebäuden eines Betriebes. Schilder führen uns zu den Orten, die wir finden sollen, und geben uns Hinweise, wie wir uns in bestimmten Umgebungen korrekt verhalten. 

Zentrale Bedeutung von Brandschutzzeichen

Sicherheitskennzeichen – wozu auch die Brandschutzzeichen zählen – haben darüber hinaus noch eine zentrale Eigenschaft: Sie bieten Orientierung im Notfall und sind stützende Pfeiler, wenn um Personen das Chaos ausbricht. Einen wichtigen Baustein stellt die korrekte Anordnung und Verwendung von Brandschutzzeichen dar, um den Betroffenen die richtigen Informationen zukommen zu lassen und intuitiv zu den Feuerlöscheinrichtungen zu leiten. 

Umzusetzende Anweisungen zu diesem Thema übermitteln die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, welche die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Bei Einhaltung der aktuellen Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden (Vermutungswirkung). 

Piktogramme als Kennzeichnung im Brandschutz

Die Piktogramme, welche die ASR A1.3 aufnimmt, stammen zu großen Teilen aus der Norm (DIN EN) ISO 7010. Dieser Zeichenkatalog wird regelmäßig erweitert und bietet - über die ASR A1.3 hinaus - für viele Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöschdecke) ein passendes graphisches Symbol. Weitergehende Informationen können auch der DGUV Information 211-041 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ entnommen werden.

Die genannten Richtlinien und Informationsquellen bilden die Basis für die folgenden Angaben. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der Brandschutzzeichen im Vergleich zu den anderen Sicherheitszeichen stellen die Form (quadratisch), die Sicherheitsfarbe (Signalrot) und das Piktogramm in Verbindung mit dem Flammensymbol dar.

Kennzeichnungsmöglichkeit für Feuerlöscher
Feuerlöscher Kennzeichnung
Quelle: Kroschke sign-international GmbH

Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass ein Piktogramm immer nur einer speziellen Sicherheitsaussage zugeordnet ist.

Brandschutzzeichen für Feuerlöscher als Beispiel

Das Brandschutzzeichen für Feuerlöscher darf somit beispielsweise nicht auf eine Feuerlöschdecke hinweisen. Eine Besonderheit unter den Brandschutzzeichen stellt das Zeichen „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“ dar, welches nicht als Sammelzeichen für diverse Feuerlöscheinrichtungen an einem Ort verwendet werden darf. Vielmehr kann es als Joker in Verbindung mit einem Zusatzzeichen genutzt werden, wenn kein passendes Piktogramm zur Verfügung steht. 

Darüber hinaus dürfen die Zusatzaussagen die grundsätzliche Information des Sicherheitszeichens nicht verändern, sondern nur konkretisieren. Ein wichtiger Grundsatz, dem sich diese genannten Vorgaben verschreiben müssen, ist die unmittelbare Erfassung und Umsetzung der vermittelten Information. Damit die augenblickliche Identifikation eines Brandschutzzeichens auch bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gewährleistet ist, schreiben die ASR A1.3 und A2.2 vor, auf Fluchtwegen lang nachleuchtende Materialien einzusetzen (sofern keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist). 

Sicherheitsfarbe für die Kennzeichnungen im Brandschutz

Die Sicherheitsfarbe kann im nachleuchtenden Zustand nicht dargestellt werden, jedoch sind das Piktogramm und die Form weiterhin erkennbar. Die Pflicht, welche den Betrieben auferlegt wird, resultiert also in einem deutlichen Sicherheitsgewinn im Vergleich zu nicht nachleuchtenden Materialien. Hierbei ist eine ausreichende Anregung der lang nachleuchtenden Materialien sicherzustellen. 

Zusätzlich zu dem Piktogramm und der Form ist in dem nachleuchtenden Zustand auch das charakteristische Flammensymbol der Brandschutzzeichen ersichtlich. Dieses ist im Jahr 2013 mit der aktuellen Ausgabe der ASR A1.3 eingeführt worden. Bestandteil dieser Veröffentlichung war eine Anpassung der Sicherheitszeichen an den aktuellen Stand der Technik. 

Des Weiteren bildet das eindeutige Unterscheidungsmerkmal in Form des Flammensymbols eine klare Abgrenzung zu den - ebenfalls nachleuchtend zu verwendenden - Rettungszeichen und schafft in Notfallsituationen Klarheit.

Anpassung der Kennzeichnung von Feuerlöschern

Auch die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ hat eine Aktualisierung erfahren (Mai 2018). Die wichtigste Neuheit in Bezug auf den Bereich der Kennzeichnung betrifft die Beschilderung von Feuerlöschern. Hier ist nun festgeschrieben, dass jeder Feuerlöscher mit dem entsprechenden Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 (F001, Feuerlöscher) zu kennzeichnen ist. In unübersichtlichen Bereichen ist das Zeichen mit einem Richtungspfeil zu kombinieren. 

Gewährleistung der Erkennbarkeit

Weitere Einrichtungen für Feuerlöschmittel sind ebenfalls nach den Vorgaben der ASR A1.3 zu kennzeichnen. Ein wesentlicher Faktor bei der Beschilderung von Brandschutzeinrichtungen ist die Erkennungsweite. Diese ist die größtmögliche Entfernung, aus der sich ein (Brandschutz-)Zeichen in Größe, Form und Farbe noch erkennen lässt.

Es gilt der Grundsatz, dass es nicht ausreicht, die richtige Kennzeichnung anzubringen; sie muss auch zu jeder Zeit deutlich erkennbar sein!

Aufgrund der hohen Relevanz dieser Thematik sind die Erkennungsweiten ebenfalls in der ASR A1.3 festgeschrieben. Bei den Brandschutzzeichen richtet sich diese Weite nach der Höhe (Millimeter) des Zeichens. Beispielhaft hat ein Schild mit einer Höhe von 150 Millimetern eine Erkennungsweite von maximal 15 Metern. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Entscheidung für ein größeres Format. 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für die richtige Kennzeichnung von Brandschutzeinrichtungen viele Faktoren in Betracht gezogen werden müssen. Die klare Empfehlung lautet daher, sich stets an die aktuell gültigen Richtlinien zu halten und die Beschilderung in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand zu stellen. Wichtige Bestandteile einer Kontrolle sind unter anderem die Überprüfung der Sicherheitskennzeichnung in Bezug auf die aktuellen Bedingungen in und außerhalb des Betriebes (Gab es Veränderungen?) sowie die Beschaffenheit der Schilder (Haben Umwelteinflüsse Spuren hinterlassen?).

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