Unbemannte Luftfahrtsysteme im Bevölkerungsschutz

Anwendungsmöglichkeiten und rechtliche Beschränkungen

Katrin Emili

Uwe Hamacher, BBK

Unbemannte Luftfahrtsysteme (im Folgenden „ULS“) gewinnen durch einfache Bedienbarkeit und zunehmend robuste Technik immer mehr an Bedeutung. Neben einer weltweit ständig zunehmenden privaten Nutzung ergibt sich insbesondere für gewerbliche Zwecke ein breites Anwendungsspektrum. So werden ULS von Unternehmen und Industrie beispielsweise zur Überwachung von Infrastruktureinrichtungen oder technischen Anlagen, zur Vermessung von großen Flächen oder Bauwerken oder für Luftbild- oder Filmaufnahmen für die Nachrichtenberichterstattung oder Darstellung von Immobilien etc. genutzt. Auch die Versendung von Paketen mit Gütern, Medikamenten und Blutkonserven in schwer zugängliche oder städtische Gebiete wird bereits getestet.  

Darüber hinaus setzen Polizei und Bundeswehr ULS erfolgreich im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ein. In Ergänzung zu den oben genannten Einsatzmöglichkeiten ergibt sich aber auch für den Bevölkerungsschutz ein enormes Anwendungspotential. ULS könnten hier unter anderem für die präzise Erfassung von Daten für eine effektivere Lagebildgewinnung eingesetzt werden. Aus rechtlicher Sicht ist dies in Deutschland jedoch derzeit noch nicht einfach umsetzbar.

Anwendungsmöglichkeiten für ULS im Bevölkerungsschutz

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) befasst sich seit längerem intensiv mit unterschiedlichen Fragestellungen der Einsetzbarkeit von ULS in den zivilen Luftraum für den gesamten Bevölkerungsschutz. Durch die kontinuierliche Beobachtung von Forschungsvorhaben und die Beteiligung an Übungen und experimentellen Erprobungen (z. B. während der Übung der Medizinischen Task Force 2014 „MTF des Bundes“ oder im Vorfeld des Champions League Finales 2012) verfolgt das BBK die technischen Entwicklungen und operativen Anwendungsmöglichkeiten.

Im Bevölkerungsschutz könnten ULS mit hochauflösender Sensorik oder sensibler Detektions- und Messtechnik als ergänzendes Einsatzmittel für die Vermeidung von, Vorbereitung auf, Erkennung und Bewältigung sowie Nachbereitung von Krisen genutzt werden. 

ULS könnten zum Beispiel über Katastrophengebieten oder Unglücksorten etwa für folgende Zwecke eingesetzt werden: 

  • Lageerfassung von komplexen und/oder großflächigen Schadensgebieten, 
  • Ortung von Menschen, Tieren und Sachwerten, 
  • Erkennung von Gefahren, 
  • Detektion von Schadstoffen, 
  • Beobachtung von Deichen, 
  • Transport von einsatzrelevantem Material, 
  • Übertragung von Lagebildern oder zur Einsatzdokumenta­tion.

Durch die präzisere und effektivere Möglichkeit der Lageerkundung, -bewertung- und -bewältigung mittels ULS könnten Einsatzabläufe vereinfacht und beschleunigt, das Schadensrisiko von Einsatzkräften vermindert, Führungsentscheidungen optimiert und damit Kosten eingespart werden. 

Insgesamt könnte der Einsatz von ULS überall da sinnvoll sein, wo Messungen und Beobachtungen über einen langen Zeitraum oder in einem gefährlichen oder für Einsatzkräfte unzugänglichen Gebiet stattfinden. Ferner könnten ULS im Bevölkerungsschutz als ergänzende Komponente zu anderen Fernerkundungstechniken, wie z. B. Satellitenbilderfassung, und zur bemannten Lufterkundung eingesetzt werden.

Dazu sollte eine Standardisierung der Pilotenaus- und -fortbildung etabliert sowie eine Zertifizierung des Personals angestrebt werden. Ein sicherer und verlässlicher Betrieb von ULS im Rahmen des Bevölkerungsschutzes erfordert zudem abgestimmte Betriebskonzepte. An den Betrieb der ULS sind daher unter anderem folgende Anforderungen zu stellen:

  • Ausfallsicherheit, 
  • Jederzeitige Einsatzfähigkeit (sowohl im Hellen als auch im Dunkeln), 
  • Stabilität bei schwierigen Wetterverhältnissen wie Regen, Schneefall und Wind, 
  • hohe Stehzeit im Einsatzraum (Akkulaufzeiten), 
  • „Sense & Avoid“ (selbständiges Erkennen von Hindernissen und Ausweichen), 
  • störungssicherer Betrieb (sichere Funksteuerfrequenzen, Datenverschlüsselung),
  • Identifikation/Erkennbarkeit des Geräts,
  • Versicherungsschutz.

