20.02.2024 •

Energieverbrauch im Jahr 2022 auf zweitniedrigstem Wert seit 1990

Jüngste Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. zeigen: Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Jahr 2022 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Seit 1990 wurde nur 2020, dem Jahr der Corona-Pandemie, weniger Energie verbraucht. Energiesparen zahlt sich aus und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Um den Erfolg zu verstetigen, braucht es auch zukünftig effektive Politikinstrumente.

Ob Gebäude, Geräte oder Industrieprozesse – mehr Energieeffizienz spart...
Ob Gebäude, Geräte oder Industrieprozesse – mehr Energieeffizienz spart Energie, Kosten und CO₂
Quelle: Paul Zweig / Wettbewerb RE:DESIGN EFFICIENCY

Zweitniedrigster ⁠Endenergieverbrauch⁠ seit 1990

Ende des Jahres 2023 lagen die aktualisierten Daten zum Energieverbrauch für das Jahr 2022 vor. Die Überarbeitung der so genannten Auswertungstabellen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) bestätigt signifikante Energieverbrauchsminderungen, wie sie erste Analysen hatten vermuten lassen. Der Endenergieverbrauch (EEV) als wichtiger ⁠Indikator⁠, an dem auch das Energieeffizienz-Ziel der Bundesregierung orientiert ist, ist 2022 insgesamt auf 2.368 Terawattstunden (TWh) und damit auf den zweitniedrigsten Stand seit 1990 beziehungsweise 2008 gefallen (gemäß Logik des deutschen Energieeffizienzgesetzes ohne Berücksichtigung der Umweltwärme auf 2.349 TWh). Die Energieeinsparung beträgt 3,0 Prozent gegenüber 2021 und 9,2 Prozent gegenüber 2008.

Langsame Annäherung an Zielpfad

Nachdem sich das Delta zum Zielpfad, der sich aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ableitet und über die Energieeffizienz-Ziele des aktuellen deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umgesetzt ist, seit 2015 mit Ausnahme des „Corona-Jahrs“ 2020 zunehmend vergrößert hatte, nähert sich der Energieverbrauch im Jahr 2022 langsam wieder dem Zielpfad an. Deutlich wird aber: Hier werden noch einige und vor allem kontinuierliche Anstrengungen nötig sein, um wieder vollständig auf Kurs zu kommen: Der Mehrverbrauch beträgt rund ein Zehntel des gesamten Endenergieverbrauchs (siehe Abbildung 1 unten).

Abb. 1: Endenergieverbrauch und -Ziel gemäß Energieeffizienzgesetz für 2030...
Abb. 1: Endenergieverbrauch und -Ziel gemäß Energieeffizienzgesetz für 2030 und 2045
Quelle: Umweltbundesamt

Alle bis auf Verkehrssektor mindern Verbrauch

Der Blick auf die einzelnen Sektoren zeigt, dass der Endenergieverbrauch mit Ausnahme des Verkehrssektors in allen Sektoren gesunken ist. Die Privathaushalte verbrauchten gegenüber dem Vorjahr 5,5 Prozent weniger (gegenüber 2008: -6,7 Prozent), die Industrie 7,8 Prozent (gegenüber 2008: -6,6 Prozent), und der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen 6,6 Prozent (gegenüber 2008: -22,9 Prozent) weniger. Der Endenergieverbrauch des Verkehrs stieg zum zweiten Mal in Folge an, und zwar gegenüber 2021 um 7,0 Prozent (gegenüber 2008: -4,2 Prozent), siehe Abbildung 2.

