Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

Ein Rahmen für die Vorsorge gegen die Klimakrise

Der Bundestag hat das Klimaanpassungsgesetz am 16. November 2023 verabschiedet.

Ob Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände – es vergeht kein Tag, an dem wir nicht mit Nachrichten über Ereignisse konfrontiert sind, die durch die Klimakrise verursacht oder verstärkt worden sind. Das Hochwasser an der Ahr im Jahr 2021 war eine Zäsur. Es hat zahlreiche Menschenleben gekostet und Sachschäden in Milliardenhöhe verursacht. Seither ist klar, die Klimakrise ist längst nicht mehr nur ein Problem der Staaten des globalen Südens, sondern trifft uns auch in Deutschland.

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
Quelle: pixabay

«Hitzewellen und Dürren, Starkregen und Hochwasser – die Folgen der Klimakrise wurden in den vergangenen Jahren immer deutlicher spürbar. Wir müssen Vorsorge betreiben und unser Land besser vorbereiten. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland seiner Klimaanpassung ein neues Fundament gibt. Mit dem Klimaanpassungsgesetz verankern wir erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.» – Steffi Lemke, Bundesumweltministerin

Risikovorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise zählen neben konsequentem Klimaschutz zu den politischen Schwerpunkten dieser Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag sieht einen Dreiklang vor:

  • Das Klimaanpassungsgesetz gibt einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen vor.
  • Mit einer neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen nimmt sich der Bund selbst in die Pflicht.
  • Eine gemeinsame, flächendeckende Finanzierung durch Bund und Länder soll perspektivisch für dauerhafte Unterstützung sorgen.

Was regelt das Klimaanpassungsgesetz? 

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung der Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden einen verbindlichen Rahmen geben. Der Bundestag hat das Klimaanpassungsgesetz am 16. November 2023 verabschiedet. Der Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes wurde vom Bundeskabinett am 13. Juli 2023 beschlossen.

  • Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Das Erreichen dieser Ziele wird mittels eines regelmäßigen Monitorings überprüft.
  • Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen.
  • Die Länder sollen Sorge tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden. Sie berichten dem Bund, in welchem Umfang in den Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen. Um bei der Erstellung von Konzepten eine zielgerichtete Vorsorge mit Augenmaß zu ermöglichen, stehen den Ländern weitreichende Gestaltungsspielräume zu.
  • Mit einem Berücksichtigungsgebot wird dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.
  • Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung regelmäßig Daten zu Schadenssummen erhebt, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind, sowie zu den Ausgaben des Bundes für die Klimaanpassung.

Gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen in ihrer Zuständigkeit für die Klimaanpassung insbesondere in den Bereichen Beratung und Finanzierung.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat im Juli 2021 das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) damit beauftragt, Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung zu beraten und bei der Vernetzung zu unterstützen.

Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung vom März 2022 werden bereits nachhaltige und integrierte Klimaanpassungsprozesse vor Ort unterstützt, zum Beispiel mit der Förderung von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern.

Die zunächst bis 2023 befristete Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen wird weiterentwickelt und verstetigt.


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