Die mediale Berichterstattung befasst sich gefühlt fast täglich mit der Thematik „Gaffen“. Dies lässt vermuten, dass das „Gaffer-Phänomen“ im Einsatzgeschehen allgegenwärtig ist. Die Öffentlichkeit ist bei vielen Rettungseinsätzen Zeuge des Geschehens, wobei die ZuschauerInnen different reagieren. Unter Zuschauenden werden allgemein Menschen verstanden, die ein Ereignis betrachten, ohne selbst einzugreifen. Eine Sonderform der Zuschauenden sind Schaulustige, die ein spektakuläres Ereignis beobachten und bei denen eine Mischung von Neugier und Informationsinteresse vorliegt. Neugier kann im positiven Sinne darauf ausgerichtet sein, Neues zu erfahren – in diesem Fall, wie professionelle Retter die bestimmte Notfallsituation meistern oder aber auch, ob man selbst Hilfe leisten kann. Darunter kann sich aber auch abwertend Sensationslust verbergen. Sich am Anblick verletzter bzw. von einer Notfallsituation betroffener Menschen zu ergötzen, wird als respekt- und pietätsloses, unethisches sowie schlichtweg unanständiges Verhalten betrachtet.
Eine besondere Spezies von Schaulustigen sind Gaffer. Im Duden wird als „Gaffer“ bezeichnet, wer verwundert, neugierig, selbstvergessen, häufiger aber sensationslüstern jemanden oder etwas anstarrt oder einen Vorgang verfolgt. Das Gaffen ist eine Abart des Voyeurismus mit einer negativen Akzentuierung, eine Art von Neugier, wobei eine Lustbefriedigung am Ort des Geschehens im Vordergrund steht. Als „Gaffer“ werden im vorliegenden Beitrag Personen bezeichnet, die sich an einem Notfallort aus Schaulust auf das möglichst nahe Beobachten konzentrieren, eventuell durch Bilder und Filmen möglichst genaue Details dokumentieren und/oder, durch ihr Verhalten die Arbeit der Rettungskräfte be- oder sogar verhindern. Die Behinderung von Rettungskräften kann passiv durch Versperren der Zugangswege oder aktiv durch Eingriff in den Rettungsablauf geschehen.
Methodisches Vorgehen
Eine Umfrage unter Mitarbeitern des Rettungsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sollte Aufschluss über das Problem geben. Durchgeführt wurden insgesamt neun leitfadengestützte Experteninterviews mit erfahrenen DRK-Einsatzkräften, die sich freiwillig zu einer Teilnahme an der Befragung bereit erklärt haben. Die Interviews wurden unter Einhaltung der DSGVO durchgeführt und ausgewertet. Bei der Auswahl der InterviewpartnerInnen wurde darauf geachtet, dass verschiedene Qualifikationen sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter repräsentiert wurden.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der Interviews beziehen sich retrospektiv auf die teils sehr langjährigen Erfahrungen der befragten Einsatzkräfte.
Häufigkeit von Gaffen am Notfallort
Das „Gaffer-Phänomen“ wird generell als Problem von allen Interviewten bestätigt. Dabei wird angegeben, dass die Häufigkeit dieses Phänomens abhängig von der Spektakularität des Einsatzgeschehens ist. Die befragten Luftretter äußerten dementsprechend eine stärkere Betroffenheit als die übrigen Interviewten. Diese Aussage ist gerade in diesem Bereich vor dem Hintergrund der unzureichenden Abgrenzung von Zuschauenden und Gaffenden sowie von der ländlichen oder urbanen Region zu sehen. Bei Einsätzen mit einer besonderen Dramatik, wie bei Einsätzen mit dem Rettungshubschrauber, wird von einer Häufigkeit von fast 100% ausgegangen, allerdings auch hier unter Einbeziehung von Zuschauenden. Daneben wurde übereinstimmend von allen Befragten bestätigt, dass das „Gaffer-Phänomen“ in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, wobei ein Schwerpunkt auf Einsätzen bei Verkehrsunfällen lag. Zum Teil wurde beobachtet, dass nicht nur zufällig am Notfallort vorbeikommende Personen zu Gaffenden werden, sondern dass Neugierige eigens einen Notfallort ansteuern, um dort vorsätzlich zu Gaffenden zu werden. Am seltensten sind Gaffende bei internistischen Notfällen im häuslichen Bereich anzutreffen. Allgemein wird konstatiert, dass ein Entstehungskriterium für das „Gaffer-Phänomen“ die Verminderung der Hemmschwelle gegenüber dem Betroffenen und dem Rettungspersonal ist.
