Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat erstmals gemeinsam mit über 50 Expertinnen und Experten aus den Hilfsorganisationen, Feuerwehren, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie Fachleuten aus der Luftfahrt Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz erarbeitet.
„Drohnen können im Bevölkerungsschutz viele gute Dienste leisten. Ich bin davon überzeugt, dass durch die Anwendung der erarbeiteten Regelungen Drohneneinsätze in Unglücks- und Krisenfällen sicherer und deutlich effektiver werden. Dies gilt insbesondere für Großschadenslagen, wenn mehrere Teams im Einsatz sind. Diese Ziele hatten alle Beteiligten stets im Blick, obwohl es viele schwierige Fragestellungen gab“, betonte Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Mehrwert von Drohnen für den Bevölkerungsschutz zeigt sich insbesondere beim Einsatz in unzugänglichem oder gefährlichem Gelände sowie in unübersichtlichen Lagen. Mit Drohnen können die Einsätze besser koordiniert und das Risiko für die Einsatzkräfte reduziert werden. „Drohnen können beispielsweise bei der Erstellung eines Lagebildes, beim Auffinden von Menschen oder Tieren, etwa durch Wärmebild-Sensorik, sowie beim Transport von kleineren Gegenständen unterstützend wirken“, so Unger.
Die Gemeinsamen Regelungen wurden zu dem Zweck erarbeitet, organisationsübergreifend einheitliche Mindeststandards für Einsatzplanung, Betrieb, Aus- und Fortbildung, Übung sowie Risikomanagement zu definieren. Diese Aspekte dienen nicht zuletzt der Flugsicherheit.
Die diesbezügliche Meldung des deutschen Feuerwehrverbandes finden Sie hier.