Abb. 2: Anteile der Sektoren am Endenergieverbrauch
Abb. 2: Anteile der Sektoren am Endenergieverbrauch
Quelle: Umweltbundesamt

Stromverbrauch und Gasverbrauch spürbar gesunken

Bei Betrachtung der einzelnen Energieträger sind in absoluten Zahlen im Jahr 2022 sowohl der Gas- als auch der Stromverbrauch spürbar gesunken: gegenüber dem Jahr 2021 um 11,7 Prozent beim Gas bzw. 3,4 Prozent beim Strom, gegenüber 2008 um 8,6 Prozent beim Gas bzw. 9,6 Prozent beim Strom. Der Stromverbrauch 2022 ist damit der niedrigste seit 2008, der Gasverbrauch der zweitniedrigste. Diese Entwicklung bestätigt auch eine erste frühere Auswertung der quartalsweisen Verbrauchszahlen durch das Umweltbundesamt, wonach die Energieträger insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2022 sparsamer verwendet wurden (siehe Abbildung 3).

Abb. 3: Endenergiemix in Deutschland
Abb. 3: Endenergiemix in Deutschland
Quelle: Umweltbundesamt

Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt leicht

Der Blick auf die Wirtschaftsentwicklung zeigt, unabhängig von der Diskussionswürdigkeit als wirtschaftlicher Kernindikator, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt trotz der absoluten Minderung des Endenergieverbrauchs gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent gestiegen ist (gegenüber 2008: +15,6 Prozent), siehe Abbildung 4.

Abb. 4: Endenergieverbrauch und -Produktivität der Gesamtwirtschaft
Abb. 4: Endenergieverbrauch und -Produktivität der Gesamtwirtschaft
Quelle: Umweltbundesamt

Industrie mindert Energieverbrauch stärker als Bruttowertschöpfung

Diese relative Entkopplung lässt sich auch im Industriesektor beobachten: Hier reduzierte sich die Bruttowertschöpfung weniger stark (-0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr; +18,0 Prozent gegenüber 2008) als der sektorspezifische Endenergieverbrauch (-7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; -6,6 Prozent gegenüber 2008). Die Endenergieproduktivität der Industrie stieg also gegenüber dem Vorjahr merklich von 1.318 Euro/Megawattstunde (MWh) auf 1.383 Euro/MWh um 7,9 Prozent (gegenüber 2008: +26,3 Prozent), siehe Abbildung 5.

Abb. 5: Endenergieverbrauch und -Produktivität im Sektor Industrie
Abb. 5: Endenergieverbrauch und -Produktivität im Sektor Industrie
Quelle: Umweltbundesamt

Energieverbrauch der energieintensiven Industrie sinkt stärker

In den Branchen der so genannten energieintensiven Industrien sank der Endenergieverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 10,6 Prozent (gegenüber 2008: -6,9 Prozent). Der Umsatzindex, also die wirtschaftliche Entwicklung des energieintensiven produzierenden Gewerbes, stieg gleichzeitig um 17 Prozent gegenüber 2021 (gegenüber 2008: +38,7 Prozent). Im Vergleich dazu stieg der Energieverbrauch der übrigen Industriezweige gegenüber 2021 leicht um +0,7 Prozent an (gegenüber 2008: -9,9 Prozent). Der Umsatz der sonstigen Industrie stieg kurzfristig um 16,7 Prozent und gegenüber 2008 um 39,6 Prozent. Die Umsatzzahlen sind nicht preisbereinigt und beinhalten daher auch Inflationseffekte. Über die verschiedenen Branchen ist die Entwicklung insbesondere der Umsätze im In- und Ausland sehr unterschiedlich. Zudem sind besonders energieintensive Branchen – wie die Grundstoffchemie und die Metallerzeugung, die zusammen alleine rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs des produzierenden Gewerbes ausmachen – durch höhere Energiepreise stärker betroffen. Andere Branchen, wie der Maschinen- und Fahrzeugbau, benötigen dagegen etwa in der Produktion weniger hohe Temperaturniveaus und sind somit weniger anfällig für steigende Energiekosten (siehe Abbildung 6).