Gründe für das Gaffen
Im Gegensatz zu einer natürlichen Neugier und einem gewöhnlichen Informationsbedürfnis handelt es sich beim Gaffen um eine Sensationsgier, die heute durch die omnipräsente Verfügbarkeit von kamera- und internetfähigen Handys (Smartphones) zusätzlich gestützt wird. Das Fotografieren und die Anfertigung von Videos vom Einsatzgeschehen ist heute gängig, wobei man, um „gute“ Bilder zu bekommen, möglichst nahe an die Patientin oder den Patienten herantreten möchte. Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre des Notfallpatienten werden dabei ignoriert. Die Einfachheit des Hochladens auf internetbasierte Plattformen tut ein Übriges. Das Festhalten des Geschehens dient nicht nur der Befriedigung der eigenen Sensationslust, sondern gibt nach Ansicht des Rettungspersonals die Möglichkeit der Profilierung in den sozialen Medien. Dies dokumentiert sich nach Angaben der Befragten auch in der Tatsache, dass die Anzahl der erwarteten Klicks in sozialen Medien einen besonderen Anreiz für das Gaffen darstellt. Mit der Darstellung im Internet wollen Gaffende sich aufwerten und ihr Selbstdarstellungsbewusstsein befriedigen. Dabei darf ein grundsätzliches Unrechtsbewusstsein unterstellt werden.
Allgemeine Wesenskriterien des Gaffens sind nach Ansicht der Befragten auch eine zunehmende Gefühllosigkeit und fehlendes Verständnis für die Situation des (fremden) Notfallpatienten. Unterstützt wird dieses Verhalten, wenn seitens der Medien nicht nur die Möglichkeit der Veröffentlichung von Bildaufnahmen, sondern sogar ein pekuniärer Anreiz geboten wird (Leser-Reporter). Ein weiterer Punkt ist der zunehmende Verlust der Autorität der beteiligten HelferInnen, deren Handeln nicht mehr als positive Leistung angesehen wird. Sie werden nicht mehr als die „Guten“ angesehen, sondern als VertreterInnen staatlicher, abzulehnender Institutionen.
Schutz vor Gaffen
Schon in der Vergangenheit wurde zum Schutz der Privatsphäre von NotfallpatientInnen seitens der Feuerwehr Decken eingesetzt, um die Sicht auf den Einsatzort einzuschränken. Eine professionelle Form der Sichtbehinderung stellen Sichtschutzwände dar, die von der Feuerwehr oder auf Autobahnen durch die Straßenmeisterei vorgehalten werden. Diese Form der Sichtbehinderung ist jedoch nicht flächendeckend vorhanden und beschränkt sich meist auf Verkehrsunfälle. So besteht bei anderen Notfallorten, z.B. auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes, diese Möglichkeit eher nicht.
Gesetzesgrundlagen
Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften in Kraft gesetzt. Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus die Erstellung sowie die Verbreitung von Fotos und Videos von Todesopfern unter Strafe gestellt – bis dato wurden nur lebende Personen berücksichtigt. Diese gesetzlichen Vorgaben scheinen den wenigsten Bürgern bekannt zu sein. Einen spürbaren Einfluss dieser Gesetze auf das Geschehen vor Ort beschreibt keiner der Befragten. Die Herausforderung in der Praxis ist die Umsetzbarkeit, die die Mitwirkung zusätzlicher Kräfte bzw. die Zusammenarbeit mit der Polizei als vollstreckendes Organ erfordert.
