Veränderungen in der sicherheitspolitischen Lage erfordern eine Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz). Die Ausarbeitung der Autoren beschreibt einen 12-Punkte-Maßnahmenplan zur Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes hin zum Bevölkerungsschutz 4.0.
Der Staat ist für die Sicherheit seiner Bevölkerung verantwortlich. Bei der Zivilverteidigung bedient sich die Regierung der Bundeswehr auf der einen Seite, und des Zivil-und Katastrophenschutzes auf der anderen Seite. „Die Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.“(ZSKG vom 19.06.2020, §1 (1) )
Die Verwaltungsaufgaben des Bundes nach dem ZSKG werden dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zugewiesen.
Während die Länder für den Katastrophenschutz verantwortlich sind, ist der Zivilschutz in der Verantwortung des Bundes. Dabei stehen die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz den Ländern für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung. Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Dabei erhalten die HelferInnen des Katastrophenschutzes, die mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Ausrüstung arbeiten, zusätzlich eine ergänzende Zivilschutzausbildung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 11 des ZSKG. Ebenso ist im ZSKG geregelt, dass der Bund (a) die Ausbildung von Pflegehilfskräften und der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten fördert, und (b) Sanitätsmaterial für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall zur Verfügung stellt – was derzeit aber nicht im erforderlichen Umfang vollzogen wird.
Nach Ende des Kalten Krieges wurden bis 2022 sowohl die Bundeswehr als auch der Zivil- und Katastrophenschutz stark abgebaut. Unter dem Stichwort „Friedensdividende“ wurde die Resilienz Deutschlands sukzessive reduziert.
Während zu Zeiten des Kalten Krieges noch Materiallager und Hilfskrankenhäuser vorhanden waren, wurden diese mittlerweile aufgelöst. 1965 wurde der Bedarf an Bettenplätzen auf 1,5 Millionen geschätzt, zusätzlich zu den vorhandenen Krankenhauskapazitäten. Und auch die Bundeswehr verfügte über 12 Krankenhäuser mit 3.025 Betten (7.025 im V-Fall) und 133 Reservelazarett-Einrichtungen mit einer Kapazität von 140.000 Bettenplätzen. Heute hat die Bundeswehr fünf Krankenhäuser, die Reservelazarettorganisation wurde 2007 aufgelöst, weil diese mit ihrer Eignung zur Landesverteidigung für das neue Aufgabenspektrum der Bundeswehr nicht mehr geeignet erschien.
Der Zivil- und Katastrophenschutz ist heute für begrenzte lokale Lagen grundsätzlich gut aufgestellt. Aber schon größere und länger andauernde Katastrophen, Pandemien oder auch neue Lagen (z.B. Cyber-Angriffe) bringen uns sehr schnell an unsere Grenzen. Dies zeigten die folgenden Lagen:
- Flüchtlingsnothilfe 2015/2016
- Corona-Pandemie (2020 ff.)
- Hochwasser 2021 („Ahrtal“)
- Ukraine Krieg
Diese Ereignisse haben gemein, dass aus Übungen (LÜKEX) oder anderen Erfahrungen kaum die erforderlichen Konsequenzen gezogen wurden. Alle diese Lagen haben folgendes aufgezeigt:
- Die personellen und haushaltsmäßigen Ressourcen zur Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung wurden, ebenso wie die Verantwortung für ihre Umsetzung, nie geklärt.
