Psychosoziale Notfallversorgung bundesweit fest verankert

Bundeseinheitliche Leitlinien und Qualitätsstandards zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) verabschiedet

Das BBK informiert: Am 10. November 2010 wurden auf Initiative des BBK bundeseinheitliche Leitlinien und Qualitätsstandards zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) verabschiedet. Hieran war auch der Deutsche Feuerwehrverband beteiligt. Der BBK gibt Resümee und Ausblick aus Anlass des 10-jährigen Jubiläums.

PSNV kann nun anhand von Leitlinien durchgeführt werden.
Leitlinien und Qualitätsstandards zur Psychosozialen Notfallversorgung wurden verabschiedet.
Quelle: www.feuerwehrverband.de

Wie bewältigen Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr außergewöhnlich belastende Ereignisse? Wie kommen Betroffene von Katastrophen und terroristischen Anschlägen mit dem Erlebten zurecht? Wie können sie dabei bestmöglich unterstützt werden? Das sind die zentralen Fragen, mit denen sich die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beschäftigt. Die PSNV hat sich aus der Einsatzpraxis der Gefahrenabwehr heraus seit den 1990er Jahren strukturell und fachlich professionalisiert. Seit großen Schadenslagen wie dem Flugschau-Unglück in Ramstein oder dem Zugunglück in Eschede wuchs die Erkenntnis, dass die gute technische Ausstattung und das gute medizinische Know-how im Einsatzwesen durch psychosoziale Hilfen für Betroffene und Einsatzkräfte ergänzt werden muss. Der sogenannte Konsensus-Prozess PSNV 2007 bis 2010 diente der Qualitätssicherung dieser Versorgungsstruktur und wurde aus dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe heraus initiiert und moderiert.

Prävention statt Pathologisierung

Die PSNV arbeitet mit der Grundannahme, dass zunächst immer personale und soziale Ressourcen der Betroffenen aktiviert werden. PSNV-Angebote der psychosozialen Unterstützung und der Heilkunde wirken ergänzend oder ausgleichend, wenn diese Ressourcen (zeitweise) fehlen oder für die Bewältigung des Erlebten nicht ausreichend sind.

Die Philosophie der PSNV ist somit Prävention. Leitend ist der sogenannte salutogenetische Ansatz, der sich nicht an Defiziten, sondern an Fähigkeiten und Ressourcen orientiert. Die PSNV wendet sich damit ausdrücklich gegen die Pathologisierung von Notfallbetroffenen und belasteten Einsatzkräften und gegen eine Pauschalisierung der Unterstützungsbedarfe.

Diese Grundannahme ist nur eine von insgesamt 31 Leitlinien und Qualitätsstandards, die im Verlaufe des Konsensus-Prozesses in Arbeitsgruppen formuliert und heute vor zehn Jahren einstimmig verabschiedet wurden. 120 Delegierte aus 40 Behörden und Organisationen waren an diesem Prozess beteiligt.

Seit 2010 haben die Notfallseelsorge und die Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Katastrophenmedizin oder die Polizeien und der Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen auf Basis des Konsensus-Prozesses weitere Standards und Positionspapiere entwickelt. Begriffe der PSNV fanden Eingang in die DIN-Norm „Begriffe im Rettungswesen“. Ein großer Erfolg ist auch die Stärkung der PSNV auf Länderebene: Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern PSNV-Beauftragte, Ansprechpersonen oder Zentralstellen, in den überwiegenden Fällen über die Innenbehörde installiert.

Rechtliche Grundlage fehlt

Obwohl schon viel erreicht wurde, gibt es dennoch keinen Stillstand. Die Ausbildung der PSNV-Kräfte muss weiter professionalisiert werden. Eine ständige Herausforderung ist nach wie vor der Übergang von der Akutbetreuung hin zu einer mittel- und langfristigen Versorgung.

Auch eine rechtliche Absicherung von Maßnahmen der PSNV für Betroffene einer Notfallsituation und Einsatzkräfte könnte einen wichtigen Impuls für die Verbesserung einer verlässlichen, planbaren und qualifizierten Betreuung in Notfällen und komplexen Schadenslagen bieten.

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