Bei der Feuerwehr tätig zu sein heißt, sich gefährlichen Herausforderungen zu stellen. Eine hochwertige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), gute Schulung und körperliche Fitness senken das Risiko und sorgen für eine sichere Arbeit. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Frauen und Männer, die bei der Feuerwehr Dienst tun, optimal vorbereitet in den Einsatz gehen. Bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten muss die PSA verwendet werden, um Unfälle zu verhüten oder Verletzungen zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können. Welche Anforderungen an die jeweilige PSA zu stellen sind, regeln Normen. Um europaweit einheitliche Mindeststandards für den Feuerwehrdienst zu schaffen, sind gerade in jüngster Zeit viele Normen neu gefasst oder geändert worden.
Den Feuerwehrangehörigen sollen hier normkonforme Bekleidungsbeispiele aus der Praxis gezeigt werden. Was darf noch getragen werden, was ist bei einer Neuanschaffung zu bedenken? Anspruch auf Vollständigkeit wird natürlich nicht erhoben, sondern es soll gezeigt werden, welche Vielfalt durch die europäischen Normen möglich ist und welche Kombinationen erlaubt sind.
HuPF 1999: Nach wie vor im Einsatz
Ob Übung oder Ernstfall – Feuerwehrleute sind vielen gefährlichen Situationen ausgesetzt. Um Gefahren im Feuerwehrdienst möglichst auszuschalten oder gering zu halten, ist eine gründliche Gefährdungsbeurteilung wichtig. Diese schließt auch die Auswahl der richtigen Schutzkleidung ein. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Normen regeln, welche Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung zu stellen sind, um Unfall- und Gesundheitsgefahren abzuwenden. Diese Normen geben den rechtlichen Rahmen vor – lassen jedoch Spielraum und Varianten zu.
Feuerwehr-Schutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehr-Schutzhandschuhe und Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk gehören zur Mindestausrüstung, die jedem/jeder Feuerwehrangehörigen zur Verfügung gestellt werden muss. Die Kosten dafür tragen die Kommunen. Die DIN EN 469 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung“, eine europäische Anforderungsnorm, regelt grundlegende Mindestanforderungen für Feuerwehrschutzkleidung bei der Brandbekämpfung in allen EU-Staaten.
Eine Ausführungsmöglichkeit der DIN 469 ist beispielsweise die „Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“, kurz HuPF. 1996 entwickelte eine Arbeitsgruppe (AK V) der Innenministerkonferenz die vierteilige HuPF. 2006 wurden zwei Bereiche (Überjacke = Teil 1 und Überhose = Teil 4) neu gefasst. Teil 2 (Feuerwehrhose) und Teil 3 (Feuerwehrjacke) blieben unverändert. Seit der Änderung im Jahr 2006 wird zwischen HuPF 1999 und HuPF 2006 unterschieden. Wenn die Schutzkleidung HuPF 1999 entspricht, kann sie nach wie vor getragen werden und erfüllt die Mindestvoraussetzung für die Brandbekämpfung bei der Gefahr von Stichflammenbildung.
Mit HuPF 2006 auf Nummer sicher gehen
Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden. Bei der Brandbekämpfung ist eine besondere Gefahr etwa dann gegeben, wenn eine erhöhte thermische Einwirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Die HuPF (alt und neu) schreibt als Ausführungsnorm detailliert vor, wie Schutzkleidung für die Feuerwehr hergestellt werden muss. So sind beispielsweise die reflektierenden und fluoreszierenden Materialien auf dem dunklen Grundstoff immer gleich und in exakter Abmessung angeordnet. HuPF neu (ab 2006) wurde notwendig, weil sich auch in der DIN EN 469:2007 im Jahr 2006 Änderungen ergeben haben.
Während die DIN EN 469 grundlegende Mindestanforderungen festlegt, spezifiziert die HuPF das Ganze. So werden etwa in der HuPF 2006 konkretere Anforderungen als in der DIN EN 469:2007 gestellt, was die Reißfestigkeit des Materials und die Nahtfestigkeit des Futters betrifft. Mit Feuerwehrschutzkleidung nach HuPF 2006 sind Beschaffer aus den Kommunen immer auf der sicheren Seite. Das Foto zeigt eine Schutzkleidung nach HuPF neu. Bei HuPF ist beispielsweise eine Nässesperre beim Material automatisch verpflichtend. Schutzbekleidung nach HuPF 2006 lässt sich mit verschiedenen Handschuhen, Helmen und Stiefeln kombinieren, solange diese den gültigen Normen entsprechen. Die HuPF ist mit einer neuen „Auflage“ per 07 - 2017 auf dem Markt. Der Teil 4 „Überhose“ wurde überarbeitet, deshalb lautet die aktuelle Bezeichnung HupF 2017.
