Neue Norm für Löschfahrzeuge im Katastrophenschutz

Thomas Zawadke

Thomas Zawadke

Die LF-KatS, die in großen Stückzahlen durch das BBK beschafft werden, erfreuen sich auch bei kommunalen Feuerwehren als Ergänzung im Fuhrpark großer Beliebtheit. Turnusmäßig alle 5 Jahre steht eine Überprüfung für gültige Normen an. Wenn es keinen Änderungsbedarf gibt, bleibt diese gültig. Andersfalls wird ein Arbeitskreis gebildet und die Norm überarbeitet. Die letztgültige Ausgabe ist von 09-2012 und die Erfahrungen aus den letzten Beschaffungen und den Einsätzen sowie die Rückmeldungen aus der Industrie (der Fahrgestell- wie auch der Aufbauhersteller) haben ergeben, dass eine Überarbeitung erforderlich ist. Mit Veröffentlichung im Januar 2021 liegt nun die aktuelle Fassung vor.

Die Grundanforderungen sind im Wesentlichen geblieben. Es mussten aber insbesondere in Bezug auf die Entwicklungen bei den Fahrgestellen einige Daten angepasst werden, um einerseits die Anforderungen aus dem Einsatzgeschehen erfüllen zu können, und andererseits ein möglichst breites Spektrum an Fahrgestellen am Markt sicherzustellen.

Im Folgenden werden stichpunktartig Änderungen gegenüber der alten Norm genannt, die dann zum Teil näher erläutert werden.

Anforderungen an die Fahrzeughöhe

Während bisher 3.300 mm als maximale Gesamthöhe vorgeschrieben waren, werden zukünftig auch bis zu 3.500 mm zugelassen, wenn die örtlichen, baulichen Gegebenheiten dies zulassen. Eine bereits bei der Überarbeitung der Tanklöschfahrzeuge (TLF) 4000 sehr kontrovers diskutierte „Aufweichung“, die daraus resultierte, dass für die TLF 4000 auch 18,0 t Fahrgestelle verwendet werden können bzw. zugelassen werden müssen und diese bereits in der Grundkonfiguration ohne Sondersignalanlage bereits höher als 3.300 mm sind. Bei den LF 20 KatS wird eine zur Vorderachse spurgleiche Singlebereifung auf der Hinterachse vorgegeben, um diese Fahrzeuge auch in kritischen Geländepassagen einsetzen zu können. 

Dies lässt sich nur durch einen Fahrgestellhersteller mit einer ausreichenden Traglast (10,0 t) an der Hinterachse bei einer Gesamthöhe kleiner 3.300 mm darstellen. Um keinen Ausschluss anderer Hersteller zu erzeugen, die dann eben auf eine höhere Tonnage wechseln müssen, um die erforderliche Reifengröße und Traglast zu erreichen, wurde auch in diesem Fall dieser „Kunstgriff“ angewendet. Die Bereifung wird dabei vorgeschrieben als schlauchlos montierte S+G Profile die der BAAINBwTL2610-0004 entsprechen bzw. weitgehend angenähert sein müssen.

Festlegung zur Fahrzeugmasse an DINSPEC14502-1

Trotz der Zulassung größerer Fahrgestelle (technisch der 18,0 t Klasse) muss das Gesamtfahrzeug aber der Gewichtsklasse M3, das heißt maximal 16,0 t, und den daraus resultierenden anderen Anforderungen, wie z. B. Wendekreis, Böschungs-, Rampen- und Kippwinkel sowie Bodenfreiheiten entsprechen.

Anforderungen an die Gewichtsverteilung, die Schleppvorrichtung und die Schäkel

Die Fahrzeuge müssen im Gelände möglichst mobil sein. Das heißt, Untersetzungsgetriebe, Längs- und Quersperren in beiden Achsen müssen vorhanden sein und es muss im Betriebszustand (voll besetzt, komplette Ausrüstung verlastet und gefüllte Löschmittelbehälter) eine Gewichtsverteilung der Vorderachse zur Hinterachse von 40/60 (Prozent) angestrebt werden. Daher werden auch erhöhte Anforderungen an die Schleppvorrichtung gestellt, die vorne und hinten vorhanden sein muss (hinten darf diese durch eine geeignete Anhängerkupplung ersetzt werden). 

Hinweis: Es wird gegenüber anderen Normen eine deutlich höhere Anhängelast gefordert, um im Katastrophenfall eben auch mal Anhänger mitführen zu können. Es muss daher eine Anhängekupplung mit Zweileitungs-Anhängerbremsanschluss vorhanden sein und die zulässige Anhängelast muss ungebremst mindestens 1.500 kg, gebremst mit Auflaufbremse mindestens 3.500 kg und mit durchgehender Bremsanlage mindestens das Einfache der zulässigen Gesamtmasse betragen.