Abb. 6: Endenergieverbrauch und Umsätze der energieintensiven Industrie
Abb. 6: Endenergieverbrauch und Umsätze der energieintensiven Industrie
Quelle: Umweltbundesamt

Wohnfläche steigt kontinuierlich und macht Effizienzsteigerungen teilweise zunichte

Entgegen der insgesamt positiven Entwicklung der privaten Haushalte beim Energiesparen stieg sowohl die absolute Wohnfläche wie auch die relative Wohnfläche pro Kopf weiter an, letztere von 42,6 m2 pro Kopf im Jahr 2008 auf 45,5 m2 im Jahr 2022. Dies ist insofern problematisch, als die seit Jahren kontinuierlich steigenden Wohnflächen einen Teil der Energieeffizienzsteigerungen im Gebäudesektor zunichtemachen (siehe Abbildung 7).

Abb. 7: Beheizte Wohnfläche pro Person
Abb. 7: Beheizte Wohnfläche pro Person
Quelle: Umweltbundesamt

Energiesparen trägt zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bei und unterstützt ⁠Klimaschutz⁠

Energieverbrauchsminderung unterstützt die Energiewende bei der Zielerreichung hin zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz. Je geringer der Energie- und der Stromverbrauch, desto höher ist der relative Anteil der erneuerbaren Energien. Hypothetisch hätte der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2022 ohne die tatsächliche Stromverbrauchsminderung gegenüber dem Vorjahr nur 44,5 Prozent anstatt 46 Prozent betragen, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung des Stromverbrauchs ohne Stromverbrauchsminderung seit 2008 sogar nur 36,0 Prozent. Der Stromverbrauch läge bei hypothetischer Betrachtung ohne Stromverbrauchsminderung und bei konstanter Stromproduktivität über ein Viertel höher als 2022. Damit bestätigt die Entwicklung den alten Dreiklang aus „Energiesparen“, „Erneuerbare Energien“ und möglichst hoher „Effizienz“ bei Umwandlung und Verwendung von Energie sowie das Konzept „Efficiency First“ (Eff1st) im Energiesystem, wonach der Energieverbrauchsminderung eine größere Bedeutung zukommen sollte (siehe Abbildung 8).

Abb. 8: Reale und hypothetische Entwicklung des Stromverbrauchs
Abb. 8: Reale und hypothetische Entwicklung des Stromverbrauchs
Quelle: Umweltbundesamt

Energiesparen hat funktioniert

Wie lassen sich die Entwicklungen interpretieren? Zunächst einmal zeigen sie, dass Energiesparen grundsätzlich funktioniert. Es gelang, den Energieverbrauch im Jahr 2022 in allen Sektoren außer dem Verkehrssektor merklich zu mindern. Gleichzeitig ist die Wirtschaftsleistung der Gesamtwirtschaft gestiegen und die des Industriesektors bei weitem nicht vergleichbar mit der dortigen Energieeinsparung gesunken: Die des Industriesektors insgesamt ist nahezu gleichgeblieben, die der energieintensiven Industrien ist merklicher gesunken, in den einzelnen Unterbranchen sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Die Energieproduktivität insgesamt hat also deutlich zugenommen. Schließlich hat die Minderung des Energieverbrauchs auch maßgeblich zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung sowie zum Klimaschutz beigetragen – eingesparte Energie muss nicht fossil erzeugt werden. Ohne Energiesparen als erste Säule der Energiewende läge der Anteil des erneuerbaren Stroms im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte niedriger, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung ohne Energieverbrauchsrückgang seit 2008 sogar um 10 Prozentpunkte.

Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wäre der erste Winter der „Energiekrise“ nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. Die Steigerung der Energieeffizienz und verhaltensbedingtes Energiesparen als die zwei Strategien zur Energieverbrauchsminderungen sind also nicht nur in Theorie zentral für die Energiewende, sondern zeigen auch in der Praxis Wirkung.

