28.10.2019 •

Hinweise für Reparatur oder Aussonderung von PSA

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord/FUK Mitte

Hanseatische FUK Nord

HFUK Nord

Die PSA eines Feuerwehrangehörigen unterliegt während ihrer Lebensdauer schädigenden Einwirkungen. Diese können einen negativen Einfluss auf die Schutzwirkung haben und senken diese unter Umständen herab. Die PSA ist jedoch der letzte Schutz des Feuerwehrangehörigen gegen die Gefahren des Einsatzes und muss daher einwandfrei funktionieren. Dem gegenüber stehen hohe Kosten für eine PSA. Die Gemeinden haben verständlicherweise ein Interesse, dass die PSA lange hält und getragen wird.

Die hier angegebenen Schäden stellen Beispiele und eine Handlungshilfe dar. Eine endgültige Entscheidung, ob eine Reparatur oder Aussonderung durchgeführt wird muss, muss gegebenenfalls mit dem Hersteller der PSA abgesprochen werden. Ebenso kann es weitere Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung geben. Jeder Träger ist für die Funktion und Vollständigkeit seiner PSA selbst verantwortlich. 

Eine Reparatur darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden. Eine Überprüfung der PSA muss nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.

Ein Schutzhelm in diesem Zustand kann nicht mehr verwendet werden.
Ein Schutzhelm in diesem Zustand kann nicht mehr verwendet werden.
Quelle: HFUK Nord

Pflege, Reparatur und Aussonderung von Helmen und Flammschutzhauben

Helme: 

Helme können ggf. repariert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Geringfügige Abriebstellen oder Kratzer, die eine Tiefe von 0,25 mm und einen Durchmesser von 20 mm nicht überschreiten. Für eine Reparatur nur vom Hersteller freigegebene Reparatursets verwenden. 
  • Beschädigungen der äußeren Lackschicht, die keine Auswirkung auf die Glasfaserschicht haben. 
  • Kratzer, Blindstellen oder Blasen außerhalb des Sichtfeldes, die keine Beeinträchtigung des visuellen Wahrnehmungsfeldes darstellen, müssen kritisch beobachtet werden. 
  • Bänderung, die durch Flammeneinwirkung oder chemische Einwirkung sichtbare Verfärbungen aufweist, muss ausgetauscht werden. 
  • Bänderung, die mechanische Veränderungen (z. B. Risse, Schnitte) aufweist, muss ausgetauscht werden. 
  • Schnallen, Schlösser und Druckknöpfe, die aufgrund thermischer, chemischer oder mechanischer Einwirkung Veränderungen aufweisen, müssen ausgetauscht werden. 
  • Nackenschutz oder Hollandtuch, die durch thermische, chemische oder mechanische Belastungen sichtbare Verfärbungen oder Schäden aufweisen, sind auszutauschen. 
  • Visieraufnahmen oder Aufnahmen für Masken oder Helm­lampen, die Schäden aufweisen, müssen ausgetauscht werden. 
  • Stark verschmutzte Helme müssen gereinigt und kritisch überprüft werden. 
  • Beeinträchtigung in der Nachleuchtwirkung. Ggf. Nachleuchtstärke vom Hersteller testen lassen. 
  • Schimmelig gewordene Schweißbänder sowie Schaumkörper und Haarnetze sind auszutauschen. 

Helme müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Kratzer, Blindstellen oder Blasen im Visier im Bereich des Sichtfeldes, die zur Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung führen. 
  • Helmverformungen, Wölbungen, Vertiefungen oder deformierte Kanten der Helmschale.
  • Abriebstellen und Einschnitte, die bis in die Glasfaserschicht durchgedrungen sind. 
  • Randbrüche. 
  • Lackabplatzer größer als 20 mm im Durchmesser oder Mate­rial­abtrag bis in die Faserschicht oder Delaminierung des Helmschalenmaterials.
  • Blasenbildung auf der Helmoberfläche. 
  • Beschädigung der Helmschale durch unsachgemäßes Anbringen von Zubehörteilen (z. B. Lampenhalterung).  Diese führen zu Haarrissen im Material. 
  • Schaumkörper oder Helminnenteile mit losem Sitz (wenn nicht reparabel) oder großflächiger Verformung.
  • Beschädigte Haarnetze. 
  • Helme aus PF-SF nicht für Innenangriff verwenden

Flammschutzhaube: 