- Unterschiedliche Katastrophenschutzgesetze und -konzepte, taktische Einheiten und Begrifflichkeiten der Länder
- Keine einsatzfähige zentrale Führung bei länderübergreifenden Lagen
- Keine Transparenz verfügbarer Ressourcen auf Landes- und Bundesebene
- Zu wenig ausgebildetes Personal
- Keine hinreichende Sanitäts-, Betreuungs- und Katastrophenschutzmaterialbevorratung
- Unzureichende Abwehr von und Vorbereitung auf die Auswirkungen von Cyberangriffen und Blackouts
- Mangelnde Fähigkeiten im Umgang mit Desinformation
- Unzureichende Anpassung an Klimaveränderungen, wie Hitzeperioden und Starkregenereignisse
Erst durch den Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 kam es zu einer „Zeitenwende“ und zu einem Umdenken. Dieses Umdenken führt nunmehr zu einem 100 Mrd. EUR-Sonderfonds, um die Bundeswehr wieder einsatzfähig zu machen. Der Bereich Zivil- und Katastrophenschutz muss noch betrachtet werden. Die Autoren legen mit diesem 12 Punkte Maßnahmenplan vor, wie der Zivil- und Katastrophenschutz (4.0) modern, effizient und schlagkräftig bei der Vorsorge und im Einsatz werden soll.
Ein neuer Zivil- und Katastrophenschutz ist zur Lagebewältigung in der Ära der Post-„Zeitenwende“ zwingend erforderlich.
Maßnahmenplan
1. Überarbeitung der Konzeption Zivile Verteidigung
- Überarbeitung der KZV zur Anpassung an die neue Sicherheitslage
- Sicherstellung, dass zur Umsetzung der KZV auch die erforderlichen Ressourcen zeitnah zur Verfügung gestellt und Verantwortlichkeiten definiert werden.
Ziel: Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, aber auch in Bezug auf den Klimawandel und die damit wahrscheinlicher werden Naturkatastrophen muss die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) angepasst werden. Vor allem muss auch sichergestellt werden, dass die sich aus der KZV ergebenden Anforderungen auch auf operativer Ebene mit Leben erfüllt werden.
2. Modernisierung und Harmonisierung von Zivil- und Katastrophenschutz auf Bundesebene (Bevölkerungsschutz)
- Anpassung der Gesetzgebung und Ausführungsvorschriften
- Aktualisierung und Anpassung des ZSKG
- Harmonisierung der Katastrophenschutzgesetze oder -Verordnungen der Länder, vor allem in Hinblick auf einheitliche Mindeststandards für taktische Einheiten, Helferfreistellung, Materiallager und weiterer Vorsorge
- Planung und Umsetzung der im Falle der Bündnis- und Landesverteidigung erforderlichen Ressourcen
Ziel: Eine zeitgemäße Gesetzgebung definiert das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Bevölkerungsschutz. Es gibt standardisierte taktische Einheiten der Länder, es gibt eine klare Aufgabenverteilung und es wird die Basis gelegt für einen effektiven Zivil- und Katastrophenschutz.
3. Planungs- und Führungsstrukturen auf Landes- und Bundesebene
- Verantwortliche Planung auf Landes- und Bundesebene erfordert Ressourcen mit Fachkompetenzen
- Planungen müssen standardisiert und mit finanziellen Mitteln hinterlegt sowie zeitnah umgesetzt werden
- Führungsstrukturen sind auf allen Ebenen zu implementieren
- Führungsstrukturen müssen tandardisiert und mit geschultem Personal, auch in längeren Lagen, besetzt werden
Ziel: Planungs- und Führungsstrukturen sind erforderlich, um die Verantwortlichkeiten aller Akteure in der Planung und im Einsatz zu regeln. Dies betrifft die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Staat. Erforderliche Ressourcen müssen geplant und nachhaltig umgesetzt werden.
4. Aufbau von Führungs- und Lagezentren auf Landes- und Bundesebene
- Einheitlich organisierte, interdisziplinäre Führungs- und Lagezentren auf Landes- und Bundesebene ermöglichen auch die Früherkennung und Bewältigung unterschiedlicher Lagen (Szenarien).
- Lagezentren von Ländern und Bund sind 24/7 besetzt und einsatzbereit, wie die Lagezentren der Bundeswehr, der Polizei, und der Unternehmen der KRITIS.