DIN EN 469
Nach der DIN EN 469 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung“, einer europäischen Anforderungsnorm, werden grundlegende Mindestanforderungen für Feuerwehrschutzkleidung bei der Brandbekämpfung in allen EU-Staaten geregelt. Anders als bei HuPF (Herstellungs-und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung) werden bei DIN EN 469 lediglich Schutzziele vorgegeben. Die aktuelle 469 ist die DIN EN 469:2007 - 02. Für den Käufer ändert sich nichts Wesentliches.
Kleidung nach der Norm DIN EN 469:2007 muss alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Das betrifft Schutz bei Gefahren von Hitze und Flammen sowie Leistungsanforderungen bei dem Wärmeübergang, der Wasserdichtigkeit und dem Wasserdampfdurchgangswiderstand.
Die DIN EN 469:2007 führt eine zweite Schutz- oder Leistungsstufe ein. Die erste Stufe ist dabei die niedrigere. Die DIN EN 469:2007 ist optimal für Beschaffer, die individuelle und spezifische Lösungen bei der Wahl der Schutzkleidung bevorzugen. Die hier gezeigte Schutzkleidung ist ein Beispiel, wie die DIN EN 469:2007 angewendet werden kann. Die abgebildete Bekleidung ist ungefärbt und hat verstärkte Kniepolster sowie fluoreszierende und retro-reflektierende Streifen zur besseren Erkennbarkeit. Diese Schutzkleidung entspricht nach DIN EN 469:2007 der Leistungsstufe 2.
Die Leistungsstufen sind kombinierbar. Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung muss gegen mechanische Einwirkungen (Stoß, Schlag, Stich, Schnitt), thermische Einwirkungen (etwa Wärme, Glut, Flammen oder Wasserdampf), klimatische Einwirkungen (Regen, Kälte, Wind), elektrische Einwirkungen und chemische Einwirkungen (Spritzer, Tropfen) schützen. Außerdem müssen die Feuerwehrleute im Verkehrsraum und an der Einsatzstelle gut zu sehen sein. Diese Anforderungen werden durch Einsatzkleidung nach der europäischen Norm DIN EN 469, Ausgabe 2006, erfüllt.
Die DIN EN 469, Ausgabe 2006, hat zwei Leistungsstufen. Eine Kombination zwischen der niedrigeren Leistungsstufe 1 und der höheren Leistungsstufe 2 ist möglich. Die Einsatzkräfte müssen eine Feuerwehrschutzjacke nach DIN EN 469, Ausgabe 2006, Leistungsstufe 2, tragen. Die Beine können durch eine Überhose nach DIN EN 469, Ausgabe 2006, Leistungsstufe 1, geschützt werden oder durch eine Überhose der höheren Leistungsstufe 2. Die nach der alten DIN EN 469 (1996) hergestellte HuPF-Einsatzkleidung kann weiterhin verwendet werden. Bei Neubeschaffung muss sie den Anforderungen der neuen DIN EN 469:2007 entsprechen.
DIN EN 469:2007: Eine weitere Variante
Die europäische Anforderungsnorm DIN EN 469:2007 (Schutzkleidung für die Feuerwehr – Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung) lässt spezifische und individuelle Lösungen zu, solange diese den Anforderungen entsprechen. Das Bild zeigt eine weitere Bekleidungsvariante nach DIN EN 469:2007. Die Anordnung der fluoreszierenden und retroreflektierenden Streifen an Jacke und Hose ist anders als bei Bekleidung nach HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung).
Die abgebildete Bestreifung an Schutzjacke und Schutzhose nach der Norm DIN EN 469:2007 dient der besseren Erkennbarkeit. Diese Feuerwehrschutzjacke hat einen Karabinerhaken, an dem die Feuerwehr-Schutzhandschuhe befestigt werden können. Nach der Norm DIN EN 469:2007 ist dies zulässig.