Politik der Energieverbrauchsminderung weiter stärken

Energiesparen funktioniert, und wir können durchaus mit gewissem Stolz auf die Erfolge zurückblicken. Dies gilt umso mehr, als die Energieverbrauchsminderung Ergebnis vieler großer und kleiner Maßnahmen in (fast) allen Sektoren ist. Zudem nähern wir uns dem Zielpfad zumindest wieder an, auch wenn wir uns klar noch nicht darauf befinden. Umso wichtiger, den Pfad politisch wie privat vor Augen zu haben. Denn ohne begleitende Maßnahmen in allen Kategorien ist es unwahrscheinlich, dass wir die erfolgreiche Minderungsrate in dem Umfang verstetigen können.

Die im Sommer 2022 erlassenen Kurz- und Mittelfrist-Verordnungen zur Energiesicherung (EnSikuMaV und EnSimiMaV, siehe Textbox unten) haben zum Erfolg beigetragen, genau wie die Einsparaktivitäten der Bevölkerung und Unternehmen, die vielen Energiesparkampagnen, und die hohen Energiepreise. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG, siehe Textbox unten) bietet eine gute Grundlage, hieran anzuknüpfen. Damit das „Efficiency First“-Prinzip aber zum neuen Normal wird, muss das Effizienzgesetz nun ambitioniert umgesetzt werden und es müssen konkrete Politikinstrumente zum Energiesparen folgen. Zu nennen sind beispielsweise anspruchsvolle Energieverbrauchsstandards für neue und Bestandsgebäude, das prioritäre Sanieren der schlechtesten Gebäude („Worst First“) mittels verpflichtender Mindeststandards (MEPS), Energieeinsparverpflichtungen bzw. Weiße-Zertifikate-Systeme für unterschiedliche Sektoren, ein Frontrunner-Ansatz für die Produkteffizienz, und eine aktivierende und prominent platzierte Energiesparkampagne. Die Energiesparpolitik sollte sinnvoll mit Sozialpolitik flankiert werden, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Möglichkeiten dafür zeigt eine UBA-Publikation auf. Dies alles lohnt sich, denn schließlich kommt eine anspruchsvolle Politik der Energieverbrauchsminderung allen zugute: Sie reduziert die Energiekosten, verstärkt den Klimaschutz, steigert die Energieunabhängigkeit Deutschlands und leistet nicht zuletzt einen Beitrag zur zukunftsfähigen Transformation des Energiesystems und der Wirtschaft.

EnSikuMaV, EnSimiMaV, EnEfG

Das Bundeskabinett hatte im August 2022 vor dem Hintergrund der „Energiekrise“ zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt: Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV), und über mittelfristige Maßnahmen (EnSimiMaV). Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte, um den Gas- und den Stromverbrauch zu senken. Die (inzwischen wieder außer Kraft getretene) EnSikuMaV adressierte v.a. verhaltensbasierte Maßnahmen, die bereits kurzfristig eine Wirkung entfalten können. Enthalten waren u.a. Regeln zur Einschränkung nächtlich beleuchteter Werbetafeln, das Verbot der Beheizung privater Schwimmbäder, die Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, die Vorgabe von Höchsttemperaturen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, ein nächtliches Beleuchtungsverbot von Gebäuden und Baudenkmälern, oder die Vorgabe, Ladentüren im Einzelhandel zum Vermeiden von Heizwärmeverlusten geschlossen zu halten.Die EnSimiMaV, die bis Ende September 2024 gültig ist, zielt ergänzend auf mittelfristig wirksame v.a. technische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Sie enthält Regelungen zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen, und zum hydraulischen Abgleich von Heizungssystemen.

Am 17.11.2023 wurde das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“, kurz: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im April 2023 beschlossen. Das EnEfG enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Rahmen für neue Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen setzen. Wichtige Neuerungen sind erstmals verbindliche Energieeffizienzziele für den ⁠Endenergie⁠- und für den ⁠Primärenergieverbrauch⁠ im Jahr 2030, sowie ein unverbindliches Endenergie-Ziel für 2045. Es enthält zudem einige konkrete Vorgaben, etwa zur Energieeffizienz von Rechenzentren, Einsparvorgaben für die öffentliche Hand, oder die grundsätzliche Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Mit dem EnEfG wird auch die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umgesetzt. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird, bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.



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