Beispiel einer Atemluftversorgung in der Doppelkabine wie sie in Frankreich...
Beispiel einer Atemluftversorgung in der Doppelkabine wie sie in Frankreich üblich ist.
Quelle: Thomas Zawadke

Füllanschluss für die Druckluftbremsanlage und Reifen aufgenommen

Um das Fahrzeug im Schadensfall auch mal über eine größere Strecke schleppen zu können, muss im Bereich der Schleppvorrichtung vorne ein Füllanschluss nach ISO 1728 Vorratsleitung (rot) für die Druckluftbremsanlage zur Luftversorgung aus dem abschleppenden LKW vorhanden sein. Zusätzlich muss ein Druckluftanschluss in Form einer Kupplungsdose (NW 7,2) und das Zubehör zum Befüllen der Reifen vorhanden sein um bei Geländefahrt den Reifendruck absenken und anschließend für den Straßenbetrieb wieder herstellen zu können. Für den seltenen Fall eine praktikable Lösung, die die bekannten Probleme und vor allem hohen Kosten einer Reifendruckregelanlage entbehrlich erscheinen lassen.

Ladeanschluss zur Erhaltungsladung der Fahrzeugbatterien

Es muss ein Ladeanschluss zur Erhaltungsladung der Fahrzeugbatterien und für die Heizung des Löschwasserbehälters zwingend in 230 V (3P, 16A) oder als mehrpolige Steckverbindung vorhanden sein. Damit werden die Batterieladegeräte, auch für Beladungsbestandteile wie z. B. TS, Stromerzeuger betrieben. Diese Batterieladegeräte müssen genügend Leistung aufweisen um auch Verbraucher über eine längere Betriebszeit (z. B. Ladeerhaltung, Standheizung usw.) betreiben zu können. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht andere Systeme verbaut werden, die ausschließlich für den Standort tauglich sind. Externe 24 V-Ladegeräte sind damit nicht zulässig, denn die Fahrzeuge müssen bei einem Überlandeinsatz möglichst autark eingesetzt werden können. Das ist durch die vorgeschriebene Lösung sogar durch den mitgeführten Stromerzeuger darstellbar.

Forderung nach einem Dachkasten entfallen

Um die flexible Gestaltung, zum Beispiel den Wunsch nach einer Schiebleiter mit Entnahmevorrichtung entgegen zu kommen.

Motorunabhängige Zusatzheizung aufgenommen

Dies war bisher nur eine Empfehlung. Langzeiteinsätze und kritische Wetterlagen erfordern eine ausreichende Heizleistung auch im abgestellten Zustand. Daher wird auch eine Tankheizung verbindlich vorgeschrieben.

Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe aktualisiert

Die bei (H)LF übliche Einrichtung mit gebuchteten Druckschläuchen und gekuppeltem Hohlstrahlrohr (HSR) wurde bei den vom Bund beschafften Fahrzeugen bisher nicht als verpflichtende Ausstattung angesehen, da dies ja auch durch Schlauchtragekörbe und/oder Rollschläuche dargestellt werden konnte. Der Markt wünscht aber eine Analogie zu den „üblichen“ Löschfahrzeugen und diese Einrichtung ermöglicht auch die Lagerung von Schlauchpaketen ohne weiteren Umbau oder ergänzende Ausstattung am Fahrzeug.

Anforderungen an einen fest eingebauten Schaummittelbehälter

Zukünftig wird auch eine Druckzumischanlage nach DIN EN 16327 zugelassen. Die Schaumkanister und der Z4-Zumischer können dann entfallen. An den fest eingebauten Schaummittelbehälter werden die gleichen Anforderungen gestellt wie bei anderen (H)LF.

Einsatzstellenbeleuchtung (Lichtmast) überarbeitet und die Lichtleistung in Lumen angegeben

Die Leistungsanforderungen (jetzt mindestens 20 000 lm) und die Abstrahlwinkel (nach beiden Seiten drehbar und Ausleuchtung von mindestens 2×180° sowie +/- 40° neigbar) wurden deutlich erhöht.

Anforderungen an die Kommunikationstechnik und den Aufbau vollständig überarbeitet

Es wurde jetzt auch eine zweite Sprechstelle am Pumpenbedienstand aufgenommen und es wird auf die Anforderungen nach E DIN 14502-2 (speziell in Hinblick auf den Digitalfunk) hingewiesen. Ebenso wird eine Möglichkeit zur Lautsprecherdurchsage gefordert und eine Wasserdurchfahrtsfähigkeit (WDF) von mindestens 600 mm gefordert.

So, oder ähnlich könnte ein TLF-W nach Richtlinie des DFV aussehen (hier ohne...
So, oder ähnlich könnte ein TLF-W nach Richtlinie des DFV aussehen (hier ohne Werfer und Dachluken)
Quelle: Thomas Zawadke

Feuerwehrtechnische Beladung in Tabelle 1

Hier gab es neben redaktionellen Änderungen z. B. die verpflichtende Aufnahme eines Beladesatzes zur Waldbrandbekämpfung, eine Tragkraftspritze mit höherer Leistung, Wärmebildkamera und Hygienebox.

