Die Bundeswehr besitzt eine der größten hauptberuflichen Feuerwehren in Deutschland. Sie hat die Zuständigkeit für den Brandschutz in bestimmten Liegenschaften auf Grundlage des Grundgesetzes, wenn es das militärische Gefährdungspotential, der militärische Auftrag oder Geheimschutzgründe erfordern. An derzeit 60 Standorten wie Flugplätzen, Marineanlagen, Truppenübungsplätzen, speziellen Depots und verschiedenen Sondereinrichtungen wird die Bundeswehr-Feuerwehr an Stelle der kommunalen Feuerwehren nach Landesrecht tätig. Die Bundeswehr-Feuerwehr ist dabei im Rahmen der Neuausrichtung 2012 im Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen zentral zusammengefasst worden und besteht derzeit aus rund 3.700 zivilen Dienstposten für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes.
Da sich beamtenrechtliche Vorgaben in den letzten Jahren hinsichtlich der Arbeitszeit auf europäischer Ebene ebenso weiterentwickelt haben wie der Stand der Technik im Feuerwehrwesen, wurde im Jahr 2013 eine Organisationsuntersuchung mit Personalbedarfsermittlung durchgeführt.
Darüber hinaus wurde zur Bewertung der jeweiligen Dienstposten ein im kommunalen Brandschutz bewährtes analytisches Stellenbewertungssystem abgewendet, was im Ergebnis zu einem neuen Dotierungssystem bei der Bundeswehr-Feuerwehr führte. Dieses erfüllt sowohl die Vorgaben des Bundesbesoldungsgesetzes wie die Anforderungen an eine attraktive Besoldung.
Im Ergebnis wurden bis Anfang 2018 insgesamt 601 zusätzliche Dienstposten eingerichtet und es werden ab 2019 mehrere hundert Stellenhebungen erfolgen. Insbesondere im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (gfwtD) steigt damit die Zahl der Dienstposten im Einsatzdienst von 82 im Jahr 2015 auf 415 an, was eine besondere Herausforderung bei der Personalbedarfsdeckung darstellt.
Herausforderung bei der Dienstpostenbesetzung
Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Zusammenspiels des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes in einem ebenfalls immer komplexer werdenden militärischen Umfeld ist bei der Dienstpostenbesetzung künftig neben der bisherigen Besetzung mit erfahrenen leistungsstarken Aufstiegsbeamten der Ingenieur-Sachverstand gezielt auszubauen.
Ein Bewerberpotential an fertig ausgebildeten Beamtinnen und Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ist trotz Personalgewinnungszuschlägen dabei im Grunde nicht vorhanden, da die Bindung an die kommunalen Feuerwehren mit Standortgarantie des Wohnortes häufig schwerer wiegt. Es liegt auch nicht im Interesse der Bundeswehr die Leistungsfähigkeit der kommunalen Feuerwehren zu schwächen, die in der weit überwiegenden Anzahl der Bundeswehr-Liegenschaften den abwehrenden Brandschutz sicherstellen.
Um Beamte des gfwtD zu qualifizieren wurden jahrzehntelang bei allen deutschen Feuerwehren auf naturwissenschaftlich/technische Ingenieure mit Fachhochschulabschluss und heute mit Bachelor-Abschluss eingestellt, die dann in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst zu Beamten des gfwtD weiterqualifiziert wurden.
Der Arbeitsmarkt bei diesen Ingenieuren ist aber seit einigen Jahren hart umkämpft, so dass keine ausreichende Bewerberanzahl qualitativ hochwertiger Ingenieure verfügbar ist.
Zusätzliches Hemmnis bei der Dienstpostenbesetzung ist der Personalmangel den die kommunalen Berufsfeuerwehren haben, weshalb die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des gfwtD der Bundeswehr an den Landesfeuerwehrschulen nicht mehr planungssicher war. Eine Feuerwehr in der Größenordnung der Bundeswehr sollte zudem in der Lage sein, die Ausbildung selbst sicherzustellen und damit ihren speziellen Ausbildungsbedürfnissen Rechnung zu tragen.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat daher 2017 einen ressorteigenen Vorbereitungsdienst auf Grundlage der Bundeslaufbahnverordnung eingerichtet. Künftig sollen jährlich ca. 50 Anwärterinnen und Anwärter qualifiziert werden, um bis 2026 den Personalaufwuchs zu meistern und Ruhestandsversetzungen sowie Personalfluktuationen auszugleichen. Darüber hinaus muss zusätzlich die brandschutzfachliche Ausbildung von Brandschutzoffizieren sichergestellt werden.
Militärische Brandschutzkräfte stellen in Einsatzgebieten den abwehrenden Brandschutz sicher. Die Feuerwehraufgaben des gehobenen Dienstes werden hierbei durch Brandschutzoffiziere wahrgenommen.
Im Ergebnis wurden nun zwei Vorbereitungsdienstvarianten gestaltet, um eine möglichst breite Bewerberbasis zu gewährleisten.
