Resilienz der deutschen Gesellschaft gegenüber regionalen oder nationalen Krisen

Teil 1: Zivilschutzbauten in Deutschland

Frank Reininghaus

Frank Reininghaus

Sie schauen sich regelmäßig das Fußball-, Handball-, Eishockeytraining Ihres Lieblingsvereins an? Sie sind vielleicht selbst Künstler, Leistungssportlerin, Feuerwehrmann, Soldatin, Handwerkermeister, Mikrobiologin und üben regelmäßig, immer wieder, bis die notwendigen Handgriffe/Bewegungsabläufe „sitzen“, so dass Sie sie auch nachts um 3 sicher und routiniert durchführen können? Gut! Dann werden Sie sicherlich auch der Aussage zustimmen, dass Krisen- und Katastrophenvorsorge regelmäßig geübt werden muss; nicht nur am „Grünen Tisch“ oder von denen, die ohnehin im Krisen- und Katastrophenfall eingesetzt werden: Krankenpflegepersonal, Feuerwehr, die Hilfsorganisationen (DRK, ASB, JUH, MHD, u.a.), Technisches Hilfswerk, Bundeswehr, u.v.a.m., sondern von der gesamten Bevölkerung.

Die aktuelle Coronakrise soll nicht zum wiederholten Mal durchdiskutiert werden, der Verfasser möchte sich auch nicht zum selbsternannten Experten der Virologie ernennen; vielmehr soll dieser Artikel dazu dienen, in Teilen der Bevölkerung Deutschlands ein deutlich höheres Bewusstsein zu generieren, dass eine Krise, eine Katastrophe eben nicht an Landesgrenzen halt macht oder „immer nur die anderen“ trifft. Corona hat dies schmerzlich bewusst gemacht, daher sei ein Blick über die Landesgrenzen hinaus gestattet, wie sich einige unserer inner- und außereuropäischen Nachbarn für diverse Krisenszenarien vorbereitet haben. Der Ansatz dieser Ausarbeitung ist es somit, eine Erfassung des Ist-Zustandes in Deutschland betreffs der Thematik Bevölkerungsschutz im Vergleich zu anderen (inner- und außereuropäischen) Ländern vorzulegen.

Schutzraumbilanz der Schweiz von 2017 in Prozent.
Schutzraumbilanz der Schweiz von 2017 in Prozent.
Quelle: https://www.szsv-fspc.ch/images/2019/fachtagung/BABS_2019_de.pdf

Beispiel Schweiz

Im Schweizerischen Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz findet sich in Artikel 2 ein kurzer, prägnanter Satz zum „Zweck des Bevölkerungsschutzes: [Die] Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen [sollen] bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte“ geschützt und es soll ein Beitrag „zur Begrenzung und Bewältigung von Schadenereignissen“ geleistet werden.

In den Artikeln 45 und 46 des o. g Gesetzes werden nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten der Bürger festgeschrieben: Nach Art. 45 ist für „jeden Einwohner und jede Einwohnerin (…) in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz bereitzustellen.“ In Art. 46 wird die Baupflicht festgeschrieben, bspw. dass unter sehr weit gefassten Voraussetzungen „die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Wohnhauses bei dessen Bau Schutzräume zu erstellen und auszurüsten“ haben. Diese Auflage gilt auch beim Bau von Heimen oder Spitälern.

In der Schweiz waren im „Jahr 2006 zirka 300.000 Personenschutzräume in Privathäusern, Instituten und Spitälern sowie 5100 öffentliche Schutzanlagen [registriert]. Insgesamt hatten somit 8,6 Millionen Personen Zugang zu einem Schutzraum. Der Deckungsgrad in Bezug auf die Gesamtbevölkerung betrug zu diesem Zeitpunkt 114 %.“ Insgesamt lag der Deckungsgrad 2017 immer noch bei 106 %, mit regionalen Unterschieden.

Auch wenn heute das Schweizerische Bundesgesetz erlaubt, in „Gemeinden mit genügend vollwertigen Schutzräumen, das heißt mit einem Deckungsgrad von über 110 %, (…) beim Kanton die Befreiung vom Schutzraumbau“ zu beantragen, bleibt die Pflicht zum Bau von Zivilschutzanlagen bestehen. Gleichwohl ist bei Bewilligung der Ausnahmegenehmigung ein „Ersatzbeitrag in der Höhe von 400 [Schweizer] Franken pro erforderlichem Schutzplatz“ durch die Bauherren zu bezahlen.

