BSI und das Land Hessen unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung, mit der die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Land weiter vertieft wird.

Anlässlich der Unterzeichnung sagt Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser: 

„Das BSI und das Land Hessen arbeiten bereits seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Mit dem heutigen Tage wird diese Kooperation auf eine neue Stufe gehoben: Eine rechtlich verbindliche Kooperationsvereinbarung wird unterzeichnet und in Kraft gesetzt. Diese sieht vor, unter anderem in den Bereichen Fortbildungen und IT-Krisenmanagement enger zusammenzuarbeiten. Das ermöglicht uns, die Cyber-Sicherheit in Deutschland weiter zu erhöhen.“

„Bestmöglich für Cybersicherheit zu sorgen, ist in Hessen eine Aufgabe höchster Priorität, da sie in einer von der Digitalisierung geprägten Gesellschaft ein Grundpfeiler öffentlicher Sicherheit ist. Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung werden zukünftig das BSI und das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport enger zusammenarbeiten, um die Cybersicherheit und die Cyber-Resilienz zu erhöhen“, sagt Innenstaatssekretär Stefan Sauer.

Die Kooperationsvereinbarung ist eine Weiterentwicklung der im Herbst 2017 geschlossenen Absichtserklärung, die eine gegenseitige Unterstützung auf Augenhöhe ermöglicht. Hierfür wurde ein gemeinsames Arbeitsprogramm mit konkreten Projekten und Handlungsfeldern entwickelt, das den individuellen Bedarfen beider Partner gerecht wird. So setzen das BSI und Hessen weiter auf einen engen Austausch zu Cyber-Sicherheitsinformationen und Warnungen. Auch im Bereich der Fortbildung sind gemeinsame Aktivitäten geplant. Neben der partnerschaftlichen Durchführung von IT-Grundschutztagen werden das BSI und das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) im Rahmen gemeinsamer Übungen die Interoperabilität der auf beiden Seiten etablierten Prozesse im Hinblick auf die Funktionalität eingerichteter Meldewege und Krisenbewältigungskapazitäten evaluieren. Insgesamt wurden sieben Kooperationsfelder identifiziert.


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