Drohnen fliegen erstmals in „offener“ Geozone am DLR-Standort Cochstedt

Um den Einsatz von Drohnen in Offshore-Windparks zu erproben, nutzt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Juni 2024 eine Geozone am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme zur Erweiterung des Drohnenbetriebs in der offenen Kategorie. Die Einrichtung dieses speziellen geografischen Gebiets ermöglicht es, Drohnen mit einer Abflugmasse von bis zu 800 Kilogramm außerhalb des direkten Sichtfelds am Flughafen Cochstedt fliegen zu lassen.

Einrichtung einer „offenen” Geozone am Nationalen Erprobungszentrum für...
Einrichtung einer „offenen” Geozone am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme
Quelle: DLR

Ob zur Aufnahme von Foto- oder Filmmaterial, dem Transport von Gütern in schwer zugängliche Gebiete wie Offshore-Windparks oder der Zustandsüberwachung von Gebäuden sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen – Drohnen werden immer vielfältiger eingesetzt. Für bestimmte Bereiche, wie insbesondere Flughäfen und deren direkte Umgebung, gibt es jedoch für Drohnen besondere Einschränkungen. Sogenannte Geozonen oder geografische UAS-Gebiete (Unmanned Aircraft System) regeln, ob der Betrieb erlaubt, eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) legt dies auf der Grundlage der Luftverkehrsordnung §21h fest.

Am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme des DLR am Flughafen Cochstedt wird im Juni 2024 erstmalig eine Geozone für den Betrieb von Drohnen in der „erweiterten offenen Kategorie“ eingerichtet, die ihren Betrieb ohne spezielle Genehmigung innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt. Dafür hat das DLR-Institut für Flugsystemtechnik gemeinsam mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) die notwendigen Randbedingungen ausgearbeitet und diese Geozone beim BMDV beantragt.

„Drohnenbetreiber als Nutzer der Geozone müssen sich an diese Vorgaben halten, um auch für den Experimentalbetrieb höchste Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten“, erklärt Sebastian Cain vom Institut für Flugsystemtechnik.

Einen Teil der Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise die Luftraumüberwachung, stellen die etablierten Verfahren des Nationalen Erprobungszentrums bereits sicher. Weitere Maßnahmen, wie der technische Betrieb der Drohnen durch qualifiziertes Personal und die Einhaltung von strengen Randbedingungen für die Flugmissionen, muss der Drohnenbetreiber während des Flugs selbst gewährleisten.

Drohnen am Flughafen Magdeburg-Cochstedt
Drohnen am Flughafen Magdeburg-Cochstedt
Quelle: DLR

Drohnen fliegen am Flughafen Magdeburg-Cochstedt mit geringem Betriebsrisiko

Den betrieblichen Randbedingungen liegt eine generalisierte Sicherheitsanalyse zugrunde, die sich an den Vorgaben des SORA-Verfahrens (Specific Operational Risk Assessment) orientiert und darstellt, dass es sich um einen Drohnenbetrieb mit geringem Betriebsrisiko gegenüber Unbeteiligten handelt. Das SORA-Verfahren ist die anerkannte Nachweismöglichkeit für das Betriebsrisiko von Drohnen in der speziellen Kategorie. Die speziell festgelegten Randbedingungen der „offenen“ Geozone ermöglichen so auch die Erprobung von Drohnen mit einer Abflugmasse von maximal 800 Kilogramm sowie den sogenannten BVLOS-Flug (Beyond Visual Line of Sight). So wird der Betrieb von Drohnen außerhalb des Sichtfeldes des Drohnenbetreibers bezeichnet.

„Wir schaffen hiermit einen bislang nicht dagewesenen Rahmen für die Erprobung von Drohnen. Ohne Abstriche bei der Sicherheit bieten wir eine Sandbox für die Drohnenbranche, die neue Entwicklungen ermöglicht, ohne aufwendige Verfahren zu verlangen, wie sie beispielsweise für die Anerkennung von Genehmigungen von Betreibern aus anderen europäischen Ländern nötig sind“, sagt Johann Dauer, Leiter der Abteilung Unbemannte Luftfahrzeuge am DLR-Institut für Flugsystemtechnik.

Der unbemannte DLR-Hubschrauber superARTIS in der Nähe der Windenergieanlage
Der unbemannte DLR-Hubschrauber superARTIS in der Nähe der Windenergieanlage
Quelle: DLR

Geozone vorerst im Juni 2024 aktiv

Die eingerichtete Geozone wird zunächst temporär für Juni 2024 aktiv sein und maßgeblich die Erprobungsflüge bei der Offshore Drone Challenge ermöglichen. Es ist die erste Umsetzung einer Geozone, die den Drohnenbetrieb in einer erweiterten offenen Kategorie in Deutschland ermöglicht. Damit ist sie wegweisend für die Erprobung von unbemannten Luftfahrzeugen (Unmanned Aircraft System, UAS) im Kontext der harmonisierten europäischen Gesetzgebung für Drohnen. 

Um auch künftig UAS einfacher praktisch zu erproben und zu entwickeln, arbeitet das DLR derzeit die Betriebsbedingungen für eine mögliche dauerhafte „offene“ Geozone am Flughafen Cochstedt aus. Sie ermöglicht sowohl den Forschenden des DLR als auch externen Drohnenbetreibern eine schnelle Erprobung und Weiterentwicklung von UAS im realen Praxisbetrieb am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme.

Erprobung von Flugmanövern bei der Offshore Drone Challenge in Cochstedt

Am 19. und 20. Juni 2024 veranstaltet das DLR gemeinsam mit dem Energieversorger EnBW die Offshore Drone Challenge am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme inCochstedt. Im Mittelpunkt dieses Wettbewerbs steht die Demonstration einer Lasttransportmission, die in der Betriebs- und Wartungslogistik für Offshore-Windparks relevant ist. Sieben Drohnen-Hersteller und -Dienstleister stellen an zwei Tagen ihre Technologien in einem Parcours unter Beweis. Zu den verschiedenen Etappen gehören Aufgaben wie möglichst automatisches Aufnehmen und Absetzen der Last oder ein Flug außerhalb der Sichtweite. Die Flugdemonstrationen werden einen ersten Schritt darstellen, um die Fähigkeit der Drohnen für einen Einsatz im Bereich des Offshore-Materialtransports zu zeigen.


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