- Das von Bund und Ländern gemeinsam getragene und im Aufbau befindliche Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) und das GMLZ des BBK sind Bausteine eines bundeseinheitlichen Lagezentrums
- Das Lagebild muss ergänzt werden um Daten und Informationen aus KRITIS, aus der Wirtschaft, des Cyberraums und aus Social Media.
- Das Lagebild muss den sich aus der jeweiligen Lage ergebenden Bedarf, die Bedürfnisse und das Bewältigungsverhalten der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung darstellen
Ziel: Kontinuierlich betriebene Führungs- und Lagezentren auf Landes- und Bundesebene ermöglichen es Lagen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Lagezentren schaffen Transparenz und ermöglichen es auf allen Ebenen koordinierte und abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.
5. Vernetzung aller Lagezentren
- Vernetzung der Lagezentren auf Bundesebene (BPOL, Bundeswehr, BBK, BSI, KRITIS, THW, HiOrgs, …)
- Vernetzung der Lagezentren der Länder mit denen des Bundes
- Vernetzung der kommunalen Lagezentren und FüGKn mit dem des entsprechenden Landes (POL, BPOL, Bundeswehr, KRITIS, THW, HiOrgs, …)
Ziel: Die Lagenzentren aller Akteure (privat und öffentlich), der Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben (BOS), sowie der Betreiber der KRITIS Sektoren (Bund/Länder/Kommunen) sind miteinander verbunden und können unter Ausschöpfung der rechtlichen Zulässigkeit Daten und Informationen austauschen. Das Lagebild ermöglicht frühzeitige Prognosen und wird in Echtzeit geführt, künstliche Intelligenz unterstützt die Mitarbeiter der Lagezentren bei der Auswertung von Daten und bei Analysen zur Unterstützung von Führungskräften in der Entscheidungsfindung, bis hin zur Simulation der Auswirkungen der Lage.
Die Entwicklung von Lagen und deren mögliche Auswirkungen, auch auf andere Bereiche oder Regionen, muss frühzeitig erkannt werden, um rechtzeitig, effizient und effektiv Maßnahmen einzuleiten und Warnen zu können.
Für die dauerhafte Erstellung eines interdisziplinären Lagebildes in Echtzeit sind geeignete Prozesse zu entwickeln.
6. Szenarien – Einsatzkonzepte & Bedarfsanalysen
- Es gibt ein regelmäßig zu überarbeitendes und ergänzendes Regelwerk an Katastrophenszenarien. Auf diesen Szenarien aufbauend werden die Anforderungen an die Einsatzkonzepte für die Zivile Verteidigung und den Katastrophenschutz erarbeitet
- Für jedes dieser Szenarien (z.B. Hochwasser) gibt es Parameter, aus denen ein sich anbahnendes Ereignis erkennen lässt. Diese „Parameter“ werden in den Lagezentren von Bund und Ländern (bzw. auch auf kommunaler Ebene) nachverfolgt, um bereits frühzeitig auf mögliche Ereignisse hinzuweisen und die Bevölkerung entsprechend warnen zu können.
- Erforderlich sind Einsatzkonzepte aus denen hervorgeht, was idealerweise von wem – klare Definition der Rolle von Politik und Mandatsträgern – wann und wo zu tun ist. Diese Konzepte sind den Handelnden bekannt, und werden regelmäßig erprobt (Übungen, s. a. Punkt 9) und an neue Erkenntnisse aus Übungen und Einsätzen angepasst
Ziel: Katastrophenszenarien, unterteilt nach Naturkatastrophen, Krankheiten / Seuchen / Pandemien, Zusammenbruch Kritischer Infrastruktur, Menschen verursachte Desaster sowie Gesellschaftliche Verwerfungen werden analysiert. Daten zur Früherkennung von sich anbahnenden Katastrophen werden identifiziert, erfasst und an die Lagezentren übermittelt.
