Organisation der Warnung

Wer warnt in Deutschland wann bei welchen Gefahren? Bund und Länder teilen sich die Aufgabe der Warnung der Bevölkerung vor verschiedenen Gefahren. Zusätzlich warnen einzelne Behörden auf verschiedenen staatlichen Ebenen vor Gefahren im Zusammenhang mit ihrem Fachgebiet.

Organisation der Warnung
Quelle: BBK

Rechtliche Regelung der Warnung

Schema verfassungsrechtliche Grundlagen
Schema verfassungsrechtliche Grundlagen
Quelle: BBK

Die Aufgaben der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls werden für den Bund durch das BBK wahrgenommen und bundesweit koordiniert. In eilbedürftigen Fällen löst der Bund die Warnungen unmittelbar aus. Im Übrigen führen die Länder Warnungen im Auftrag des Bundes aus. Die Zuständigkeiten der Warnung der Bevölkerung sind im § 6 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) festgehalten.

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Bund und Ländern

Warnung durch den Bund

Organisation der Warnung
Quelle: BBK

Im Verteidigungsfall ist es Aufgabe des Bundes, die Menschen in Deutschland vor den damit verbundenen Gefahren zu warnen. Der Bund greift hierfür auf die Warnmittel der Länder zurück. Dort, wo diese nicht ausreichen, ergänzt sie der Bund.

Im Namen des Bundes nimmt das BBK den gesetzlichen Auftrag zur Warnung im Zivilschutzfall wahr. Hierzu betreibt es unter dem Dach des Referats „Warnung der Bevölkerung“ als operative Einrichtungen die Nationale Warnzentrale sowie mehrere Zivilschutz-Verbindungsstellen. Diese arbeiten eng mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), den Dienststellen der NATO, der Bundeswehr, den betroffenen Bundesressorts sowie den Lagezentren der Länder zusammen und sind mit diesen über verschiedene Kommunikationssysteme verbunden.

Das Referat "Warnung der Bevölkerung" ist für die konzeptionellen Tätigkeiten zuständig. Es entwickelt die technischen und operativen Grundlagen für die Erledigung des Warnauftrags und arbeitet hierfür mit den zuständigen Dienststellen der Länder, der Bundesressorts und der Anrainerstaaten, der NATO sowie beauftragten Dienstleistern zusammen. So koordiniert und entwickelt das Referat die Entwicklung und den Betrieb des Modularen Warnsystems (MoWaS) und der als Warnmittel daran angeschlossenen Warn-App NINA.

Aufgabe der Nationalen Warnzentrale im Verteidigungsfall ist:

  • Das Führen und Bewerten der Warnlage - einschließlich der radiologischen Lage,
  • die Koordination aller an der Warnung der Bevölkerung beteiligten Stellen, insbesondere die Koordination von Maßnahmen zur Warnung und Entwarnung,
  • die Verbindung zu den Warnstellen der Anrainerstaaten und der NATO.

Aufgabe der Zivilschutzverbindungsstellen ist:

  • der ständige Informationsaustausch mit militärischen Dienststellen der Bundeswehr und der NATO,
  • die laufende Lagebeobachtung und -beurteilung,
  • die Warnung bei Angriffen auf dem Luftweg und aus dem Weltraum,
  • das Monitoring des Betriebs des Modularen Warnsystems (MoWaS).


Warnung durch die Länder

Organisation der Warnung
Quelle: BBK

Die Wahrnehmung dieser Aufgabe liegt in der Regel bei den Innenressorts der Landesregierungen und deren Lagezentren. Neben den oberen Katastrophenschutzbehörden fallen teile der Warnung, zum Beispiel im Brandschutz, den unteren Katastrophenschutzbehörden im Kommunalbereich zu.

Die regionalen und lokalen Behörden warnen zum Beispiel (aber nicht ausschließlich) bei folgenden Anlässen:

  • Großflächige Brände und damit einhergehende Rauchentwicklung
  • Austritt chemischer Stoffe und andere Chemieunfälle
  • Gefahren im Zusammenhang mit Überschwemmung und Hochwasser
  • Gefährliche Folgen von Unwettern
  • Stromausfälle und Zusammenbrüche anderer regionaler oder lokaler Infrastruktur
  • Gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier

Für die Warnung nutzen die genannten Behörden eine Vielzahl von Warnmitteln. Auch die vom Bund betriebenen Warnmittel, das Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA stehen den Ländern und ihren Katastrophenschutzbehörden für diese Aufgabe zur Verfügung.

Genauere Informationen darüber, bei welchen Anlässen und über welche Warnmittel eine Warnung erfolgt, erteilen die jeweils zuständigen Stellen wie die Landesinnenministerien oder die Katastrophenschutzbehörden auf Kreis- und Gemeindeebene.

Warnung vor spezifischen Gefahren

Neben den Katastrophenschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligen sich weitere Behörden an der Warnung der Menschen in Deutschland. Ihre Aufgabe ist die Warnung vor spezifischen Gefahren, die eng mit ihrem Fachbereich verknüpft sind

Weitere Behörden mit Warnauftrag

  • die Warnung vor Unwettern obliegt dem Deutschen Wetterdienst (DWD),
  • das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) betreibt den Gezeiten-, Wasserstands- und Sturmflutwarndienst,
  • die Warnung in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik obliegt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)


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