Die Beladungsliste lässt auch erkennen, dass, bei diesen Fahrzeugen auf eine möglichst große Betriebsbereitschaft, abseits des eigenen Standortes gesetzt wird. So sind Reservereifen, 2 x 20 l-Kraftstoffkanister, Abschleppstange, Bergeseil, Fremdstartkabel, Reifenfüll-Prüfgerät, Fahnensatz für den Mot-Marsch usw. verbindlich vorgeschrieben und müssen auch auf dem Fahrzeug verladen sein.

Eine gänzlich andere Fahrzeuggattung hat sich am Anfang letzten Jahres „entwickelt“. Seit Januar 2020 gibt es eine Fachempfehlung des Fachausschuss Technik des Deutschen Feuerwehr Verbandes, Nr. 1 Pflichtenheft für Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge (TLF-W).

Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen beschrieben:

  • Massenklasse M (7,5 – 16 t Gesamtmasse) nach DIN EN 1846
  • Kategorie 3 (geländegängig) nach DIN EN 1846
  • Handelsübliches Fahrgestell mit Allradantrieb
  • Spurgleiche Einzelbereifung
  • Untersetzungsgetriebe
  • Differenzialsperre längs im Verteilergetriebe und quer in beiden Achsen
  • Reifen mit Notlaufeigenschaften
  • Reifendruckregelanlage
  • Mindestens automatisches Schaltgetriebe
  • Maximale Länge 6.800 mm
  • Maximale Breite 2.550 mm
  • Maximale Höhe 3.300 mm
  • Wattiefe (nicht WDF!) mindestens 1.200 mm
  • Serienmäßige Doppelkabine mit vier Türen und Fenstern
  • Kabine geprüft nach ECE-R 29/3
  • Besatzung 1/3 (Fahrer, Fahrzeugführer und zwei Feuerwehrangehörige)
  • Fahrerraum aus nur schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Materialien
  • Astabweiser für vordere Seite des Fahrerraumes und oberen Teil der Kabine (dieser darf mit einem Überrollkäfig und der Selbstschutzeinrichtung kombiniert werden)
  • Atemluftversorgungssystem in der Doppelkabine für fünf Personen mit 30 l/min/Person für 10 Minuten
  • Klimaanlage
  • Dachluke über den beiden hinteren Plätzen mit Sicherungsmöglichkeit durch Feuerwehr-Haltegurt
  • Löschwasserbehälter mindestens 3.000 Liter
  • Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-1000 mit Abgängen zum Wasserwerfer und zur Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe sowie zu den 2 B-Druckabgängen am Fahrzeugheck
  • Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe am Heck rechts mit 2 Druckschläuchen D25-15K und Hohlstrahlrohr
  • Fest montierter, manuell zu bedienender Wasserwerfer auf dem Dach mit 400 l/min bis 1.000 l/min Durchfluss
  • Zwei an der Werferleitung auf dem Dach ständig angeschlossene und gelagerte formstabile Schläuche mit C-Hohlstrahlrohren zur Bedienung durch die Dachluken
  • Druckzumischanlage DZA 1600/0,1, die mind. den Werfer, die Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe und einen B-Druckabgang versorgt
  • Schaummitteltank mit mindestens 60 Liter für Netzmittelzumischung
  • Fest eingebaute Schaummittelpumpe zum Befüllen des Schaummitteltanks
  • Anlage für den thermischen Selbstschutz mit eigener Pumpe und Wasservorrat
  • Thermischer und mechanischer Schutz wichtiger Fahrgestellkomponenten
  • Schleppvorrichtung und je 2 Schäkel nach DIN 82101 vorne und hinten
  • Nato-Steckdose für Fremd-Strom-Einspeisung sowie 230 Volt-Ladestromversorgung
  • Schutzgitter für Scheinwerfer und Leuchten
  • LED-Umfeldbeleuchtung und Ausleuchtung auch zwischen den Achsen
  • Zwei nach vorne gerichtete Arbeitsscheinwerfer auf dem Fahrerhausdach
  • Beleuchtung der begehbaren Dachfläche von 2 gegenüberliegenden Seiten
  • Flaggenhalter
  • Hinterlegung der Türgriffe zur Kabine in Weiß
  • Dach-Kennzeichen in Kontrastfarbe und reflektierend
  • Vom Fahrzeugmotor angetriebene Selbstbergewinde mit einer nutzbaren Seillänge von mind. 30 Meter

Es ist sehr erfreulich, dass das Thema Flächenlagen in deutschen Feuerwehren auf breiter Basis diskutiert wird. Es macht Sinn, aus den Erfahrungen von Nachbarländern zu lernen, insbesondere in Bezug auf Vegetationsbrände. Die Anforderungen durch Topographie, Wasserversorgung, munitionsbelastete Flächen usw. weichen aber zum Teil erheblich davon ab, sodass Anpassungen der hiesigen Taktik berücksichtigt und in der Fläche umgesetzt werden müssen. Gerade die LF 20 KatS sind ein wichtiger Baustein zur überörtlichen Gefahrenabwehr. Andere Bausteine sollten folgen.


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