Der wirksame Schutz von Menschen und Sachwerten im Brandfall ist nur dann möglich, wenn die Löschanlage im Gefahrenfall zuverlässig funktioniert – selbst viele Jahre nach ihrer Installation. Dazu notwendig sind regelmäßige, fachgerecht ausgeführte Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, für deren vorschriftsmäßige Ausführung der Anlagenbetreiber verantwortlich ist.
Stationäre Löschanlagen schützen aktiv Menschen und Sachwerte. Sie detektieren ein Feuer nicht nur, sondern bekämpfen es bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr und tragen damit zur Erreichung mehrerer Schutzziele bei: Die Brandausbreitung wird verzögert, Rettungswege können länger von Rauch und Flammen freigehalten und Brandschäden verringert werden.
So reduzieren Sprinkleranlagen im Brandraum und in angrenzenden Bereichen die Auswirkungen von Hitze und Brandgasen. Personen- und Sachschäden werden deutlich reduziert. In den USA konnte durch den Einsatz von Sprinkleranlagen in Pflegeeinrichtungen die Mortalität bei Bränden um 88% gesenkt werden. Die Zahl der Verletzten und die Höhe der Sachschäden sanken auf etwa die Hälfte.
Rechtliche Grundlagen
Der Schutz vor lebensbedrohenden Gefahren ist eines der höchsten Rechtsgüter in Deutschland. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an Eigentümer und Betreiber zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. In Bezug auf den Brandschutz ist diese in den Landesbauordnungen verankert und in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen weiter ausgeführt. Gefordert werden unter anderem Schutzeinrichtungen, wie z. B. eine stationäre Löschanlage, aber auch deren ordnungsgemäße Kontrolle auf Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft.
Nachweispflicht und Haftung
Bei einem Schaden in unmittelbarer Nähe zur Gefahrenquelle gehen die Gerichte in aller Regel nach dem sogenannten Beweis des ersten Anscheins von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. In diesem Fall muss der Anlagenbetreiber nachweisen, dass er seinen Schutz- und Überwachungspflichten nachgekommen ist. Wartungsprotokolle und regelmäßige Überprüfungen durch Fachfirmen werden aus diesem Grund unabdingbar sein, um im Schadensfall diesen Nachweis führen zu können.
Für Betreiber kann die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gravierende Folgen haben. Bei einem Schaden haftet er dem Geschädigten in der Regel unbegrenzt aus deliktischer Haftung. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Auf eine Schadensregulierung durch die Feuerversicherung sollten sich Betreiber dabei nicht „blind“ verlassen: Auch die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten.
Auch wenn an der Instandhaltung von Löschanlagen mehrere Instanzen beteiligt sind, ändert das nichts an der Verantwortung des Betreibers. Beauftragt er beispielsweise einen nicht ausreichend qualifizierten Dienstleister mit der Wartung und Instandhaltung seiner Löschanlage, muss er sich im Schadensfall dieser Verantwortung stellen.
Grundlegende Schritte
Eine fachgerechte Instandhaltung beinhaltet vier Schritte: Bei der „Inspektion“ werden der Ist-Zustand und Abweichungen zum Soll-Zustand festgestellt. Die „Wartung“ umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung des Soll-Zustands, zum Beispiel durch Nachstellen, Reinigen und den Ersatz von Verschleißteilen. Reparaturen einer defekten Anlage fallen in den Bereich „Instandsetzen“. Die „Verbesserung“ beinhaltet alle Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit. Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass die Betriebsbereitschaft der Anlagen auch im Gefahrenfall erhalten bleibt.
Vorgaben und Beteiligte
Jede stationäre Löschanlage ist nach verschiedenen Vorgaben zu kontrollieren und zu warten, beispielsweise nach den Vorschriften des Herstellers, den Richtlinien der Sachversicherungen, dem Bauordnungsrecht sowie versicherungsrechtlichen Vorschriften. Für Sprinkleranlagen können beispielsweise die VdS-Richtlinie CEA 4001, die amerikanische Richtlinie NFPA 25 oder das Leistungsprogramm für die Wartung technischer Anlagen des VDMA gelten. Bei widersprüchlichen Angaben in den Vorschriften sind vorrangig die Herstelleranweisungen zu befolgen.
