Belastungen in einer integrierten Rettungsleitstelle

Disponenten in einer Rettungsleitstelle

Dietmar Cronauge

Dietmar Cronauge

In integrierten Rettungsleitstellen (ILS) werden Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz gemeinsam disponiert. Disponenten in ILS sind das erste Glied in der Notfallversorgung. Ihnen kommt neben einer hohen Verantwortung auch ein enormes Arbeitspensum zu. Das an den Einsatzstellen vor Ort tätige Personal, wie Notärzte, Rettungssanitäter, Polizisten sowie andere Helfer, wird anders öffentlich wahrgenommen. Es tritt an Einsatzstellen als Personen in Erscheinung. Dagegen ist die zentrale, leitende und überwachende Funktion von Disponenten im Rettungswesen eher wenigen Menschen bewusst. 

Die Belastungen stehen in Relation zu individuellen Merkmalen.
Die Belastungen stehen in Relation zu individuellen Merkmalen.
Quelle: BAuA Forschung, Projekt F 2359, 2017

Wie stark die psychische Belastung für Disponentinnen und Disponenten tatsächlich ist, wurde durch eine Untersuchung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung in einer großen Leitstelle gezeigt.

Die Untersuchung der Universität München (Frau Dr. Herbig, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin) und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Herr Dr. A. ­Müller, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin) hatte im Jahr 2015/2016 insbesondere zum Ergebnis, dass die Tätigkeiten der Leitstellendisponenten

  • hohe kognitive und kommunikative Anforderungen,
  • eingeschränkte Spielräume durch zu beachtende Regeln sowie
  • emotionale Belastungen durch eingehende Notrufe haben.

Zu den Aufgaben der Leitstellendisponenten gehören zum Beispiel die Entgegennahme aller Notrufe, Notfallmeldungen, sonstiger Hilfeersuchen und Informationen für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Sie alarmieren und disponieren erforderliche Einsatzkräfte und -mittel. Alle Einsätze werden durchgehend begleitet, bis sie schließlich beendet werden können. Die Disponenten arbeiten auch mit benachbarten Leitstellen und sonstigen betroffenen Kräften zusammen. Dazu ist es erforderlich, dass die eingesetzten Disponenten über weitreichende Kenntnisse in den verschiedensten Fachgebieten, wie etwa medizinisches und feuerwehrtechnisches Fachwissen, verfügen.

In der Untersuchung wurden multimethodale Belastungs- und Beanspruchungsanalysen durchgeführt. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf objektive Erfassungen gelegt, u. a. Blickrichtungsdaten zur Analyse der informatorischen Anforderungen. Beanspruchungsfolgen wurden u. a. mit Herzratenvariabilität, Herzfrequenz und Blutdruck erfasst. Für alle Analysen wurden Kontrollgruppen oder bevölkerungsbezogene Vergleichsgruppen herangezogen.

Teilnehmer an der Studie waren 42 Leitstellendisponenten und 28 Personen einer internen Kontrollgruppe. Es zeigten sich erwartungsgemäß hohe kognitive Anforderungen bei gleichzeitig gering ausgeprägten Ressourcen und deutlich ausgeprägten Stressoren. Beanspruchungsseitig wurden bei 20,2 % der Disponenten ein Depressionsverdacht, ein erhöhter Blutdruck in Abhängigkeit von der Tätigkeitsdauer sowie deutlich erhöhte Herzfrequenz und erniedrigte Herzratenvariabilität festgestellt. Diese Befunde blieben auch unter Kontrolle individueller Risikofaktoren (Alter, BMI, Rauchen) bestehen.

Eine Generalisierung der Ergebnisse ist aufgrund der kleinen Stichprobe nicht möglich. Aufgrund der hohen Vergleichbarkeit der Arbeitsanforderungen in ILS ist jedoch von einer hohen Beanspruchung auch bei anderen Disponenten auszugehen. Die Konstellation der Arbeitsbedingungen in der ILS weist alle Merkmale einer stark belastenden Tätigkeit auf. Verhältnispräventive wie auch strukturelle Interventionen sind angezeigt. Gerade bei hochwichtigen Tätigkeiten mit engen Rahmenbedingungen sind genaue Analysen zur Ableitung von Maßnahmen notwendig.

Ausblick

Die hier nur in wenigen Ausschnitten teilweise darstellbaren Befunde zur Belastungs- und Beanspruchungssituation in einer großen ILS sprechen eine deutliche Sprache. Hohe, teilweise sehr hohe Anforderungen in verschiedenen Kompetenzbereichen stehen nur sehr geringen arbeitsbezogenen Ressourcen zur Bewältigung dieser Anforderungen gegenüber. Gleichzeitig zeigen sich ebenfalls stark ausgeprägte Stressoren, die mit den geringen Ressourcen (vor allem Tätigkeitsspielräume) nur schwer bewältigt werden können. Im Sinne des stresstheoretischen „demand-control-models“, das konstatiert, dass hohe Arbeitsanforderungen gepaart mit geringen Tätigkeitsspielräumen das Erkrankungsrisiko erhöhen, kann die Arbeit in einer ILS damit als stark belastende Tätigkeit klassifiziert werden.