Richtig geschützt nach DIN EN 531
Die technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung bei Ereignissen, die den Einsatz von Spezialtechnik der Feuerwehr erfordern. Dazu gehören beispielsweise: Hilfe bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen, Aufräumarbeiten nach Sturm- und Wasserschäden oder die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen. Auch außerhalb von Brandeinsätzen sind Feuerwehrleute daher besonderen Gefahren ausgesetzt. Bei der technischen Hilfeleistung sowie im Übungsdienst müssen die Angehörigen der Feuerwehren durch entsprechende Bekleidung geschützt sein, um Unfälle zu verhüten oder weitgehend zu vermeiden.
Der abgebildete Anzug entspricht der Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung (HuPF Teil 2 und 3) und erfüllt auch die europäische Norm DIN EN 531, „Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter“. Schutzkleidung nach DIN EN 531 wird in die Leistungsstufen 1 bis 5 unterteilt.
Je höher die Leistungsstufe, desto höher die jeweilige Schutzwirkung. Die Besonderheit der Jacke ist das abknöpfbare Koller mit Reflexstreifen. In Kombination mit diesem Anzug nach HuPF muss daher keine Warnweste mehr getragen werden. Um ausreichend geschützt und gleichzeitig gut für Dritte sichtbar zu sein, können Angehörige von Feuerwehren auch eine Warnweste über der einfarbigen Feuerwehrkleidung tragen. Erfüllt sein muss jedoch in jedem Fall die europäische Norm DIN EN 531 „Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter“.
Schutzkleidung nach dieser Norm brennt nicht weiter, wenn sie mit einer Zündflamme berührt wird. Erreicht wird dies unter anderem durch ein flammenhemmendes Gewebe. Außerdem schützt Schutzkleidung nach DIN EN 531 die Träger und Trägerinnen gegen Metallspritzer beim Schweißen oder Schneiden. Schutzkleidung nach der europäischen Norm DIN EN 531 ist also für den Schutz gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen oder gegen Hitze vorgesehen, eignet sich jedoch nicht für die Brandbekämpfung im Inneneinsatz.
EN 531 wurde ersetzt durch die neue Norm DIN ISO 11612, nach der heute Bekleidung für hitzeexponierte Mitarbeiter (außer Feuerwehrleute) hergestellt wird. Für Schutzkleidung für Feuerwehrleute ist seit Juni 2017 die folgende Norm gültig: EN 16689:2017, Leistungsanforderungen Schutzkleidung für die technische Rettung. Seite Mitte 2017 gibt es auch die DIN EN 16689, in der die Anforderungen für eine Schutzkleidung „Technische Rettung“ beschrieben wird.
Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge
Motorsägen gehören bei technischen Hilfeleistungen zur Standardausrüstung der Feuerwehren. Motorsägenführer müssen körperlich fit und fachlich geeignet sein. Die Motorsägen müssen über die erforderlichen sicherheitstechnischen Ausrüstungen verfügen. Für das Arbeiten an der Motorsäge müssen Feuerwehrangehörige die richtige Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für Motorsägearbeiten ist die Persönliche Schutzausrüstung durch spezielle Schutzausrüstungen zu ergänzen. Das betrifft den Gesichtsschutz und die in Form von Hosen mit geprüften Schnittschutzeinlagen oder Beinlingen. Beim Betrieb der Motorsäge muss der Motorsägenführer eine Schnittschutzhose tragen, die der europäischen Norm DIN EN 381 „Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen“ entspricht, und zwar: Teil 5: „Anforderungen an den Beinschutz“, hier nur Form C – Rundumschutz. Das Beispiel zeigt den Motorsägenführer mit einer solch genormten Schnittschutzhose. Die abgebildete Schutzbekleidung – Hose, Jacke, Helm mit Gehörschutz, Schuhe und Handschuhe – hat einen hohen Sicherheitsstandard. Für jede vorhandene Motorsäge sollten mindestens zwei Garnituren an Schutzausrüstung verfügbar sein.
Motorsägearbeiten dürfen nur mit vollständiger Schutzausrüstung durchgeführt werden. Zu einer vollständigen Schutzausrüstung gehören hierbei der Helm mit Gesichtsschutz, der Gehörschutz sowie Beinschutz in Form von Hosen mit geprüften Schnittschutzeinlagen oder Beinlingen. Der Schnittschutz in der Beinkleidung nach DIN EN 381 - 5, Form C, Rundumschutz, kann in zwei Ausführungen erfolgen: Entweder als Latzhose oder als Bundhose mit Schnittschutzeinlagen, oder alternativ sind auch Beinlinge mit Schnittschutzeinlagen möglich, die über der Hose des Feuerwehranzuges getragen werden.
Crisis Prevention 3/2017
Martin Bach
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
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