7. Rekrutierung, Ausbildung & Ausstattung von Personal in Haupt- und Ehrenamt für den Zivil-/Katastrophenschutz
- Förderung und Stärkung des Engagements von Frauen und Männern sich für die Gemeinschaft einzusetzen (THW, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, PflegehelferInnen, Polizei, Bundeswehr), um auf entsprechende Einsatzkräfte und (ausgebildete) Reserven in akuten Lagen zurückgreifen zu können.
- Aufbau und Förderung von Strukturen bei den Blaulichtorganisationen für die Einbindung von und Kommunikation mit ungebundenen HelferInnen, die auch entsprechend mit „Westen“ zur besseren Identifikation und Motivation auszustatten sind
- Förderung des zivilen Engagements und des Ehrenamtes durch Anrechnung bei der Rente, …
- Einheitliche Ausbildung der Einsatzkräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Einheitliche Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung und Ausstattung mit dem Zivilschutz-Logo.
- Personal ist taktischen Einheiten zugeordnet (für den Zivil- / Katastrophenschutz-Einsatz, nicht aber unbedingt für den normalen Alltag in HiOrg)
- Mehrfachbesetzung der taktischen Einheiten wird gelebt (Durchhaltefähigkeit)
- Im Einsatz und in den Übungen spielt es keine Rolle, aus welcher Organisation jemand kommt, wir arbeiten als ein Team. Hierzu sind neue Fort- und Weiterbildungsformate erforderlich.
Ziel: Der Zivil-/Katastrophenschutz muss auch über einen längeren Zeitraum einsatzfähig bleiben. Aktuell stehen die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung. Dies muss sich ändern, und das nachhaltig, damit auch große und/oder überregionale Einsätze oder Lagen entsprechend bewältigt werden können.
8. Standardisierung der Einheiten (Zweck, Material, Lager)
- Länderweite Vereinheitlichung der taktischen Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes. Dies bezieht sich vor allem auf Bezeichnung, Einsatzwert, materielle Ausstattung, erforderliche Personalstärke (Mehrfachbesetzung, Durchhaltefähigkeit) incl. des einheitlichen Ausbildungs- und Fortbildungsstandes von Einsatz- und Führungskräften
- Alle Einsatzkräfte der Verwaltung, der Polizei, der Bundeswehr und der allgemeinen Gefahrenabwehr sprechen
- „eine Sprache“
- Zentrale Materiallager, auf die der Bevölkerungsschutz zugreifen kann (Feldbetten, Hygieneartikel, …)
Ziel: Einsatzkräfte aus allen Ländern arbeiten Hand-in-Hand zusammen und sprechen eine Sprache. Taktische Einheiten sind über alle Länder standardisiert und ihr Einsatzwert ist klar definiert. Material (Fahrzeuge und Ausrüstung) stehen in erforderlichem Umfang zur Verfügung. Logistikzentren und Logistikeinheiten versorgen die Einsatzkräfte und die Bevölkerung mit Material.
9. Üben, üben, üben – auf allen Ebenen
- Die definierten Katastrophenszenarien müssen, ergänzt um die bereits heute beübten Großschadensereignisse (MANV, Bombenfund, CBRN, Terror) regelmäßig auf Bundesebene (LÜKEX) und auf Landesebene trainiert werden
- Das Zusammenspiel zwischen Bundeswehr und den Einrichtungen und Akteuren des Zivilschutzes muss regelmäßig geübt werden (Bündnisverteidigung, Landesverteidigung, …)
- Übungen beziehen die Bevölkerung und die Wirtschaft mit ein
- Risiko- und Krisenkommunikation sind in die Übungen mitzuintegrieren
Ziel: Übungen auf Ebene von Bund (LÜKEX), Ländern und Kommunen werden regelmäßig geplant und umgesetzt. Wirtschaft und Bevölkerung sind in die Übungen mit einbezogen. Die in den Übungen generierten „Lessons Learned“ werden dokumentiert, breitflächig kommuniziert und Verbesserungen entsprechend zeitnah umgesetzt.