Für die Grenzstadt Basel existieren nach Aussage „des Kantonalen Krisenstabs derzeit über Schutzräume für 80 % der ständigen Wohnbevölkerung. Im Baselbiet [das Baseler Umland] liegt der Deckungsgrad bei 116 %.“ Gleichwohl ruht sich der Kanton nicht auf diesen – für Deutschland utopischen – Werten aus, vielmehr ist es das erklärte Ziel, „den Bestand in Basel-Stadt laufend auszubauen, um auf die angestrebten 100 % zu kommen.“

Aus eigener Erfahrung weiß der Verfasser, dass unter der PostFinance-Arena (einem Eishockey-Stadion) in Bern ein weit verzweigtes Netz aus Schutzräumen existiert, welches bspw. bei internationalen (!) Sportveranstaltungen gern als Unterkunft angeboten und genutzt wird. Auch in der kleinen Gemeinde Inwil an der Grenze der Kantone Luzern und Aargau findet sich unter dem Dorfgemeinschaftszentrum eine derartige, gleichwohl kleinere Anlage.

„Sicherheitsrayon von 80 Kilometern“ um den Standort des KKW Fessenheim.
„Sicherheitsrayon von 80 Kilometern“ um den Standort des KKW Fessenheim.
Quelle: Frank Reininghaus

Frage: Warum sollen nicht auch – gern nach Schweizer Vorbild – in Deutschland Schutzräume für die Bevölkerung gebaut / vorgehalten werden? Antwort: Weil – selbst, wenn in absehbarer Zeit in Deutschland keine Kernkraftwerke (KKW) mehr in Betrieb sein werden – a) ein Restrisiko besteht, dass auch ein stillgelegtes Kraftwerk radioaktive Substanzen in die Außenluft emittieren kann und b) weil in Gemeinden an einer Außengrenze der sichere Betrieb eines KKWs in den Nachbarstaaten nicht immer garantiert werden kann.

Um das französische KKW Fessenheim (Mitte des Jahres 2020 vom Netz genommen) wurde nach „eine[r relativ aktuellen] Einschätzung der nationalen französischen Überwachungskommission (…) ein Sicherheitsrayon von 80 Kilometer“ gelegt; damit wäre „bei einem schweren Zwischenfall auch die Nordwestschweiz betroffen. In der Region Basel müsste die Bevölkerung in Schutzräume evakuiert werden.“

Diesen Radius auf den Standort des KKW Fessenheim angelegt, wären auch die deutschen Städte Schaffhausen, Villingen-Schwenningen und Offenburg je nach Windrichtung ebenfalls betroffen, Freiburg im Breisgau mit einer Distanz von weniger als der Hälfte des Sicherheitsradius ohnehin!

Beispiel Finnland

„Helsinki ist möglicherweise die einzige Stadt der Welt, die einen unterirdischen Masterplan hat. (…) In Helsinki gibt es jetzt fast 10 Millionen Quadratmeter unterirdische Räume und Tunnel, in denen sich ein unterirdisches Kunstmuseum, eine Kirche, eine Schwimmhalle, Geschäfte und sogar eine Kart-Bahn [sic!] in einem Schutzraum für Zivilschutz befinden. Unterhalb des Stadtzentrums befindet sich auch ein 40 Meter tiefer Stausee“ zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in den Schutzräumen.

Allein dadurch zeichnet sich Helsinki als eine der Hauptstädte des Zivilschutzes in Europa, wenn nicht weltweit aus. „Zusätzlich wurden die U-Bahn-Stationen in der Innenstadt als Schutzräume für den Zivilschutz ausgestattet“, wie nachstehende Hinweisschilder zeigen.

Warum hat nun ausgerechnet die finnische Regierung ein derart großes Interesse an einem zuverlässigen Zivilschutz? Ein Blick auf die geostrategische Lage und in die Geschichtsbücher offenbart, was der Verfasser im Zuge eines Studienaufenthaltes in Helsinki erfahren hat: Der „russische Bär“ sitzt knapp 200 km ostwärts, und sein „Brummen“ ist manchmal doch recht deutlich zu hören.

Darüber hinaus hat die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 (nahe der heutigen weißrussisch-ukrainischen Grenze) die Verletzlichkeit Finnlands (und anderer europäischer Länder) aufgezeigt. Dadurch wurden (erneut) Bedenken hinsichtlich der Mängel des existierenden Zivilschutzprogramms ausgelöst.