„Klassische“ Variante (18 Monate)
Zielgruppe sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits über einen Bachelorabschluss im naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich verfügen. Er ist grundsätzlich mit den Vorbereitungsdiensten der Länder in der Gestaltung vergleichbar.
So erfolgt die brandschutzfachliche Ausbildung in einer feuerwehrtechnischen Grundausbildung, einer Gruppen-, Zug- und Verbandsführerausbildung. Im Rahmen der Zugführerausbildung erfolgt zusätzlich die Qualifikation im vorbeugenden Brandschutz, die es dem künftigen Beamten des gfwtD erlaubt, den in einem Gebäude vorhandenen baulichen und anlagentechnischen Brandschutz bei der Brandbekämpfung zu beurteilen und in die Rettungs- sowie Löschmaßnahmen einzubeziehen. Weiterhin können sie bei der Inbetriebnahme neuer Gebäude in den Liegenschaften bei der Einsatzplanung den vorbeugenden Brandschutz beurteilen.
Der im Vergleich zu vielen Ländern kürzere Vorbereitungsdienst von 18 Monaten kommt dadurch zu Stande, dass die Ausbildungsinhalte auf das für die Aufgaben eines Beamten gfwtD Wesentliche beschränkt wurde. Spezialausbildungen, die nur an wenigen bestimmten Standorten eine Rolle spielen, werden nach dem Vorbereitungsdienst für den jeweiligen Dienstposteninhaber individuell geschult.
Im feuerwehrtechnischen Grundlehrgang wird künftig bei den Lehrinhalten in die Vermittlung der Fähigkeiten und die intensive Vertiefung bei der Anwendung unterschieden. Für den gfwtD ist die intensive Vertiefung der überwiegend „feuerwehr-handwerklichen“ Fähigkeiten nicht vordringlich, weshalb die Grundausbildung auf 12 Wochen reduziert wurde. Erfahrungen mit der Verkürzung von Lehrgängen können künftig ggf. auf andere Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes übertragen werden.
Dopplungen von Lehrinhalten wurden zudem konsequent in den Lehrplänen entfernt, was ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Vorbereitungsdienstdauer hat. Letztlich ist für die Bundeswehr-Feuerwehr eine weitergehende rettungsmedizinische Qualifizierung im Vorbereitungsdienst nicht notwendig, da die Bundeswehr-Feuerwehr nur an einem Standort im Rettungsdienst mitwirkt.
Neben der Grundausbildung absolvieren die Anwärter eine Gruppen-, Zug- und Verbandsführerausbildung sowie eine Ausbildung in Menschenführung, Organisation, Rechtskunde und Betriebswirtschaft. Die Studieninhalte der Vertiefung Brand- und Explosionsschutz sind für das Einsatzspektrum der Bundeswehr-Feuerwehr ideal. Professor Dr. Roland Goertz ist zudem als ehemaliger Leiter der Berufsfeuerwehren in Karlsruhe und Erfurt bestens mit dem Umfeld der Feuerwehren vertraut.
Die in den Lehrgängen erworbenen Kompetenzen werden in praktischen Ausbildungsabschnitten – die mehr als die Hälfte des Vorbereitungsdienstes ausmachen – unmittelbar angewendet und so weiter vertieft. Hier erfolgt zudem die Sozialisierung im Gesamtsystem der Bundeswehr-Feuerwehr.
Variante mit integriertem Studium
(42 Monate)
Feuerwehr-Neuland betritt die Bundeswehr mit der zweiten Vorbereitungsdienstvariante. Dieser Vorbereitungsdienst verbindet ein duales Studium an der Bergischen Universität Wuppertal mit der feuerwehrfachlichen Ausbildung des oben beschriebenen auf 18 Monate angelegten Vorbereitungsdienstes. Dieser Vorbereitungsdienst hat eine Dauer von 42 Monaten (3,5 Jahren), was bei Betrachtung eines bisher üblichen mindestens 3-jährigen Studienganges und des bisher üblichen 24 Monate dauernden Vorbereitungsdienstes eine Gesamteinsparung von 1,5 Jahren bedeutet.
Möglich macht dies eine neuartige Verzahnung der Lehrinhalte des Studiums mit denen der Feuerwehrlehrgänge.
Hierdurch können Lehrgangszeiten weiter reduziert werden. So muss beispielsweise die Brand- und Löschlehre, die Teil des ersten Semesters im Studiengang Sicherheitstechnik – Brand- und Explosionsschutz ist, nicht noch einmal in der Feuerwehr-Grundausbildung unterrichtet werden. Die effiziente Nutzung der vorlesungsfreien Zeiten für die Feuerwehr-Ausbildung gewährleistet die weitere zeitliche Reduzierung.
Diese Verzahnung musste natürlich rechtlich geregelt werden. Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung regelt die Vorgaben zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes mit integriertem Studium ohne konkrete Benennung eines Studienganges. Die Studienordnung der Universität Wuppertal für den dualen Studiengang regelt die Vorgaben für das Studium und legt als Zugangsvoraussetzung die Verknüpfung mit einem Vorbereitungsdienst fest. Bindeglied zwischen beiden Rechtsetzungswerken ist der Kooperationsvertrag zwischen der Bundeswehr und der Universität, welcher die Details der Zusammenarbeit festschreibt.