10. Erarbeitung und Umsetzung von Lessons Learned aus Übungen und Einsätzen
- Analyse und Erkenntnisse internationaler Einsatzkonzepte und Richtlinien (INSARAG, Löschflugzeuge, …)
- Offene und selbstkritische Betrachtung von Misserfolgen und Erfolgen mit dem Ziel, Fehler nicht zu wiederholen und daraus zu lernen (Fehlerkultur)
- Dokumentation und bundesweite Verbreitung der Erkenntnisse, und Verfügbarkeit auf einer entsprechenden „Plattform“ (Wissensmanagement)
- Ziehen von Konsequenzen aus den Lessons Learned mit klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung
Ziel: Aus den Lessons Learned werden klare Konsequenzen gezogen, und klare Verantwortlichkeiten für die Umsetzung mit Zeitplänen festgelegt.
11. Aktionsplan Wirtschaft und „Zivile Bevölkerung“
- Initiative des BBK in Verbindung mit Hilfsorganisationen, THW und Feuerwehr zur „Ertüchtigung“ der Zivilbevölkerung, von Unternehmen und Behörden zur Selbstvorsorge (was können wir tun, um uns selbst zu schützen, …)
- Informationskampagnen damit Menschen wissen, wie sie sich im Bevölkerungsschutz engagieren können
- Wahrnehmung und Einbindung der Kompetenzen der Wirtschaft in die Planung und Gefahrenabwehr
- Erste Hilfe Ausbildung mit Selbstschutzinhalten
- Ausbildung von PflegehelferInnen
- Notfallreserven (z.B. Kurbelradios, Wasser, Lebensmittel) und Erste-Hilfe-Ausrüstung in allen Haushalten
- Örtliche Anlaufstellen (Bevölkerungsschutz-Leuchttürme) zur Unterstützung in der Nachbarschaftshilfe wie z.B. beim Informationsaustausch, Strom zum Laden von Handys etc., Minimalversorgung, aber auch als lokale Anlaufstelle für „freiwillige Helfer im Ort“
- Hilfe in der Nachbarschaft (Nachbarn helfen Nachbarn)
- Digitale „Anlaufstellen“ (Internet, Social Media,
- Nachrichten, …)
Ziel: Ein effektiver Bevölkerungsschutz bindet die Bevölkerung und Wirtschaft ein, und stärkt unsere Resilienz. Zum einen für den Selbstschutz und die Eigenvorsorge, um vor Ort im Rahmen der Nachbarschaftshilfe aktiv zu sein, aber auch als gut ausgebildete HelferInnen in den Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes, im Gesundheitswesen.
12. Digitale und analoge Alarmierung und Information
- Örtliche bzw. regionale Festlegung von Warnschwellen und den damit erforderlichen Aktivitäten (was ist zu tun)
- Aktivierung, Errichtung oder Modernisierung der Sirenen
- Internet und App / Handy / Rundfunk / TV Lösungen zur Alarmierung und zur Information der Bevölkerung bei Katastrophen
Ziel: Die Bevölkerung, Wirtschaft und der Bevölkerungsschutz werden frühzeitig von der Regierung und den ihr unterstellten Behörden im Falle einer sich anbahnenden Katastrophe über die entsprechenden Kanäle alarmiert. Die Alarmierung findet so statt, dass alle Kommunikationskanäle (digital, analog) synchron bedient werden.
Albrecht Broemme, Alexander Graf von Gneisenau
Dipl.-Ing. Albrecht Broemme
Brandassessor Vorstandsvorsitzender des Zukunftsforum öffentliche Sicherheit e.V. (ZOES), Berlin
Alexander Graf von Gneisenau
Gneisenau Advisory
ehemals Vizepräsident der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
E-Mail: alex@gneisenau.de