Strafverfolgung
Das Verhalten der Einsatzkräfte an einer Notfallstelle ist geprägt von einer Priorisierung der Maßnahmen. Das gilt nicht nur für das Rettungsteam, sondern auch für die Polizei, deren Aufgabe primär die Absicherung der Unfallstelle und die strafrechtliche Klärung des Unfallgeschehens ist. Die Verfolgung von Gaffenden zählt zu den Sekundärmaßnahmen.
Um Anzeigen wegen Gaffens aufzunehmen, müssten ausreichend Kräfte zur Verfügung stehen. Seitens des Rettungsdienstes sind übereinstimmend keine entsprechenden Maßnahmen durchgehend bei der Polizei festgestellt worden. Vereinzelt wurden Zuschauende ermahnt oder des Platzes verwiesen. Eine mögliche Anzeige durch Rettungspersonal erfolgte meist nicht, es gab höchstens Hinweise an die Polizei, wenn eine konkrete Behinderung erfolgte. Insgesamt ist jedoch eine zunehmende Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden erkennbar.
Diskussion
Die Tatsache, dass sich bei Notfällen, gleich ob im privaten oder öffentlichen Bereich, der Einsatz des Rettungsdienstes meist unter den Augen von NotfallzeugInnen abspielt, ist mit einer intensiven Wahrnehmung durch Personen oder hilfsbereite Angehörige verbunden. Schaulustige sind Personen, bei denen eine „natürliche Schaulust“ vorhanden ist, die bei rund 90% aller Menschen vorliegt. Schaulust ist ein Phänomen, das es seit Urzeiten gibt und sich auf außergewöhnliche Ereignisse bezieht. GafferInnen geht es um Nervenkitzel und um spektakuläre Ereignisse. In einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 1989 wird festgestellt, dass damals bei einem Verkehrsunfall im Durchschnitt zwischen 16 und 26 Schaulustige anwesend waren. 1992 stellt Puhan bei Notfalleinsätzen fest, dass bei 7,5% der Einsätze die Arbeit des Rettungsdienstes am Einsatzort durch Schaulustige behindert wird, bei 2% sogar stark. In den vergangenen 5 Jahren hat die Zahl der Unfallgaffer, die Rettungskräfte und Polizei behindern, deutlich zugenommen.
Das Gaffen beginnt da, wo eine nachvollziehbare Beeinträchtigung der Rettungskräfte erfolgt und beispielsweise die Person über den Rettungsrucksack der Retter oder mit dem Fuß in den geöffneten Notfallkoffer steigt, um möglichst nahe an den Betroffenen heranzukommen, um auf diese Weise besser sehen, fotografieren oder filmen zu können. Gaffende nehmen keine Rücksicht. Sie nutzen die Wehrlosigkeit oder die Blöße des Notfallpatienten, um hinzuschauen. Der damit verbundene Voyeurismus gipfelt darin, dass beispielsweise Kinder bewusst zum Schauen an einen Notfallort geführt werden oder angeblich 150.000 GafferInnen von deutschen Busunternehmen zum Ereignisort des Untergangs der Herald of Free Enterprise vor Zeebrügge gefahren werden.
Dass Notfallereignisse sowohl Zuschauende als auch Gaffende anziehen können, liegt in der Natur der Sache. Die Wahrscheinlichkeit, dass das „Gaffer-Phänomen“ zum Tragen kommt, scheint naheliegender, je aufsehenerregender das Einsatzgeschehen ist und je mehr Polizei, Feuerwehr und/oder weitere Organisationen beteiligt sind. Die Beobachtungssucht des Autofahrers bei Unfällen nennt der Katastrophenforscher Dombrowski »drive-by-peeping«. Glotzen vom sicheren Auto aus ermögliche eine Distanzierung, eine anonyme Möglichkeit des Lustgewinns durch das Leid anderer. Wie die vorliegende Befragung gezeigt hat, erscheint jedoch der Übergang vom Zuschauer zum Gaffenden zum Teil fließend und wird von Rettungsteam subjektiv empfunden.