  • Durch schlechte Trocknung schimmelig gewordene Flammschutzhauben sind zu reinigen.
  • Risse im Stoff. 
  • Geöffnete Nähte (kann ggf. nach Herstellerangabe repariert werden).
  • Sichtbare Verfärbung des Stoffes durch thermische oder chemische Einwirkung.
Löcher in Schutzhandschuhen gefährden den Träger.
Löcher in Schutzhandschuhen gefährden den Träger.
Quelle: HFUK Nord

Pflege, Reparatur und Aussonderung von Jacken, Hosen und Handschuhen

Jacke sowie Hose: 

Jacken bzw. Hosen können ggf. repariert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen (nur durch den Hersteller oder eine autorisierte Fachfirma: Bei Zweifeln bitte mit dem Hersteller in Kontakt treten.):

  • Löcher oder Risse im Oberstoff.
  • Offene Nähte. 
  • Abgelöste Reflexstreifen. 
  • Zu geringe Rückstrahlwerte der Reflexstreifen (z. B. durch Beschädigung durch Klettstreifen bei der Wäsche). 
  • Abgerissene Daumenschlaufen. 
  • Durch schlechte Trocknung schimmelig gewordene Schutzkleidung ist zu reinigen. 

Jacken bzw. Hosen müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen: 

  • Löcher oder Risse im Oberstoff.
  • Offene Nähte. 
  • Abschmelzungen oder Verfärbungen durch Brandeinwirkung. 
  • Abgelöste Reflexstreifen. 
  • Zu geringe Rückstrahlwerte der Reflexstreifen (z. B. durch Beschädigung durch Klettstreifen bei der Wäsche). 
  • Defekte Nässesperre (z. B. durch Durchstechen beim Aufnähen von Patches). 
  • Defekter Innenstoff.

Handschuhe: 

Handschuhe müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen: 

  • Löcher oder Risse im Oberstoff.
  • Offene Nähte. 
  • Abschmelzungen oder Verfärbungen durch Brandeinwirkung. 
  • Schrumpfung bei Lederhandschuhen. 
  • Durch schlechte Trocknung schimmelig gewordene Handschuhe sind zu reinigen.
Eine offene Sohle macht den Feuerwehrstiefel zum Fall für den Mülleimer.
Eine offene Sohle macht den Feuerwehrstiefel zum Fall für den Mülleimer.
Quelle: HFUK Nord

Pflege, Reparatur und Aussonderung von Stiefeln

Stiefel: 

Stiefel können ggf. repariert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Poröse oder durch thermische oder mechanische Einwirkung beschädigte Schnürsenkel. Diese dürfen nur durch vom Hersteller freigegebene Schnürsenkel ersetzt werden. 

Stiefel müssen ausgesondert  werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Ablösen der Sohle vom Schuhoberteil. 
  • Beschädigung des Obermaterials (z. B. Kratzer und Risse) tiefer als die Hälfte der Obermaterialstärke. 
  • Profiltiefe geringer als 1,5 mm. 
  • Deformation, Abbrand- und Schmelzerscheinungen, Blasen oder aufgerissene Nähte am Schuhoberteil. 
  • Abrieb am Obermaterial, insbesondere wenn die Vorder- oder Zehenschutzkappe freigelegt ist. 
  • Bruchstellen in der Sohle, mehr als 10 mm lang und 3 mm tief. 
  • Alterung des Schuhs. Dadurch wird das Leder porös und brüchig. 
  • Stiefel nach DIN 4843 „S9“ und „S10“.

Die FUK Mitte und HFUK Nord haben ein Poster mit Hinweisen zur Reparatur und Aussonderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) veröffentlicht. Es stellt eine einfache Handlungshilfe für den Träger bzw. die Trägerin der PSA zur Selbstkontrolle dar und zeigt übersichtlich die am häufigsten auftretenden Schäden. Mit dem Poster gehen die Feuerwehr-Unfallkassen auf die häufigen Anfragen ein, ob ein Schaden oder ein bestimmtes Alter der PSA ein Aussonderungsgrund ist oder ob die PSA noch getragen werden kann. Das Poster „Hinweise für Reparatur und Aussonderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)“ kann bei Bedarf durch Feuerwehren aus den Geschäftsgebieten der HFUK Nord und FUK Mitte (Bundesländer Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-­Anhalt und Thüringen) bei ihrer jeweilig zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse abgefordert werden.

Der Abdruck der Hinweise erfolgte mit freundlicher Genehmigung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord/FUK Mitte.


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