An den Kontrollen und Prüfungen sind drei verschiedene Instanzen beteiligt: Der Betreiber der Löschanlagen ist verpflichtet, seine Anlage regelmäßig zu kontrollieren und für die Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen zu sorgen. Technische Prüfstellen prüfen regelmäßig Anlagen und Rohrnetze. Wartungsmaßnahmen, Reparaturen oder Änderungen müssen von VdS-anerkannten Errichterfirmen vorgenommen werden.
Betreiberpflichten
Der Betreiber hat einen verantwortlichen Betriebsangehörigen (den „Sprinklerwart“) mit Stellvertreter zu benennen, für die Qualifizierungen durch den Errichter oder VdS nachzuweisen sind (VdS CEA 4001). Sie führen die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durch und veranlassen die erforderlichen Wartungen und Reparaturen. Alle Vorgänge müssen im Betriebsbuch festgehalten werden, das im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung dient. Der Sprinklerwart muss vom Errichter eine Einweisung in die Löschanlage erhalten.
Prüfpflichten
Die Technischen Prüfstellen führen regelmäßige Überprüfungen durch: Gas- und Wasser-Löschanlagen sind jährlich zu prüfen, spätestens alle zwei Jahre steht eine Dichtigkeitsprüfung an. Bei Wasser-Löschanlagen führt VdS an Trockenanlagen nach 12,5 Jahren, an Nassanlagen nach 25 Jahren erweiterte Kontrollen durch. Bei Sprinkleranlagen werden die Kenndaten der eingebauten Sprinkler nachgeprüft.
Aufgaben der Errichterfirmen
VdS empfiehlt, alle Wartungs-, Reparatur- und Änderungsarbeiten von der Firma ausführen zu lassen, welche die Anlage errichtet hat. Auch andere Firmen können beauftragt werden, wenn sie für das zu wartende System von VdS anerkannt sind und über die spezifischen Ersatzteile und Daten der Anlage verfügen. Die Fachfirmen führen jährliche Wartungen der Löschanlagen durch, reinigen alle fünf Jahre die Druckluftwasserbehälter und erneuern den Korrosionsschutz.
Die Wartungsfirmen müssen bei Störungen von Löschanlagen die Reparaturarbeiten innerhalb von zwölf Stunden nach Meldung beginnen. Viele Unternehmen bieten dazu einen 24-Stunden-Notdienst an. Anerkannte Errichterfirmen bringen die Standard-Ersatzteile gleich mit und sind zudem berechtigt, diese in die Anlagen einzubauen.
Die Beauftragung nicht-zertifizierter Instandhaltungsfirmen birgt für den Betreiber erhebliche Risiken. Diese Unternehmen sind nicht umfassend mit dem Anlagentyp vertraut und haben auch keinen direkten Zugang zu Ersatzteilen. Und vor allem: Der Betreiber übernimmt die Verantwortung, wenn die Anlage im Brandfall versagt. Im schlimmsten Fall muss er für den Schaden selbst haften.
Vorbildlicher Brandschutz zahlt sich hingegen in jeder Hinsicht aus – zum Schutz von Mensch und Anlage und finanziell durch eine Prämienreduzierung bei der Feuerversicherung. Eine regelmäßige Wartung zahlt sich indes auch für den Betreiber aus: Teure Reparaturen und Schäden an der Anlage werden so verhindert.
Planer, Betreiber und Errichter finden unter www.bvfa.de im BrandschutzSpezial „Feuerlöschanlagen“, im BrandschutzKompakt Nr. 44 und dem Positionspapier “Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen“ zahlreiche weiterführende Informationen.
Crisis Prevention 1/2015
Dr. Wolfram Krause
bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.
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