Festzustellen ist, dass es keine bundesweite repräsentative Dokumentation dieses Phänomens gibt, sondern in der Öffentlichkeit und den Medien nur spektakuläre Einzelfallberichte erscheinen. In seriösen Schätzungen wird davon ausgegangen, dass GafferInnen rund 20% der insgesamt bei Unglücken zuschauenden Menschen ausmachen. In jüngster Zeit registrierte die Katastrophenforschungsstelle in Kiel eine Häufung von Gaffer-Phänomenen und machte dafür unter anderem den Einfluss der Medien verantwortlich. Sensationslüsterne Berichterstattung enthemme die Neugierinstinkte der Zuschauer, die sich folglich immer dreister an den Schauplätzen des Grauens drängelten.
Die Gründe für Gaffen sind vielfältig. Neben der Neugier benennen die Befragten als entscheidenden Grund Sensationslust. 90% der Leute sind nach dem Katastrophenforscher Dombrowski sensationsgierig. Die restlichen 10 Prozent sind betroffen. Mit dem Betrachten und Verinnerlichen des Notfallgeschehens ist oft ein Kick verbunden, der durch die Verbreitung von Bildaufnahmen noch unterstützt werden kann. GafferInnen sind egoistisch und denken primär an sich selbst. Sie suchen Bestätigung in Form von Aufmerksamkeit, die sie bekommen, wenn sie Fotos oder Videos in soziale Netze stellen. Auf der Suche nach den Ursachen für ein solches Verhalten liefert die Kriminologin und Psychologin Kemme von der Hochschule der Polizei in Hamburg eine interessante Erklärung: Sie weist auf eine Studie der Harvard Universität hin, die belegt, dass im Gehirn Glückshormone produziert werden, wenn man Informationen über sich selbst oder eigene Erlebnisse im Internet teilt. “Man hat neuronal herausgefunden, dass das dopaminale Belohnungssystem angesprochen wird. Das heißt, es werden Glücksbotenstoffe ausgesendet, wenn ich diese Botschaften weiterleite“.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Befragten stellt sich die Frage, wie dem „Gaffer-Phänomen“ entgegengewirkt werden kann. Schon in der rettungsdienstlichen Vergangenheit wurde versucht, provisorisch bei länger dauernden Rettungsaktionen den Verletzten den Blicken der Schaulustigen durch das Hochhalten von Decken und Planen – sofern vorhanden – zu entziehen. Dazu war jedoch eine größere Zahl von Einsatzkräften erforderlich, die keine anderen Aufgaben übernehmen konnten. Durch die Zunahme des „Gaffer-Phänomens“ ergab sich die Notwendigkeit einer Professionalisierung durch die Bereitstellung von mobilen Sichtschutzwänden. Die in Taschen gelagerten mobilen Schutzwände sind in wenigen Minuten aufgestellt und werden inzwischen von verschiedenen Firmen angeboten. Meist werden diese Schutzwände von Feuerwehren mitgeführt, im Rettungsdienst sind sie kaum vorhanden. Das Problem der Praxis ist die Verfügbarkeit vor Ort, was demnach an die Mitwirkung der Feuerwehren gebunden ist. Inzwischen kommen Schutzwände auch bei den Straßenmeistereien auf den Autobahnen zum Einsatz. Dieser Einsatz ist an die Auf- und Anforderung der Polizei gebunden. Für den Aufbau von 100 m Sichtschutz werden seitens der Autobahnmeisterei zwei Personen und 20 -25 Minuten benötigt. Sie dienen somit eher dem Unfall- und weniger dem Verletztenschutz. Ein Gegenargument kommt vom Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen (NRW), dass sich die Staus auf der Gegenfahrbahn bereits längst gebildet hätten, bevor die Wände auf gesonderten Anhängern herangeschafft und aufgebaut werden können. LKW-Fahrer können andererseits mühelos über die 1.80 – 2.10 Meter hohen Wände hinweg schauen und filmen.
