Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sendet gute Nachrichten aus: Für Anwendungen des Professionellen Mobilfunks (PMR) stehen künftig mehr Frequenzen zur Verfügung. Davon profitieren sowohl Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Militär als auch Betreiber kritischer Infrastrukturen und Industrieunternehmen, die PMR einsetzen.
Wie schon in der Frequenzverordnung vorgesehen, werden die für die BOS und das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) reservierten Frequenzen für Breitbandanwendungen im 700 MHz-Bereich, nun auch im Frequenzplan zugewiesen. Zusätzliche Frequenzen gibt es im 450 MHz-Bereich, welche sowohl den BOS und Militär als auch den Betreibern kritischer Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Der Frequenzplan wird auf Basis der Frequenzverordnung erstellt. Diese wiederum wird novelliert, um die Ergebnisse und Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2015 umzusetzen und weitere nationale Ergänzungen einzufügen.
2 x 8 MHz im 700 MHz-Bereich für BOS und Militär
Das Verfahren zur Novellierung der Frequenzverordnung ist zwar noch nicht abgeschlossen, doch die BNetzA hat Teilaspekte aus der Gesamtaktualisierung herausgezogen und priorisiert. Damit verfolgt sie das Ziel, im Bereich des 700 MHz-Bandes schnellstmöglich zusätzliche dedizierte Breitbandfrequenzen für BOS und Militär zur Verfügung zu stellen. Konkret sind nun für breitbandige Funkanwendungen der BOS und des Militärs 2 x 8 MHz vorgesehen. Es handelt sich dabei um folgende Frequenzteilbereiche: 698 - 703 MHz, 733 - 736 MHz, 753 - 758 MHz, 788 - 791 MHz.
Frankreich als Vorreiter in der Europäischen Union
Deutschland folgt damit der Entscheidung der Europäischen Regulierungsbehörde CEPT, diese Bereiche im 700 MHz-Band den Sicherheitsbehörden zur exklusiven Nutzung zu zuweisen. Als erster Staat innerhalb der Europäischen Union hatte Frankreich diesen Schritt vollzogen.
Nun kommt es darauf an, dass weitere EU-Länder Frankreich und Deutschland folgen, um eine Interoperabilität zwischen den Nutzergruppen in den unterschiedlichen Ländern zu schaffen.
Dies wäre nicht nur für die Anwender der Funksysteme, sondern auch für die Herstellerindustrie wichtig. Denn mit der Interoperabilität ergäben sich Skaleneffekte (Economies of Scale) – also Größenvorteile bei der Produktion, welche zu günstigeren Preisen führen.
450 MHz-Band auch für Betreiber kritischer Infrastrukturen
Neben BOS und Militär werden auch den Betreibern kritischer Infrastrukturen Frequenzen im 450 MHz-Band zugewiesen: Ab dem Jahr 2021 sollen die Frequenzteilbereiche 451,0 - 455,74 MHz und 461,0 - 465,74 im 450 MHz-Band von allen drei Gruppen genutzt werden können. Die derzeit gültige Lizenz für diese Frequenzbereiche läuft zum 31. Dezember 2020 aus.
Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA sich nun entschieden, nicht nur dem steigenden Frequenzbedarf der Sicherheitsbehörden, sondern auch dem der Betreiber kritischer Infrastrukturen Rechnung zu tragen.
Der PMeV hatte zuletzt in seinem Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 erneut die Ausstattung des Professionellen Mobilfunks mit den nötigen Frequenzen gefordert – und das ausdrücklich für Sicherheitsbehörden, Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Industrie.
Eckpunktepapier fördert PMR-Breitbandanwendungen
Darüber hinaus hat die BNetzA „Eckpunkte für den Ausbau digitaler Infrastrukturen und Bedarfsermittlung für bundesweite Zuteilungen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz“ erstellt. Für die Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zeichnet sich laut BNetzA sowohl eine bundesweite als auch eine regionale Zuteilung ab.
Im Bereich von 3,7 - 3,8 GHz sieht das Eckpunktepapier die Reservierung von Frequenzspektrum für regionale Zuteilungen vor. Somit könnte dieses Frequenzspektrum für dedizierte, lokale breitbandige Netze zur Verfügung stehen. Insgesamt eröffnet das Eckpunktepapier vielversprechende Perspektiven für Betreiber kritischer Infrastrukturen und Industrie beim Einsatz breitbandiger PMR-Anwendungen.
Crisis Prevention 1/2018
Bernhard Klinger
PMeV – Professioneller Mobilfunk e. V.
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