GdP zu Ergebnissen der Innenministerkonferenz - Kopelke: Polizistinnen und Polizisten besser absichern

Berlin.  Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt mit Blick auf die steigende Messerkriminalität die Absicht der Innenministerinnen und Innenminister, das Waffenrecht anzupassen und Waffenverbotszonen auszuweiten.

„Messer gehören weder auf die Straße noch in Busse oder Zügen. Wer ein Messer dabeihat, wird es im Zweifel benutzen. Das führt zu einer Eskalation der Gewalt, am Ende zu schwersten Verletzungen oder dem Tod. Insbesondere unsere Kolleginnen und Kollegen gehen ein sehr hohes Risiko ein, da sich Messerangriffe oft aus dem Nichts ereignen und Schutzausrüstung fehlt“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am vergangenen Freitag nach der Innenministerkonferenz in Potsdam.

Nur eine hohe polizeiliche Kontrolldichte, empfindliche, schnelle Strafen sowie deutlich erhöhte Präventionsmaßnahmen führten zu spürbaren Effekten. Das Personal dafür sei jedoch nicht ausreichend vorhanden. Dies zu ändern, sei die Baustelle der Innenressorts, unterstrich Kopelke.

Grundsätzlich notwendig sei es, so der GdP-Chef, alle für die Kontrollen des Waffenbesitzes und -führens zuständigen Behörden und die dort Beschäftigten zu stärken. Von großer Bedeutung sei es, dass Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Waffenrecht schnell bearbeitet werden könnten sowie Buße und Strafen auf dem Fuße folgten.

Vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitssituation fordert die Gewerkschaft der Polizei eine bessere Absicherung für ihre Kolleginnen und Kollegen. So sollen die Entschädigungsleistungen für qualifizierte Dienstunfälle bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent bundesweit auf 500.000 Euro angehoben werden. Im Falle des Todes sollen Hinterbliebene 300.000 Euro erhalten. Die GdP spricht sich ebenso für eine bundesweit geltende Polizeizulage von 300 Euro aus. Ebenso sollen posttraumatische Belastungsstörungen bei Polizistinnen und Polizisten wie eine Berufskrankheit behandelt werden.

Die GdP unterstützt die Forderung der Innenministerkonferenz (IMK), bundeseinheitliche Regelungen für die Nutzung elektronischer Fußfesseln im Bereich der Gewalt gegen Frauen zu erreichen. Vor dem Hintergrund des Anfang des Monats vorgestellten Lagebildes hatte die GdP-Bundesfrauengruppe eine bundesweit einheitliche Definition von Häuslicher Gewalt als Grundlage für ein verlässliches Hilfesystem errichtet werden kann, gefordert. Bundesweit fehlten aktuell etwa 14.000 Plätze in Frauenhäusern. Dieser massive Mangel stelle die Polizei regelmäßig vor das Problem, Opfer von Häuslicher Gewalt schnell in sichere Schutzräume verbringen zu können.

Die GdP begrüßt, dass sich die IMK zur Bedeutung der Fanprojektarbeit als besondere Form der Jugend- und Sozialarbeit und zur Förderung friedlicher Fankultur bekannt hat. Kopelke:

„Es ist gut, dass die Innenministerinnen und Innenminister von den Fußballprojekten ein klares Bekenntnis gegen Gewalt in und um Fußballstadien und ein entschlossenes Verhalten gegenüber gewalttätigen Fans erwarten.“

Die IMK stellt sich aus Sicht der GdP damitweiterhin hinter ihre Polizeibeschäftigten und deren professionelle Einsatzbewältigung im Fußballkontext.


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