Trotz dieser Limitierungen wird der Einsatz der mobilen Sichtschutzwände von den Befragten mehrheitlich begrüßt. Zum Teil war ihnen auch das Pilotprojekt der Johanniter-Unfall-Hilfe in Berlin bekannt, die mit einem digitalen Muster aus der QR-Technologie das Design auf Einsatzfahrzeuge und Ausrüstung der Einsatzkräfte kleben. Sollte ein Schaulustiger die Rettungsaktion filmen oder fotografieren, wird der QR-Code automatisch abgescannt und es erscheint der Warnhinweis “Stopp! Gaffen tötet!”. So soll den betreffenden Personen ihr Handeln unmittelbar bewusstwerden. Inwieweit dies einen positiven Effekt hat, ist bisher nicht ausreichend untersucht.
Maßnahmen und Forderungen
Der Versuch, die steigende Zahl der Gaffenden zu begrenzen, hat staatlicherseits zu einer Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten geführt. Zur Abschreckung sollte das Gaffen hart bestraft werden, nachdem diese Strategie bei der Einführung der Gurtpflicht zum Erfolg geführt hatte. Im Jahr 2004 wurde als § 201a StGB eine Strafvorschrift „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ eingeführt. 2015 wurde der Paragraf neu gefasst und erweitert. Seit dem 01. Januar 2021 ist zusätzlich die Erstellung und Verbreitung von Fotos und Videos von Todesopfern strafbar. Dieser staatliche Eingriff wird nicht nur von Einsatzkräften des Rettungsdienstes befürwortet, von Seiten des ADAC werden sogar noch härtere Strafen gefordert. Allerdings ist diese Forderung nicht unumstritten. Der Verkehrspsychologe Ackermann ist der Meinung, dass Gaffende bereits heute hart bestraft werden können. Allerdings müsste diese Möglichkeit auch umgesetzt werden. Genau hier besteht aus Sicht des Rettungsdienstes das Problem der Praxis. Die Tatsache der Verfügbarkeit der Möglichkeit der Verhängung einer Ordnungswidrigkeit, von Geldbußen oder sogar Haft bis zu mehreren Jahren schreckt nicht ab. Nur dann, wenn der Täter damit rechnen muss, dass er tatsächlich schnell entdeckt und konsequent einer Bestrafung zugeführt wird, dürfte mit einer höheren Akzeptanz zu rechnen sein.
- Aus der Sicht des Rettungsdienstes und nach der Auswertung der Antworten der Befragten lassen sich folgende Schlussfolgerungen bzw. Forderungen ableiten:
- Aufklärung, Schulung und Prävention in Schulen, Fahrschulen und Erste-Hilfe-Kursen über das „Gaffer-Phänomen“
- Intensive Aufklärung und Bekanntmachung der strafrechtlichen Konsequenzen für das Gaffen
- Unter Einschalten der Medien Vermittlung des Respektes für den Rettungsdienst, z.B. durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen wie die Aktion „Gaffen geht gar nicht“ in Bayern
- Vor Ort Versuch einer zugewandten Ansprache mit einer nachvollziehbaren Begründung für ein Abstandhalten
- Versuch der Deeskalation bei Rettungskräften und der Einbeziehung von „Bystandern“ (unbeteiligte Zuschauende) in Rettungsaktionen, z.B. durch Halten einer Infusion
- höhere Strafen bis zum Entzug des Führerscheins.
Limitationen
Auch wenn auf Grund des methodischen Ansatzes keine prozentualen Angaben gemacht werden können, ist in den einzelnen Punkten eine deutliche Übereinstimmung der Aussagen der Befragten erkennbar. Die Aussagen sind subjektiv ohne die Möglichkeit einer objektiven Überprüfung.
Die Auswahl langjähriger RettungsdienstmitarbeiterInnen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands und aus verschiedenen Funktionen im Rettungsdienst lassen keine divergenten Aussagen erkennen. Da es sich um ein sehr kleines Befragungskollektiv handelt, sind die Ergebnisse vor allem als Trend zur Orientierung zu verstehen.
Crisis Prevention 3/2022
Prof. Dr. med. Peter Sefrin
ehem. Bundesarzt des DRK
em. Leiter der Sektion für präklinische Notfallmedizin der Univ. Würzburg
Sandweg 10, 97078 Würzburg