Beispielsweise musste durch den Kooperationsvertrag sichergestellt werden, dass die in der Personalauswahl der Bundeswehr ausgewählten Anwärterinnen und Anwärter von der Hochschule auch zum Studium zugelassen werden. Der Studiengang wurde bewusst aufgrund seiner fachlichen Nähe zum Brandschutz gewählt. Die Studieninhalte der Vertiefung Brand- und Explosionsschutz sind für das Einsatzspektrum der Bundeswehr-Feuerwehr ideal. Professor Dr. Roland Goertz ist zudem als ehemaliger Leiter der Berufsfeuerwehren in Karlsruhe und Erfurt bestens mit dem Umfeld der Feuerwehren vertraut.
Durch das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist der Lebensunterhalt der studierenden Beamten vom ersten Tag an finanziell abgesichert, so dass sich diese voll auf das Studium und die Ausbildung konzentrieren können. Der Vorbereitungsdienst mit integriertem Studium richtet sich an eine neue Zielgruppe, nämlich junge Schulabsolventen, die ein Studium mit hohem Anwendungsbezug studieren wollen und hierbei ggf. nicht auf die Finanzierung durch das Elternhaus zurückgreifen können.
Unabhängig welche der beiden Vorbereitungsdienstvarianten gewählt wurde, legen alle Anwärter am Ende die gleiche Laufbahnprüfung ab.
Umsetzung und erste Erfahrungen
Eine Punktlandung war die Umsetzung. Am 18. August 2017 wurde der Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die Rechtsverordnung trat am 1. September 2017 in Kraft. Am 4. September 2017 begannen 18 Anwärterinnen und Anwärter mit Bachelor ihren 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst. Bereits 14 Tage später wurden 25 Anwärterinnen und Anwärter für den Vorbereitungsdienst mit integriertem Studium vereidigt. Sie begannen am 1. Oktober 2017 den extra neu eingerichteten dualen Studiengang mit dem 1. Semester.
Die Anzahl vorliegender Bewerbungen von Bachelorabsolventen bestätigt im Grunde den Mangel an ausgebildeten Bachelor im naturwissenschaftlich/technischen Bereich. Aus diesem Grunde konnten nicht alle für 2017 vorgesehenen 25 Ausbildungsplätze besetzt werden. Vom Ziel, für je eine Einstellung aus 10 Bewerbungen auswählen zu können, ist man dabei weit entfernt.
Für den Vorbereitungsdienst mit integriertem Studium ist die Bewerberbasis deutlich besser. Hier wurde das Verhältnis von 1:10 im Grunde erreicht und dies trotz einer sehr kurzen Ausschreibungszeit in 2017.
Bemerkenswert ist die Zusammensetzung des Jahrgangs. Neben den erwarteten Anwärterinnen und Anwärtern die 2017 Abitur gemacht haben, sind auch Anwärter dabei, die bereits ein Studium begonnen hatten. Diese schätzen die finanzielle Absicherung während des Studiums und die anschließend avisierte berufliche Perspektive in einem hochinteressanten Feuerwehrumfeld, welche es in dieser Form bisher nicht gab. Hinzu kommt eine Beamtin des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Bundeswehr-Feuerwehr, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, sich im Assessment durchgesetzt hat und nun erstmals diesen neuen durchlässigen Karriereweg beschreitet.
Die deutschen Werkfeuerwehren haben vor wenigen Jahren mit dem Berufsbild „Werkfeuerwehrmann/-frau“ Neuland betreten und interessante Diskussionen in der Fachwelt ausgelöst. Heute bilden selbst einige Berufsfeuerwehren für ihren Beamtennachwuchs in diesem Berufsbild aus. Inwieweit sich der neue Vorbereitungsdienst als Erfolg herausstellen wird, bleibt natürlich abzuwarten.
Fest steht aber bereits jetzt, dass sich der eingeschlagene Weg hinsichtlich der deutlichen Verbreiterung der Bewerberbasis lohnt.
Die Ausbildung für den gehobenen Dienst in Form eines Studiums ist eigentlich der Regelfall, wenn man z. B. die Vorbereitungsdienste für die nichttechnische Verwaltung oder die Polizei betrachtet. Es reicht nicht, den Mangel an naturwissenschaftlich/technischen Bachelor festzustellen und zu beklagen, man muss auch als öffentlicher Dienst die Bereitschaft aufbringen hier durch eigene Ausbildung von Bachelor gegenzusteuern.
Die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber hat sich dieser Herausforderung nun – wie in anderen Bereichen – im feuerwehrtechnischen Dienst angenommen.
Crisis Prevention 2/2018
Diplom-Physiker Carl-Werner Schmidt
Branddirektor und Referent für Brandschutz im Bundesministerium der Verteidigung