20.10.2019 •

Sicherheit für Notfallsanitäter im Einsatz schaffen

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind bei den meisten Notfällen häufig die ersten notfallmedizinischen Fachkräfte am Notfallort. In diesen anspruchsvollen Notfallsituationen kommt es auf bestens ausgebildete Menschen an, die wissen, welche Verantwortung sie für ihre Patienten haben. 

Notfallsanitäter des DRK im Einsatz; Quelle: Philipp Köhler/DRK
Notfallsanitäter im Einsatz
Quelle: Philipp Köhler/DRK

Seit 2014 gibt es daher das Berufsbild des Notfallsanitäters, welches eine umfassende dreijährige Berufsausbildung zur Grundlage hat und schon in der Ausbildung die sichere Durchführung von invasiven Maßnahmen und die Gabe von Notfallmedikamenten gemäß definierter Standards beinhaltet. Notfallsanitäter befinden sich in Einsätzen aber rechtlich zwischen dem Heilkundevorbehalt, der nur für Ärzte die selbstständigen Maßnahmen der Heilkunde vorsieht, und dem Tatbestand der Körperverletzung durch Unterlassen. 

"Dieser Konflikt soll durch die rheinland-pfälzische Initiative mit dem Ziel einer bundesgesetzlichen Gesetzesänderung gelöst werden, die gerade mit der erforderlichen Mehrheit den Bundesrat passiert hat“, so Innenminister Roger Lewentz. Der Arzt werde dabei weiterhin als medizinisch höchst qualifizierte Fach- und Aufsichtsperson bestehen bleiben. Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollten diesen nicht ablösen, sondern lediglich bei fehlender Anwesenheit eines Arztes, heilkundlich notwendige Maßnahmen ergreifen können ohne dabei in einen rechtlichen Zwiespalt zu geraten. 

"Als Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten unsere Mitarbeitenden täglich professionelle Hilfe bei lebensbedrohlichen Notfällen. Daher ist es wichtig, dass sie nicht noch zusätzlich durch rechtlich unklare oder komplizierte Rechtslagen belastet werden. Der Vorstoß der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist daher absolut richtig und schafft Sicherheit für alle Notfallsanitäter im Rettungsdienst. Im Interesse unserer 750 Mitarbeitenden und der vielen Patienten ist zu hoffen, dass der Gesetzesantrag erfolgreich verläuft“, äußert sich Geschäftsführer und Notfallsanitäter Jörg Steinheimer vom DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe. 

"Als DRK-Landesverband begrüßen und unterstützen wir die Initiative und das Engagement der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Stärkung des Berufsbildes von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern ausdrücklich. Wer sich beruflich täglich für Menschen in Not einsetzt, muss sicher sein können, dies in einem rechtlich unbedenklichen Rahmen tun zu können“, stimmt DRK-Landesvorstand Manuel Gonzalez vom DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz zu.

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