Klimaanpassungsgesetz soll 2024 in Kraft treten
Am 13.07. hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Klimaanpassung angenommen. Dieses muss noch in Bundestag und Bundesrat diskutiert werden, und soll in 2024 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel “neben verstärkten Anstrengungen zum Schutz des Klimas die vorsorgende, risikobasierte Anpassung von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie Natur und Ökosystemen an die Folgen des Klimawandels in Deutschland” zu verstärken und “integrierte Lösungsansätze” zu verfolgen. In diesem Rahmen müssten mit inkrafttreten die Bundesregierung und die Länder jeweils eigene Klimaanpassungsstrategien verfassen, die regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden sollen. Auf kommunaler und lokaler Ebene sollen Klimaanpassungskonzepte besonders auf Basis von Risikoanalysen erstellt werden. Zudem soll die Bundesregierung Daten zu Schadenssummen durch Wetterextreme erheben.
Weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfes ist das Berücksichtigungsgebot. Demzufolge müssten Träger:innen öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung berücksichtigen.
Weitere Details können Sie in den “Informationen zum Klimaanpassungsgesetz” und im Gesetzentwurf nachlesen.
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