Beispiel Israel

Vorschriften und Regularien über Schutzbauten für Kriegs-, Krisen und Katastrophenfälle gibt es in vielen Ländern. „In Israel zum Beispiel sollen die Schutzräume für gut zwei Drittel der Bevölkerung ausreichen.“ In einem Bericht über den Gaza-Konflikt 2014 drückt die israelische Regierung ihr „Bedauern“ darüber aus, dass „trotz enormer Investition in die Schutzinfrastruktur“ für 27 % der Bevölkerung keine Schutzräume zur Verfügung stehen. Dazu darf nicht vergessen werden, dass in Israel diese Schutzräume insbesondere für den Schutz vor „Raketen- oder Mörserangriffen“ vorgehalten werden.

Ein weiteres Beispiel aus Israel stellt das “Rambam Medical Center” (jetzt “Rambam Health Care Campus” genannt) dar. Hier wurde eine Tiefgarage nach dem Konflikt mit der libanesischen Hisbollah im Jahr 2006 für den “Kriegsfall” als Schutzraum ausgelegt (Israel befindet sich dauerhaft in einem Zustand des Krieges). Wo in “normalen Zeiten” ein Parkplatz für 1.500 Fahrzeuge vorgehalten wird, kann im Bedarfsfall innerhalb von 48 Stunden ein Notfallkrankenhaus mit mehr als eintausend Mitarbeitern und verschiedenen Stationen, einschließlich Neurologie und Chirurgie, eingerichtet werden, auf insgesamt drei Ebenen kann eine Kapazität von 2.000 Betten geschaffen werden. In der aktuellen Lage werden Betten für 770 Corona-Patienten vorgehalten. Im Falle von biologischen, chemischen oder nuklearen Gefahrenlagen (ob durch Kriegshandlungen oder durch Unfälle) kann das Krankenhaus von der Außenwelt abgeschnitten werden und hat innerhalb von 72 Stunden eine eigene unabhängige Strom- und Wasserversorgung. Die Gesamtinvestition betrug ca. 420 Mio. New Israeli Shekel / ca. 112 Mio Euro.

Beispiel USA

Selbst in den USA werden Schutzräume vorgehalten, bspw. für Tornados, die regelmäßig die „Great Plains“ heimsuchen. Bei einer historischen Betrachtung findet sich für 1963 die Zahl von 104 Millionen Schutzraumplätze, von denen ein Anteil für neun Millionen Personen mit Vorräten bestückt war. Die heutige Situation, was die Schutzräumen in den USA angeht, ist jedoch sehr unübersichtlich. Gleichwohl sind auch in öffentlichen Gebäuden (bspw. in Flughäfen) immer wieder Schutzräume zu finden.

Beispiel Österreich

Nach zwei unterschiedlichen Quellen werden in Österreich Schutzräume für 30 % der Bevölkerung vorgehalten; teilweise sollen diese jedoch keine Lüftung haben. Eine weitere Quelle weist auf einen Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1967 hin, nachdem „anfänglich nur öffentliche Gebäude (Kasernen, Schulen, Amtshäuser, etc.) mit Schutzräumen ausgestattet“ worden sind. Diese Verordnungen gelten heutzutage nicht mehr, die Schätzung dieser Quelle für das Jahr 2018 geht sogar von nur rund 23 % Abdeckung aus. Unsere südöstlichen Nachbarn haben insgesamt eine uneinheitliche historische Entwicklung betreffs der Vorschriften zum Bau von Schutzbauten.

Beispiel Schweden

„Schweden und [das bereits weiter oben betrachtete] Finnland weisen im internationalen Vergleich recht hohe Werte [bei den Zivilschutzkapazitäten] auf.“ Diese beiden skandinavischen Länder erreichen mit 7,2 Millionen bzw. 3,4 Millionen Schutzplätzen einen Deckungsgrad von 81 % bzw. 70 %.

Eine andere internationale Quelle hält fest, dass „Schweden (…) derzeit 65.000 Unterkünfte mit Platz für sieben Millionen Menschen“ vorhält; jedoch hat Schwedens Bevölkerung im Jahr 2017 die Zehn-Millionen-Marke erreicht. Es wird appelliert, dass „das Land seinen Schutz stärken [muss], (…) um sicherzustellen, dass Schweden für einen möglichen Angriff vorbereitet ist.“ Dass dieser „Angriff“ möglicherweise durch eine technische und / oder Naturkatastrophe ausgelöst werden könnte, ist durchaus als Option zu bewerten; gleichwohl stelle sich der geneigte Leser vor, wenn ein renommiertes Blatt in Deutschland eine derartige Aussage („für einen möglichen Angriff vorbereitet“) treffen würde!