Entsprechend diesen Arbeitsbedingungen zeigten sich auch sehr deutlich gesundheitlich negative Befunde sowohl für psychische (wie Depression), psychosomatische (wie körperliche Beschwerden) als auch für physiologische Probleme (wie Blutdruck, Puls, Herzratenvariabilität). Da bei der Erfassung von Belastungen und Beanspruchungsfolgen auf allen Analyseebenen sowohl (subjektive) Selbstberichts- als auch (objektive) Fremdbeobachtungs- oder Messverfahren zum Einsatz kamen und Vergleichsgruppen herangezogen wurden, kann eine Verzerrung der Ergebnisse durch Antworttendenzen der Mitarbeiter ausgeschlossen werden. Die Befunde verweisen auf einen hohen Handlungsbedarf, der sich nicht in individuellen Maßnahmen erschöpfen, sondern arbeitsorganisatorische, am besten partizipativ entwickelte Veränderungen in ILS anstoßen sollte. Eine solche partizipative Arbeitsgestaltung kann beispielsweise in Form von moderierten betrieblichen Projektgruppen umgesetzt werden.

Die Vorteile dieser Vorgehensweise sind:

  • Die Beseitigung vorgefundener Stressoren.
  • Die Nutzung des Erfahrungswissens der Mitarbeiter.
  • Dies gewährleistet zum einen, dass bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen ILS-spezifische Bedingungen berücksichtigt werden, die durch keine arbeitswissenschaftliche Richtlinie abgedeckt werden können, zum anderen wird eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen gewährleistet.
  • Das Vorgehen der gemeinsamen Problemlösung trägt zur unmittelbaren Erhöhung der Spielräume der Mitarbeiter als zentrale Ressource bei.
In einer Leitstelle ist es essenziell, dass die Disponenten trotz Belastungen...
In einer Leitstelle ist es essenziell, dass die Disponenten trotz Belastungen die Einsatzlagen analysieren können.
Quelle: Dietmar Cronauge

Jenseits der arbeitsgestalterischen Maßnahmen wäre auch ein politisches Umdenken bei bisher wesentlich ökonomisch orientierten Vergabekriterien für ILS sowie eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Wertschätzung von (allen) Tätigkeiten im Rettungswesen wünschenswert.

Die Untersuchung zeigte exemplarisch für eine ILS die hohe Belastung und ungünstige Beanspruchungssituation von Disponenten. Aufgrund der vergleichbaren Tätigkeiten und standardisierten Abläufe ist anzunehmen, dass dies auch in anderen ILS gilt. Der nachweisbare, unmittelbare Zusammenhang zwischen Arbeitssituation und negativen gesundheitlichen Auswirkungen jenseits individueller Risikofaktoren sollte auch in der medizinischen Praxis dafür sensibilisieren, die Arbeitssituation des Patienten stärker in den Blick zu nehmen, als dies bisher oft der Fall ist. Diese Erkenntnis kann für die Betriebsärzte eine wertvolle Information sein, die berücksichtigt werden sollte.

Für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen hat sich gezeigt, dass Expertenverfahren ein sehr genaues Bild der Arbeitstätigkeit liefern können, aber auch, dass diese objektiven Daten oft mit den subjektiven Angaben der Beschäftigten konvergieren. In spezifischen organisatorischen Konstellationen kann es jedoch hilfreich sein, mit „objektivierten“ Daten zu argumentieren. Häufig liegen relevante Informationen in der Organisation oder dem Unternehmen bereits vor, es bedarf aber medizinischer, psychologischer, methodischer und/oder statistischer Expertise, diese entsprechend aufzubereiten und zu analysieren.1

Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) beschäftigten sich bereits vielfach mit der Stressbelastung von Feuerwehrleuten. Spezifische Belastungen gibt es bei Feuerwehrleuten am Funk oder in der Leitstelle, z. B. das Entstehen von Phantasie¬bildern im Kopf, Bedrohungen und Beschimpfungen oder das Erleben frustraner Telefonreanimationen. Es ist allerdings zu bedenken, dass längst nicht jeder Feuerwehrangehörige sie auch tatsächlich als solche empfindet. Dies kann so sein, muss es aber nicht. Scheinbar wenig belastende Situationen und Erfahrungen können von Feuerwehrleuten als äußerst unangenehm und problematisch wahrgenommen werden. Genauso kann es sich aber auch andersherum verhalten: Scheinbar hoch belastende Situationen werden unter Umständen als wenig oder gar nicht belastend empfunden.2

Im Arbeitsschutz müssen auch für Leitstellen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz; §§ 3, 3a Arbeitsstättenverordnung; §§ 2, 3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 1). Bei dieser „Chefsache“ stehen den Unternehmern die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in beratender Funktion zur Verfügung.

Die Betriebsärzte haben zum Beispiel die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten. Sie beraten insbesondere bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen (…), der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen (…). Auch bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragestellungen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, haben die Betriebsärzte zu beraten. Der Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen („Gefährdungsbeurteilung“) kommt im modernen Arbeitsschutz eine besondere Bedeutung zu.

Weiterhin haben die Betriebsärzte die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken.

Auch die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen haben die Betriebsärzte zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen (§ 3 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 1973 „Arbeitssicherheitsgesetz“, ASiG). Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes geregelt.

Somit stehen dem Arbeitgeber und den ggf. weiteren zuständigen Führungskräften Arbeitsschutzexperten in beratender Funktion zur Verfügung, um die Belastungen und Beanspruchungen der Leitstellendisponenten näher zu betrachten. Die Dienststellen in Nordrhein-Westfalen haben auch die Beteiligungsrechte der Personalräte gemäß § 77 Landespersonalvertretungsgesetz NRW zu beachten.


1 Herbig, Müller; Gefährdungsbeurteilung. Hohe Belastungen in einer integrierten Rettungsleitstelle, NeuroTRANSMITTER, Seiten 12-17, September 2016. (aufgerufen am 10.09.2018)

2 Psychosoziale Herausforderungen im Feuerwehrdienst, BBK/ DFV, 2/2016, Seite 10.

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