Für Veranstaltungen werden individuelle Sicherheitskonzepte entwickelt und benötigt. Ausgehend von der gesetzlichen Lage werden die äußeren Umstände in Betracht gezogen und eine der Gefahrenlage entsprechende Vorgehensweise für die Situation wird entwickelt.
Einführung Sicherheitskonzepte
Ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung im Sinne der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) ist Teil der Genehmigungsgrundlage für die Behörden und dient der Besuchersicherheit und der Besucherzufriedenheit. In den Allgemeinen Vorschriften der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sind die Anwendungsbereiche definiert und geben Auskunft, ob die eigene Veranstaltung unter diese Sonderbauverordnung fällt. Hierbei sind auch die Landesspezifischen Gesetzgebungen zu berücksichtigen.
Hier sind folgende Anwendungsbereiche aufgeführt:
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.
- Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1000 Besucher fassen.
- Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind, und die jeweils insgesamt mehr als 5000 Besucher fassen.
Im §42 und §43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) ist die Erfordernis eines Räumungs- und Sicherheitskonzeptes geregelt.
Inhalte von Sicherheitskonzepten
Ein Sicherheitskonzept beschreibt alle erforderlichen Maßnahmen zur Besuchersicherheit und Besucherzufriedenheit bei Veranstaltungen. Dieses Konzept gibt einen Überblick über die Zusammenarbeit aller Beteiligten, legt Abläufe fest und beinhaltet Hinweise zu Not- und Zwischenfällen.
Weitere Anforderungen zum Inhalt eines Sicherheitskonzeptes ergeben sich zudem auch aus der Risikoanalyse und der Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Veranstaltung bzw. auch auf Grundlage behördlicher Auflagen.
Gliederung eines Sicherheitskonzeptes (auszugsweise)
- Verantwortlichkeiten
- Veranstaltungsbeschreibung
- Gefährdungsanalyse
- Risiko- Notfall- und Krisenmanagement
- Infrastrukturen
- Organisation
Risikomanagement
Ein Risikomanagement für Veranstaltungen behandelt die Fragen, welche Gefahren bestehen bzw. vorher erkannt werden können und welche konkreten Gefährdungen eine Auswirkung auf die Besucher und deren Sicherheit haben können.
Im weiteren Verlauf des Risikomanagements wird bewertet, welches Schadensausmaß diese konkreten Gefährdungen aufweisen und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schadenseintritt anzunehmen ist.
Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmaß = Risiko
Notfallmanagement
Notfälle sind Ereignisse, die in der Regel plötzlich und unvorhersehbar auftreten und ein hohes Schadenspotential beinhalten. Ziel des Notfallmanagements ist die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Systems trotz Schadens.
Zur Festlegung und Definition der Handlungsabläufe aller Beteiligten, nach dem Eintritt eines Schadens wird ein Notfallplan erstellt. In diesem Notfallplan muss festgelegt werden, wer welche Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeit wahrzunehmen hat.
Ziel ist es, ein Konzept auszuarbeiten, mit dem eine gegenwärtige Gefahr abgewendet werden kann bzw. den Auswirkungen des bereits eingetretenen Schadens bestmöglich begegnet werden kann. Die Notfallplanung orientiert sich an den, im Risikomanagement definierten Gefährdungsszenarien und sieht konkret-individuelle taktische Maßnahmen zu deren Bewältigung vor.
Krisenmanagement
Grundsätzlich werden im Krisenmanagement einer Veranstaltung drei Phasen unterschieden, die jeweils spezifische Zuständigkeiten auslösen.
In der Grünphase befindet sich die Veranstaltung im Regelbetrieb und wird ohne Zwischenfälle durch den Veranstaltungsleiter koordiniert.
In dieser Gelbphase werden die notwendigen Maßnahmen noch durch das interne Krisenmanagement abgearbeitet, es sollte jedoch bereits eine Begleitung durch die behördliche Einsatzleitung erfolgen.
Im Falle eines Schadenseintritts geht die Veranstaltung in die Rotphase über und die behördliche Einsatzleitung übernimmt die Führung aller Maßnahmen.
Durchfahrtsperren zur Absicherung von Veranstaltungen
Mobile Fahrzeugsperren müssen geeignet sein, auch im Ereignisfall:
- Durchlassstellen für Einsatzkräfte zu gewährleisten
- im Rahmen von Crowd-Management Maßnahmen Fluchtmöglichkeiten für betroffene Personen bieten zu können.
Die Berücksichtigung von mobilitätseingeschränkten Personen ist hierbei zu beachten.
- 2.1 Relevante Normen und Richtlinien (Auszug)
- DIN EN 1317 „Rückhaltesysteme an Straßen“
- IWA 14-1 „Internationaler Standard“
- PAS 68 „Britischer Standard“
- ASTM F2656 „U.S. Standards“
- Technische Richtlinie mobile Fahrzeugsperren der deutschen Hochschule der Polizei u.w.
Brandschutzkonzept für Veranstaltungen
Der Brandschutz nimmt einen wichtigen Teil in der Sicherheitskonzeptionierung einer Veranstaltung ein. Für Veranstaltungen sind im Sicherheitskonzept zuzüglich zu den bereits oben genannten Punkten weitere Mindestanforderungen für den Brandschutz erforderlich und zu beschreiben.
Beispiele:
- Dekorationen und Ausschmückungen
- Ausschmückungen
- Fluchtwege und Besucherkapazitäten
- Löschwasserversorgung
- Zugänglichkeiten für die Feuerwehr
- ggf. erforderliche Brandsicherheitswachen
- Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
- Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
- Unterweisung der Mitarbeiter in Punkten des Brandschutzes
- Brandschutzordnung (Teile A-C) speziell für die Veranstaltung
- Brandschutzrelevante Punkte bei Fliegenden Bauten
- Feuerlöscheinrichtungen
- Handfeuerlöschern
Es empfiehlt sich hier eine enge Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr und Brandschutzdienststelle vorzunehmen.