Auswahl aus einer Liste mit insgesamt 581 Civil Defence Public Shelters...
Auswahl aus einer Liste mit insgesamt 581 Civil Defence Public Shelters (Zivilschutzräumen) in Singapur; hier: MRT-Stationen (Metro).
Quelle: Frank Reininghaus

Beispiel Singapur

Auch Singapur hat viele seiner Metrostationen zu Zivilschutzanlagen ausgebaut. Daneben finden sich Schutzräume in Schulen, Universitäten, Gemeindezentren und rund 450 Schutzräumen, die im Auftrag des so genannten „Housing & Development Board” (HDB) erstellt bzw. verwaltet werden. Das HDB ist „Singapurs öffentliche Wohnungsbehörde und ein gesetzliches Gremium des Ministeriums für nationale Entwicklung“, welches für den öffentlichen Wohnungsbau in Singapur zuständig ist.

Gegenbeispiel Deutschland

Im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) ist in § 7 (Öffentliche Schutzräume) beschrieben, dass „Öffentliche Schutzräume (…) die mit Mitteln des Bundes wiederhergestellten Bunker und Stollen sowie die als Mehrzweckbauten in unterirdischen baulichen Anlagen errichteten Schutzräume zum Schutz der Bevölkerung“ sind, dass diese „von den Gemeinden verwaltet und unterhalten“ werden und dass „Einnahmen aus einer friedensmäßigen Nutzung der Schutzräume (…) den Gemeinden zu[stehen].“ Die Verwaltung und Unterhaltung ist geregelt, gleichwohl wird keine Quote festgeschrieben, von einem auf die Gesamtbevölkerung bezogenen, über 100-prozentigen „Deckungsgrad“ ganz zu schweigen. Im Gegenteil: Mehrere Quellen sprechen für Deutschland von einer Kapazität von „nur noch rund 2.000 öffentliche[n] Schutzräume[n] für die Bevölkerung“ bzw. von einem Deckungsgrad bei 3 %.

Wie würden diese – sehr rar gesäten – Plätze in einem Notfall vergeben werden? Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates? Schlüsselpersonal der örtlichen oder regionalen Verwaltung? Angehörige systemrelevanter Branchen (Ärzte, Krankenpfleger, weiteres medizinisches Personal)? ­Personal der Ordnungskräfte, des Brand- und Katastrophenschutzes (Feuerwehr, THW), der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Bundeswehr)? „Frauen und Kinder zuerst“? Trotz intensiver Recherchen konnte kein Dokument oder gar ein Gesetz gefunden werden, welches diese Priorisierung regelt. Wird es zu Tumulten an den Eingängen der Zivilschutzeinrichtungen kommen? Diese Frage soll bewusst offengelassen werden und zur Diskussion anregen.

Eine sehr umfangreiche Auflistung aller Schutzbauten ist in der Zivilschutzanlagen-Datenbank von Michael Grube zu finden. Mit dieser Datenbank ließen sich für jede Region Schulungs-, Erlebnis- oder historisch orientierte Touren kreieren, um das Thema Zivilschutz in der deutschen Gesellschaft wieder präsenter zu machen. Wer kennt nicht aus den 60er, 70er, 80er Jahren die regelmäßigen Überprüfungen der Sirenen, meist an einem festgelegten Wochentag um Punkt 12 Uhr, in vielen Ortschaften Deutschlands? Verschwunden, ebenso das Bewusstsein, dass es doch Krisen- und Katastrophenszenarien gibt, die lokal, regional oder auch national Auswirkungen auf die Bevölkerung haben können.

Es lässt sich festhalten, dass das Thema „Bevölkerungsschutz“ in Deutschland bis Ende 2019 ein wenig beachtetes Dasein gefristet hat und erst durch die Corona-Pandemie wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.

Im nächsten Artikel der Miniserie „Aspekte des Bevölkerungsschutzes in Deutschland im Vergleich“ wird die Situation der Trinkwasserversorgung mit Notbrunnen behandelt werden.

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