Des Weiteren sind in Bezug auf die Ausstattung von ULS unter anderem folgende Aspekte für den Bevölkerungsschutz relevant:

  • modulare Nutzlast,
  • hohe Auflösung der Sensoren, 
  • kurze Umrüstzeiten der verschiedenen Sensoren („plug and play“),
  • automatische Georefenzierung von Daten, 
  • Datenübertragung in annäherungsweise Echtzeit.

Weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand zur gleichzeitigen Nutzung von mehreren ULS als autonomer Schwarm, um ein größeres Gebiet schneller erkunden zu können oder um Funkstrecken zu verlängern (z. B. WLan oder Mobilfunk). 

MTF Übung in Lehnin
Übung der Medizinischen Task Force (MTF) in Lehnin.
Quelle: Uwe Hamacher, BBK

Rechtliche Beschränkungen für den Einsatz von ULS im Bevölkerungsschutz

Allerdings ist der Einsatz von ULS im Bevölkerungsschutz in Deutschland nach geltender Rechtslage derzeit faktisch nahezu ausgeschlossen. Die von den zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder gegenwärtig angewendeten Regelungen für die Erteilung von Aufstiegsgenehmigungen wurden vorrangig und in alleiniger ­Abgrenzung zur privaten Nutzung für die gewerbliche Nutzung geschaffen und untersagen ausdrücklich das Fliegen über Katas­trophengebieten, Unglücksorten, Menschen bzw. Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder kritischen Infrastrukturen wie Kraftwerken oder Versorgungseinrichtungen der Energieversorgung etc. Zudem ist bisher das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Steuerers untersagt. Zurzeit gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen für den Aufstieg von ULS im Bevölkerungsschutz.

Zwar können nach geltender Rechtspraxis Einzel- bzw. Allgemeinerlaubnisse für den Aufstieg von ULS im Einzelermessen der Luftfahrtbehörden erteilt werden. Diese sind unter tatsächlichen Einsatzbedingungen jedoch aufgrund der uneinheitlichen Genehmigungspraxis und der damit verbundenen zeitlichen und räumlichen Beschränkungen für z. B. Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (als bundesweit einheitlich operierende Organisation) nicht praktikabel, denn einsatztaktisch müssen ULS rund um die Uhr und überall, bundes- ggf. auch EU-weit, zum Einsatz kommen können.

Die besonderen Regelungen wie für Polizei und Bundeswehr gelten nicht für den Bevölkerungsschutz. Dies, obgleich auch der Bevölkerungsschutz behördliches hoheitliches Handeln zugrunde legt und einen geschulten und sachgerechten Umgang mit den Risiken bei der Nutzung von ULS garantiert.

Bis vor kurzem fanden die besonderen Interessen des Bevölkerungsschutzes weder in den auf nationaler noch auf europäischer Ebene angestoßenen Rechtsetzungs- und Standardisierungsprozessen für die zivile Nutzung von ULS Berücksichtigung. Daher engagiert sich das BBK, gemeinsam mit dem THW, um die Anforderungen des Bevölkerungsschutzes zum Einsatz von ULS sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in den aktuellen Gesetzgebungsprozessen zu verankern. Dabei berücksichtigt das BBK die Bedürfnisse aller im Zivil- und ­Katastrophenschutz Mitwirkenden, insbesondere der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), der Feuerwehren und der anerkannten Hilfsorganisationen.

Fazit

Der Einsatz von ULS kann eine sinnvolle und zukunftsorientierte Unterstützung der bisherigen Einsatztaktik im Bevölkerungsschutz darstellen. Ziel muss es daher sein, in naher Zukunft den uneingeschränkten Einsatz von ULS in allen Bevölkerungsschutzlagen zu ermöglichen. Dazu sind insbesondere die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die berechtigten Interessen aller im Bevölkerungsschutz Mitwirkenden künftig umfassend zu berücksichtigen.

Aus konzeptioneller Sicht muss der hoheitliche Einsatz von ULS für sämtliche Bevölkerungsschutzszenarien, insbesondere das Fliegen über Unglücksorten und Katastrophengebieten bzw. Menschen und Menschenansammlungen – in Abwägung von Gefahren und Nutzen vor Ort – möglich sein. Auch das Fliegen ohne Sicht zum Steuerer gehört zu den Einsatzszenarien. 

Unabhängig von der künftigen Ausstattung von ULS und der weiteren Entwicklung dieser Technologie sollte für den Bevölkerungsschutz ein einheitliches Zulassungsverfahren hinsichtlich Personal und Gerät (Ausbildung, Betriebssicherheit, Sicherheitsanforderungen für Gefährdungen von außen, Haftungs- und Versicherungsfragen etc.) etabliert werden, um vergleichbare Einsatzoptionen bzw. Fähigkeiten zu gewährleisten.

Um in Schadenslagen schnell und effektiv handeln zu können, sind bundeseinheitliche Aufstiegserlaubnisse erforderlich, die zu einer jederzeitigen und räumlich unbegrenzten Nutzung von ULS als ergänzendes Einsatzmittel im Bevölkerungsschutz berechtigen.  

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