02.04.2024 •

Kleeblattmechanismus

BBK in Zusammenarbeit mit der EU

Der Kleeblattmechanismus wurde im Frühjahr 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeitet. Um eine regionale Überlastung der Intensivkapazitäten in Krankenhäusern in der Pandemie zu vermeiden, entwickelten Bund und Länder ein gemeinsames Verfahren zur bundesweiten Verlegung von Patientinnen und Patienten, die intensivpflichtig an COVID-19 erkrankten.

Mit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 wurden die in der Pandemie etablierten Strukturen weiterentwickelt und über das BBK an internationale Mechanismen zur medizinischen Evakuierung angebunden. Seit März 2022 werden über den Kleeblattmechanismus schwerverletzte und schwerkranke Patientinnen und Patienten aus der Ukraine nach Deutschland verlegt.

Kleeblattmechanismus
Quelle: BBK

 Welche Kleeblätter gibt es?

Mehrere Bundesländer haben sich jeweils zu einem Kleeblatt zusammengeschlossen und aus ihrem Kreis ein Land als Single Point of Contact (SPoC) bestimmt.

Die fünf regionalen Kleeblätter sind:

  • Kleeblatt Nord: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (SPoC), Schleswig-Holstein
  • Kleeblatt Ost: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt (SPoC), Thüringen
  • Kleeblatt West: Nordrhein-Westfalen (SPoC)
  • Kleeblatt Südwest:  Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz (SPoC), Saarland
  • Kleeblatt Süd: Bayern (SPoC)

Als sechstes und internationales Kleeblatt stellt das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum im BBK die übergreifende Koordination zwischen den europäischen Partnern und den regionalen Kleeblättern sicher.

Kleeblattmechanismus
Quelle: BBK

Wie arbeiten die einzelnen Kleeblätter zusammen?

Zu unterscheiden sind die operative und die strategische Ebene.

Operative Ebene

Auf der operativen Ebene arbeiten die Single Points of Contact (SPoCs) als regionale Koordinierungsstellen eng mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des BBK und der Fachgruppe COVRIIN+ des Robert-Koch-Instituts (RKI) zusammen (Operatives Steuerungsgremium) , um die Verlegung von Patientinnen und Patienten zu koordinieren und praktisch umzusetzen.

Strategische Ebene

Für die Bewertung der bundesweiten Gesamtlage wurde das Strategische Steuerungsgremium eingerichtet. 

Das Steuerungsgremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der SPoCs, des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz, des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinnenministeriums, des Bundesministeriums der Verteidigung, des BBK, der Fachgruppe COVRIIN+, des RKI und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden.

Dieses Gremium tagt bedarfmäßig zur strategischen Gesamtsteuerung.

International 

Darüber hinaus findet eine enge internationale Zusammenarbeit mit der EU-Kommission (kurz: DG ECHO und DG Sante) statt, insbesondere dem Emergency Response Coordination Centre (kurz: ERCC) und den Mitglieds- sowie Teilnehmerstaaten des EU-Katastrophenschutzverfahrens (kurz: UCPM).

ZENTRUM FÜR DIE KOORDINATION VON NOTFALLMASSNAHMEN (ERCC)

civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu

EU CIVIL PROTECTION MECHANISM

 ec.europa.eu

Hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine als hilfeersuchender Staat und die starke partnerschaftliche deutsch-norwegische Zusammenarbeit.

Warum werden Patientinnen und Patienten verlegt?

Durch koordinierte Verlegungen von Patientinnen und Patienten sollen, wenn nötig, regionale Überlastungen von Krankenhäusern innerhalb Deutschlands verhindert werden.

Kommt es in ausländischen Krankenhäusern oder Behandlungseinrichtungen zu einer Überlastung, können die staatlichen Behörden ein internationales Hilfeleistungsersuchen, bilateral oder bspw. über die EU, stellen und um Patientenübernahme ersuchen.

Kann dem Hilfeleistungsersuchen nachgekommen werden und nimmt der anfragende Staat das Angebot an, erfolgt der Transport der Patientinnen und Patienten nach Deutschland und dort die Verteilung auf Krankenhäuser.

Wie läuft die Übernahme von Patientinnen und Patienten aus der Ukraine ab?

1. Wie werden die zu verlegenden Patientinnen und Patienten identifiziert?

Die Entscheidung, welche Patientinnen und Patienten evakuiert werden sollen, obliegt dem ukrainischen Ministerium für Gesundheit. Dabei ist eine medizinische Evakuierung nicht auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt. Grundsätzlich werden alle Patientinnen und Patienten einbezogen, die aufgrund einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems verlegt werden sollen.

Das umfasst sowohl ukrainische Zivilisten als auch ukrainische Soldatinnen und Soldaten. Die Verlegung von Patientinnen und Patienten aus der Ukraine wird in der Regel über den UCPM als etablierte und schnellste Verlegungsmöglichkeit eingeleitet. Auf europäischer Ebene wird diese Verteilung durch das ERCC mit den am UCPM beteiligten Staaten, also auch mit Deutschland, koordiniert.

VIDEO: OVER 3,000 UKRAINIAN PATIENTS TRANSFERRED TO EUROPEAN HOSPITALS 

civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu

2. Wie lange dauert es von der Stellung des Hilfeersuchens bis zum Eintreffen der Patientinnen und Patienten in Deutschland?

Die Dauer der Verlegung hängt insbesondere von der Dringlichkeit ab. Aktuell werden Verlegungen als Sekundärverlegungen nach Deutschland in der Regel binnen zehn bis 14 Tagen nach Eingang des Hilfeersuchens abgewickelt, außer es handelt sich um akut dringliche Verlegungen, welche notfallmäßig in kürzester Zeit organisiert und durchgeführt werden.

3. Wie werden die Verlegungen und Operationen finanziert?

Primärer Kostenpunkt sind die Kosten der medizinischen Behandlung. Hinsichtlich der Übernahme der Behandlungskosten für die ukrainischen Patientinnen und Patienten ist zwischen verschiedenen Personengruppen zu differenzieren. Seit dem 1. Juni 2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger erhalten auf diese Weise Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit zum vollen Leistungskatalog der GKV.

Für Personen, bei denen die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht oder noch nicht vollständig vorliegen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme für Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).Weiterhin entstehen Kosten für die soziale Betreuung, sowie für die Rückführung der Patientinnen und Patienten.

Dies wird seit Februar 2023 über das AMIF-Projekt „Ergänzende soziale Betreuung und Rücktransporte für ukrainische Kleeblatt-Patienten“ organisiert und finanziert.

 Siehe auch beispielhaft.

WEGWEISENDE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE UKRAINE

www.johanniter.de 


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