Wer kennt das nicht, plötzlich ertönt ein Einsatzhorn und Blaulicht ist zu sehen. Jetzt muss den Einsatzfahrzeugen freie Fahrt geschaffen werden, denn es ist höchste Eile geboten. Es geht darum Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Somit muss jeder der dieser Verpflichtung nicht nachkommt mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Wenn Sie im Auto unterwegs sind und ein Martinshorn hören, sollten Sie das Radio ausschalten und Fenster öffnen. So können Sie am besten feststellen, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt.
Rechtsgrundlagen gem. StVO
§38 StVO
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- und Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
§11 StVO
Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert. Wobei auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Grundsätzlich gilt:
Ruhe bewahren!
Geschwindigkeit vermindern!
Überlegen, wie man Platz schaffen kann!
Dem Einsatzfahrzeug das Überholen ermöglichen!
Begeben sie sich und andere NICHT in Gefahr!
Das B-G-A –Reaktionsschema
Da viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wie sie sich bei der Begegnung verhalten sollen, wurde ein einfaches Reaktionsschema entwickelt:
- Blinker betätigen
- Geschwindigkeit reduzieren
- Anhalten, wenn nötig am Straßenrand
Dieses Schema gilt sowohl für Autofahrer, die dem Einsatzfahrzeug vorausfahren, als auch für Verkehrsteilnehmern denen Einsatzfahrzeuge entgegenkommen.
Was vermeiden, wenn es blau blinkt?
- Vollbremsung und auf der Fahrspur stehen bleiben
- Eine zu kleine Gasse zu bilden, so dass größere Einsatzfahrzeuge nicht problemlos passieren können
- Panisch in die nächste Parkbucht fahren
- Keine hektischen Lenkbewegungen, die andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen
Darf ich eine rote Ampel überfahren?
In diesem Fall versuchen Sie so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand zu fahren und überfahren gegeben falls auch die Haltelinie. Sollten sie an einer größeren Kreuzung stehen, versuchen sie das Gassenprinzip wie beim Autobahn Beispiel anzuwenden. Fußgänger und Fahrradfahrer müssen das Einsatzfahrzeug passieren lassen und auf eigene Vorrechte verzichten.
Wie verhalte ich mich auf einer Landstraße?
Das Beispielszenario ist, dass Sie sich auf einer Landstraße befinden und es nähert sich ein Einsatzfahrzeug von hinten. Bewahren sie Ruhe und versuchen sie festzustellen von wo genau das Fahrzeug kommt. Verringern sie die Geschwindigkeit und fahren sie so weit wie möglich auf die Seite, um dem Einsatzfahrzeug das Überholen zu ermöglichen. Gegebenenfalls sollten Sie auch anhalten.
Eine andere Situation wäre, wenn Sie sich auf einer Landstraße befinden und es nähert sich ein Einsatzfahrzeug von vorne. Dann ist nicht unbedingt notwendig an den Straßenrand zu fahren. Wenn vor dem entgegenkommenden Einsatzfahrzeug kein weiteres Fahrzeug entgegenkommt, können sie ganz normal weiterfahren.
Rettungsgasse
Sie befinden sich außerhalb einer Ortschaft auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung (z. B. Autobahn). Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung, müssen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen soweit wie möglich nach links und alle anderen Fahrzeuge so weit wie möglich nach rechts fahren. Dadurch bilden sie gemeinsam mit den anderen Verkehrsteilnehmern eine Gasse für die Einsatzfahrzeuge.
Polizeidirektion Dresden
Inspektion Zentrale Dienste
Schießgasse 7 01067 Dresden
Uwe Müller, Polizeihauptkommissar