Gerlach zu Russland-Ukraine-Krieg: Bundeswehr auch für die Verteidigung des Cyberraums rüsten / Digitalministerin fordert Prüfung von Hackbacks

Angesichts hybrider Kriegsführung wie in der Ukraine fordert Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach einen signifikanten Anteil des aktuell diskutierten Sondervermögens der Bundeswehr in die Ausstattung der Cybertruppe zu investieren.

Deutschland müsse auch im Cyberraum erfolgreich verteidigt werden können. Der Russland-Ukraine-Krieg zeige eindrücklich die gestiegene Bedeutung hybrider Kriegsführung. Gerlach erklärt:

„Hybride Kriegsführung, wie man sie derzeit im Krieg gegen die Ukraine beobachten kann, folgt nicht mehr den Regeln der klassischen Kriegsführung. Wenn die deutsche Sicherheitspolitik neu ausgerichtet werden soll, muss sie auch die Bedrohungen des digitalen Zeitalters in den Blick nehmen.“

Die angekündigten 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr dürfen nach Ansicht vom Gerlach nicht nur in neue Kampfflugzeuge und Panzer investiert werden. Mindestens genauso relevant sei es, sich gegen Desinformationskriege und Cyberangriffe zu wappnen. Die Digitalisierung der Bundeswehr und die Stärkung ihrer materiellen und personellen Ressourcen für Aufgaben der Cyberverteidigung müssen gerade jetzt weiter konsequent gestärkt werden. Dabei sind neben der materiellen Ausstattung selbstverständlich auch die personellen Ressourcen besonders in den Fokus zu nehmen, um hybriden Bedrohungen begegnen zu können. Der Staat müsse hier weitere Anreize schaffen, um exzellent ausgebildete Menschen für den wichtigen Sicherheits- und Verteidigungssektor unseres Landes zu gewinnen.

Gerlach: „Wir sind den Gefahren des Cyberraums durchgehend ausgesetzt, in kriegerischen Auseinandersetzungen umso mehr. Die Cyberabwehr muss deshalb mit höchster Priorität weiter gestärkt werden. Deutschland muss auch in der Lage sein, im Falle eines Hackerangriffs auf deutsche Stromnetze oder andere wichtige Infrastrukturen nicht nur passiv, sondern auch aktiv darauf reagieren zu können.“ Dabei dürfe auch der Einsatz von Hackbacks nicht ausgeschlossen werden. Gerlach: „Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag grundsätzlich gegen den Einsatz sogenannter Hackbacks ausgesprochen. Das sollte noch einmal überdacht werden. Wir müssen uns in diesen Zeiten darauf einstellen, dass allein eine passive Cyberabwehr nicht mehr ausreicht und wir zumindest darauf vorbereitet sein müssen, in gewissem Umfang auch aktive Abwehrmaßnahmen ergreifen zu können. Die Bundesregierung sollte ihre Aussagen zu Cyberabwehr und Hackbacks deshalb möglichst zeitnah konkretisieren.“

Verwandte Artikel

Integrierte Sicherheitskommunikation als ­Schlüssel für den Umgang mit ­Unsicherheit und Krisen

Integrierte Sicherheitskommunikation als ­Schlüssel für den Umgang mit ­Unsicherheit und Krisen

Die gesellschaftlichen Abhängigkeiten von der Stromversorgung und die weitreichenden Folgen eines möglichen großflächigen Strom- und Infrastrukturausfalls („Blackout“) wurden im Heft 1 und 2/2017 dargestellt. Cyber-Zwischenfälle mit...

Institutionen der Cybersicherheit

Institutionen der Cybersicherheit

Sicherheit im Cyberraum hat einen immer größeren Stellenwert in unserem Denken und Handeln. Für Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zählt der Cyberraum längst zu den Kritischen...

eHealth: Nach Cyberangriff droht US-Bevölkerung großer Datenleak

eHealth: Nach Cyberangriff droht US-Bevölkerung großer Datenleak

Change Healthcare hat nach einem Cyberangriff zugegeben, Lösegeld gezahlt zu haben. Dieser soll das Unternehmen bereits 1 Milliarde US-Dollar gekostet haben.

: