01.08.2022 •

170 Milliarden Euro für Energieversorgung und Klimaschutz

Die Bundesregierung stellt einen dreistelligen Milliardenbetrag für die Förderung klimaschonender Energieversorgung bereit.
imago images/Westend61

Mit dem Klima- und Transformationsfonds will die Bundesregierung Energiewende und Klimaschutz finanzieren sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten. Für die Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung und Klimaschutz sollen von 2023 bis 2026 insgesamt rund 177,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Das Kabinett hat am Mittwoch die Entwürfe des Wirtschaftsplans 2023 und des Finanzplans bis 2026 zum Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ beschlossen. Beide sind Teil des Bundeshaushalts.

Finanzierungsinstrument für Energiewende und Klimaschutz

Deutschland muss besser und flexibler auf seine Klimaschutzziele reagieren können und die Transformation zur Klimaneutralität vorantreiben. Die Bundesregierung hat deshalb den „Energie- und Klimafonds" (EKF) zum „Klima- und Transformationsfonds" (KTF) weiterentwickelt. Als Sondervermögen des Bundes wird der Fonds nun ein ganz wesentliches Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz.

Mehr als 170 Milliarden bis 2026

Mit dem Klima- und Transformationsfonds werden umfangreiche, zusätzliche Mittel zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung und zum Klimaschutz bereitgestellt. Von 2023 bis 2026 sind insgesamt rund 177,5 Milliarden Euro eingeplant. Allein 35,4 Milliarden Euro stehen im Jahr 2023 zur Verfügung.

Die größten Einzelposten im Klima- und Transformationsfonds bilden die Programme:

  • Bundesförderung im Gebäudebereich (BEG)
  • Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur
  • Aufbau der Wasserstoffindustrie
  • Förderung der Energieeffizienz

Entlastungen bei Stromkosten

Die steigenden Stromkosten drücken derzeit auf die Preise und belasten private Haushalte und Unternehmen. Im Fonds sind deshalb einerseits Entlastungen für besonders energieintensive Unternehmen (Strompreiskompensation) vorgesehenen. Auf der anderen Seite müssen Stromkunden bereits seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Diese Entlastung bei den Energiepreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher wird vollständig aus dem Sondervermögen gewährleistet.

Das Sondervermögen finanziert sich im Jahr 2023 aus eigenen Einnahmen und Rücklagen. Dabei handelt es sich um Erlösen aus dem nationalen Emmisionshandel und der CO2-Bepreisung. Zudem ist eine globale Mehreinnahme von sechs Milliarden Euro vorgesehen. Ein Zuweisung des Bundes ist im gesamten Finanzierungszeitplan nicht geplant. Auch das trägt zu einer Konsolidierung des Bundeshaushalts bei.



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