Erstellung von Kriteriumsvorschlägen für Feuerwehr-UAV

Frank Potthast

Michael Metzner

Am 11. Juni 2019 veröffentlichte die europäische Kommission die neue Durchführungsverordnung 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Seid der Umstrukturierung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) im April 2017 ist der Drohneneinsatz im Bevölkerungsschutz, also bei Katastrophenschutz, Feuerwehren und Hilfsorganisationen, erlaubnisfrei möglich geworden.

Für die praktische Anwendung fehlten jedoch bisher einheitliche und konkrete Regulierungen, die für alle HIOS anwendbar waren. Im Juni 2019 wurden durch das BBK die "Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz" ausgegeben, so dass es nun erste Inhalte für einen standardisierten Drohneneinsatz bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt.

Lars Oschmann (stv. Präs. DFV) und Frank Potthast
Lars Oschmann (stv. Präs. DFV) und Frank Potthast

Quelle: Frank Potthast

Der Drohnen-Workshop auf der diesjährigen Messe FLORIAN behandelt die Thematik der technischen UAS-Kriterien im Rahmen der neuen Durchführungsverordnung 2019/947. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Herrn Lars Oschmann (stv. Präsident des DFV). Im Anschluss berichtet Herr Frank Potthast über die International Emergency Drone Organisation (IEDO). Die IEDO ist eine Vereinigung von aktuell 300 ehrenamtlichen Drohnenpiloten, die über 5 Kontinente und 31 Länder verteilt sind. Die Mitglieder haben als Ziel den Einsatz von UAS in Bereich der Rettungseinsätze zu etablieren, zu fördern und die technische Entwicklung voran zu treiben.

Die Teilnehmenden des Workshops aus den Bereichen der Anwender (HiOrg), des Katastrophenschutzes, der Entwickler und Hersteller erarbeiteten von insgesamt 29 Empfehlungsvorlagen in den Bereichen 

  • Flugverhalten/-stabilität
  • Werkstoffe (Materialien), Gefahren-/Risikomanagement
  • Funkstrecke/Datensicherheit 

23 Empfehlungsvorlagen. 

Ein wichtiges Thema war die Datensicherheit nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Frank Potthast legte besonders Wert auf eine Neuerung der Datensicherheit in Verbindung mit den §§25 und §32 DSGVO, sowie den Erwägungsgründen 78 und 83 der DSGVO.

Das Problem aus Sicht von Frank Potthast stellt die fehlende bidirektionale Verschlüsselung der Bild- und Telemetriedaten von Produkten aus dem nichtbehördlichen Bereich dar.

Die dort genutzten Funkstrecken sind mit einfachen technischen Mitteln unbemerkt von Dritten abzufangen, so dass die ermittelten Bild- und Videodaten „ausspioniert“ werden können. Ebenso kritisch sieht er die Datenübertragung von personen- oder einsatzbezogenen Daten über Cloudserver, respektive die Speicherung von Systemdaten auf Servern der Hersteller. 

Diese Problemstellung soll die Einsatzmöglichkeiten von UAS (Drohnen) im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nicht schmälern. Die anfänglichen Einsätze dienten 2011 zur Lagebeurteilung, ohne direkt im Gefahrenbereich zu sein oder der Erstellung von Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit. Schnell folgten der Einsatz von Wärmebild- und Infrarotkamerasystemen zur Personensuche oder z.B. zur Detektion von Glutnestern bei Moor- oder Waldbränden. Durch die technische Weiterentwicklung hat sich das Einsatzspektrum um viele Aspekte erweitert. So können Drohnen inzwischen im Einsatzfall Gefahrstoffe in der Luft detektieren, als fliegende Scheinwerfer agieren, verschüttete Personen orten oder durch spezielle Kamerasystem viele verschiedene Informationen gleichzeitig zu den Auswertern am Einsatzort senden. 

ELW2 KB LK Holzminden mit AR200
ELW2 KB LK Holzminden mit AR200
Quelle: Frank Potthast

Um all dies aber mit einem möglichst geringen Gefahren- und Risikopotential durchführen zu können, ist es notwendig wichtige Kriterien einzuhalten. An der Basis steht nicht die Technik, sondern der Mensch.

Als Fernpilot für Drohnen muss ich nicht nur eine fundierte und zielgerichtet Ausbildung erhalten, sondern auch medizinisch in der Lage sein, das UAS im Einsatz sicher zu führen.

In Verbindung mit einem ebenso ausgebildeten UAS-Einsatzteam, welches neben den Fernpiloten, aus Einsatzunterstützungspersonal, wie z.B. einem Techniker, einem Luftraumbeobachter, Melder und Einsatzführungskräften bestehen sollte, steht die Technik an erster Stelle bei der Analyse und Bewertung der Risikofaktoren. Vor dem Einsatz sollte der Fernpilot sich immer vergewissern, dass sein gesamtes System, bestehend aus Drohne, Stromversorgung, Steuerpult und Bodenkontrollstation, wirklich einsatzbereit ist (Start-Check-Up), das keine Gefahren oder Gefährdungen sich im näheren Umfeld befinden, dass das System den Anforderungen an die Einsatzlage angepasst ist. Weitere Aspekte können hinzukommen, je größer sich das Gefahren- und Risikopotential im Einsatz darstellt.

Ein Einsatz von UAS (Unmanned Aerial System) im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ist in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Die Forschung in diesem Bereich ermöglicht es immer wieder das Einsatzmittel Drohnen in weiteren Einsatzfeldern zu etablieren. Die Minimierung der Gefährdung des Einsatzpersonals und die Steigerung der Effizienz im Einsatz stellen dieses zukunftsorientierte Einsatzmittel immer mehr in den Fokus der Einsatz- und Einführungskräfte. 

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